TOP 4Öffentlich

AbfallbeseitigungA) Gebühren für die Beseitigung von Abfällen durch den Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW)B) Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallgebühren in der Stadt Aachen 2005C) XIV. Nachtrag zur Abfallwirtschaftssatzung vom 10.12.1992

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Kuck erklärte hierzu, daß bereits am 30.11.2004 der Umweltausschuß einstimmig diesen TOP beraten und zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Sie bat aber darum, daß in der zu ändernden Abfallwirtschaftssatzung auf Seite 6 des Nachtrages in Artikel IV zu § 15 Abs. 1 Ziff. 4 das Wort "Altpapier" gestrichen wird.

Sie sprach den Mitarbeitern des Aachener Stadtbetriebes Dank für die geleistete Arbeit aus, vor allem aber dafür, daß es gelungen sei, daß Mitarbeiter der Abfallbeseitigung selbst Einsparmöglichkeiten vorgeschlagen haben und diese auch umsetzten.

Sie werde deshalb der Vorlage insgesamt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen.

Ratsherr Corsten dankte für die CDU-Fraktion ebenfalls für diese gute Gebührenvorlage. Auch die CDU-Fraktion werde dieser Vorlage zustimmen.

Es sei allerdings noch die juristische Hinterfragung zur Änderung des § 18 Abs. 3 der Abfallwirtschaftssatzung zu beantworten. Danach solldas Eigentum der Abfälle bereits dann auf die Stadt übergehen, wenn Bürger ihre Abfälle in die jeweilige Abfalltonne einfüllten. Er fragte nach, ob dies so sein müsse oder ob eine andere Regelung gefunden werden könne.

Hierauf antwortete Herr Maier, stellv. Werkleiter, daß diese Änderung aus juristischer Sicht Klarheit schaffe. Es sei nämlich vermehrt im Laufe des Jahres festgestellt worden, daß viele Privatfirmen bereits in städtische Abfallgefäße eingefüllte Abfälle nachträglich durchwühlen und nachsortierten, um zu erreichen, daß weniger Restmüll übrig bliebe und somit Tonnen abgemeldet werden könnten. Dieser Restmüll laufe an der Müllverbrennungsanlage vorbei, was letztendlich wiederzu Lasten der Allgemeinheit geht, die mit den Müllgebühren das Entsorgungssystem finanziert.

Natürlich würde diese Vorschrift durch den Aachener Stadtbetrieb nicht zu Ungunsten der Bürger/innen ausgelegt und angewandt werden.

Herr Narloch, Werkleiter, ergänzte hierzu, daß es sich im Grunde um die Übernahme aus der Mustersatzung des Städtetages handele und die Aussage von Herrn Maier, betroffene Bürger/innen möglicherweise mit rechtlichen Verfahren zu drohen, für E 18 gelte.

Beschluss

Der Betriebsausschuss für den Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Gebührensätze für die Abfallbeseitigung in der Stadt Aachen gemäß der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2005 vorbehaltlich der Beschlussfassung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW) am 10.12.2004 zu beschließen. Die Gebührenbedarfsberechnung und der XIV. Nachtrag der Abfallwirtschaftssatzung sind Bestandteil der Beschlüsse und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
Gremium
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Datum
Mi., 01.12.2004
Uhrzeit
12:30
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Status
gemischt