Burghöhenweg - Erschließung: Hier: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel
FB 61/0468/WP18 · Entscheidungsvorlage
Burghöhenweg - Erschließung:Hier: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel
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Herr Hecker (CDU) stellt fest, hier erhöhe man die Mittel für einen Bauauftrag, der aber weder vorbereitet noch vergeben sei. Keiner wisse so genau wofür, auch in der Bezirksvertretung nicht.
Frau Segadlo (FB 61) hält mit Hilfe einiger Folien, die als Anlage zur Sitzung einsehbar sind,einen Vortrag. Die Baustraße sei Grundlage für die Erschließung des neuen Plangebiets.
Frau Burgdorff beantwortet Fragen des Herrn Pilgram. Der Verwaltungsvorstand habe mehrmals zu dem Thema Preissteigerungen getagt. Die Gesellschaft steuere auf schwierige Zeiten zu. Im Moment könne die Stadt das noch ausgleichen, aber in Zukunft müsse man Prioritäten setzen.
Herrn Hecker erscheint der Bau einer Baustraße zurzeit unlogisch. Es gebe noch viele Überlegungen, z. B. würde noch ein Grundstück für eine Kita gesucht.
Frau Strehle erklärt, der Belegungsplan sei seinerzeit ausgearbeitet worden, beispielsweise dürften dort Wohnhäuser gebaut werden. Voraussetzung sei aber die Baustraße.
Frau Burgdorff stellt klar, wenn der Ausschuss das ändern wolle, müsse er es mitteilen und beschließen.
Herr Hofmann teilt mit, er würde die Ausgaben auch lieber verschieben wollen, wenn es noch Unklarheiten gibt.
Frau Segadlo gibt zu bedenken, der Bau der Straße sei zeitnah vertraglich festgelegt. Wenn er verschoben wird, könne es sein, dass die Käufer zurücktreten.
Der Ausschuss fasst folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Burghöhenweg Erschließung“ bei PSP-Element 5-120102-300-01100-300-1 eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 70.000,- € bereitzustellen.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Burghöhenweg Erschließung“ bei PSP-Element 5-120102-300-01100-300-1 eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 70.000,- € bereitzustellen.
Der Rat beschließt, für die Maßnahme „Burghöhenweg Erschließung“ bei PSP-Element 5-120102-300-01100-300-1 eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 70.000,- € bereitzustellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zur Umsetzung der Maßnahme „Burghöhenweg Erschließung“, welche das Anlegen einer Baustraße beinhaltet, stehen im Haushalt derzeit unter dem PSP-Element 5-120102-300-01100-300-1 im Haushaltsjahr 2022 aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 Gesamtmittel i.H.v. rd. 214.000,- € zur Verfügung. Hiervon ist ein Teil von rd. 25.000,- € bereits für zwingend erforderliche Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen verwendet worden, wodurch noch rd. 189.000,- € verfügbar bleiben.
Aufgrund des diesjährigen starken Preisanstiegs für Bauleistungen belaufen sich die nun zu erwartenden Gesamtkosten des Bauauftrags auf Basis der aktualisierten Kostenberechnung vor Ausschreibung und Submission auf rd. 259.000,- €. Somit werden Mehrkosten i.H.v. rd. 70.000,- € erwartet.
Die Ursachen für die entstandenen Mehrkosten sind knappe und teure Materialien sowie eine hohe Nachfrage. Insbesondere die Deponie-, Material- und Energiekosten sind gegenüber den Vorjahren besonders stark angestiegen. Kostensenkungen bzw. -einsparungen durch Anpassungen in der Planung, Umsetzung oder der Materialauswahl wurden geprüft, sind aber nicht möglich.
Die Mehrkosten i.H.v. rd. 70.000,- € zur Umsetzung der Baumaßnahme müssen durch überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushalt finanziert werden.
Die zusätzliche Deckung soll aus dem PSP-Element 5-120202-900-01400-900-1 „Ausb.Verk.Manag.+digitale Grundl. (IKSK)“ erfolgen, da die dort eingeplanten Mittel in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen werden.
Der Ausführungsbeschluss für die Baustraße wurde im Jahr 2011 gefasst. Ein im selben Jahr angesetzter Baubeginn wurde damals aufgrund von Grundstücksangelegenheiten wenige Tage vor Baubeginn zurückgezogen. Nach langjährigen Verhandlungen konnten die Grundstücksangelegenheiten durch den Abschluss eines Grundstückstauschvertrags im November 2020 geklärt werden. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist wurde die aktuelle Grundstückssituation im Liegenschaftskataster dann im Frühjahr 2021 eingetragen. Daraufhin konnten die Arbeiten zur Anlegung der Baustraße wieder aufgenommen werden.
Der zeitnahe Bau der Baustraße ist zwingend erforderlich, da dies Bestandteil des Grundstückstauschvertrags ist.
Nach Beschlussfassung wird der Bauauftrag noch im Jahr 2022 vorbereitet und vergeben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
PSP-Element 5-120102-300-01100-300-1 Burghöhenweg, Erschl. | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2022* | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 214.166,46 | 284.166,46 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 214.166,46 | 284.166,46 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 70.000 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
PSP-Element 4-120102-302/4 Burghöhenweg/Eichenstraße, Erschließung | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022* | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 1.200 | 1.200 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 1.200 | 1.200 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 114441
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=114441
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-08-03 FB 61_0468_WP18 Burghoehenweg - Ersch SAO.pdf
23.10.2024
133.4 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 18
- Sitzung
- Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 01.09.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 12:19