31. August 2022 um 17:00, Burtscheider Saal
TOP 3Öffentlich

Vorstellung von Vereinen, die im Jahr 2021 einen Mietzuschuss für ihre Begegnungsstätte erhalten haben

FB 56/0200/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Ergün und Herr Iscan stellen den Verein „Kurdisches Volkshaus Aachen e.V.“ vor. Sie erläutern die Genese, Entwicklung, Ziele, Zielgruppen und Infrastruktur des Vereins bzw. der Vereinsarbeit. Außerdem ordnen Sie die Bedeutung des Vereins/seiner Arbeit für die Stadtgesellschaft ein.

Angesprochen werden zum Beispiel

-Angebote für Familien, Kinder und Jugendliche

-die Unterstützung von Menschen bei Behördengängen, bzw. gegenüber Arbeitgeber*innen und Vermieter*innen

-Lernförderangebote, Sprachkurse, verschiedene Tanz- und Sportangebote sowie

-unterschiedliche Facharbeitskreise.

Beide Referent*innen betonen, dass das Vereinsangebot allen interessierten Menschen aus Aachen und der gesamten Euregio offen steht.

Frau Türkyilmaz und Frau Türkmen stellen sich und die Arbeit des „Alevitischen Kulturvereins e.V.“ vor. Sie informieren über Ziele, Strukturen und Angebote des Vereins/der Vereinsarbeit.

Geschildert werden unter anderem

-Lernförderangebote

-Angebote für Instrumentalunterricht

-die Pflege alevitischer Volkstänze, des alevitischen Nationalinstruments sowie der Zazaki-Sprache

-Koch- und Sportangebote sowie

-Angebote in den Bereichen Drogenprävention, Integration und Klimaschutz.

Im Verein und im Rahmen seiner Angebote seien alle Menschen aus Aachen und Umgebung herzlich willkommen, betonen die Referent*innen.

Im Anschluss stellen Integrationsratsmitglieder Fragen und machen Anmerkungen. Der Vorsitzende und verschiedene Integrationsratsmitglieder danken den anwesenden Vereinsvertreter*innen für ihre wichtige Arbeit.

Am Ende der Aussprache wird die negative Fördervoraussetzung der „fehlenden Verfolgung überwiegend religiöser Zwecke“ in der aktuell geltenden Fassung der Förderrichtlinie der Stadt Aachen („Richtlinie für die Bezuschussung von Begegnungszentren von Migrant*innenorganisationen“ vom 14.05.2020)kritisch hinterfragt. Das Meinungsbild ergibt, dass die Integrationsratsmitglieder sich in Zukunft besser handhabbare und praktikable Entscheidungskriterien wünschen. Für die Verwaltung sagt Herr Frankenberger den Integrationsratsmitgliedern zu, für eine der kommenden Sitzungen Reformvorschläge zu prüfen und gegebenenfalls zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Einstimmig so beschlossen

Beschluss:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

In seiner Sitzung am 27.10.2021 äußerte der Integrationsrat im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung zur Bezuschussung von Begegnungsstätten von Migranten*innen-Organisationen den Wunsch, die Vereine, die in 2021 einen Mietzuschuss erhalten haben, im Jahr 2022 in die Sitzungen des Integrationsrates einzuladen, um ihre Vereinsarbeit kennenzulernen.

Die Verwaltung wird daher für die Sitzungen des Integrationsrates die entsprechenden 19 Vereine sukzessiv einladen. Die mündliche Vorstellung durch eine*n Vereinsvertreter*in soll dabei jeweils pro Verein ca. 5 Minuten betragen.

Für den Sitzungstermin am 31.08.2022 haben folgende Vereine ihr Kommen zugesagt:

- Alevitischer Kulturverein e.V.

- Griechische Gemeinde e.V.

- Kurdisches Volkshaus Aachen e.V.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Siehe Anlage.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-07-25 FB 56_0200_WP18 Vorstellung von Vere SAO.pdf

19.11.2024

128.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung des Integrationsrates
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 31.08.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 12:16