Bestellung des Mitgliedes des Aufsichtsrates der Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen-Heerlen N.V. - GOB N.V. und der Avantis Services N.V.
FB 20/0116/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat unterbreitet den Hauptversammlungen der GOB N.V. und der Avantis Services N.V. zur Wahlals Mitglied in den Aufsichtsräten Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling als bindenden Vorschlag.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Gegensatz zu den sonst üblichen Regelungen wird der Aufsichtsrat der GOB N.V. grundsätzlichunabhängig von der Kommunalwahl besetzt. Das Verfahren der Besetzung unterliegt den Regelungender Satzung der Gesellschaft.
Nach Artikel 18 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der GOB N.V. aus 4 Mitgliedern. DieStadt Aachen unterbreitet der Hauptversammlung einen bindenden Vorschlag für die Wahl einesMitgliedes. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Aufsichtsrates ist in der Satzung nichtvorgesehen.
Zuletzt mit Beschluss vom 19.09.2018 hat der Rat der Stadt Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehlingals bindenden Vorschlag der Hauptversammlung für die Wahl als Aufsichtsratsmitglied unterbreitet.Mittels Umlaufbeschluss vom 11.10.2018 wurde Frau Stadtdirektorin Grehling das Mandat durch dieHauptversammlung der GOB N.V. übertragen.
Gemäß Artikel 21 Abs. 1 lit. a) scheidet ein Aufsichtsratsmitglied u.a. mit Beendigung derHauptversammlung, in der der Jahresabschluss des vierten Geschäftsjahres seiner Amtszeitbehandelt wird, aus. Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2021 in der Hauptversammlung derGOB N.V. (voraussichtlich am 22.09.2022) scheidet Frau Stadtdirektorin Grehling satzungsgemäß ausdem Aufsichtsrat aus.
Die vorschlagsberechtigte Körperschaft ist gemäß Artikel 18 Abs. 4 verpflichtet, innerhalb einer Fristvon drei Monaten den bindenden Vorschlag für die Wahl eines Mitgliedes im Aufsichtsrat zuunterbreiten. Ist in dieser Zeit kein Vorschlag unterbreitet worden, ist die Hauptversammlung in derBestellung ungebunden.
Die Organe der Avantis Services N.V., an der wiederum die GOB N.V., die Stadt Aachen und dieGemeinde Heerlen beteiligt sind, werden auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 29.08.2001identisch den Organen der GOB N.V besetzt. Mittels Umlaufbeschluss vom 11.10.2018 wurde FrauGrehling das Mandat durch die Hauptversammlung der Avantis Services N.V. übertragen.
Die Regelungen der Satzung der Avantis Services N.V. bezüglich des Ausscheidens vonAufsichtsratsmitgliedern und Besetzung sind identisch mit den Regelungen der GOB N.V. (Artikel 18C Abs. 1 lit. a) und Artikel 18 Abs. 2 und 4 der Satzung der Avantis Services N.V.).
Gemäß Artikel 21 Abs. 3 der Satzung der GOB N.V. und Artikel 18 C Abs. 3 der Satzung der AvantisServices N.V. kann ein ausscheidendes Aufsichtsratsmitglied ein weiteres Mal bestellt werden,solange es das Alter von siebzig Jahren nicht erreicht hat.
Gegen die erneute Bestellung von Frau Stadtdirektorin Grehling als Mitglied der Aufsichtsräte derGOB N.V. und der Avantis Services N.V. bestehen somit keine Hinderungsgründe.
Um eine lückenlose Vertretung der Stadt Aachen in den Aufsichtsräten zu gewährleisten, wird dererforderliche Beschluss des Rates zur Unterbreitung eines bindenden Vorschlags für dieHauptversammlungen der GOB N.V. und der Avantis Services N.V. bereits jetzt eingeholt.
Technische Details
ID: 114644
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=114644
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-08-08 FB 20_0116_WP18 Bestellung des Mitgl SAO.pdf
19.11.2024
93.6 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 13
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 24.08.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 27.5.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Juli 2026 um 18:00