22. September 2022 um 17:00, Tivoli Aachen, Club Lounge 1
TOP 18Öffentlich

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 151 - Süsterfeld III - im Bereich zwischen Süsterfeldstraße und den angrenzenden (ehemaligen) Bahnanlagen;hier: Aufhebungsbeschluss

FB 61/0474/WP18 · Entscheidungsvorlage

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 151 - Süsterfeld III - im Bereich zwischen Süsterfeldstraße und den angrenzenden (ehemaligen) Bahnanlagen;hier:Aufhebungsbeschluss

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Es gibt keine Wortmeldungen.

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 151 - Süsterfeld III - im Bereich zwischen Süsterfeldstraße und den angrenzenden (ehemaligen) Bahnanlagen im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 151 - Süsterfeld III - im Bereich zwischen Süsterfeldstraße und den angrenzenden (ehemaligen) Bahnanlagen im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 151 - Süsterfeld III - im Bereich zwischen Süsterfeldstraße und den angrenzenden (ehemaligen) Bahnanlagen im Stadtbezirk Aachen-Mitte.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 151 - Süsterfeld III - im Bereich zwischen Süsterfeldstraße und den angrenzenden (ehemaligen) Bahnanlagen

Einleitung

Am 26.08.2021 beauftragte der Planungsausschusses die Verwaltung, die Aufhebung der nicht mehr für die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung erforderlichen Aufstellungsbeschlüsse vorzubereiten (siehe Vorlage FB 61/0147/WP18). Anlass war, dass in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Aufstellungsbeschlüsse gefasst wurden, die inzwischen nicht mehr aktuell oder obsolet sind. Die sollen nun aufgehoben werden. Zur Vereinfachung sollen die Aufhebungsbeschlüsse sukzessive und gebündelt nach Bezirken erfolgen.

Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)

Am 17.07.2003 wurde der Aufstellungsbeschluss A 151 - Süsterfeld III - gefasst. Ziel der Planung war die Sicherung der Gewerbenutzung auf diesem Areal. Gleichzeitig sollten Einzelhandelsnutzungen ausgeschlossen bzw. zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die Innenstadt und die wohnungsnahe Versorgung in den Stadtteilen eingegrenzt werden.

Ein Teil des Geltungsbereiches wird heute vom Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West - überlagert, der die Entwicklung des Hochschulcampus sicherstellt. Im verbleibenden Bereich befinden sich die Technischen Dezernate der RWTH Aachen sowie entlang der Süsterfeldstraße gemischte Nutzungen mit Gewerbe und Wohnen. Insbesondere wurde hier eine große Anzahl von Studierendenappartements errichtet. In diesem Bereich sind die oben genannten Ziele nicht mehr relevant, sodass der Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden kann. Eine Steuerung der städtebaulichen Entwicklung ist jedoch weiterhin erforderlich im Bereich der Süsterfeldstraße 81 und 67 - 71. Hier befindet sich das denkmalgeschützte ehemalige Priesterhaus des Klosters Guter Hirte sowie auf der benachbarten Parzelle eine leerstehende, vor dem Abbruch stehende Wohnbebauung. Hier finden aktuell Entwicklungen statt, die über eine Bauleitplanung gesteuert werden sollten. Deshalb sollte parallel zur Aufhebung des A 151 erneut einen Aufstellungsbeschluss gefasst werden, mit einer auf die konkrete Situation ausgerichteten Zielsetzung.

Klimanotstand

Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Auf die Anwendung der Liste wurde jedoch verzichtet, da es hier lediglich um die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses geht. Es sind keine

Auswirkungen auf das Klima durch die geplante Aufhebung zu erwarten.

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen Mitte die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 151 – Süsterfeld III - zu beschließen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Anl.1_Übersicht
1.8 MB · PDF
Anl.2_Luftbild
58.7 MB · PDF

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-08-29 FB 61_0474_WP18 Aufhebung des Aufste SAO.pdf

19.10.2024

60.6 MB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 18
Sitzung
Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 22.09.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 12:31