20. September 2022 um 17:00, Burtscheider Saal
TOP 9Öffentlich

Sachstand über die mobile Jugendarbeit Forst / Driescher Hof

FB 45/0268/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Tillmanns stellt fest, dass im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 die Einrichtung einer Stelle für aufsuchende Jugendarbeit in Schönforst gemeinsam von allen Fraktionen befürwortet worden sei. Diese Stelle habe bislang nicht besetzt werden können obwohl die hierfür benötigten finanziellen Mittel abrufbar seien. Bei allem Verständnis für die derzeitige Personalsituation auch im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule und die dortige Belastung stehe diese Stelle den jungen Menschen vor Ort zu. Daher sei es richtig und wichtig, dass in der kommenden Sitzung im Oktober über die Trägerschaft entschieden werde, der diese Stelle möglichst zeitnah bewirtschafte. Aufgrund dessen habe sich für ihn auch die Einberufung eines Beirates insoweit überholt, damit nicht weitere Verzögerungen eintreten. Eine Begleitung könne auch durch die Stadtteilkonferenz in Forst erfolgen. Seiner Ansicht nach könne die Trägerschaft zwar auch an einen Trägerverbund gehen, er persönlich würde allerdings einen einzelnen Träger befürworten. Er befürchtet, dass ein Verbund sich zunächst finden und Rahmenbedingungen verhandeln müsse.

Herr Küppers schließt sich den Ausführungen von Herrn Tillmanns grundsätzlich an. Ob die Entscheidung letztlich auf einen einzelnen Träger oder einen Trägerverbund falle, sei für ihn zunächst irrelevant, solange ein tragfähiges Konzept vorliege. Für ihn sei die Hauptsache, dass die Stelle schnellstmöglich besetzt werden könne. Die Notwendigkeit zur Einrichtung eines Beirates sehe er ebenfalls nicht, er bittet dann aber um eine Vorstellung des Trägers im Ausschuss.

Frau Schmitt-Promny ergänzt, dass die Entscheidung für einen Trägerverbund nicht zu Verzögerungen führen dürfe. In jedem Fall sollte auch eine Ansprechperson vorhanden sein und nicht mehrere. Ein Beirat könne dann sinnvoll sein, um die verschiedenen Aspekte des weitläufigen Sozialraums zu bündeln und zu koordinieren, sie sehe diesen Beirat aber auch eher als zusätzliches Instrument, was nicht den Prozess behindern dürfe.

Herr Pauls merkt an, dass es in den vergangenen Jahren versäumt worden sei, für diese Thematik eine AG § 78 SGB VIII einzurichten. Diese AG hätte bereits im Vorfeld die vorhandenen Bedarfe prüfen und die heutige Beratung mit vorbereiten können. Auch seiner Ansicht nach müsse eine Trägerentscheidung im Oktober folgen.

Frau Drews dankt dem Ausschuss für die Anmerkungen und die konstruktive Kritik. Hinsichtlich des Beirates erläutert sie, dass auch andere Instrumente entwickelt werden könnten. Der Vorschlag sei deshalb entstanden, weil der Fachbereich mit der Einrichtung einer mobilen Jugendarbeit noch Erfahrungen sammeln müsse, daher wäre ein begleitendes Gremium sinnvoll gewesen. Unabhängig davon, ob die Trägerentscheidung zugunsten eines einzelnen Trägers oder eines Trägerverbundes ausfallen werde, sollte ihrer Ansicht nach eine fachliche Begleitung im Sinne des Kinderjugendschutzgesetzes erfolgen. Dies könne sowohl ein Beirat, die Stadtteilkonferenz oder ein anderes Gremium leisten.

Herr Pauls stimmt Frau Drews zu und erkundigt sich nach der Haltung der Verwaltung zur Gründung einer entsprechenden AG § 78. Eine solche AG habe auch den gesetzlichen Auftrag, einen Kinder- und Jugendausschuss fachlich zu beraten. Die AG könne sich auch mit anderen Jugendthemen befassen, wie beispielsweise dem zu erstellenden Freizeitstättenbedarfsplan.

Herr Brötz unterstreicht die Ausführungen von Herrn Pauls und bestätigt, dass die Verwaltung bereits Ideen entwickelt habe, wie zukünftig eine tragfähige AG 78-Struktur aussehen könne, zu der die freien Träger zeitnah konsultiert würden bevor eine entsprechende KJA-Vorlage in den Ausschuss eingebracht wird. Es gebe aktuell bereits ein breites Spektrum von AG’s nach § 78 zu verschiedenen Themen im Kinder- und Jugendbereich, womit Aachen auch im interkommunalen Vergleich sehr gut dastehe.

Herr Tillmanns schlägt einen geänderten Beschlussvorschlag vor. Frau Scheidt lässt über diesen abstimmen.

Beschluss

Beschluss (geändert): Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, zum 25.10.22 eine Vorlage zur Vergabe der Trägerschaft zum Thema aufsuchende Jugendarbeit zu erarbeiten. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt momentan von der Gründung eines Beirates „Mobile Jugendarbeit Forst /Driescher Hof“ Abstand.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung gemäß ihren Ausführungen tätig zu werden.
  1. Der Kinder- und Jugendausschuss stimmt dem Satzungsentwurf zum Beirat „Mobile Jugendarbeit Forst/Driescher Hof zu.


Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Im Rahmen der Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2021 wurde für den Sozialraum Forst / Schönforst / Driescher Hof (Anlage 1) die befristete Einrichtung einer VzÄ zur „Mobilen aufsuchenden Jugendarbeit“ beschlossen.

Die finanziellen Mittel in Höhe von 70.000 Euro stehen unter dem PSP 4-060201-908-9, PSK 53180000 – Betriebskosten für Jugendeinrichtungen freier Träger bis 2024 zur Verfügung.

In der Vorlage der Fachverwaltung – Sitzung des KJA vom 26.04.2022 – wurde detailliert die Einwohnerstruktur mit den Bedarfen der Lebensbereiche im o.g. Sozialraum dargestellt.

Im Weiteren wird auf diese Vorlage Bezug genommen.

  1. Bisherige Vorgehensweise

Gemäß der Vorlage vom 26.04.2022wurde zwischenzeitlich der Entwurf zur Satzung des zu gründenden Beirats erstellt (Anlage 2).

Vor dem Hintergrund deutlicher personeller Engpässe in der Fachabteilung wurde zeitlich verzögert mit Schreiben vom 01.08.2022 zur Trägerfindung das Interesse der im Sozialraum Forst / Schönforst / Driescher Hof verorteten Träger angefragt.

Von den acht angeschriebenen Trägern erfolgten folgende Rückläufe:

  • Die Träger D’Hof für Kinder und Jugendliche, Evangelische Kirchengemeinde, InVia Aachen e.V., SJD – Die Falken, KV Aachen und WABe e.V. erklärten ihr Interesse und ihre grundsätzliche Bereitschaft, sich am Aufbau und der Durchführung des Projektes zu beteiligen.
  • Die Evangelische Freie Gemeinde Aachen kann sich eine enge Zusammenarbeit mit der OT D’Hof vorstellen.
  • Der SKF mit dem Nachbarschaftstreff PRoKo sieht sich nicht in einer Trägerschaft.
  • Von der Lebenshilfe steht eine Rückmeldung aus.
  1. Weitere Vorgehensweise

Die Fachverwaltung führt auf Grundlage der vorherigen Fachvorlage mit den fünf o.g. potentiellen Trägern entsprechende Sondierungsgespräche mit dem Ziel, den bestgeeigneten Träger bzw. Trägerverbund dem Kinder- und Jugendausschuss in der gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für Weiterbildung und Schule am 26.10.2022 zur Beschlussfassung vorzustellen.

Im Anschluss hieran wird der Beirat einberufen mit der Intention, die gemeinsame Arbeit aufzunehmen und den Konzeptentwurf abzustimmen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP 4-060201-908-9, PSK 53180000

Betriebskosten Jugendeinrichtungen freier Träger

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

2.934.800

2.934.800

3.011.100

3.011.100

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-08-31 FB 45_0268_WP18 Sachstand ueber die m SAO.pdf

19.11.2024

371.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 20.09.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Zusätze
Die Unterlagen wurden nachgereicht.
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 12:27

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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