Digital Cafés in der offenen Kinder- und Jugendarbeit ermöglichen, Antrag der CDU-Fraktion vom 30.03.2022 (Nr. 261/18)
FB 45/0270/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Tillmanns lobt den eingeschlagenen Weg der Verwaltung. Er habe Verständnis dafür, dass dieser Prozess noch am Anfang stehe und Zeit benötige, zudem solle ja auch eine neue Stelle geschaffen werden. Gleichzeitig hätten sich Jugendeinrichtungen auch bereits – vor allem während der Coronapandemie – auf den Weg gemacht und viele verschiedene kreative Angebote entwickelt. Er sehe allerdings noch Potenzial und sei daher gespannt auf die weitere Entwicklung.
Herr Küppers erläutert, dass bereits Fachverbände auf das bestehende Defizit und das damit einhergehende Ausbaupotenzial in der digitalen Ausbildung junger Menschen hingewiesen hätten. Auch wenn Bildungseinrichtungen hierbei eine große Rolle spielen würden, sei dies seiner Ansicht nach nicht alleinige Aufgabe der Schulen. Zu dem Antrag der CDU-Fraktion möchte er ergänzen, dass der Fokus nicht nur auf die Bereitstellung von Hardware in den Einrichtungen gelegt werden solle, damit junge Menschen an diesen Geräten beispielsweise ihre Hausaufgaben oder Bewerbungen schreiben könnten, sondern dass ihnen Freude an fachlichem und technischem Wissen vermittelt werde. Ansonsten schließt er sich dem Antrag an.
Frau Drews erläutert, dass die Verwaltung derzeit mit Trägern Kontakt aufnehme, um Mitarbeitende von Jugendeinrichtungen – beispielsweise in der OT Talstraße oder dem Spielhaus Kennedypark – mit zu integrieren.
Herr Breuer unterstützt den Antrag ebenfalls, da es grundsätzlich richtig sei, dass mit Kindern im digitalen Bereich gearbeitet werde. Dennoch gehe der Antrag seiner Meinung nach nicht weit genug: es werde so dargestellt, als hätten junge Menschen vor Corona ihre Freizeit anders verbracht und seien erst mit der Pandemie in den digitalen Bereich hineingekommen. Dies sei so nicht korrekt: junge Menschen würden beide Bereiche miteinander verbinden. Für die Arbeit mit jungen Menschen im digitalen Bereich sei daher viel wichtiger, sie im Sinne des Jugendschutzes vor bestimmten Inhalten zu schützen und sie einen kritischen Umgang mit den sozialen Medien zu lehren. Als Beispiel benennt er, dass es gelingen müsse, dass es für einen jungen Menschen nicht gleichbedeutend sei mit einem gesellschaftlichen Untergang, wenn er in einem sozialen Medium – wie Instagram, Snapchat, etc. – keine Bestätigung erhalte. Hierbei könnten medienpädagogische Konzepte eine Unterstützung sein. Denn die Mitarbeitenden würden ebenfalls Unterstützung benötigen, die Hardware alleine sei nicht ausreichend.
Frau Schmitt-Promny stimmt den Vorrednern zu. Eine Verständigung über die Ausstattung sei nicht mehr notwendig. Vielmehr müsse es gelingen, dass sich junge Menschen die digitalen Inhalte spielerisch und kreativ aneignen und sie sich zu eigenständigen Subjekten in dieser Welt entwickeln können. Hierzu gehöre ihrer Ansicht nach aber auch das Medienverhalten erwachsener Bezugspersonen. Gegebenenfalls sei es sinnvoller, jüngere Vermittlungspersonen einzusetzen, die sich noch mehr mit der aktuellen digitalen Wirklichkeit identifizieren und mit ihr umgehen können.
Herr Brehm erläutert, dass nicht alle Jugendeinrichtungen mit neuester Hardware ausgestattet seien. Diese Thematik könne in den neuen Kinder- und Jugendförderplan als Maßnahme aufgenommen worden. Dennoch halte er die Begleitung junger Menschen durch sozialpädagogisches Personal für wichtig. Er habe während der Coronapandemie selbst feststellen können, wie zeitaufwendig es für die Einrichtungen sei, sowohl kreative als auch angemessene und gesetzeskonforme Angebote zu entwickeln. Es müsse verbindliche Standards geben, dass neben der Hardware auch die Softskills wie z. B. Fortbildungen gefördert würden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Mit Schreiben vom 30. März 2022 beantragt die CDU Fraktion zu dem Thema„Digital Cafés in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ermöglichen“ beim Rat der Stadt Aachen, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Verwaltung wird beauftragt,zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen Jugendzentren, offene Türen und vergleichbare Einrichtungen in Aachen Digital Cafés einrichten können, um den Besucherinnen und Besuchern den Zugang zu digitalen Medien und zu digitaler Bildungzu ermöglichen. Dabei ist insbesondere zu untersuchen,
a)ob Räumlichkeiten vor Ort zur Verfügung stehen und inwieweit diese für ein derartiges Angebot durch Schaffung einer geeigneten digitalen Infrastruktur nutzbar gemacht werden können und
b)inwieweit Co-Working-Plätze eingerichtet werden können, um Kindern und Jugendlichen die Anfertigung von Hausaufgaben, das Schreiben von Bewerbungen und ähnliche Tätigkeiten zu ermöglichen.
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, dem Kinder- und Jugendausschuss einen Kosten- und Finanzierungsplan für dieses zusätzliche Angebot in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vorzulegen.“
- Hintergrund, Voraussetzungen und Wirkung
Die Lebenswelten von jungen Menschen haben sich durch die Pandemie gravierend verändert. Dies wirkt sich in hohem Maße auf schulische und außerschulische Bereiche aus, wobei Digitalisierung zunehmend eine wesentliche Rolle spielt, die auch die Freizeitgestaltung der Kinder, Jugendlichenund jungen Erwachsenen betrifft.
Die Offene Kinder und Jugendarbeit arbeitet auf der Grundlage des §11 SGBVIII nach den Prinzipien der Offenheit, Freiwilligkeit, Partizipation und Lebensweltorientierung. Jugendarbeit hat den gesetzlichen Auftrag, jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verfügung zu stellen. Zu ihren Schwerpunkten gehört u.a. die außerschulische Jugendbildung.
Die Zeit derCorona-Pandemie, insbesondereder Lockdowns,hat bewusst gemacht, dass die Mehrheit der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in ihrer digitalen Kommunikationmit ihren Zielgruppen und in ihren medienpädagogischen Angeboten eingeschränkt waren und nach wie vor sind.
Die meisten Einrichtungen haben jedoch zu ihren Zielgruppen per Telefon und E-Mail den Kontakt gehalten. Ein relativ kleiner Teil hat zur Kontakthaltung gängige SocialMedia-Wege genutzt wie Instagram und Facebook, einige haben Online-Chats und -Beratung angeboten. Zwei Einrichtungen nutzten die Online Plattform Discord, die unter Gamer*innen verbreitet ist.
Einige Einrichtungen konnten in den letzten Jahren ihre infrastrukturelle Medienausstattung durch die Inanspruchnahme von LVR-Förderungen deutlich verbessern.
Um Digital Cafés mit der Option des Co-Working in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeitbereitstellen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- geeignete Räumlichkeiten für Gruppenunter Aufsicht,
- adäquatedigitale Ausstattung der Einrichtung,
- regelmäßiger Support,
- Einsatz medienkompetenter pädagogischer Fachkräfte, mit
- Kenntnissen über Bestimmungen zum Datenschutz,
- Fähigkeiten zum Umgang mit Cybermobbing, Cybergrooming u.ä.
- ausreichendemArbeitszeitkontingentfür die Übernahme der Aufsicht und Unterstützung der Besucher*innen,
- ein Medien-Schutzkonzept als Teil des einrichtungsbezogenen Schutzkonzeptes.
Digital Cafés als Angebotsform der Jugendarbeit wird jungen Menschen den Zugang zu digitalen Medien mit dem Ziel der digitalen Bildung und Partizipation ermöglichen. Ein solches Angebot unter Wahrung der o.g. Gesichtspunkte wird dazu beitragen, dass junge Menschen
- barrierefreien Zugang zu internetbasierten Diensten und Inhalten erhalten,
- in digitalen Umgebungen kommunizieren können,
- digital Hausaufgaben, Bewerbungen und andereserledigenkönnen,
- Wissen um wirtschaftliche, politische und soziokulturelle Dimensionen internetbasierter Dienste und Inhalte erwerben,
- sich Kenntnisse über Funktion, Gebrauch und Wirkung sozialer Netzwerke aneignen,
- zu Sicherheit, Schutz und Kontrolle der Privatsphäre im Netz angeleitet werden,
- Kompetenzen zur Partizipation an einer digital geprägten Welt erlangen,
- die Möglichkeit zur politischen Teilhabe in Form von digitaler Teilhabe und Teilnahme an Mitbestimmungsinstrumenten (Online-Petitionen, Online-Foren etc.) nutzen könnenund
- ihr Recht auf Teilhabe, Chancengerechtigkeit und informationeller Selbstbestimmung ausüben können.
- Fazit
Mit der Besetzung einer neuen Stelle zum Jugendmedienschutz in der Abteilung Jugendim Umfang von 19,5 Wochenstunden zum 01.02.2022 wurde der Prozess begonnen, die Bedarfe, Interessen, räumlichen, personellen und infrastrukturellen Ressourcen und Kompetenzen in Bezug auf Medienpädagogik und Jugendmedienschutzin enger Kooperation mit den entsprechenden Akteuren zu erfassen.
Die Fachabteilung wird im Frühjahr 2023 den Kinder- und Jugendausschuss über den Prozess und die damit verbundenen Ergebnisse informieren und einen Kosten- und Finanzierungsplan vorlegen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 115029
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=115029
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-08-31 FB 45_0270_WP18 Digital Caf_s in der SAO.pdf
19.11.2024
1.7 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 11
- Sitzung
- Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
- Gremium
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum
- Di., 20.09.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Zusätze
- Die Unterlagen wurden nachgereicht.
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 12:27
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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