Gemeinschaftsgrundschule Am Höfling: Vorstellen der Konzeptstudie und Planungsauftrag für den Ausbau
FB 45/0276/WP18 · Entscheidungsvorlage
Gemeinschaftsgrundschule Am Höfling: Vorstellen der Konzeptstudie und Planungsauftrag für den Ausbau
im Ratsinformationssystem anzeigenBeratung
Herr Lambertz– E 26, Gebäudemanagement - stellt die geplante Baumaßnahme zur Grundschule am Höfling anhand der beigefügten Präsentation vor (s. Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem).
Herr Fischer teilt mit, dass durch die Maßnahme eine Chance vertan werde. Seine Fraktion werde der Maßnahme zwar trotzdem zustimmen, damit nun die beiden Therapieräume und weitere Räume zeitnah geschaffen werden könnten. Es gäbe aber weiterhin ein Fehlbedarf von drei weiteren Räumen. Die Verwaltung argumentiere, dass ein fehlender Mehrzweckraum in die ‚neue Mitte‘ verlegt werden könne. Bei der ‚neuen Mitte‘ handele es sich aber um eine Durchgangsfläche. Hier könne nicht in Ruhe Unterricht gemacht werden.
Angesichts des OGS-Anspruches würden darüber hinaus weitere Räume für den OGS-Bereich benötigt.
Zusammenfassend werde aus seiner Sicht – wie so oft bei Schulplanungen - nicht genug auf die gut begründeten Raumbedarfe der Schule eingegangen.
Frau Griepentrog widerspricht den Ausführungen von Herrn Fischer. Der Ausschuss habe sich im Rahmen des letzten Schulentwicklungsplans für den Primarbereich darauf geeinigt, eine vergleichbare Messlatte und ein Ampelsystem zu erarbeiten. Entsprechend habe man gemeinsam die Flächenraumorientierung und die Prioritätenliste verabschiedet.
Es könnten bei keiner Schule alle Wünsche bedient werden, das sei leider die Ehrlichkeit. Der Ausschuss habe sich aber selbst einen Maßstab gegeben, von dem man nicht abweichen sollte.
Herr Auler stimmt Frau Griepentrog zu. Man müsse zwischen Wünschen und dringend Gebrauchtem unterscheiden. Hier würde wegen des wegfallenden Pavillons eine schnelle Lösung gebraucht.
Er merkt an, dass es sich hierbei erst um das Konzept handele und die Leistungsphasen 1-3 nicht vor den Haushaltsberatungen abgeschlossen seien. Er fragt, was passiere, wenn der Pavillon im Jahr 2023 wegfalle und man nicht rechtzeitig fertig werde.
Herr Lambertz antwortet, dass die Verwaltung dann die Standzeit des Pavillons verlängern müsse.
Frau Heider ergänzt, dass es Aufgabe der Schule sei, ihre Bedarfe zu kommunizieren und es sei Aufgabe der Politik, diese mit Augenmaß zu prüfen. Dies würde nun mit dem Raumprogramm erfolgreich gemacht. Es sei elementar wichtig, dass sich der Ausschuss daran halte. Sie halte es für fragwürdig, dass die Diskussion bei jedem Gebäude neu geführt werde.
Frau Keller bestätigt ebenfalls, dass sich der Ausschuss und die Verwaltung viel Mühe gegeben und viel Arbeit in die Flächenraumorientierung und die Priorisierung gesteckt habe. Daran müsse sich der Ausschuss halten.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, die Verwaltung mit der Fortschreibung der Planung in den Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI) einschließlich der Kostenberechnung zu beauftragen.
- Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, mit der Fortschreibung der Planung in den Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI) einschließlich der Kostenberechnung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage:
Der Schulausschuss hat am 20.08.2020 den Bedarf, an der GGS Am Höfling einen Therapieraum und ein Büro für Schulsozialarbeit einzurichten, anerkannt. Es wurde ebenso der Bedarf anerkannt, dass die beiden Mehrzweckräume, die in einem in 2023 wegfallenden Pavillon untergebracht sind, zu ersetzen sind. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Entwurfsplanung (Leistungsphase 0) für einen Anbau an das bestehende OGS-Gebäude zu erstellen, in dem ein Therapieraum, ein Büro für Schulsozialarbeit sowie ein Mehrzweckraum eingerichtet werden.
- Vorgehen der Verwaltung
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) beauftragte das Gebäudemanagement (E 26) am 14.10.2020, eine entsprechende Entwurfsplanung zu erstellen. Diese sah einen Therapieraum und ein Büro für Schulsozialarbeit im Erdgeschoss sowie einen Mehrzweckraum und ein Büro für die OGS-Koordination im Obergeschoss vor. Für den Therapieraum und den Mehrzweckraum waren Flächen von jeweils 42 qm und für die Büros Flächen von jeweils 12 qm vorgesehen.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat am 11.03.2021 die Flächenraumorientierung für Grundschulen beschlossen. Hiernach werden folgende Raumgrößen als Richtwert angegeben:
-Mehrzweckraum: 66 qm
-Büro: 15 qm
-Therapiefläche bei einer 3-zügigen Schule: 130 qm
Da der vorgesehene Anbau an das OGS-Gebäude wegen drohender Verschattung des Bestandsgebäudes und vorhandenem Baumbestand nicht an die vorgenannten Richtwerte angepasst werden konnte, war somit eine andere Lösung zu finden.
- Eingeschossiger Ersatzbau für den abgängigen Pavillon
Alternativ wurde der Ersatz des abgängigen Pavillons durch einen eingeschossigen Neubau an gleicher Stelle geprüft.
Um den Bedarf der Schule an Therapieräumen zu ermitteln, wurde das Ergebnis einer Abfrage bei den an der Schule tätigen Therapeuten und die Zulassungsempfehlung für Heilmittelerbringer des Verbands der Gesetzlichen Krankenkassen für die Praxisausstattung zu Grunde gelegt. Hiernach besteht ein Raumbedarf für Logopädie von 20 qm sowie für Bewegungstherapie von 40 qm.
Diese Räume können, zusammen mit einem notwendigen Mehrzweckraum, dem Büro für Schulsozialarbeit und weiteren Nebenräumen, in einem eingeschossigen Ersatzbau für den abgängigen Pavillon abgebildet werden. Der zweite notwendige Mehrzweckraum wird im Bestand durch das Herrichten der Aula in eine „multifunktionale Mitte“ geschaffen.
Die Verwaltung hat die geplanten Räumlichkeiten anhand der Flächenraumbilanz überprüft.
Mit Blick auf die funktionsspezifischen Raumarten verbleibt bei einigen dieser im Bestand ein geringfügiges Defizit in der Größe und zum Teil auch in der Anzahl der einzelnen Räume. So besteht jeweils ein Fehlbedarf von einem Mehrzweckraum, einem Raum für die stellvertretende Schulleitung und einem Beratungsraum. Der Speiseraum ist mit lediglich 65 qm relativ klein, jedoch ist der OGS-Bereich mit sieben Betreuungs-Räumen großzügig ausgestattet.
Insgesamt verbessert der Ersatzbau für den Pavillon die räumliche Situation an der Schule insbesondere mit Blick auf die notwendigen Therapieflächen. Bei multifunktionaler Nutzung ist die Gesamt-Bilanz nahezu ausgeglichen. In Summe liegt ein geringes Flächendefizit von ca. 85 qm vor, jedoch insgesamt auch ein Überhang von einem Raum. Das Flächendefizit lässt sich hauptsächlich durch den wegfallenden Mehrzweckraum erklären, welcher durch die neu zu erstellende „multifunktionale Mitte“, durch welche die Aula auch als Mehrzweckraum genutzt werden kann, kompensiert werden kann.
Da in dem Bereich des abgängigen Pavillons ein umfangreicher Baumbestand vorhanden ist, wurde der Ersatzneubau in Abstimmung mit dem Fachbereich Klima und Umwelt leicht im Standort versetzt.
Der Entwurf wurde der Schule am 02.08.2022 vorgestellt. Diese gibt zu bedenken, dass die Planung perspektivisch, auch mit Hinblick auf den zu erwartenden OGS-Rechtsanspruch, großzügiger ausfallen müsste und weist auf die räumlichen Engpässe hin. Dennoch sei eine Verzögerung der Planung nicht im Sinne der Schule. Die Stellungnahme ist der Vorlage beigefügt.
- Kostenrahmen
Durch E 26 wurde der Kostenrahmen ermittelt. Die Gesamtprojektsumme beträgt 1.277.046 € beinhaltet die Kosten für Betriebsausstattung, die Planungskosten und die des Projektmanagements. In der Summe ist ein Baupreisindex von 8 % berücksichtigt.
Die aktuelle Situation zeigt eine starke Baupreissteigerung, so dass durchaus von einem Baupreisindex in Höhe von 15 % ausgegangen werden muss. In diesem Fall läge die Gesamtprojektsumme bei 1.400.670 €.
- Empfehlung der Verwaltung
Der Ersatzbau für den abgängigen Pavillon stellt eine Alternative zu dem nicht realisierbaren Anbau an das OGS-Gebäude dar in welchem die gemäß der Flächenraumorientierung zu berücksichtigenden Raumgrößen annähernd realisiert werden können. Daher schlägt die Verwaltung vor, den Ersatzbau des Pavillons an gleicher Stelle zu errichten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
5-030101-900-00100-990-7, 78650000 | |||||||
Investive Auswirkungen | Teilansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 66.290 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.277.046 | |
Ergebnis | -66.290 | 0 | 0 | 0 | 0 | -1.277.046 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Die Planungskosten bis Leistungsphase 3 betragen 66.290 €. | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 115082
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=115082
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-08-31 FB 45_0276_WP18 Gemeinschaftsgrundsc SAO.pdf
19.10.2024
5.7 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 9
- Sitzung
- Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
- Gremium
- Ausschuss für Schule und Weiterbildung
- Datum
- Do., 22.09.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Zusätze
- Die Unterlagen wurden nachgereicht.
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 12:30
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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