TOP 5Öffentlich

Zwischenfinanzierung EhAP-Projekt „Auffallen - Aufsuchende Beratung wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Frauen"

FB 56/0208/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Brendel, Frau Esser und Frau Frings informieren mit Hilfe einer Powerpoint-Präsentation über die (Vor-)Geschichte, die Konzeption, die Ziele und Zielgruppe des aktuellen Förderprojekts. Die Präsentation findet sich in der Anlage zu dieser Niederschrift. Außerdem geben die Referent*innen einen Überblick über aktuelle Zahlen der Clearing-Wohnung und der Weitervermittlung von Bewohner*innen in andere Formen von Wohnangeboten bzw. Wohnungen des regulären Mietwohnungsmarkts. Schließlich werden die Hintergründe für die notwendig gewordene Zwischenfinanzierung und der Sachstand im Antragsverfahren für die „EhAP+“-Förderung erläutert.

Herr Hansen, Frau van der Meulen, Frau Braun und Frau BMin Scheidt danken den Mitarbeitenden vom WABe e.V. für ihre wichtige Arbeit im Rahmen des Projekts. Im Rahmen der Aussprache werden die Themen

  • Kita- und Schulbesuch der Kinder von Bewohnerinnen
  • Beratungsangebote der Familienberatungsstellen bzw. zum Thema Trennung und Scheidung
  • Hilfsangebote von Jobcenter und Wohnungslosenhilfe
  • die Kooperation des WABe e.V. mit anderen freien Trägern, der FH Aachen und zum Monitoring des Themas durch die Kommunalpolitik angesprochen.

Im Anschluss an den ergänzenden Hinweis von Herrn Deumens, dass die Fachverwaltung die Zwischenfinanzierung befürworte, ergeht einstimmig folgender Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zum EhAP-Projekt „Auffallen - Aufsuchende Beratung wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Frauen" zur Kenntnis und beschließt, die Personalkosten wie beantragt zwischen zu finanzieren.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zum EhAP-Projekt „Auffallen - Aufsuchende Beratung wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Frauen" zur Kenntnis und beschließt, die Personalkosten wie beantragt zwischen zu finanzieren.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der WABe e.V. – Diakonisches Netzwerk Aachen, ist ein regional verankerter und vernetzter Träger, der seit vielen Jahren in unserer Kommune eine hervorragende und wichtige Arbeit für besonders benachteiligte Menschen leistet, insbesondere für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen.

Im Jahr 2019 und 2020 hat der WABe e.V. gemeinsam mit der Stadt Aachen sehr erfolgreich das Projekt „Auffallen - Aufsuchende Beratung wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Frauen" umgesetzt. Dieses Projekt wurde im Rahmen des Europäischen Sozialfonds in der Förderlinie „EhAP“, einer Förderrichtlinie für besonders benachteiligte Personen, gefördert. Ein wichtiges Ergebnis dieser Zusammenarbeit ist die Einrichtung einer Clearingwohnung, in der vier Frauen (zum Teil mit Kindern) in einer Wohngemeinschaft befristet leben können.

Die Wohnung wird durch die Stadt Aachen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Das eingesetzte Personal, eine Sozialarbeiterin mit 50 % Beschäftigungsumfang, sowie die entstehenden Sachkosten (Büro, Fahrtkosten, sonstige Sachkosten, etc.) werden seitdem durch den WABe e.V. finanziert. Eine Anschlussfinanzierung zum 01.01.2022 konnte nicht erfolgen, da die neue Förderrichtlinie im Rahmen des ESF+ nicht frei gegeben war. Es wurde seitens des WABe e.V. mit einer Freigabe vor den Sommerferien und einer möglichen Projektfinanzierung ab Oktober 2022 gerechnet, was auch eingetreten ist. Die Personalkosten belaufen sich von Januar bis September 2022 auf 19.382,43 Euro.

Der durch den WABe e.V. eingereichte Antrag für die Zwischenfinanzierung der Personalkosten wird durch den Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration der Stadt Aachen ausdrücklich unterstützt, da das Projekt in der Vergangenheit gezeigt hat, dass der Zielgruppe dadurch effektiv geholfen werden kann. Frauen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder bereits wohnungslos sind, haben mit vielen Hürden zu kämpfen, die die ohnehin schon schwierige Situation der Obdachlosigkeit noch einmal verschärfen. Durch die Clearingwohnung konnten bereits Frauen in betreute Wohngruppen und auch, was das Hauptziel einer jeden Eingliederungsmaßnahme im Bereich der Wohnungshilfe ist, auf dem freien Wohnungsmarkt integriert werden. Eine Weiterführung des Projekts wird deshalb ausdrücklich befürwortet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

*Der Ansatz 2022 resultiert aus einer Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 50.000 Euro. Die Mittel zur Bezuschussung der entstehenden Personalkosten in Höhe von 19.382,43 Euro stehen bei dem PSP-Element 4-100804-912-6 „Hilfe für obdachlose Frauen“, Kostenart 53180000, im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Siehe Anlage.

Weitere Dokumente (2)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-08-30 FB 56_0208_WP18 Zwischenfinanzierung SAO.pdf

16.11.2024

1.1 MB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 29.09.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 12:37

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen