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Unterbringung von Geflüchteten; Sachstandsbericht der Verwaltung Maßnahmen

FB 56/0209/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau van der Meulen und Frau Braun sprechen den möglichen Fortfall der Übergangswohneinrichtung „Heidbendenstraße“ im Zuge der Entwicklung beim Thema „Feuerwache IV“ bzw. „Interimsfeuerwache“ und die hohe Auslastungsquote der bestehenden Übergangswohneinrichtungen an.

Frau BMin Scheidt plädiert angesichts von zukunftsweisenden Investitionen in anderen Politikbereichen, z. B. Neues Kurhaus, für die Planung und den Neubau zeitgemäßer, vernünftig ausgestatteter Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete und wohnungslose Menschen seitens der Stadt Aachen. Sie verweist auf die bewusste Entscheidung der Stadt Roetgen, eine bestimmte Turnhalle nicht zu Unterbringungszwecken zu nutzen. Außerdem erwähnt sie das Problem leerstehender Wohnungen in Aachen und sieht auch das Bistum Aachen mit seinen insgesamt 6.500 Mietwohnungen in Aachen bei der Thematik in der Pflicht.

Frau van der Meulen schließt sich dem Votum von Frau BMin Scheidt an und bittet die Verwaltung um Vorlage einer Liste von Objekten, die aufgrund von Leerstand bzw. im Rahmen einer Umnutzung als Wohneinrichtung genutzt werden könnten.

Frau Grehling und Herr Tönnes informieren für die Verwaltung darüber, dass

  • der im Februar eingerichtete Krisenstab zusammen mit der Bauaufsicht kontinuierlich weiter nach geeigneten Liegenschaften für die Flüchtlingsunterbringung suche
  • bedauerlicherweise eine große Zahl auf den ersten Blick geeignet erscheinender Objekte aus Gründen des Brandschutzes oder anderen Gründen im Zuge der Eignungsprüfung scheitere
  • die Stadt Aachen finanziell bereits erhebliche Anstrengungen für eine qualitativ gute Unterbringung der Ukraine-Flüchtlinge unternommen habe, indem sie z. B. die Zeltstadt auf Siegel als Ankunftszentrum implementiert habe und indem sie prinzipiell nach Möglichkeit Menschen nicht bzw. nicht länger als unbedingt nötig in Turnhallen unterbringe
  • man sich verwaltungsseitig vom Land NRW stimmigere Prognosen über die zu erwartenden Flüchtlingszahlen wünsche, um besser planen und arbeiten zu können


Der Ausschuss fasst einstimmig den folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin fachbereichsübergreifend intensiv an der Akquise neuer Ressourcen zu arbeiten. Dazu gehört insbesondere auch die Prüfung geeigneter Flächen zur Aufstellung mobiler Wohneinheiten. Dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie ist über die Ergebnisse kontinuierlich zu berichten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin fachbereichsübergreifend intensiv an der Akquise neuer Ressourcen zu arbeiten. Dazu gehört insbesondere auch die Prüfung geeigneter Flächen zur Aufstellung mobiler Wohneinheiten. Dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie ist über die Ergebnisse kontinuierlich zu berichten.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Lage

Ab dem 26.02.2022 hat die Stadt Aachen alle in Aachen ankommenden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen. Mehr als 4.000 Menschen wurden existenzsichernde Leistungen gewährt. Knapp 2.500 Personen wurden untergebracht. Die mit Ratsbeschluss vom 19.05.2021 gefasste Resolution „Aachen wird sicherer Hafen“ wurde uneingeschränkt umgesetzt. Zwischenzeitlich sind viele Menschen in privaten Wohnraum gezogen oder haben Aachen wieder verlassen.Obwohl zudem eine Vielzahl von Wohnungen und die ersten größeren Objekte von Ukrainer*innen bezogen wurden, sind nach wie vor acht der insgesamt elf zur Unterbringung hergerichtetenTurnhallen belegt.

Zum Stand 31.07.2022 waren insgesamt 2.927 geflüchtete Menschen städtisch untergebracht, davon rund 1.100 aus der Ukraine. Die Aufnahmequote der Stadt Aachen betrug ausweislich der Verteilstatistik der Bezirksregierung Arnsberg von Anfang August dieses Jahres 208,59 %; 2040 Menschen wurden über die Zuweisungsquote hinaus aufgenommen. Nach einer massiven Überforderung einzelner Kommunen zieht die Bezirksregierung Arnsberg übergangsweise den Stand der letzten wöchentliche Meldung vom 29.06.2022 zuzüglich der seitdem erfolgten Zuweisungen als Grundlage für die Verteilung heran. Hiernach beträgt die aktuelle Aufnahmequote der Stadt Aachen 130,83 % (Stand 19.08.2022); es wurden 939 Menschen mehr aufgenommen, als die Aufnahmeverpflichtung vorgibt.

Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes stehen absehbar nicht ausreichend Wohnungen für die bereits heute untergebrachten Menschen zur Verfügung. Zudem ist zu erwarten, dass auch eineVielzahl von Menschen, die noch in Aachener Privathaushalten lebt, über kurz oder lang ihren Unterbringungsbedarf geltend macht. Schließlich gibt es deutliche Bestrebungen von Seiten der Bezirksregierung, die sogenannten Zählfälle (in Aachen untergebrachte ukrainische Geflüchtete, die mittlerweile über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen und Leistungen des Jobcenters erhalten) nicht mehr auf die Quote anzurechnen. Dies würde bedeuten, dass die Erfüllungsquote in absehbarer Zeit unter 100 % fällt und die Stadt Aachen verpflichtet ist, zugewiesene Menschen aus den Landeseinrichtungen aufzunehmen.

In der Zeit vom 27.06. bis 15.07.2022 fand die Nachregistrierung der ukrainischen Vertriebenen in den Aachen Arkaden statt. In diesem Zeitraum konnten 4.423 Personen registriert werden. Termine für die Erteilung eines Aufenthaltstitels finden seit dem 18.07.2022 ausschließlich nach abgeschlossener Erstregistrierung statt.

Die weitere Registrierung erfolgt in den Räumen der Ausländerbehörde in der Hackländer Straße. Ab dem20.07.2022 ändert die Ausländerbehörde das Aufnahmeverfahren unter Hinweis auf Informationen zum Themenkomplex Ukraine des MKFFI vom 24.06.2022 wie folgt:

„Ist für die Ausländerbehörde ersichtlich, dass eine melde- bzw. leistungsrechtliche Erfassung in Aachen erfolgt ist, wird wie bisher verfahren. Nach der Registrierung wird ein Termin zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vergeben. In den Fällen ohne Anbindung in Aachen wird eine Anlaufbescheinigung für die LEA in Bochum ausgestellt.“

Diese Situation wurde zum Anlass genommen, zunächst nur noch die Menschen aufzunehmen, die eine persönliche Anbindung in Aachen haben. Die hierzu erforderliche umfassende und rechtssichere Einzelprüfung konnte aufgrund der Vielzahl der zuziehenden Menschen und der Komplexität und Verschiedenartigkeit der Fallkonstellationen jedoch nicht dauerhaft geleistet werden. Diese Prüfung findet nun im Rahmen der einheitlichen, landesweit geltenden Regelungen zur Verteilung von Geflüchteten durch die Ausländerbehörde der StädteRegion statt. DafürGeflüchtete aus der Ukraine der Aufenthalt im gesamten Bundesgebiet erlaubt ist, ist es zu verantworten, zukünftig erstmals bei der Ausländerbehörde vorsprechende Ukrainer*innen ohne enge verwandtschaftliche Bindung in Aachen auf die Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum zu verweisen und sie so in die Städte verteilen zu lassen, die ihre Aufnahmequote noch nicht erfüllt haben.

Durch diese Vorgehensweise wird die Fachverwaltung in die Lage versetzt, die Menschen aus den Turnhallen in andere, zur Unterbringung besser geeignete Objekte zu verlegen. Zudem kann so gewährleistet werden, für zukünftige Zuweisungen im Rahmen der bundes- und landesweiten Verteilung, für Geflüchtete aus den Aufnahmeprogrammen von Bund und Ländern (Resettlement), für afghanische Ortskräfte aber auch für Menschen, die im Rahmen der Seenotrettung einen Sicheren Hafen benötigen, aufnahmebereit und -fähig zu sein.

Prognose

Eine verlässliche Prognose über zu erwartende Zuweisungen geflüchteter Menschen ist, bedingt durch verschiedene, auch außenpolitische Faktoren, schwer möglich. Auch die Entwicklung in der Ukraine und das dadurch bedingte Fluchtgeschehen sind kaum seriös kalkulierbar. Auch wenn die Aufnahmequote aktuell deutlich übererfüllt ist, ist dies kein Garant für längerfristig ausbleibende Zuweisungen. Diese hängen von der tatsächlichen Aufnahme von Geflüchteten aus allen Nationen im gesamten Bundesgebiet ab. Angenommen wird daher eine zusätzliche Aufnahme von 500 Personen bis zum Jahresende. Für das Jahr 2023 wird von einer zusätzlichen Aufnahme von 100 Menschen pro Monat auszugegangen.

Kapazitäten

Zur Unterbringung von Geflüchteten sind mit Stand 31.07.2022 insgesamt 2.560 Plätze verfügbar. Die vorhandenen Plätze sind in folgende Kategorien aufzuschlüsseln:

-1.085 Plätze in rund 400 Wohnungen (hierin sind Wohnungen der gewoge und Welkenrather Str. zur ausschließlichen Nutzung für die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine enthalten)

-695 Plätze in 15 Übergangsheimen mit abgeschlossenen Wohnungen

-780 Plätze in 10Einrichtungen mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küchen und sanitären Anlagen

Die bereits seit der Flüchtlingskrise bestehende fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe hat unmittelbar nach Kriegsausbruch eine Vielzahl von Großobjekten besichtigt und im Hinblick auf die Nutzung für die Unterbringung geprüft. Folgende Objekte sind bereits in Nutzung bzw. werden aktuell final verhandelt bzw. hergerichtet:

Adenauerallee 21050 Plätze,15.06.2022- 15.04.2023

Albert-Einstein-Str. (ehem. KITA) 25 Plätze,01.08.2022 - unbefristet

Campus Boulevard 62 (Studentenheim)400 Plätze,01.10.2022- 30.09.2024

Habsburger Allee50 Plätze01.09.2022 -31.12-2023

Händelstr. 10 (Teile der ehem. Hauptschule) 25 Plätze,25.07.2022 - unbefristet

Heinrichsallee 46 (Appartementhaus Klenkes)25 Plätze,01.10.2022 - 30.09.2032

Hubert-Wienen-Str.(TD Gebäude der Polizei) 100 Plätze, 15.10. bzw. 15.12.2022 - Ende 2023

Kastanienweg 4-6 (Studentenwohnheim)100 Plätze, 01.09.2022 - 31.08.2023

Kullenhofstr. 54a (Wohnheim Klinikum)18 Plätze01.05.2022 -

Reumontstr. 5 (Chinahaus), 25 Plätze, 01.10.2022 –unbefristet

Wohnungen Jülicher Str./Stolberger Str.30 Plätze01.09.2022 – 31.08.2024

insgesamt848 Plätze, davon 100 langfristig bzw. unbefristet

Mit den in Aussicht stehenden Plätzen kann der bis Jahresende angenommene Unterbringungsbedarf weitestgehend gedeckt werden, so dass Turnhallen voraussichtlich allenfalls ergänzend benötigt werden. Nach dem für Ende September avisierten Rückbau der Zeltstadt auf dem Gelände des Sportplatzes Siegel steht die ehemalige Kletterhalle Kurbrunnenstr. als Anlaufstelle für Geflüchtete zur Verfügung.

Weitere Vorgehensweise

Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, dass zumindest bis zum Jahresende 2022 ausreichend Plätze für die zu voraussichtlich aufzunehmenden geflüchteten Menschen zur Verfügung stehen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nach wie vor rund 100 Plätze in Turnhallen benötigt werden, wenn sich keine anderen, zusätzlichen Unterbringungsmöglichkeiten ergeben. Zudem können rund 750 der neu geschaffenen Plätze lediglich befristet zur Unterbringung genutzt werden. Auch in den Bestandseinrichtungen steht eine Vielzahl von Plätzen nur befristet zur Verfügung. So sind beispielsweise die großen Einrichtungen Roermonder Str. 615 mit 230 Plätzen und Heidbendenstr. 1 mit 130 Plätzen voraussichtlich Ende 2023 aufzugeben. An der Verlängerung aller nur befristet zur Verfügung stehender Plätze (Auslauf Baugenehmigung/Befristung Mietverträge) arbeitet die Verwaltung kontinuierlich.

Für die im Jahr 2023 erwarteten Aufnahmen stehen bislang keine Plätze zur Verfügung und keine Objekte in Aussicht. Es ist daher weiterhin fachbereichsübergreifend intensiv an der Akquise neuer Ressourcen zu arbeiten. Angesichts der nahezu vollständig ausgeschöpften Kapazitäten sowohl auf dem privaten als auch dem gewerblichen Immobilienmarkt sind hierbei insbesondere auch geeignete Flächen zur Aufstellung mobiler Wohneinheiten zu prüfen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

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0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-08-30 FB 56_0209_WP18 Unterbringung von Ge SAO.pdf

20.11.2024

141.4 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 11
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 29.09.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 12:37