21. September 2022 um 17:00, Rathaus
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Gemeinschaftsgrundschule Am Höfling: Vorstellen der Konzeptstudie und Planungsauftrag für den Ausbau

FB 45/0276/WP18 · Entscheidungsvorlage

Gemeinschaftsgrundschule Am Höfling: Vorstellen der Konzeptstudie und Planungsauftrag für den Ausbau

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Lambertz erläutert die Planung für den Ausbau der Gemeinschaftsgrundschule Am Höfling

anhand einer Präsentation, die in ALLRIS einsehbar ist.

Herr Klopstein bezieht sich auf die Stellungnahme der Schule und fragt an, warum, wenn man jetzt schon den notwendigen Bedarf im Bereich der OGS-Räume sehen könne, nicht zweigeschossig gebaut werde.

Hierzu führt Frau Luczak aus, dass sie ein Gespräch mit dem zuständigen Fachbereich geführt habe.

Es sei nicht möglich, Räume für Bedarfe, die es noch nicht gibt, zu bauen.

Herr Lambertz berichtet, dass die Vorgabe für die betreffenden Räume durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule erfolge. An der vorgesehenen Stelle könne wegen des vorhandenen Baumbestandes nicht zweigeschossig gebaut werden. Hier sei nur eine eingeschossige Bebauung möglich.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, die Verwaltung mit der Fortschreibung der Planung in den Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI) einschließlich der Kostenberechnung zu beauftragen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, die Verwaltung mit der Fortschreibung der Planung in den Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI) einschließlich der Kostenberechnung zu beauftragen.
  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, mit der Fortschreibung der Planung in den Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI) einschließlich der Kostenberechnung.


Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage:

Der Schulausschuss hat am 20.08.2020 den Bedarf, an der GGS Am Höfling einen Therapieraum und ein Büro für Schulsozialarbeit einzurichten, anerkannt. Es wurde ebenso der Bedarf anerkannt, dass die beiden Mehrzweckräume, die in einem in 2023 wegfallenden Pavillon untergebracht sind, zu ersetzen sind. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Entwurfsplanung (Leistungsphase 0) für einen Anbau an das bestehende OGS-Gebäude zu erstellen, in dem ein Therapieraum, ein Büro für Schulsozialarbeit sowie ein Mehrzweckraum eingerichtet werden.

  1. Vorgehen der Verwaltung

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) beauftragte das Gebäudemanagement (E 26) am 14.10.2020, eine entsprechende Entwurfsplanung zu erstellen. Diese sah einen Therapieraum und ein Büro für Schulsozialarbeit im Erdgeschoss sowie einen Mehrzweckraum und ein Büro für die OGS-Koordination im Obergeschoss vor. Für den Therapieraum und den Mehrzweckraum waren Flächen von jeweils 42 qm und für die Büros Flächen von jeweils 12 qm vorgesehen.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat am 11.03.2021 die Flächenraumorientierung für Grundschulen beschlossen. Hiernach werden folgende Raumgrößen als Richtwert angegeben:

-Mehrzweckraum: 66 qm

-Büro: 15 qm

-Therapiefläche bei einer 3-zügigen Schule: 130 qm

Da der vorgesehene Anbau an das OGS-Gebäude wegen drohender Verschattung des Bestandsgebäudes und vorhandenem Baumbestand nicht an die vorgenannten Richtwerte angepasst werden konnte, war somit eine andere Lösung zu finden.

  1. Eingeschossiger Ersatzbau für den abgängigen Pavillon

Alternativ wurde der Ersatz des abgängigen Pavillons durch einen eingeschossigen Neubau an gleicher Stelle geprüft.

Um den Bedarf der Schule an Therapieräumen zu ermitteln, wurde das Ergebnis einer Abfrage bei den an der Schule tätigen Therapeuten und die Zulassungsempfehlung für Heilmittelerbringer des Verbands der Gesetzlichen Krankenkassen für die Praxisausstattung zu Grunde gelegt. Hiernach besteht ein Raumbedarf für Logopädie von 20 qm sowie für Bewegungstherapie von 40 qm.

Diese Räume können, zusammen mit einem notwendigen Mehrzweckraum, dem Büro für Schulsozialarbeit und weiteren Nebenräumen, in einem eingeschossigen Ersatzbau für den abgängigen Pavillon abgebildet werden. Der zweite notwendige Mehrzweckraum wird im Bestand durch das Herrichten der Aula in eine „multifunktionale Mitte“ geschaffen.

Die Verwaltung hat die geplanten Räumlichkeiten anhand der Flächenraumbilanz überprüft.

Mit Blick auf die funktionsspezifischen Raumarten verbleibt bei einigen dieser im Bestand ein geringfügiges Defizit in der Größe und zum Teil auch in der Anzahl der einzelnen Räume. So besteht jeweils ein Fehlbedarf von einem Mehrzweckraum, einem Raum für die stellvertretende Schulleitung und einem Beratungsraum. Der Speiseraum ist mit lediglich 65 qm relativ klein, jedoch ist der OGS-Bereich mit sieben Betreuungs-Räumen großzügig ausgestattet.

Insgesamt verbessert der Ersatzbau für den Pavillon die räumliche Situation an der Schule insbesondere mit Blick auf die notwendigen Therapieflächen. Bei multifunktionaler Nutzung ist die Gesamt-Bilanz nahezu ausgeglichen. In Summe liegt ein geringes Flächendefizit von ca. 85 qm vor, jedoch insgesamt auch ein Überhang von einem Raum. Das Flächendefizit lässt sich hauptsächlich durch den wegfallenden Mehrzweckraum erklären, welcher durch die neu zu erstellende „multifunktionale Mitte“, durch welche die Aula auch als Mehrzweckraum genutzt werden kann, kompensiert werden kann.

Da in dem Bereich des abgängigen Pavillons ein umfangreicher Baumbestand vorhanden ist, wurde der Ersatzneubau in Abstimmung mit dem Fachbereich Klima und Umwelt leicht im Standort versetzt.

Der Entwurf wurde der Schule am 02.08.2022 vorgestellt. Diese gibt zu bedenken, dass die Planung perspektivisch, auch mit Hinblick auf den zu erwartenden OGS-Rechtsanspruch, großzügiger ausfallen müsste und weist auf die räumlichen Engpässe hin. Dennoch sei eine Verzögerung der Planung nicht im Sinne der Schule. Die Stellungnahme ist der Vorlage beigefügt.

  1. Kostenrahmen

Durch E 26 wurde der Kostenrahmen ermittelt. Die Gesamtprojektsumme beträgt 1.277.046 € beinhaltet die Kosten für Betriebsausstattung, die Planungskosten und die des Projektmanagements. In der Summe ist ein Baupreisindex von 8 % berücksichtigt.

Die aktuelle Situation zeigt eine starke Baupreissteigerung, so dass durchaus von einem Baupreisindex in Höhe von 15 % ausgegangen werden muss. In diesem Fall läge die Gesamtprojektsumme bei 1.400.670 €.

  1. Empfehlung der Verwaltung

Der Ersatzbau für den abgängigen Pavillon stellt eine Alternative zu dem nicht realisierbaren Anbau an das OGS-Gebäude dar in welchem die gemäß der Flächenraumorientierung zu berücksichtigenden Raumgrößen annähernd realisiert werden können. Daher schlägt die Verwaltung vor, den Ersatzbau des Pavillons an gleicher Stelle zu errichten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

5-030101-900-00100-990-7, 78650000

Investive Auswirkungen

Teilansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

66.290

0

0

0

0

1.277.046

Ergebnis

-66.290

0

0

0

0

-1.277.046

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Die Planungskosten bis Leistungsphase 3 betragen 66.290 €.

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-08-31 FB 45_0276_WP18 Gemeinschaftsgrundsc SAO.pdf

19.10.2024

5.7 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 24
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 21.09.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 12:28

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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