20. September 2022 um 17:00, Rathaus
TOP 14Öffentlich

Umgestaltung des Spielplatzes Stettiner StraßeÜberplanmäßige Mittelbereitstellung oberhalb der Erheblichkeitsgrenze gemäß § 83 GO NRW

FB 36/0197/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Pilgram fragt vor dem Hintergrund der zahlreichen heute behandelten Mittelbereitstellungen an, inwieweit die Verwaltung dies nachhalten würde, um Tendenzen feststellen zu können.

Frau Grehling erläutert, dass die Verwaltung dies in Gestalt verschiedener Personen tun würde. Der Leiter des Gebäudemanagements werde beispielsweise nicht müde, auf die allgemeinen Kostensteigerungen hinzuweisen. In dem Zusammenhang sei auch auf die Stoffpreisgleitklausel zu verweisen. Es gebe einen Index hinsichtlich der durchschnittlichen Steigerungsrate bestimmter Produkte, welcher bei Ausschreibungen und Planung neuer Maßnahmen berücksichtigt werde. Ein paar wenige Maßnahmen könnten noch immer im ursprünglichen kalkulierten Kostenrahmen abgewickelt werden. Es müsse aber zumeist ein mitunter sehr großer Unterschied festgestellt werden zwischen der ersten Grobkalkulation und der ausschreibungsreifen Umsetzung. Aufgrund der immer geringer werdenden Zahl potenzieller Auftragnehmer sei ferner zu befürchten, dass das Delta noch weiter ansteigen werde. Vor dem Hintergrund habe sich das Konzept der § 13-Liste zweifelsfrei bewährt. Es sei häufig zu beobachten, dass Maßnahmen bei entsprechender Planungstiefe mit deutlich höheren Ansätzen einzuplanen seien, als dies noch bei der § 13-Liste der Fall gewesen sei. Wenn dann auch noch ursprünglich nicht veranschlagte Erweiterungen gewünscht würden, könnten die für eine Maßnahme erforderlichen Mittel noch vor Umsetzung auch schon mal vervierfacht werden - so wie dies bei einer der soeben behandelten Mittelbereitstellungen auch der Fall gewesen sei.

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, für die Maßnahme „Umgestaltung des Spielplatzes Stettiner Straße“ unter dem PSP-Element 5-130101-000-02900-300-1 überplanmäßige Mittel im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 160.000,00 Euro bereitzustellen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Umgestaltung des Spielplatzes Stettiner Straße“ unter dem PSP-Element 5-130101-000-02900-300-1überplanmäßige Mittel im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 160.000,00 Euro bereitzustellen.

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Umgestaltung des Spielplatzes Stettiner Straße“ unter dem PSP-Element 5-130101-000-02900-300-1überplanmäßige Mittel im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 160.000,00 Euro bereitzustellen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt, für die Maßnahme „Umgestaltung des Spielplatzes Stettiner Straße“ unter dem PSP-Element 5-130101-000-02900-300-1überplanmäßige Mittel im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 160.000,00 Euro bereitzustellen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der in die Jahre gekommene Spielplatz „Stettiner Straße“ im Bereich Driescher Hof soll komplett erneuert werden.

Der Fachbereich Umwelt hat bereits in 2020 einen Vorentwurf für den Spielplatz unter Berücksichtigung der Wünsche aus der Bürgerbeteiligung erarbeitet und diesen am 19.08.2020 in der BV-Mitte und am 25.08.2020 im KJA vorgestellt. Für die Neugestaltung des Spielplatzes Stettiner Straße wurde auf Grundlage des Vorentwurfes eine erste Kostenschätzung erstellt und die Summe von rund 360.000 € im Rahmen der Haushaltsplanungen für das Jahr 2021 angemeldet.

Aufgrund von terminlichen Verschiebungen bei der Bearbeitung des Spielplatzkonzeptes für Aachen, bedingt durch Corona, konnte die Ausführungsplanung erst in 2022 fertiggestellt werden.

Für die Umplanung des Spielplatzes Stettiner Straße wurden aufgrund der vorliegenden Ausführungsplanung Gesamtkosten in Höhe von rd. 465.000 € kalkuliert. Zuzüglich eines 10% Risikoaufschlages (Hinweis der Vergabestelle) ist von einer Gesamtsumme von rd. 511.000 € auszugehen.

Die Kostenerhöhung ist u. a. auf Grund der aktuellen Marktentwicklung mit allgemeinen Preissteigerungen und auf die Konkretisierung vom Stadium des Vorentwurfes bis zur Ausführungsplanung zurück zu führen. Hinzu kommen Kosten für umfangreiche Bodenarbeiten in Teilbereichen, die auf Grundlage der Ergebnisse der Bodenuntersuchungen eingeplant werden müssen. Trotz der Kostenerhöhung ist die zeitnahe Umgestaltung des Spielplatzes Stettiner Straße, wegen dem hohen Bedarf im Bezirk und dem entsprechend politischen Willen sowie wegen der zu erwartenden weiter ansteigenden Preisentwicklung, sinnvoll.

Die Baukosten liegen aufgrund der aktuellen Kostenaufstellung bei einer Gesamtsumme von rd. 511.000 €. Nach Beauftragung der Bodenuntersuchungen stehen aktuell unter dem PSP-Element 5-130101-000-02900-300-1 für die Umgestaltung des Spielplatzes Stettiner Straße noch Mittel in Höhe von 351.458,40 Euro zur Verfügung. Die fehlenden Baukosten betragen rund 160.000,00 Euro.

Diese Mehrkosten müssen somit durch eine überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO im Haushalt finanziert werden. Die hierfür erforderliche Deckung kann aus dem allgemeinen PSP-Element 5-130101-900-03100-300-1 „Spiel- und Bolzplätze“ zur konkreten Maßnahme 5-130101-000-02900-300-1 „Spielplatz Stettiner Straße“ erfolgen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen (in €)

5-130101-000-02900-300-1 Spielplatz Stettiner Straße

in Verbindung mit 5-130101-900-03100-300-1 (4-130101-928-3) Spiel- und Bolzplätze

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022*)

Fortgeschriebener Ansatz 2022**)

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

360.000

520.000

0

0

360.000

360.000

Ergebnis

360.000

520.000

0

0

360.000

360.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-160.000

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

*) Fortgeschriebener Ansatz 2022 besteht ausschließlich aus Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr

**) nach beabsichtigter überplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-09-07 FB 36_0197_WP18 Umgestaltung des Spi SAO.pdf

7.11.2024

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 14
Sitzung
Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 20.09.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 12:25