Sanierung der Turnhalle Minoritenstraße
FB 52/0086/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Prömpler entschuldigt sich zu Beginn der Beratung für die leider sehr verspätete Vorlage. Dies hing insbesondere mit dem kurzfristig aufgerufenen Förderprogramm zusammen, welches erst am 01.08.2022 veröffentlicht wurde. In der kurzen Zeit bis zur Abgabe der Projektskizze am 30.09.2022 mussten einige wichtige Vorarbeiten geleistet werden, damit die Vorlage überhaupt erstellt werden konnte.
Für baufachliche Fragen stehe dem Gremium Frau König vom Gebäudemanagement zur Verfügung.
Herr Balthasar sagt für die Grüne-Fraktion, dass die Turnhalle für die Stadt eine sehr hohe Bedeutung habe. Bereits seit den 90er Jahren suche man in der Innenstadt nach Flächen für eine weitere Halle. Gerade für die Schulen sei es sehr wichtig, dass die Hallen in kurzer Zeit fußläufig erreichbar seien, da ansonsten wertvolle Unterrichtszeit verloren ginge. Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen.
Er regt an, die Verwaltung möge mittelfristig den Sanierungsbedarf aller Turnhallen ermitteln, da viele Hallen bereits relativ alt seien. Die erforderlichen Sanierungen müssten möglichst in eine Zeitschiene gebracht werden und finanzielle Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden.
Frau Prömpler teilt mit, dass der Fachbereich Sport gemeinsam mit dem Gebäudemanagement vereinbart habe, zunächst den Fokus auf die Schwimmbäder zu legen, da hier insbesondere bei der Energieeinsparung viel aufgeholt werden müsse.
Herr Offermann schließt sich den Ausführungen von Herrn Balthasar an. Die SPD-Fraktion sehe ebenfalls den großen Sanierungsbedarf in der Minoritenstraße. Darüber hinaus fehle jedoch immer noch eine weitere Innenstadtturnhalle.
Auch Herr Dr. Nadzeyka sagt, dass die Sanierung erforderlich sei. Weiterhin müsse strategisch überlegt werden, wo die noch fehlende Turnhalle in der Innenstadt errichtet werden könne. Die von Herrn Balthasar genannte Anregung zur Ermittlung eines Gesamtüberblicks befürworte seine Fraktion.
Für die CDU-Fraktion sagt Herr Meyer, dass die erforderliche Sanierungsmaßnahme unzweifelhaft sei. Wenn diese mit Fördermitteln erfolgen kann, sei dies sehr positiv. Er fragt jedoch, ob das Gebäudemanagement die Kapazitäten zur Durchführung dieser Maßnahme habe? Zudem sei seine Fraktion der Meinung, dass man den Haushaltsberatungen vorgreife. Weiterhin sei die Frage, was mit den Vereinen und Schulen während der Sanierungsmaßnahme passiere?
Frau Prömpler teilt mit, dass es regelmäßig bei Sanierungsmaßnahmen zu Engpässen komme. Die Nutzer*innen werden dann möglichst in andere Hallen ausgelagert. Die Schulen und Vereine müssten dann etwas zusammenrücken, was aber in der Vergangenheit immer gut funktioniert habe. Sie sagt weiterhin, dass die Vorlage gemeinsam mit dem Gebäudemanagement erstellt wurde. Sollte das Gebäudemanagement keine eigenen Kapazitäten haben, werde die Auftragsvergabe ausgeschrieben.
Bezüglich des Beschlussvorschlages und der Frage, ob der Haushaltsberatung vorgegriffen werde, sagt sie, dass der Sportausschuss nur den sportfachlichen Teil beurteilen möge. Bis zur Ratssitzung werde intern geklärt, inwieweit der Haushaltsberatung vorgegriffen werde.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Sportausschuss:
Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Sanierung des Objektes Minoritenstraße 7 zu beschließen und die notwendigen Planungsmitte in dem Haushaltsjahr 2023 bereitzustellen sowie nach Erreichen der notwendigen Planungstiefe die Mittel zur Umsetzung der Maßnahme einzustellen.
Rat der Stadt Aachen:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Sportausschusses die Sanierung des Objektes Minoritenstraße 7 und die notwendigen Planungsmittel in dem Haushaltsjahr 2023 bereitzustellen sowie nach Erreichen der notwendigen Planungstiefe die Mittel zur Umsetzung der Maßnahme einzustellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Objekt Minoritenstr. 7 wurde im Jahr 1956 für die sportliche Nutzung umgebaut. In dem Objekt befinden sich derzeit eine Turnhalle, eine Gymnastikhalle und eine Judohalle, die allesamt für die sportliche Nutzung für Schulen und Vereine zur Verfügung stehen. Darüber hinaus befindet sich im Objekt noch eine ehemalige Hausmeisterwohnung, welche derzeit zur Unterbringung geflüchteter Menschen genutzt wird sowie vermietete Räumlichkeiten für eine Ballettschule.
Das Vorderhaus des Objektes steht unter Denkmalschutz.
Das Gebäude befindet sich in zentraler Innenstadtlage und ist daher für die Durchführung des Sportunterrichtes insbesondere für die Innenstadtschulen (Kaiser-Karls-Gymnasium, Domsingschule, KGS Am Fischmarkt, GGS Saarstraße, Berufskolleg) von großer Bedeutung. Daneben werden die verschiedenen Hallen u.a. für Kita’s sowie stark fürEltern-Kind-Turnen sowie Seniorensport genutzt. Die verkehrliche Erschließung der Halle ist für diese Art der sportlichen Nutzung ideal. Die langfristige Nutzung der Halle dient auch der gewünschten Belebung der Innenstadt.
Die Turnhalle entspricht bereits nicht mehr den heutigen Standards und ist wegen des fehlenden Prallschutzes an den Wänden und der fehlenden Geräteraum-Tore schon jetzt nur noch eingeschränkt nutzbar. Auch die sanitären Anlagen im Damenumkleidebereich sind dringend sanierungsbedürftig. Darüber hinaus bestehen weitere erhebliche Mängel (sh. baufachliche Beurteilung E 26)
Aufgrund der aktuellen Schülerzahlen (Schuljahr 2021/2022) der Innenstadtschulen und den innerhalb des Alleenrings zur Verfügung stehenden Turnhallen ergibt sich derzeit ein berechneter Fehlbedarf von etwas mehr als einer Turnhalle im Innenstadtbereich. In dieser Berechnung ist die vollwertige Nutzung der Turnhalle Minoritenstraße genauso berücksichtigt wie die beiden derzeit noch in Planung befindlichen Turnhallen Franzstraße. Dies unterstreicht die Wichtigkeit der hier beschriebenen Turnhalle für die Bedarfsdeckung des Sportunterrichtes an den innerstädtischen Schulen. Die Berechnung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die Turnhalle Michaelsbergstraße kurz- bis mittelfristig für den neuen Kurstandort Burtscheid aufgegeben wird. Auch diese Halle deckt teilweise den Bedarf der Innenstadtschulen ab, bzw. die Nutzungszeiten aus dieser Halle müssen nach Aufgabe des Standortes in andere Hallen verlagert werden. Dies gilt selbstverständlich auch für den Vereinssport.
Baufachliche Beurteilung (E 26)
Das Gebäude wurde 1925 als Umformer – Station für die Elektrizitätsversorgung der Innenstadt errichtet und im Jahr 1956 als Turnhalle umgebaut. Dementsprechend ist die Bausubstanz größtenteils aus dem Errichtungszeitraum. Ausgenommen einzelner Sanierungs - und Instandsetzungsmaßnahmen aus den 90er Jahren im Bereich der Sanitärräume (Männer) und Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes aus dem Jahr 2006 wurden keine umfangreichen baulichen Eingriffe in diesem Objekt durchgeführt.
Das Gebäude ist seit 1984 in die Denkmalliste eingetragen. 2019 wurde der genaue Schutzumfang definiert und auf das Vorderhaus beschränkt.
Folgende erhebliche bauliche und technische Mängel sind im Objekt zum jetzigen Zeitpunkt festzustellen:
-Undichtigkeit der Dach- und Fassadenflächen, welche zu wiederholten vielfältigen Beschädigungen der Innenbekleidungen (Putz und Abhangdecken im 2.OG) führen;
-Veraltete Fensterelemente im Bereich der Hallen, die zu schlechten raumklimatischen Bedingungen führen;
-Veraltete Elektro,- und Haustechnik, mit großem Wartungsaufwand;
-Schadstoffbelastete Oberflächen, die durch mechanische Beanspruchung freigesetzt werden könnten;
-Fehlende Sicherheitsvorrichtungen im Bereich der Turnhalle (Prallschutz und Geräteraum-Tore), die zu einer eingeschränkten Nutzung der Halle führen;
-Nach aktuellen Vorschriften fehlende bauliche Rettungswege. Dies führt ebenfalls zur Einschränkung der Nutzung im 2. OG;
-Fehlende Barrierefreiheit in allen Ebenen.
Die o.g. Maßnahmen sind so umfangreich, dass sie nicht im Zuge der Bauunterhaltung und im laufenden Betrieb durchgeführt werden können.
Zusammengefasst, befindet sich das Gebäude in einem schlechten energetischen und baulichen Zustand und muss in den nächsten fünf Jahren dringend saniert werden. Anderenfalls kann die Fortsetzung der Nutzung als Sportstätte seitens des Gebäudemanagements nicht sichergestellt werden.
Im Zuge der geplanten Sanierung werden die o.g. Mängel behoben. Zudem wird das Gebäude auf den neusten energietechnischen Stand gebracht, sodass eine langjährige Nutzung gesichert werden kann.
Gravierende Veränderungen der Raumkubatur und der Nutzflächen werden in diesem Zusammenhang nicht vorgenommen.
Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat mit Datum vom 28.07.2022 den Projektaufruf zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur gestartet. Ziel des Förderaufrufes ist die Unterstützung des Bundes beim Abbau des bestehenden Sanierungsstaus insbesondere bei Sportstätten. Insgesamt stehen im Bundeshaushalt 2022 Programmmittel in Höhe von 476 Millionen Euro zur Verfügung.
Die zu fördernden Projekte müssen zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen. Sie müssen deshalb den energetischen Anforderungen mit dem Ziel der deutlichen Absenkung von Treibhausgasemissionen genügen. Sie sollen ferner vorbildhaft hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein. Darüber hinaus müssen sie über ein hohes Innovationspotenzial zur energetischen Sanierung der sozialen Infrastrukturen verfügen. Mit Blick auf die Steigerung der Resilienz sind insbesondere die kommunalen Infrastrukturen gefragt und müssen mit gutem Beispiel vorangehen.
Gegenstand der Förderung:
Gegenstand der Förderung sind kommunale Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Ein Schwerpunkt soll bei Schwimmhallen und Sportstätten liegen, da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird. Die zu fördernden Einrichtungen sollen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben und müssen daher für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
Mit Blick auf die beabsichtigten Klimawirkungen des Programms kommen als Fördergegenstände grundsätzlich nur Gebäude im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes in Betracht. Ausgenommen hiervon sind Freibäder einschließlich ihrer baulichen Nebenanlagen.
Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („klimafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern („klima- und ressourcenschonendes Bauen“). Das bedeutet: Bestandsgebäude sind grundsätzlich zu erhalten. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Dies kann dann der Fall sein, wenn dies im Vergleich zur Sanierung die nachweislich deutlich wirtschaftlichere und mit Blick auf den Klimaschutz effektivere Variante ist. Bauliche Erweiterungen der zu sanierenden Einrichtungen können nur gefördert werden, wenn diese zwingend notwendig sind.
Förderhöhe:
Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; bei Kommunen in Haushaltsnotlage 75 v.H. Die Haushaltsnotlage der betroffenen Kommunen ist von der in den Ländern jeweils zuständigen Finanzaufsicht zu bestätigen. Maßgeblich für die Feststellung der Haushaltsnotlage ist der Zeitpunkt der Antragstellung (Ziff. 7.2 Phase 2). Entsprechend beträgt der aufzubringende kommunale Eigenanteil mindestens 55 v.H., bei Kommunen in Haushaltsnotlage 25 v.H.
Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel zwischen 1 und 6 Millionen Euro liegen.
Ablauf:
Das Verfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektskizzen in der 1. Phase (Interessenbekundungsverfahren) beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte. Die 2. Phase umfasst dann die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwendungsantrag) nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO durch die ausgewählten Kommunen.
In der 1. Phase ist die Projektskizze mit Beschluss des Stadt- oder Gemeinderates bzw. Kreistages, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2022 gebilligt wird, dem BBSR bis zum 30. September 2022 online einzureichen. Zuvor ist bis zum 23. September 2022 dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort formlos anzuzeigen, dass und für welches Projekt eine Interessenbekundung vorgesehen ist. Die Abgabefrist des Projektskizzenformulars endet am 4. Oktober 2022. Ein noch nicht vorliegender Rats-/Kreistagsbeschluss kann dem BBSR erforderlichenfalls ebenfalls bis zum 21. Oktober 2022 (Poststempel) nachgereicht werden.
Finanzielle Mittelbereitstellung:
Für das Jahr 2023 hat der Fachbereich Sport Planungskosten in Höhe von 275.000,00 € bei der Haushaltsplanung angemeldet. Die Mittel in Höhe von insgesamt 7,45 Mio Euro für die Sanierung müssten nach Erreichen der notwendigen Planungstiefe in den Jahren 2024 (4,0 Mio Euro) und 2025 (3,45 Mio Euro) bereitgestellt werden.
Fazit:
Die Sanierung des Objektes Minoritenstraße ist aus sportfachlicher Sicht von großer Bedeutung.
Ein Neubau an gleicher oder anderer Stelle ist nicht realisierbar. Der Zustand des Objektes verschlechtert sich zunehmend. Aufgrund der Schadstoffbelastung des Gebäudes sind Reparaturarbeiten extrem aufwendig und teuer.
Die vorläufige Untersuchung des Gebäudes durch eine Energieexpertin hat ergeben, dass durch die geplanten Maßnahmen der vom Fördermittelgeber geforderte energetische Standard erreicht werden kann.Die Baumaßnahme ist für die Klimarelevanz als positiv zu sehen, da gegenüber dem jetzigen Zustand CO2 durch die Fernwärmeversorgung und die bautechnische Sanierung eingespart wird.
Durch den Projektaufruf des Bundes und der Aussicht, Fördermittel in Höhe von 45 % der Gesamtkosten erhalten zu können, sollte aus Verwaltungssicht die Chance genutzt werden, das Objekt zukunftsfähig auszurichten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 275.000 | 275.000 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Zum Haushaltsjahr 2023 wurden für den Haushalt 275.000,00 € angemeldet. Die Mittelbereitstellung ist noch durch den Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen zu beschließen. Für die Folgejahre 2024 und 2025 sind insgesamt 7,45 Mio. Euro (inkl. aktueller Baupreisindex) – davon 4,0 Mio. Euro in 2024 und 3,45 Mio. Euro im Jahr 2025 auf die § 13-Liste aufzunehmen.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | x | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | |
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Weitere Dokumente (6)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 115368
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=115368
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-09-19 FB 52_0086_WP18 Sanierung der Turnha SAO.pdf
8.11.2024
15.1 MB
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung des Sportausschusses
- Gremium
- Sportausschuss
- Datum
- Do., 22.09.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 12:29