29. September 2022 um 17:05, Rathaus
TOP 3.1Öffentlich

Hybrides Arbeiten bei der Stadt Aachen

FB 11/0097/WP18-1 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Frau Buchem (Dez. V) und Frau Neumann (11/220) geben -wie bereits in der Vorlage angekündigt- nacheinander in einer anschaulichen Präsentation einen kurzen Überblick, sowohl über erste konkrete Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Hybrides Arbeiten“ selbst als auch über Ergebnisse der einzelnen Pilotbereiche. Darüber hinaus erfolgt ein Ausblick darauf, wie sich das hybride Arbeiten innerhalb der Stadt Aachen in Zukunft weiter entwickeln soll.

Im Anschluss an die Präsentation spricht die stellvertretende Ausschussvorsitzende Frau Begolli (LINKE) den Vortragenden ihren Dank aus.

Herr Eickholt (GRÜNE) bedankt sich bei den Vortragenden. Die Präsentationsinhalte klängen gut und auch entsprechend zukunftsweisend. Er bitte jedoch darum, dass nicht nur Auszubildende von Beginn an einbezogen würden, sondern der Fokus auf allen Mitarbeitenden liegen müsse. Hybrides Arbeiten verändere das Arbeiten eines jeden einzelnen Mitarbeitenden. Besonders wichtig und daher ganz oben anzusiedeln sei die Einbindung und Schulung von Führungskräften zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in diesem vielschichtigen Kontext.

Ratsfrau Eschweiler (CDU) spricht den Vortragenden ihren herzlichen Dank aus. In diesem Vortrag stecke sehr viel Arbeit. Man habe in der pandemischen Krise gemerkt, wie wichtig es sei, sich diesem Thema viel mehr zu nähern als man dies in der Vergangenheit bis dahin getan habe und unter diesen Voraussetzungen einen Notfallplan erarbeitet, damit alle Mitarbeitenden ihre Arbeit verrichten konnten. Der heutige Vortrag stelle den notwendigen weiteren Aufbau dar, um diesem Themenfeld einen Rahmen zu geben. Bei den Auszubildenden habe sie ebenfalls den Wunsch, diese bereits anfänglich einzubinden, da hier ein Austausch vor Ort sehr wichtig sei. Natürlich liege auch -zur Ermöglichung einer guten Teamführung- eine hohe Bedeutung auf der Durchführung von Führungskräfte-Coachings. Um grundsätzlich ein Gefühl dafür zu bekommen und dies auch entsprechend einordnen zu können, worauf zukünftig beim Coaching der Schwerpunkt zu legen sei, interessiere sie das Verhältnis bei der Stadt Aachen: „wer möchte lieber im Homeoffice arbeiten bzw. entschließe sich eher für hybrides Arbeiten: Führungskräfte oder die untergeordnete Schiene?“.

Ratsfrau Moselage (FDP) bedankt sich ebenfalls bei den Vortragenden. Die Komplexität des Themenfeldes sei durch die Vortragenden sehr deutlich aufgezeigt worden und daher sei der heutige Vortrag nur als Einstieg zu sehen. Es sei wichtig, dass die Mitarbeitenden einen Mehrwert in dem Angebot sehen. Um alle Mitarbeitenden mitnehmen zu können, bedürfe es daher einer niederschwelligen Schulung. Sie bitte um Mitteilung, zum einen wie viele Mitarbeitende und welche Altersgruppen das Angebot annähmen und zum anderen wie vielen Mitarbeitenden von den insgesamt ca. 6000 Beschäftigten, wovon bereits 1300 Mitarbeitende im Homeoffice arbeiteten, könne insgesamt aufgrund ihrer ausgeübten Tätigkeit ein solches Angebot unterbreitet werden.

Ratsfrau Parting (SPD) spricht den Vortragenden gleichfalls ihren Dank aus. Ihre Fraktion begrüße die Aktivität in diesem Themenfeld und entsprechend auch dieses gute Angebot, im Besonderen unter dem Gesichtspunkt von Personalentwicklung und -bindung, sehr. Sie habe eine Nachfrage zur Möglichkeit der Kostenübernahme. Gebe es auch die Möglichkeit für die Mitarbeitenden, welche regelmäßig und langfristig im Homeoffice arbeiteten, die benötigte Technikausstattung durch die Stadt gestellt zu bekommen? Wie groß sei der Anteil der Mitarbeitenden, die ein städtisches Laptop haben? Müssten Mitarbeitende, die gegebenenfalls einen zweiten Bildschirm benötigten, diesen selbst anschaffen oder würden hier die Kosten von der Stadt Aachen übernommen?

Ratsfrau Griepentrog (GRÜNE) bedankt sich bei den Vortragenden für den ausführlichen Einblick in dieses Themenfeld und entsprechend auch für die Mitnahme und den Einbezug der Mitarbeitenden. Im Rahmen der Arbeitsplatzorganisation stelle sie sich die Fragen, was die Verwaltung bei der Arbeitsplatzausstattung voraussetzte und wo man an dieser Stelle die Grenze ziehe? Wer habe den Zugriff zur Regelung der Schulungsangebote und wie sähen die Rahmenbedingungen für Teilzeitkräfte aus?

Ratsfrau Begolli (LINKE) hinterfragt die Sicherstellung des Gesundheitsschutzes. Neben einer guten Büroausstattung ziele ihre Frage auch auf das soziale Miteinander ab. Wie sei es hier um die Schattenseiten in diesem Kontext bei hybrider Arbeit bestellt? Würden diese auch beleuchtet und entsprechend in die Nachbetrachtung mit einbezogen?

Frau Dautzenberg (SPD) bedankt sich bei den Vortragenden. Bezugnehmend auf die vorangegangenen Beiträge gehe es nun darum, dass die bisherige Vorgehensweise unter pandemischen Bedingungen mit in die Zukunft genommen werde und die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen würden. In diesem Prozess befinde man sich gerade. In dem Vortrag habe ihr der Blick auf die Bürgerschaft und damit auf den Umstand von Arbeitsplätzen im Front- bzw. Backoffice gefehlt. Erfahrungswerte hätten gezeigt, dass Stellenausschreibungen mit der Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice bevorzugt würden.

Sei die Umsetzung des hybriden Arbeitens in Bereichen mit Publikumsverkehr realistisch und werde dies im Vorfeld mitbedacht?

Frau Neumann (FB 11/220) führt zu den vorangegangenen Fragestellungen aus, dass Führungskräfte durchweg in der gesamten Pandemie bezugnehmend auf eine digitale Führung im Fokus des Geschehens gestanden hätten. Die interne Fortbildung der Stadt Aachen sei sehr frühzeitig -auch mit einer Priorisierung des Budgets zugunsten von Fortbildungen zur „Führung auf Distanz“- umgesteuert worden. Zudem habe ein Angebot zur Durchführung von Beratungsgesprächen und Kommunikationstrainings für Führungskräfte bestanden. Die Stärkung der Führungsebene in Krisenzeiten sei von Anfang an eine wichtige Zielsetzung gewesen.

In der Kernverwaltung gebe es ca. 2300 und stadtverwaltungsweit inklusive der Eigenbetriebe ca. 3600 Computerarbeitsplätze. Die Hälfte der Mitarbeitenden arbeite bereits regemäßig mobil. Grundsätzlich könne somit die Aussage getroffen werden, dass jede*r Mitarbeitende mittelbar oder aber unmittelbar von mobiler Arbeit betroffen sei. Aus diesem Grund sei die Ausarbeitung einer Rahmenvereinbarung zum hybriden Arbeiten sehr wichtig. Den Mitarbeitenden müsse zeitnah auch eine organisatorische Unterstützung an die Hand gegeben werden. Mobile Arbeit würde von mehr Vollzeit- als Teilzeitkräften und von mehr Frauen als Männern in Anspruch genommen. Zudem zeichne sich ein Trend dahingehend ab, dass mehr Frauen in den letzten Jahren im Rahmen der mobilen Arbeit ihre Arbeitsstunden erhöhen würden. Dagegen ließen sich bei den Alterskohorten keine Unterschiede erkennen.

Ausweislich der Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit könne grundsätzlich jede*r, die*der über einen Computerarbeitsplatz verfüge, freiwillig an einem privaten Endgerät, wenn es die Aufgaben in Absprache mit der Führungskraft zuließen, über die Zwei-Faktor-Authentifizierung an 2 Tagen pro Woche

mobil arbeiten.

Das Thema „mobile Leihgeräte“ werde gerade einer genaueren Betrachtung -auch unter haushalterischen Aspekten- zugeführt. Ein Konzept zur Entwicklung einer Leihvergabestruktur befinde sich im Aufbau.

Grundsätzlich seien alle städtischen Büroarbeitsplätze ergonomisch ausgestattet. In der häuslichen Umgebung sei der Mitarbeitende aufgrund der gewählten Freiwilligkeit für die Ausstattung seines Arbeitsplatzes selbstverantwortlich. Die Mitarbeitenden erhielten jedoch regelmäßige Schulungs- und Beratungsangebote.

Im Kontext hybrider Arbeit seien Bereiche mit Publikumsverkehr ein sehr spannendes Planungsthema. Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) habe mit dem Bereich Wohngeld einen Pilotbereich mit Publikumsverkehr einbezogen. Die Schwerpunkte hätten auf den Themenfeldern Einarbeitung, Teamorganisation und -kommunikation und Desksharing gelegen. Mobile Arbeit könne jedoch auch nur da möglich gemacht werden, wo es aufgabenbezogen auch durchführbar sei. Auf Teamebene ließen sich jedoch auch in Servicebereichen Pläne erarbeiten, welche die Möglichkeit einer ausgeglichenen Nutzung mobiler Arbeit realisierten.

Ratsherr Lübben (GRÜNE) erkundigt sich, inwieweit die Verwaltung dem Thema „Grenzpendler*innen“ Rechnung trage.

Frau Neumann (FB 11/220) betont, dass aktuell noch keine Veränderungen zur Homeoffice-Regelung für Grenzpendler*innen eingetreten seien. Die Verwaltung habe dieses Thema jedoch im Blick.

Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

Beschluss

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Bereits in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 26.08.2021 wurde über die bisherigen Regelungen zur mobilen Arbeit, sowie die hierfür benötigten technischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen berichtet und aufgezeigt, dass die Verwaltung die Notwendigkeit eines postpandemischen Homeoffice-Konzept erkannt und sich mit einer eigens zu diesem Zweck gegründeten Arbeitsgruppe auf den Weg gemacht hat.

Auch nach der akuten Coronapandemie ist innerhalb der Mitarbeiterschaft immer noch eine hohe Nachfrage nach Homeoffice-Möglichkeiten zu verzeichnen, der mit der Ausweitung der Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit auf zwei Tage pro Woche und Mitarbeitenden bereits Ende 2020 entsprochen wurde. Die alleinige Betrachtung der mobilen Arbeit und des Homeoffice geht der Verwaltung jedoch nicht weit genug. Daher wurde unter Betrachtung weiterer Rahmenbedingungen der Begriff des hybriden Arbeitens bei der Stadt Aachen geprägt, welcher die Vielschichtigkeit der existierenden Arbeitsmodelle und Zusammenarbeitskonstellationen eingehend in den Blick nimmt.

In diesem Zusammenhang hat die AG „Hybrides Arbeiten“ über die Möglichkeiten des Homeoffice hinaus noch weitere Themen und Rahmenbedingungen in ihre Betrachtung mit einbezogen, die innerhalb bereichsübergreifend zusammengesetzter Untergruppen eingehend diskutiert wurden. Themen waren hier u.a.

  • der Einfluss von hybrider Arbeit auf Mitarbeitende und Kultur (z.B. wie kann Informationsasymmetrie vermieden werden, wie werden hybride Teams geführt, wie können die Mitarbeitenden die notwendigen digitalen Kompetenzen erlangen etc.)
  • der Einfluss von hybrider Arbeit auf die Organisation von Arbeitszeit und -ort sowie Prozesse (z.B. Beibehaltung des ausgeweiteten Gleitzeitrahmens, Prüfung der Möglichkeit von Samstagsarbeit, Prüfung der Möglichkeit von Arbeitsplatzeinsparungen in homogenen Teams, weitere Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen, Arbeitsplatzergonomie etc.)
  • der Einfluss von hybrider Arbeit auf innerhalb der Stadtverwaltung Aachen eingesetzte Technologie und Tools (z.B. Schaffung technischer Kollaborationsmöglichkeiten, Bereitstellung entsprechender Infrastruktur, Investition in Telefonie, Sicherstellung von Datenschutz etc.).

Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Personalrat konnte sich innerhalb der AG u.a. darauf verständigt werden, dass einzelne Arbeitsbereiche in Form von Piloten diverse Aspekte des hybriden Arbeitens möglichst niederschwellig austesten, um im Nachgang eine Überführung der Learnings auf andere Bereiche der Verwaltung prüfen zu können. Pilotbereiche waren hier u.a. der E 18 (Thema Desksharing), der FB 62 (Thema Kollaboration), der FB 02 (Thema Projektmanagementtool) und der FB 56 (Thema Einarbeitung, Teamorganisation und -kommunikation Desksharing).

Darüber hinaus wird aktuell eine Rahmenvereinbarung zum hybriden Arbeiten mit dem Ziel ausgearbeitet, Inhalte diverser bereits bestehender Dienstvereinbarungen (u.a. Telearbeit, Mobiles Arbeiten, Zeiterfassung etc) in einer DV zu bündeln und besser verständlich zu machen. So sollen perspektivisch konkrete Rahmenbedingungen für hybrides Arbeiten geschaffen werden, die es kontinuierlich auf ihre Aktualität zu überprüfen und ggf. anzupassen gilt.

In der Sitzung des Personal- und Verwaltungsvorstands vom 30.09. soll sowohlvon ersten konkreten Ergebnissen der AG selbst als auch der einzelnen Pilotbereiche berichtet und ein Ausblick gegeben werden, wie sich das hybride Arbeiten innerhalb der Stadt Aachen in Zukunft weiter entwickeln soll.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Weitere Dokumente (1)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-09-22 FB 11_0097_WP18-1 Hybrides Arbeiten be SAO.pdf

22.2.2025

140.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 3.1
Sitzung
Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Do., 29.09.2022
Uhrzeit
17:05
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 12:38

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen