Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten (AVV-Tarif)Digitales Karnevalticket
AVV/0062/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Klopstein weist auch hier noch einmal auf den soeben von Herrn Winkler geäußerten Aspekt hin, dass man das Ticket nicht nur digital zur Verfügung stellen solle.
Herr Geulen sagt zu, den Aspekt gerne noch einmal mitzunehmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt der Einführung eines digitalen Karnevalstickets im AVV zum 01.02.2023 zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Digitales Karnevalsticket
In den vergangenen Jahren wurde dem AVV 24-Stunden-Ticket der Preisstufe 4 während der Karnevalszeit eine Ausweitung der zeitlichen Gültigkeit von Weiberfastnacht bis Veilchendienstag als Zusatzleistung eingeräumt.Als Teil der Digitalisierungsstrategie in NRW und AVVsoll ein digitales Karnevalsticket ab 2023 im AVV-Verbundgebiet eingeführt werden. Um die digitalen Kanäle weiter zu stärken, soll das Ticket ausschließlich digital in Form eines Handy-Tickets vertrieben werden, so wie es auch im Nachbarverbund VRS bereits praktiziert wird.
Über die anderen Vertriebskanäle ist auch während der Karnevalszeit weiterhin ein 24-Stunden-Ticket in der tariflichen Ausgestaltung mit einer 24-Stunden-Gültigkeit erhältlich.
Zusammenfassung der tariflichen Merkmale des digitalen Karnevalsticket im AVV:
Zeitliche Gültigkeit: Weiberfastnacht bis Veilchendienstag, ganztägig
Berechtigter Personenkreis:Jedermann
Preis: 19,40 Euro (Preisstand 01.01.2023),
analog dem Preis 24-Stunden-Tickets (1 Person) der Preisstufe 4
Geltungsbereich:AVV-Netz
Übertragbarkeit:nein
Mitnahmemöglichkeit:nein
1.-Klasse Übergang:nein
Als Zeitpunkt für den Vorverkauf des Karnevaltickets bietet sich eine zweiwöchige Vorlaufzeit zu Weiberfastnacht an. Für die Einführung würde dies einen Vorverkaufsbeginn ab dem 01.02.2023 bedeuten (Weiberfastnacht 16.02.2023). Über die zeitliche Einschränkung des (Vor-)Verkaufszeitraums wird sichergestellt, dass es im Zusammenhang mit dem zeitlich befristeten Angebot des Karnevalstickets zu keinen Fehlkäufen durch den Kunden kommt. Die Anzeige des Karnevalstickets in der Fahrplanauskunft ist ebenfalls nur an den Tagen vorgesehen, an denen das Ticket auch eine zeitliche Gültigkeit aufweist.
Die Einführung des neuen Tarifproduktes soll marketingseitig mit einer geeigneten Kampagne unterstützt werden.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 115490
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=115490
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-10-07 AVV_0062_WP18 Tarifliche und vertr SAO.pdf
23.10.2024
90.3 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 27.10.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Aachener Verkehrsverbund
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 12:46