27. Oktober 2022 um 17:00, Rathaus
TOP 4Öffentlich

Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten (AVV-Tarif)Digitales Karnevalticket

AVV/0062/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Klopstein weist auch hier noch einmal auf den soeben von Herrn Winkler geäußerten Aspekt hin, dass man das Ticket nicht nur digital zur Verfügung stellen solle.

Herr Geulen sagt zu, den Aspekt gerne noch einmal mitzunehmen.

Beschluss

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt der Einführung eines digitalen Karnevalstickets im AVV zum 01.02.2023 zu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt der Einführung eines digitalen Karnevalstickets im AVV zum 01.02.2023 zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Digitales Karnevalsticket

In den vergangenen Jahren wurde dem AVV 24-Stunden-Ticket der Preisstufe 4 während der Karnevalszeit eine Ausweitung der zeitlichen Gültigkeit von Weiberfastnacht bis Veilchendienstag als Zusatzleistung eingeräumt.Als Teil der Digitalisierungsstrategie in NRW und AVVsoll ein digitales Karnevalsticket ab 2023 im AVV-Verbundgebiet eingeführt werden. Um die digitalen Kanäle weiter zu stärken, soll das Ticket ausschließlich digital in Form eines Handy-Tickets vertrieben werden, so wie es auch im Nachbarverbund VRS bereits praktiziert wird.

Über die anderen Vertriebskanäle ist auch während der Karnevalszeit weiterhin ein 24-Stunden-Ticket in der tariflichen Ausgestaltung mit einer 24-Stunden-Gültigkeit erhältlich.

Zusammenfassung der tariflichen Merkmale des digitalen Karnevalsticket im AVV:

Zeitliche Gültigkeit: Weiberfastnacht bis Veilchendienstag, ganztägig

Berechtigter Personenkreis:Jedermann

Preis: 19,40 Euro (Preisstand 01.01.2023),

analog dem Preis 24-Stunden-Tickets (1 Person) der Preisstufe 4

Geltungsbereich:AVV-Netz

Übertragbarkeit:nein

Mitnahmemöglichkeit:nein

1.-Klasse Übergang:nein

Als Zeitpunkt für den Vorverkauf des Karnevaltickets bietet sich eine zweiwöchige Vorlaufzeit zu Weiberfastnacht an. Für die Einführung würde dies einen Vorverkaufsbeginn ab dem 01.02.2023 bedeuten (Weiberfastnacht 16.02.2023). Über die zeitliche Einschränkung des (Vor-)Verkaufszeitraums wird sichergestellt, dass es im Zusammenhang mit dem zeitlich befristeten Angebot des Karnevalstickets zu keinen Fehlkäufen durch den Kunden kommt. Die Anzeige des Karnevalstickets in der Fahrplanauskunft ist ebenfalls nur an den Tagen vorgesehen, an denen das Ticket auch eine zeitliche Gültigkeit aufweist.

Die Einführung des neuen Tarifproduktes soll marketingseitig mit einer geeigneten Kampagne unterstützt werden.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-10-07 AVV_0062_WP18 Tarifliche und vertr SAO.pdf

23.10.2024

90.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 27.10.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Aachener Verkehrsverbund
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 12:46