8. November 2022 um 17:00, Rathaus
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Hochwasser-/Starkregenresilienz in Aachen - Aktueller Sachstand

ez. VII/0004/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Die Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass die Unterlagen erst Ende der letzten Woche

per Mail an alle versandt worden sind.

Herr Marcus Liebmann teilt daraufhin mit, dass er keine Mail mit Unterlagen erhalten habe.

Die Ausschussvorsitzende bittet darum, ausnahmsweise die nun ausgehändigte Vorlage in

Papierform zur Kenntnis zu nehmen.

Herr Dr. Martin Kaleß vom Wasserverband Eifel-Ruhr (WVER) berichtet anhand einer Power-Point-

Präsentation zum Masterplan und hier zunächst über das Einzugsgebiet Inde.

Im Rahmen des Vortrags berichtet Herr Dr. Kaleß auch, dass interessierte Bürger Marken beantragen

können, die dann vor Ort an entsprechender Stelle nach genauer Einmessung der Hochwassermarke

an das Ereignis aus Juli 2021 erinnern sollen.

Ratsherr Kiemes fragt nach dem Vortrag, ob diese Möglichkeit bei der Bevölkerung genug bekanntsei.

Herr Dr. Kaleß berichtet, dass es bereits eine Vielzahl von Anfragen gegeben habe, teilweise Marken bereits montiert seien und auch ggfs. bei Interesse noch einmal Marken nachgegossen werden könnten.

Gefragt wird weiterhin, ob das Maßnahmenpaket des Fachbereichs Umwelt in dem Masterplan enthalten sei. Dies wird von Herrn Dr. Kaleß bejaht.

Ratsfrau Brinner möchte gerne wissen, wie der WVER mitden EigentümerInnen der Flächen, auf denen Veränderungen geplant sind, Kontakt aufnimmt.

Herr Dr. Kaleß erläutert, dass die im Masterplan enthaltenen Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt eine

Aufzählung von Ideen darstellen würden, deren Wirksamkeit zunächst noch im Einzelnen geprüft werden müsste. Erst wenn diese Phase abgeschlossen sei, wende man sich an die Eigentümer der Flächen.

Viele der Maßnahmen benötigten viel Zeit, bevor sie umgesetzt werden könnten; wiederum andere Maßnahmen könnten kurzfristiger umgesetzt werden, z.B. dort, wo Ufermauern nicht wieder aufgebaut und durch Böschungen ersetzt würden.

Herr Beigeordneter Thomas berichtet, dass man die Initiative aus Aachen Süd / Kornelimünster im Dezember vor Ort treffen werde. Die weiteren Maßnahmen würden gemeinsam besprochen.

Zu dem Themenbereich „Schaffung von zusätzlichen Warnsystemen“ seienauch die Feuerwehr und der Katastrophenschutz gefragt und tätig. Eine Abstimmung erfolgt.

Herr Dr. Nositschka weist auf die Zusammenführung der Einzelmaßnamen im Rahmen des HQ100 hin.

Herr Hoppmann (WVER) trägt den jetzigen Sachstand der „Arbeitsgruppe Gewässer Wurm“ ebenfalls anhand einer Power-Point Präsentation vor.

Herr Schuch stellt nach dem Vortrag die Frage nach der Dauer der Umsetzung der Maßnahmen.

Herr Hoppmann erwidert hierauf, dass dies je nach Art der Maßnahme sehr unterschiedlich sein könne. Bei Maßnahmen zur Renaturierung oder auch zur Regenrückhaltung könne dies mehrere Jahre dauern und sei letztlich auch eine Frage der Verfügbarkeit der Grundstücke.

Ratsherr Kiemes meldet sich zu Wort und geht darauf ein, dass die Karte das gesamte Stadtgebiet umfasse und er gerne wissen möchte, welche Maßnahmen konkret im Bereich der Inde und des Itterbachs im Aachener Süden geplant würden. Er möchte im Sinne der Bürgerinnen und Bürger wissen, wann diese mit konkreten Maßnahmen rechnen könnten. Er schildert, dass die Ängste der betroffenen Menschen bleiben würden und bei jedem starken Regen zurückkehrten. Er sei der Meinung, dass es Signale brauche für die Menschen, dass etwas passiere.

Dr. Kaleß erläutert, dass die digitale Erstellung eines Masterplans in diesem Umfang neu sei. Um detaillierte Transparenz zu schaffen, seien Internetseiten für viele regionale Gebiete erstellt worden und auch im Geoportal wurden Einzelmaßnahmen aufgeführt und erläutert.

Die Aachener Bürgerinitiative habe einen eigenen Plan erstellt mit möglichen Maßnahmen. Sie habe weiterhin um entsprechende Vorbereitungszeit gebeten, bevor ein gemeinsamer Termin festgelegt werden konnte.

Die von der Initiative vorgeschlagenen Maßnahmen müssten auch hier einzeln auf ihre Wirksamkeit geprüft werden.

Der WVER sei jedoch für Hinweise und jegliche Kommunikation offen.

Die 13 Maßnahmen im Stadtgebiet Aachen seien bei verschiedenen Infoveranstaltungen vorgestellt und von der Projektleiterin im Detail erklärt worden. Bei Wunsch nach detaillierten Informationen sei es möglich, diese Fragen konkret an die Projektleiterin bei den Infoveranstaltungen zu stellen.

Herr Beigeordneter Thomas meldet sich zu Wort und führt aus, dass der Masterplan erst im Mai dieses Jahrs vorgestellt worden sei. Die Bürgerinitiative habe konkret um Zeit gebeten, und der gemeinsame Termin werde nun im Dezember stattfinden.

Er stellt die Frage an den Ausschuss, ob es konkreten Bedarf gäbe, den detaillierten Master-Plan des WVER vorzustellen.

Ratsherr Nießen meldet sich zu Wort und schlägt einen gesonderten Termin vor, an dem von jeder Fraktion einzelne Personen teilnehmen und auch Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden könnten.

Ratsfrau Dr. Wolf dankt den beiden Herren für die Vorträge und hätte sich gewünscht, dass in den Vorträgen konkretere Einzelmaßnahmen auch mit Beispielbildern dargestellt worden wären.

Die Ausschussvorsitzende dankt für die Information und hält fest, dass die Verwaltung aufgefordert sei über zusätzliche Informationsmöglichkeiten nachzudenken.

Frau Heinen möchte gerne ergänzend wissen, ob es auch Ursachenforschung gebe, wie z.B. die Frage von verdichteten Böden durch Landwirtschaft.

Herr Dr. Kaleß erwidert hierauf, dass es eine besondere Situation gewesen sei und die Böden vor dem Starkregenereignis durch die Regenfälle in den Wochen zuvor bereits vollständig gesättigt waren.

Nunmehr gäbe es bei der Forstbewirtschaftung in Roetgen bereits Maßnahmen, wie man z.B. noch mehr Wasser im Wald halten könne.

Herr Beigeordneter Thomas führt aus, dass es bei der Festlegung der s.g. HQ 100 viele fachliche und finanzielle Fragen gäbe.

In diesem Rahmen müsse auch geprüft werden, inwieweit auch für konkrete Maßnahmen im privaten Hochwasserschutz Fördermöglichkeiten bestehen.

Die Konzepte werden nun im nächsten Schritt auf ihre Wirksamkeit geprüft. Man werde in Zukunft auch über Rückbau oder über die Frage nachdenken müssen, wo zukünftig noch gebaut werden könne.

Herr Beigeordneter Thomas und die Ausschussvorsitzende führen aus, dass es besonders wichtig sei, hier ehrlich zu kommunizieren, was möglich und was wirksam ist.

Ratsherr Kiemes fragt konkret nach Maßnahmen, die die Bürger selbst zum Schutz in Angriff nehmen könnten.

Vielleicht sei ein Bus, der vor Ort für Bürgerfragen zur Verfügung stehe, eine Möglichkeit oder auch Ortsbesuche bei den Bürgern mit Vorschlägen konkreter Maßnahmen, die Bürger selbst umsetzten könnten.

Eine weitere Frage richtet Ratsherr Kiemes auch in Richtung Katastrophenschutz, wo sich z.B. Sandsäcke platzieren ließen und ob die Lagerpläne hierzu angepasst worden seien.

Ihm sei der Beschlussvorschlag zu schwach und er habe daher einen Beschlussvorschlag vorbereitet mit 6 Unterpunkten, den er im Gremium verteilt.

Ratsfrau Brinner meldet sich zu Wort und möchte den Beschlussvorschlag so kurzfristig nicht erweitern.

Ratsfrau Dr. Wolf gibt ebenfalls zur Kenntnis, dass sie das Anliegen von Ratsherrn Kiemes zwar nachvollziehen könne, so kurzfristig einen weitergehenden Beschluss zu fassen, lehne sie jedoch ebenfalls ab.

Herr Dr. Nositschka schlägt einen Kompromiss vor, den Unterpunkt 1 des neu vorgelegten Beschlussvorschlags zu beschließen und die anderen Punkte 2-6 nicht in den Beschluss aufzunehmen.

Ratsherr Blum gibt zu Bedenken, wenn zu diesem Thema derart großes Informationsbedürfnis bestünde, hierzu ggfs. eine gesonderte Sitzung vorzusehen,

Dem neu vorgelegten Beschlussvorschlag möchte auch er sich auf die Schnelle nicht anschließen und bittet darum, dass Thema nach nun mehr als 1,5 Stunden Diskussionszeit abzuschließen.

Ratsherr Stettner schlägt vor, den Beschlussvorschlag doch durch das Gremium beschließen zu lassen und dann für die Zukunft eine bessere Kommunikation zu gewährleisten, wenn es Änderungswünsche zu den Beschlussvorlagen gebe.

Herr Beigeordneter Thomas nimmt zu dem neu eingereichten Beschlussvorschlag Stellung und sagt, dass er einen Bericht für angebracht halte, aber quartalsweise Berichte als zu häufig ansehe.

Ratsherr Kiemes ändert seinen Antrag und möchte Punkt 1 in „quartalsweise zur Kenntnis geben“ ändern.

Der Ausschuss stimmt zunächst über den Beschlussvorschlag mit der Ergänzung „quartalsweise zur Kenntnis geben“ ab.

Bei 6 Zustimmungen und 7 Ablehnungen ist der geänderte Beschlussvorschlag mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klima nimmt die Ausführungen der Verwaltung und des WVER zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Planungen voranzutreiben und den Ausschuss im weiteren Verlauf des Prozesses regelmäßig zu informieren.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Umwelt und Klima nimmt die Ausführungen der Verwaltung und des WVER zur Kenntnis und

beauftragt die Verwaltung, die Planungen voranzutreiben und den Ausschuss im weiteren Verlauf des Prozesses

regelmäßig zu informieren.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Im Mai 2022 haben die Verwaltung und der Wasserverband Eifel-Rur im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutzeinen Sachstand der Schadensbehebung in Bezug auf das Hochwasser 2021 und Einblicke in das Resilienzprojekt, das regionale Hochwasserrisikomanagement, ebenso dargestellt, wie auch einen Sachstandsbericht zur Maßnahmenplanung und -zielsetzung.

Hierbei wurde bereits aufgezeigt, dass durch die Ereignisse im Jahr 2021 ein besonderer Fokus auf den betroffenen Gebieten liegt, jedoch auch das gesamte Stadtgebiet betrachtet werden muss. Dabei hat die Verwaltung es sich zur Aufgabe gemacht, das Stadtgebiet in drei Abschnitten zu betrachten und zu bearbeiten.

Kategorie I – Einzugsgebiet Inde

Kategorie II – Einzugsgebiet Wurm im „Talkessel“

Kategorie III – Restliche Einzugsgebiete

In der Sitzung werden insbesondere die aktuellen Ergebnisse und weiteren Prozesse zu den Entwicklungen der Masterpläne „Inde“ und „Wurm“ beschrieben, welche in der (städte)regionalen Zusammenarbeit und durch den WVER in Federführung erarbeitet und vorangetrieben werden.

Abbildung 1 Struktur interkommunale AG - regionales Hochwasserrisikomanagement

Dabei ist insbesondere in der weiteren Umsetzungsplanung von Bedeutung, wie sich Bemessungsgrundlagen auf Zuständigkeiten und Finanzierung auswirken. Dabei ist die Festlegung des sogenannten HQ 100 ein maßgeblicher Prozess. Seit den Extremereignissen im Jahr 2021 wird die Diskussion geführt, welche Bemessungsgrundlage zielführend sein kann und wie sich die Folgen des Klimawandels auf die definierten Schutzziele auswirken bzw. sich in diesen wiederfinden sollten. Dabei beantwortet die Definition der Schutzziele konkret die Frage, welches Maß an Hochwasserschutz der Staat erreichen möchte. Hierzu wird der WVER einen Einblick in den derzeitigen Diskussionsstand geben und eine grundsätzliche Bewertung in Hinblick auf die örtlichen Prozesse und Maßnahmenplanungen vornehmen.

Diese Information stellt aus Sicht der Verwaltung einen maßgeblichen Eckpunkt in der Diskussion dar, ob diese Schutzziele und die dann damit verbundenen Maßnahmenplanungen und-umsetzungen, auch durch die Verwaltung und den Rat der Stadt Aachen als ausreichend angesehen werden oder weitere zusätzliche und damit selbstfinanzierte Schutzmaßnahmen umgesetzt werden sollten.

Hier strebt die Verwaltung an, den Prozess der Diskussion in Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft in 2023 voranzubringen und zu moderieren, um die Prozesse zu parallelisieren und die Planungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu beschleunigen.

Dazu hat die Stadtverwaltung parallel zu den überspannenden Prüfungen des WVER bei einzelnen Maßnahmen aus dem Katalog der Stadt Aachen vorbereitende Prüfschritte eingeleitet, um die grundsätzliche Eignung bzw. Umsetzung konkreter zu prüfen. Sobald alle Ergebnisse vorliegen wird es zu konkreteren Abwägungsprozessen kommen müssen, welche neben der hydrologischen Gesamtbetrachtung u.a. auch die Perspektive des Naturschutzes mit einbeziehe.

Über diese Prozesse hinaus, ist für die Verwaltung von besonderer Bedeutung, die Fragen nach den Zusammenhängen mit und Unterschiede zum privaten Hochwasserschutz für die Bürger*innen zu beantworten. Einerseits ist hierfür die gute Zusammenarbeit mit den sehr engagierten Bürger*innen vor Ort und der gegründeten Hochwasserinitiative eine gute Basis ebenso gegeben, wie auch die Besuche des Infomobils des Hochwasserkompetenzzentrums Mitte Oktober 2022 und Ende Januar 2023. Jedoch hält die Verwaltung es für nötig, weitere Unterstützungsmöglichkeiten zu prüfen. Hierzu soll einerseits eine Studie dazu in Auftrag gegeben werden, ob und wie bestimmte Objekte und Plätze z.B. durch adhoc-Maßnahmen besser geschützt werden können, ohne große bauliche Eingriffe in das sensible Umfeld hervorzurufen. Andererseits möchte die Verwaltung prüfen, ob eine finanzielle Unterstützung zB im Rahmen einer Förderkulisse die Bürger*innen dabei unterstützen kann, eigene private Schutzmaßnahmen umzusetzen. Hierbei kann sich die Verwaltung vorstellen, dass im Rahmen dieser Unterstützungsleistung auch ein gewisses koordinierendes und beratendes Angebot eröffnet wird, um die Wirksamkeit dieser Kleinstmaßnahmen zu verbessern.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Der ursprüngliche Beschlussvorschlag wird bei 4 Enthaltungen einstimmig beschlossen.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-11-03 ez. vii_0004_wp18 hochwasser-_starkreg sao

19.11.2024

262.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 08.11.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
Dezernat VII
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 12:49