Geschwindigkeitsmessungen in der Schleckheimer Straße
BA 4/0089/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Gilles stellt grundsätzlich die Frage, ob im Bereich der Schleckheimer Straße die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h in Betracht kommen könne.
Frau Nußbaum stellt darüber hinaus die Frage, ob die Aussage in der Vorlage, dass die gemessenen Spitzenwerte bei der festgestellten Höchstgeschwindigkeit durch Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und/oder der Polizei verursacht worden seien sind, tatsächlich geprüft worden seien oder ob es sich lediglich um eine Vermutung handele.
Des Weiteren rege sie im Namen der CDU-Fraktion an, auch im Bereich der oberen Schleckheimer Straße zeitnah Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen und über die Ergebnisse in der Bezirksvertretung zu berichten.
Herr Hoffner berichtet von seiner eigenen Einschätzung, dass im unteren Bereich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, bedingt durch die örtlichen Verhältnisse, von den meisten Verkehrsteilnehmern eingehalten werde, wogegen es im oberen Bereich wesentlich häufiger zu Überschreitungen komme. Er wünsche die Erstellung eines Gesamtbildes.
Ratsherr Kiemes erkennt die Erklärung der Verwaltung, dass die Spitzen durch Einsatzfahrzeuge verursacht worden seien an. Statt einer 30er-Zone halte er jedoch das Durchführen weiterer Messungen im Endbereich der Straße für sinnvoll, um anhand der Ergebnisse evtl. über Verkehrsmaßnahmen, wie bspw. versetztes Parken etc. zu diskutieren.
Herr Gilles zweifelt daran, dass die hohen Überschreitungen durch Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr erfolgt sei, da dies aus technischer Sicht nicht möglich sei. Auch er schließe sich der Bitte um weitere Messungen in den genannten Bereichen an.
Herr Plum fragt nach, ob nach der Fertigstellung des Neubaugebietes die Verkehrssituation neu ins Auge gefasst werde.
Bezirksbürgermeister von Thenen weist darauf hin, dass sich die Verkehrssituation nach der Eröffnung des Netto-Marktes (geplant am 06.12.2022) und der Fertigstellung des Neubaugebietes Kornelimünster West 2 sich zukünftig neu darstellen werde. Bezug nehmend auf die vorliegende Messung sei festzuhalten, dass sich 85 % der Verkehrsteilnehmer an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit hielten bzw. diese um gerade einmal 5 km/h überschreite.
Das Meinungsbild der Bezirksvertretung aufgreifend bittet er die Verwaltung um weitere Messungen in der mittleren und der oberen Schleckheimer Straße und um Berichterstattung in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung berichtet.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Auf Initiative eines Anwohnenden wurden in der Schleckheimer Straße Geschwindigkeitsmessungen durch den hiesigen Fachbereich Sicherheit und Ordnung durchgeführt. Die Messungen dienten vor allem dem Zweck der Prüfung, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren sei. Derzeit ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt.
Die Geschwindigkeitsmessung wurde in der Zeit vom 02.09.2022 bis zum 09.09.2022 durchgeführt, Messpunkt war die Hausnummer 24.
Die Auswertung nach dem sog. V85-Wert (Grenzgeschwindigkeit für die ersten 85% der Fahrzeuge) ergab Folgendes:
Insgesamt wurden 24.504 Fahrzeuge aller Klassen erfasst.
In Fahrtrichtung Aachener Straße:
Der V85-Wert liegt bei 56 km/h und damit 6 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Die maximal gemessene Geschwindigkeit (Vmax) liegt bei 110 km/h.
In Fahrtrichtung Napoleonsberg:
Der V85-Wert liegt bei 53 km/h und damit 3 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Die maximal gemessene Geschwindigkeit (Vmax) liegt bei 89 km/h.
Der Fachbereich geht davon aus, dass die Vmax-Werte wohl auf Einsätze von Feuerwehr- und/oder der Polizeieinsatzfahrzeugen zurückzuführen seien.
Insgesamt werden die Überschreitungen als unkritisch eingestuft.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 115790
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=115790
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-10-07 BA 4_0089_WP18 Geschwindigkeitsmess SAO.pdf
16.12.2024
668.0 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 26.10.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 12:46