TOP 8Öffentlich

Änderung der Betriebssatzung Eurogress Aachen:

E 88/0055/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Wulf erklärt, dass nach Beschluss des Betriebsausschusses am 07.06.2022 und dem Ratsbeschluss am 08.06.2022 die Betriebssatzung des Eurogress wie folgt angepasst wurde:

  • Aktualisierung an rechtliche Vorschriften der Gemeindeordnung NRW und der Eigenbetriebs-verordnung NRW
  • Verwendung einer geschlechterneutralen Sprache
  • Verteilung der Betriebsleitung auf zwei Bereiche und zwei Personen: „Business & Innovationen“ und „Administration“
  • Ergänzende Klarstellungen und allgemeine Korrekturen

Die Rechte und Pflichten der Betriebsleitung sowie die Geschäftsverteilung und die Vertretungsregelung innerhalb der Betriebsleitung ergeben sich abschließend aus Gesetz, EigVO NRW, der Haupt-satzung der Stadt Aachen sowie der Betriebssatzung und der Dienstanweisung. Diese erlässt die der*die Oberbürgermeister*in mit Zustimmung des Betriebsausschusses. Daher wird dieser Punkt (Dienstanweisung) auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung stehen.

Frau Beslagic-Lohe schlägt vor, die Anzahl der Betriebsausschussmitglieder in der Neufassung wegzulassen. Frau Hennefeld erläutert, dass das leider nicht geht. Wenn sich die Anzahl der Betriebsausschussmitglieder ändert, muss die Satzung angepasst werden.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Eurogress empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Betriebssatzung des Eurogress Aachen in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Für den Betriebsausschuss Eurogress:

Der Betriebsausschuss Eurogress empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Betriebssatzung des Eurogress Aachen in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

Für den Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Betriebssatzung des Eurogress Aachen in der vorliegenden Fassung.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die derzeit gültige Betriebssatzung des Eurogress Aachen datiert vom 13.12.2006. Die Betriebssatzung in der vorliegenden Fassung enthält Anpassungen an eine geschlechtergerechte Sprache sowie weitere Anpassungen an die aktuelle Rechtslage und in Form von Klarstellungen der ursprünglichen Regelungen. Die Änderungen wurden mit dem Fachbereich Recht und Versicherung abgestimmt.

Die Änderungen sind der alten Betriebssatzung in Form einer Synopse gegen über gestellt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-09-05 E 88_0055_WP18 Aenderung der Betrieb SAO.pdf

7.11.2024

750.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für das Eurogress ACHTUNG, GEÄNDERTER SITZUNGSORT: Tivoli, Krefelder Str. 205, 52070 Aachen, Club Lounge 1
Gremium
Betriebsausschuss Eurogress
Datum
Di., 13.09.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 88 - Eurogress
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 12:21