Änderung der Betriebssatzung Eurogress Aachen:
E 88/0055/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Wulf erklärt, dass nach Beschluss des Betriebsausschusses am 07.06.2022 und dem Ratsbeschluss am 08.06.2022 die Betriebssatzung des Eurogress wie folgt angepasst wurde:
- Aktualisierung an rechtliche Vorschriften der Gemeindeordnung NRW und der Eigenbetriebs-verordnung NRW
- Verwendung einer geschlechterneutralen Sprache
- Verteilung der Betriebsleitung auf zwei Bereiche und zwei Personen: „Business & Innovationen“ und „Administration“
- Ergänzende Klarstellungen und allgemeine Korrekturen
Die Rechte und Pflichten der Betriebsleitung sowie die Geschäftsverteilung und die Vertretungsregelung innerhalb der Betriebsleitung ergeben sich abschließend aus Gesetz, EigVO NRW, der Haupt-satzung der Stadt Aachen sowie der Betriebssatzung und der Dienstanweisung. Diese erlässt die der*die Oberbürgermeister*in mit Zustimmung des Betriebsausschusses. Daher wird dieser Punkt (Dienstanweisung) auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung stehen.
Frau Beslagic-Lohe schlägt vor, die Anzahl der Betriebsausschussmitglieder in der Neufassung wegzulassen. Frau Hennefeld erläutert, dass das leider nicht geht. Wenn sich die Anzahl der Betriebsausschussmitglieder ändert, muss die Satzung angepasst werden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für den Betriebsausschuss Eurogress:
Der Betriebsausschuss Eurogress empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Betriebssatzung des Eurogress Aachen in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Für den Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Betriebssatzung des Eurogress Aachen in der vorliegenden Fassung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die derzeit gültige Betriebssatzung des Eurogress Aachen datiert vom 13.12.2006. Die Betriebssatzung in der vorliegenden Fassung enthält Anpassungen an eine geschlechtergerechte Sprache sowie weitere Anpassungen an die aktuelle Rechtslage und in Form von Klarstellungen der ursprünglichen Regelungen. Die Änderungen wurden mit dem Fachbereich Recht und Versicherung abgestimmt.
Die Änderungen sind der alten Betriebssatzung in Form einer Synopse gegen über gestellt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Weitere Dokumente (2)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 115798
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=115798
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-09-05 E 88_0055_WP18 Aenderung der Betrieb SAO.pdf
7.11.2024
750.1 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- Sitzung des Betriebsausschusses für das Eurogress ACHTUNG, GEÄNDERTER SITZUNGSORT: Tivoli, Krefelder Str. 205, 52070 Aachen, Club Lounge 1
- Gremium
- Betriebsausschuss Eurogress
- Datum
- Di., 13.09.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 88 - Eurogress
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 12:21