1. Dezember 2022 um 17:00, Rathaus
TOP 20Öffentlich

Straßenrechtliche Widmung des Parkplatzes zwischen der Vaalser Straße und der Straße An der Schanz

FB 62/0021/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Es gibt keine Wortmeldungen.

Beschluss

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt der Mobilitätsausschuss den Parkplatz zwischen der Vaalser Straße und der Straße „An der Schanz“ (Gemarkung Aachen, Flur 76, Flurstück 386 tlw.) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Mobilitätsausschuss, den Parkplatz zwischen der Vaalser Straße und der Straße „An der Schanz“ (Gemarkung Aachen, Flur 76, Flurstück 386 tlw.) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt.

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt der Mobilitätsausschuss den Parkplatz zwischen der Vaalser Straße und der Straße „An der Schanz“ (Gemarkung Aachen, Flur 76, Flurstück 386 tlw.) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Parkplatz zwischen der Vaalser Straße und der Straße „An der Schanz“ (Gemarkung Aachen, Flur 76, Flurstück 386 tlw.) ist Teil des Ladeinfrastruktur-Konzepts der E-Mobilität. Der Parkplatz war bisher noch nicht gewidmet. Er soll nun durch die im Rahmen des o.g. Konzeptes hervorgerufene veränderte Nutzung als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet werden.

Der Parkplatz ist daher dem öffentlichen Verkehr im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziff. 3 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) - sonstige Gemeindestraßen -zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem Teilstück wird nicht beschränkt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Übersichtsplan
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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-10-24 FB 62_0021_WP18 Strassenrechtliche Wi SAO.pdf

19.10.2024

239.0 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 20
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 01.12.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 13:02