Benennung eines bisher unbenannten Platzes im Bereich des Kreisverkehrs am Hangeweiher in Sariyer-Platz
FB 62/0022/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Duikers berichtet von der Städtepartnerschaft mit der türkischen Stadt Sariyer. Sie sagt, dass die Stadt sehr westlich orientiert und die wichtige Städtepartnerschaft unbedingt zu stärken sei- auch durch die Umsetzung des Antrags auf Platzbenennung.
Herr Ferrari merktan, dass der Bürgermeister von Sariyer zugesichert habe, dass er einen Platz nach der Stadt Aachen benennen wolle, wenn es in Aachen einen Sariyer Platz geben würde.
Herr Dr. Otten bekräftigt, dass sich die Namen von Partnerstädten in Straßen- oder Platznamen wiederfinden sollten. Allerdings sollte ein, nach einer Partnerstadt benannter, Platz auch entsprechend ansehnlich und gepflegt sein. Daher fordert seine Fraktion die Verwaltung auf, den Platz im Sinne der Wertschätzung der Partnerstadt gegenüber aufzuwerten und regt an den Beschluss entsprechend abzuändern.Es habe in der Vergangenheit bereits vergebliche Versuche gegeben, den Platz zu verschönern. Dies dürfe nicht noch einmal passieren.
Herr Ferrari geht auf die Anmerkung ein und erinnert daran, dassdamals Sponsoren abgesprungen seien. Dies sei der Grund gewesen, dass die Aufwertung nicht stattgefunden habe. Den Platz vor Benennung zu verschönern mache Sinn.
Herr Deloie gibt zu bedenken, dass es sich im angedachten Platz um einen Kreisverkehr handele. Daher mache es Sinn vielleicht zusätzlich eine Straße nach der türkischen Partnerstadt zu benennen. Auch seine Fraktion spricht sich für eine Platzbenennung aus.
Frau Penalosa schließt sich den bereits gemachten Ausführungen an. Sie geht darauf ein, dass der Platz ein Kreisverkehr sei. Ihre Fraktion sehe das Aufstellen eines Hinweisschildesdort kritisch, da der Platz für Fußgänger nicht erreichbar sei. Dies wiederspreche aber der Aufwertung des Platzes nicht. Diese begrüße sie ausdrücklich.
Auch Herr Klopstein,verweist bei seinen Ausführungen auf das bereits Gesagte. Er spricht sich gegen ein Kilometer-Hinweisschild aus. Grund dafür sei die momentane teils schwierige Situation in Partnerstädten.
Abschließend schlägt Herr Deloie vor, bezirkliche Mittel für die Aufwertung des Platzes einzusetzen.
Es regt sich kein Widerspruch bei den Mitgliedern der Bezirksvertretung Aachen-Mitte.
Es wird über den folgenden geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt:
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt den bisher unbenannten Platz im Bereich des Kreisverkehrs der Straßenkreuzung Goethestraße, Aachen-Münchener-Allee, Hermann-Löns-Allee und Limburger Straße am Hangeweiher in
„Sariyer-Platz“
zu benennen. Dem Straßenschild soll ein Erläuterungsschild mit folgendem Inhalt hinzugefügt werden:
„Sarıyer, Stadt in der Metropolprovinz Istanbul/Türkei – Partnerstadt seit 2013“
Zusätzlich beauftragt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Verwaltung zu prüfen, ob und wo, das angeregte Hinweisschild mit Entfernungsangaben zu den Partnerstädten, aufgestellt werden kann.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für die Benennung von öffentlichen Straßen und Plätzen sind in der Stadt Aachen die Bezirksvertretungen zuständig. Die verwaltungstechnische Abwicklung führt der Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung durch.
Vorschläge zur Benennung können von Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung gemacht werden.
Ein Bürger regte in einem Antrag an, den bisher noch nicht benannten Platz im Bereich des Kreisverkehrs am Hangeweiher nach der Aachener Partnerstadt Sariyer in „Sariyer-Platz“ zu benennen (Mail vom 10.10.2022, anonymisiert).
Für die Örtlichkeit spreche die Lage in der Nähe des ehemaligen Bürodomizils des verstorbenen Konsuls der Türkischen Republik Hans-Josef Thouet und die Nähe der Sariyer-partnerschule Couven-Gynmasium.
Dieser Antrag wurde von der Geschäftsstelle der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung mit dem Auftrag zur Prüfung übersandt.
Die Prüfung des Antrages durch die Verwaltung ergab:
Laut Wikipedia: „Sarıyer ist eine Stadtgemeinde (Belediye) im gleichnamigen Ilçe (Landkreis) der Provinz Istanbul in der türkischen Marmararegion und gleichzeitig ein Stadtbezirk der 1984 gebildeten Büyükşehir belediyesi İstanbul (Großstadtgemeinde/Metropolprovinz). Sarıyer liegt auf der europäischen Seite der Großstadt und ist seit der Gebietsreform 2013/2014 flächen- und einwohnermäßig identisch mit dem Landkreis.” Mit 350.000 Einwohnern ist Sarıyer deutlich größer als Aachen, flächenmäßig mit 162 km² etwa gleich groß.
Die Stadt Sariyer ist seit 2013 Partnerstadt der Stadt Aachen. Bisher wurde noch keine Straße bzw. Platz nach dieser Partnerstadt benannt.
Die weitere Prüfung des Antrages durch die Verwaltung ergab, dass die betreffende Fläche bisher offiziell nicht benannt ist. Die umliegenden Gebäude mit den jeweiligen Adressen der anliegenden Straßen können auch weiterhin ohne Änderung den einzelnen Straßen zugeordnet werden. Daher werden keine Adressenänderungen notwendig.
Bemerkung zur Schreibweise: In der türkischen Sprache wird die Stadt mit einem „i“ ohne I-Punkt geschrieben. Dafür gibt es im deutschen bzw. im lateinischen Alphabet keinen entsprechenden Buchstaben. Die korrekte Schreibweise dürfte in der deutschen digitalen Welt allerdings zur Unauffindbarkeit führen. Daher wird auf sämtlichen Seiten der Stadt Aachen die Stadt Sarıyer - Sariyer geschrieben. Diese Schreibweise sollte auch für die Straßenbenennung verwendet werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Bürgerantrag zu entsprechen und den bisher unbenannten Platzim Bereich des Kreisverkehrs am Hangeweiher in „Sariyer-Platz“ zu benennen. Dem Straßenschild soll in Anlehnung der anderen Partnerstädte ein Erläuterungsschild mit folgendem Inhalt hinzugefügt werden:
„Sarıyer, Stadt in der Metropolprovinz Istanbul/Türkei – Partnerstadt seit 2013“
Zusätzlich soll die Verwaltung beauftragt werden zu prüfen, ob und wo, das im Antragsschreiben angeregte Hinweisschild mit Entfernungsangaben zu den Partnerstädten, aufgestellt werden kann.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 116025
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=116025
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-10-25 FB 62_0022_WP18 Benennung eines bish SAO.pdf
19.10.2024
6.1 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum
- Mi., 16.11.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 12:53