Friedhofsgebühren der Stadt Aachen - Gebührenbedarfsberechnung 2023
E 18/0113/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
- Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung der Abfallgebühren für das Jahr 2023 zubeschließen.
Finanzausschuss
- Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung der Abfallgebühren für das Jahr 2023 zu beschließen.
Rat der Stadt Aachen
3.Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb und des Finanzausschusses die Beibehaltung der derzeit gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2023.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen. Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering mittel groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering mittel groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Erläuterungen:
Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Planzahlen ist auch für 2023 davon auszugehen, dass diese geeignet sind, mit dem aktuellen Gebührenniveau, die gebührenrelevanten Kosten nahezu zu decken.
Die kalkulierten Preissteigerungen bei den Materialaufwendungen aufgrund des Russland-Ukraine-Kriegs wurden in der Gebührenbedarfsberechnung nicht berücksichtigt, sondern werden durch den städtischen Haushalt gedeckt.
Aus Sicht des Aachener Stadtbetriebs ist daher eine Gebührenerhöhung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2023 nicht erforderlich.
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 116222
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=116222
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-11-07 E 18_0113_WP18 Friedhofsgebuehren de SAO.pdf
15.11.2024
212.0 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 10
- Sitzung
- Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
- Gremium
- Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
- Datum
- Di., 22.11.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Zusätze
- Unterlagen werden nachgereicht
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 12:55
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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