23. November 2022 um 17:00, Rathaus
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Gremium für Sicherheit und Prävention der Stadt Aachen

FB 32/0019/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Frau Oberbürgermeisterin Keupen betont, dass dies ein Thema von großer Dringlichkeit sei. Hintergrund hierfür sei auch der Ratsantrag der CDU-Fraktion zur Aufstellung einer Task Force.

In der Sitzung am 14.09. habe man die Ausführungen des Herrn Polizeipräsidenten Weinspach zur Kaiserplatz-Problematik gehört. Dieses Gremium komme daher nun zur richtigen Zeit und sei das richtige Instrument, um schnell aktiv zu werden.

Ratsfrau Lürken (CDU) äußert, dass ihre Fraktion tatsächlich den genannten Ratsantrag gestellt habe. Die jetzige Vorlage der Verwaltung sei aber zweischneidig zu sehen. Über das Gremium könne man sich freuen. Allerdings frage man sich, wie die Politik an dieser Stelle beteiligt werden könne. Bisher sei sie dabei außen vor. Das Konstrukt sei noch nicht ganz ausgewogen. Die Ratsanträge der CDU-Fraktion zu diesem Thema zwischen August 2021 und Februar 2022 hingen inhaltlich zusammen und seien alle noch nicht von der Verwaltung bearbeitet. Sie bittet darum, zu überlegen, wie die Politik eingebunden werden könne.

Ratsfrau Parting (SPD) begrüßt die Vorlage ausdrücklich und betont deren sozialen Aspekte. Die Menschen, die angesprochen werden, zeigten, dass das Thema vor allem ein soziales Thema sei. Der Sozialbereich müsse daher in das Gremium eingebunden werden. Die Steuerung liege bei FB 32 und FB 01. Es reiche, wenn man regelmäßig darüber spreche.

Ratsfrau Braun (GRÜNE) äußert, dass dieses Thema extrem facettenreich sei. Frauen fühlten sich nachts oft an verschiedenen Orten unsicher, ebenso queere Menschen und Menschen, die von Rassismus bedroht sind. Es sei wichtig, daran zu erinnern, auch die Sicherheit von diskriminierten Gruppen im Blick zu halten.

Ratsherr Deumens (DIE LINKE) schließt sich den beiden Vorrednerinnen an und betont, dass die Sozialverwaltung und die Politik eingebunden werden müsse. Auch das Thema Wohnungslosenhilfe dürfe nicht aus den Augen verloren werden.

Frau Oberbürgermeisterin Keupen betont, dass dies ein Arbeitsgremium sei und kein Runder Tisch, also ein typisches Verwaltungsgremium. Man nehme aber gerne die Anregung auf, regelmäßig zu berichten.

Ratsfrau Eschweiler (CDU) führt aus, dass dieses Gremium nicht die Abarbeitung der gestellten Ratsanträge in den Ausschüssen ersetzen könne. Diese Anträge müssten auf die Tagesordnungen der zuständigen Ausschüsse kommen. Heute wäre eigentlich eine Gelegenheit dafür gewesen. Die Ratsanträge dürften nicht nur in das neue Gremium geschoben werden.

Ratsfrau Griepentrog (GRÜNE) antwortet, dass ein Gremium entstehe, das der Sache diene und inhaltlich auch diesen Ratsanträgen entgegenkomme. Sie gehe davon aus, dass die Politik informiert werden, wenn es notwendig sei. Man solle das Gremium nun einmal ausprobieren und laufen lassen.

Ratsfrau Lürken (CDU) betont, dass im Hauptausschuss über dieses Arbeitsgremium zu berichten sei. Dies habe die Oberbürgermeisterin ja auch eben zugesagt.

Außerdem plädiert sie dafür, die Funktionalitäten der Müllmelde-App auch auf Angsträume zu erweitern.

Ratsherr Helg (FDP) schlägt vor, dass nach der ersten Sitzung des neuen Gremiums in der nächsten oder übernächsten Sitzung des Hauptausschusses berichtet und dann auch die beiden Ratsanträge der CDU-Fraktion aufgenommen werden sollten.

Ratsfrau Griepentrog (GRÜNE) plädiert dafür, das neue Gremium wenigstens ein halbes Jahr arbeiten zu lassen und dann anschließend einen Bericht vorzulegen.

Frau Oberbürgermeisterin Keupen sagt zu, dass die Verwaltung in der Sitzung des Hauptausschusses im Juni 2023 über die Arbeit des Gremiums berichtet und dann auch eine Sachstandsmeldung zu den noch nicht bearbeiteten Ratsanträgen der CDU zu dieser Thematik vorzulegen.

Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


I. Ausgangssituation

Das Streben nach Sicherheit und der Schutz vor Kriminalität und anderen Ordnungsstörungen ist ein menschliches Grundbedürfnis, Lebensqualität und zunehmend auch ein Standort- und Wettbewerbsfaktor von Kommunen, quasi eine „Visitenkarte“ der Stadt. Dabei kommt es immer wieder zu Nutzungskonflikten, insbesondere in hochverdichteten Räumen, denn der öffentliche Raum ist Treffpunkt, Zentrum des städtischen Zusammenlebens, Ort der Begegnung und der vielfältigen Nutzung durch verschiedene Interessengruppen. Seit der Corona-Krise ist hier eine zunehmende Anspannung zu verzeichnen. Dabei gilt es immer wieder zwischen dem Anspruch nach individueller Entfaltung des Einzelnen und den subjektiven Schutzbedürfnissen der Anderen zu vermitteln.

Vielschichtige Faktoren beeinflussen die Wahrnehmung des öffentlichen Raums. Zum einen haben städtebauliche und planerische Aspekte, wie die Gestaltung von öffentlichen Plätzen, Sport- und Parkanlagen, Spiel- und Bolzplätzen oder gar ÖPNV-Haltestellen, Auswirkungen auf die Aufenthaltsqualität. Auch die Sauberkeit und die Beleuchtung des öffentlichen Raums haben Effekte auf die Wahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger und werden ihrerseits in politischen Gremien beraten sowie öffentlich diskutiert. Gleichzeitig ist zu verzeichnen, dass sich in Quartieren und Vierteln, in denen ein Trading-Down-Effekt durch Leerstände, Verunreinigungen, Vernachlässigung etc. beginnt, auch die Kriminalität ansteigt. Eine entscheidende Rolle spielen dabei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, welche von Ordnungswidrigkeiten wie Belästigungen, Verunreinigungen, Vermüllungen bis hin zu Straftaten wie Vandalismus, Diebstahl oder weiteren Deliktarten reichen. Diese Ordnungsstörungen beschleunigen wiederum die Bildung sogenannter „Angsträume“. Konkret sind damit meist öffentliche (oder halböffentliche) Orte gemeint, in denen das Gefühl einer Bedrohung durch Kriminalität oder ein diffuses Gefühl von Unsicherheit oder Unwohlsein existiert. Dabei ist das subjektive Gefühl nicht zwingend identisch mit der realen Gefährdungslage oder staatlich bekannten Kriminalitätsschwerpunkten.

Ein zentrales Thema, das insbesondere im Bereich der Innenstadtentwicklung, aber auch an einigen weiteren Schwerpunkträumen an Bedeutung gewinnt, ist das (subjektive) Gefühl der Unsicherheit und der Bedrohung durch aggressives Betteln, wahrgenommene Alltagsirritationen sowie Drogen- und Beschaffungskriminalität. Die Thematik ist komplex und erfordert neben der sozial- und ordnungsfachlichen Betrachtung auch den Einbezug des Gesundheitsamtes, der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Ein wichtiges Anliegen der Verwaltung ist dabei die Stärkung des Präventions- und Hilfsangebotes. Aachen verfügt über ein gutes und dichtes Netz an Unterstützungsangeboten. Im letzten Jahr wurde zudem intensiv das bestehende Hilfssystem der Sucht- und Wohnungslosenhilfe gestärkt und zentrale Räumlichkeiten für die Zielgruppe auf den Weg gebracht.

Wichtige Aspekte der öffentlichen Sicherheit und Ordnung finden sich auch in weiteren Bereichen, wie beispielsweise in der Gastronomie oder bei (Groß-)Veranstaltungen. Bereits in dieser beispielhaften Zusammenstellung wird deutlich, dass der Großteil von Anliegen und Problemlagen aus dem Bereich Sicherheit und Prävention fachbereichs- und institutionenübergreifend bearbeitet werden muss, um zielführende Lösungen zu erreichen.

Klar ist auch, dass sich der komplexe Sicherheitsbegriff aus unterschiedlichen Faktoren zusammensetzt: baulich-gestalterische, sozial-integrative, organisatorische, aber auch rechtliche Aspekte sind in der kommunalen Sicherheitsverantwortung zu berücksichtigen. Diese Bandbreite macht deutlich, dass urbane Sicherheit nicht durch einzelne Akteure gewährleistet werden kann. Sowohl mit Blick auf repressive Maßnahmen, als auch maßgeblich in der Präventionsarbeit ist für mehr Sicherheit und Ordnung in der Stadt ein aktives Zusammenwirken vieler verschiedener Beteiligter zwingend erforderlich.

II. Einrichtung des Gremiums für Sicherheit und Prävention

Die Verwaltung nimmt die ihr insoweit zukommende Verpflichtung und Aufgabe der Erhaltung und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zum Wohle aller Bürger*Innen sehr ernst. Als hierfür verantwortliches Gremium auf höchster Ebene begleitet der Präventive Rat die strategische Ausrichtung und Aufarbeitung auftretender Problemfelder. Die operative Umsetzung obliegt - je nach Thematik und Zuständigkeit - den verschiedenen Fachbereichen und den dort angesiedelten Arbeitskreisen, Runden Tischen u.ä.. Nur beispielhaft genannt seien hier die „Kleine Ordnungspartnerschaft Kaiserplatz“, die „Koordinationsstelle Bushof“, die im Aufbau befindliche „Koordinationsstelle Kaiserplatz“, Runde Tische zu der Situation im Westpark oder der Pontstraße, der Arbeitskreis Aachen-Nord, Stadtteilkonferenzen und viele mehr.Unter Bezugnahme auf diese vielschichtigen Problematiken beantragte die CDU-Fraktion mit Ratsantrag vom 25.08.2021 (Nr. 186/18) im Rat der Stadt Aachen die Verwaltung zu beauftragen, eine „Task Force Aggressives Betteln und provokantes Verhalten“ einzurichten. Die aktuellen Entwicklungen aber machen es - auch aus Sicht der Verwaltung - erforderlich, diese Aktivitäten weiter zu bündeln und zu vernetzen.

Die Stadt Aachen wird vor diesem Hintergrund ein "Gremium für Sicherheit und Prävention der Stadt Aachen" als Plattform für die fachbereichsübergreifende und interdisziplinäre Zusammenarbeit gründen.

Das Gremium soll als interne Wissens- und Arbeitsplattform die Möglichkeit bieten, die Zusammenarbeit städtischer Fachbereiche und sicherheitsrelevanter Akteure durch einen regelmäßigen Austausch von Lagebildern und eine gemeinsame Abstimmung im systematischen Verfahren zu stärken. Hiermit einhergehend dient es der Organisation und Koordination (kriminal-) präventiver Aktivitäten sowie der Beratung, Abstimmung und Umsetzung konkreter Maßnahmen und Projekte zur gesamtstädtischen Bewältigung konkreter Problemfelder.

Die gemeinsame Federführung für das "Gremium für Sicherheit und Prävention der Stadt Aachen" obliegt den Fachbereichen Sicherheit und Ordnung (FB 32) sowie Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung (FB 01) im Sinne einer direkten Anbindung an die Verwaltungsleitung und der Schnittstelle zum Innenstadtprozess. Die Geschäftsführung für das Gremium hat FB 32 inne. Von dort aus werden künftig regelmäßige Sitzungen unter Bearbeitung konkreter Tagesordnungspunkte initiiert und organisiert, nach den aktuellen Planungen voraussichtlich beginnend mit einer Auftaktsitzung noch im Jahr 2022.

Zur Mitarbeit in dem Gremium werden neben einem Kernteam weitere interne Fachbereiche und Eigenbetriebe sowie externe Dienststellen und Akteure aus der Zivilgesellschaft themenspezifisch eingeladen.

  1. Stadt Aachen – Kernteam
  • Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung (FB 01)
  • Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32)
  • Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56)
  • Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45)
  • Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst (FB 37)
  1. Stadt Aachen – weitere Fachbereiche je nach Bedarf, Thema und Lage
  • Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa (FB 02)
  • Fachbereich Kommunikation und Stadtmarketing (FB 13)
  • Aachener Stadtbetrieb (E 18)
  • Fachbereich Immobilienmanagement (FB 23)
  • Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36)
  • Fachbereich Vertrags-, Vergabe und Fördermittelmanagement (FB 60)
  • Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61)
  • Fachbereich Bauaufsicht (FB 63)
  • ggf. weitere
  1. Behörden - weitere Beteiligte je nach Bedarf, Thema und Lage
  • Landespolizei, Bundespolizei und Staatsanwaltschaft
  • StädteRegion (Ausländeramt, Gesundheitsamt, Veterinäramt)
  • Steuerfahndung, Zoll
  • ggf. weitere
  1. Externe Akteure - weitere je nach Bedarf, Thema und Lage
  • Gewerbetreibende (z.B. über MAC)
  • Gastronomen (z.B. über DEHOGA)
  • Sozialverbände (z.B. Caritas, WABE e.V)
  • Bürgerinitiativen, Interessensgemeinschaften
  • ggf. weitere

Exemplarisch, und somit nicht abschließend, seien hier einige der möglichen Handlungsfelder aufgeführt:

Ø Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Allgemeinen (Sauberkeit, Lärmbelästigungen etc.)

Ø Besondere Ordnungsstörungen und Hot-Spots (Kaiserplatz, Bushof, HBF, Parkanlagen usw.

Ø Kommunale Kriminalprävention (zielgruppenorientiert, raumorientiert, deliktorientiert) als Schnittstelle zu Bundes-, Landespolizei und Staatsanwaltschaft

Ø Interdisziplinäre Beratung zu präventiven Themen, z.B. im Bereich Prostitution

Ø Umgang mit bestimmen Personengruppen, z.B. wohnungslose, suchtkranke, psychisch kranke Menschen

Ø Umgang mit dissozialem Verhalten wie aggressives Betteln, Belästigungen der Allgemeinheit, Lagern etc.

Ø Gemeinsame Aktivitäten zum Kinder- und Jugendschutz

Ø Gestaltung und Nutzung des öffentlichen Raums - Schnittstelle zum Innenstadtprozess

Ø Sachverhalte aus dem Umwelt- und Naturschutz, Wald und Forst etc.

Ø Sicherheit im ÖPNV, Straßenverkehr, bei Veranstaltungen etc.

Ø Umgang mit vernachlässigten Wohngebäuden, sog. "Problemimmobilien"

Ø Beratung zu Personen mit Risikopotential (PeRisikoP)

Ø Bekämpfung von Links- und Rechtsextremismus, Rassismus

Ø Stärkung internationaler Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen in der Grenzregion (B, NL)

In dem „Gremium für Sicherheit und Prävention“ in der Stadt Aachen als fachbereichsübergreifende Plattform werden sich die beteiligten Dienststellen und externen Sicherheitspartner gebündelt, operativ-taktisch und interdisziplinär mit örtlich auftretenden Problemstellungen beschäftigen, konkrete Präventionsmaßnahmen initiieren, umsetzen und vorhandene Beschwerdelagen gemeinsam bewältigen - denn Sicherheit ist eine Querschnittsaufgabe.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-11-14 FB 32_0019_WP18 Gremium fuer Sicherhe SAO.pdf

19.11.2024

150.5 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Hauptausschusses
Gremium
Hauptausschuss
Datum
Mi., 23.11.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 12:56