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Sachstandsbericht Zensus 2022

FB 02/0190/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

In Ergänzung zur Vorlage weist Herr Begaß darauf hin, dass der Zensus ein ‘no go‘ gewesen und man von Land und Bund im Stich gelassen worden sei. Wegen immenser manueller Arbeiten und Aufwände sei man über Monate gezwungen gewesen, immer neue Arbeitskräfte zu rekrutieren. Trotzdem sei hervorragende Leistungen erbracht worden, andere Städte hinkten da hinterher. Ein solcher Ablauf dürfe sich nicht wiederholen.

Beschluss

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum aktuellen Sachstand des Zensus 2022 zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum aktuellen Sachstand des Zensus 2022 zur Kenntnis.


Erläuterungen

Sachstandsbericht Zensus 2022

Die von der Stadt Aachen für die Erhebung im Rahmen des Zensus 2022 eingerichtete Erhebungsstelle hat im November des Jahres 2021 die Arbeit aufgenommen. Da sich die Personalrekrutierung schwieriger als gedacht gestaltete, hat die Erhebungsstelle später als geplant mit den Vorbereitungen zum Zensus 2022 begonnen. Dennoch konnte fristgerecht zum 15.5. mit der Feldphase der Erhebung in der StädteRegion Aachen begonnen werden. Diese Feldphase, durchgeführt von 296 Erhebungsbeauftragten, wurde am 15.8. beendet. Die Erhebung erfolgte in

-Privaten Haushalten: hier konnten recht gute Ergebnisse erzielt werden.

-Wohnheimen: hier ergab sich insbesondere bei den Studierendenwohnheimen die Schwierigkeit, dass mit dem Einsetzen der Semesterferien die Erreichbarkeit schwieriger wurde.

-Gemeinschaftsunterkünften mit Personen ohne eigene Haushaltsführung: Hier erfolgte die Erhebung durch Meldung der Einrichtungsleitung. Es konnte eine hohe Beteiligung erreicht werden.

An die Feldphase der Erhebung schloss sich die Phase der elektronischen Erfassung der Ergebnisse an. Diese war neben personellen Ausfällen geprägt von starken Problemen mit der durch die statistischen Landesämter und das Statistische Bundesamt zur Verfügung gestellten Zensus-Software. Diese Probleme hatte sowohl einen erhöhten Personalbedarf zur Folge, da beispielsweise die Vergütung der Erhebungsbeauftragten nicht über das System berechnet werden konnte, als auch einen erheblichen zeitlichen Verzug der Datenerfassung. Die Unterstützung durch die statistischen Bundes- und Landesämter blieb hier leider größtenteils aus. Das Ziel der Existenzfeststellung der aus dem Melderegister als Stichprobe gezogenen Personen wurde dadurch erheblich erschwert. Durch Nacharbeiten und alternative Lösungswege konnte ein großer Teil der Bürger*innen erfasst werden. Es ist aber nicht auszuschließen, dass durch Unzulänglichkeiten des Systems Unstimmigkeiten entstehen.

In interkommunalen Austauschen sowie im Austausch mit dem Statistischen Landesamt it.nrw stellt sich heraus, dass fast alle Kommunen ähnliche Probleme bei der digitalen Erfassung der Existenzfeststellung haben. Daher wurde sowohl über den Städtetag Nordrhein-Westfalen als auch über den Deutschen Städtetag eine Fristverlängerung der Existenzfeststellung über den 18.10. hinaus gefordert. Im Ergebnis wurde die Frist nicht verlängert, aber Nacharbeiten bis zum 11.11. wurden eingeräumt. Auch diese Frist scheint angesichts der oben beschriebenen Problematik eher unangemessen.

Die im Anhang beigefügte Korrespondenz dokumentiert das Bestreben der Kommunen, durch eine Fristverlängerung die Qualität des Ergebnisses des Zensus zu verbessern, da diesbezüglich verstärkt Zweifel aufkommen.

Die Veröffentlichung der Ergebnisse des Zensus 2022 ist für Herbst 2023 geplant. Dann sollen sowohl die Einwohnerzahlen veröffentlicht werden, als auch die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung, die parallel auf Landesebene durchgeführt wurde. Für abgeschottete Statistikstellen soll es zudem möglich sein, Einzeldatensätze zu erhalten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Weitere Dokumente (9)

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-11-02 FB 02_0190_WP18 Sachstandsbericht Ze SAO.pdf

19.11.2024

3.4 MB

Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung
Gremium
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung
Datum
Mi., 30.11.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 12:59