Jahresabschluss und Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2021
E 26/0104/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Weichert, Wirtschaftsprüfer der Fa. Mittelrheinische Treuhand GmbH, begrüßt die Anwesenden und erläutert den für das Wirtschaftsjahr 2021 erstellten Prüfungsbericht anhand einer Präsentation. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Vorab erläutert er nochmals den Prüfauftrag.
Im Rahmen des erteilten Auftrags wurdewir gemäß der §§ 317 ff. HGB und § 103 GO
NRW die Buchführung und der Jahresabschluss sowie der Lagebericht auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie der ergänzenden
Bestimmungen der Betriebssatzung geprüft.
Die Prüfung der Einhaltung anderer Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben der
Abschlussprüfung, als sich aus ihnen üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss
und den Lagebericht ergeben.
Der Prüfungsauftrag wurde wie folgt erweitert:
- Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG),
- gesonderte Darstellung der Entwicklung der Vermögens-,Finanz- und Ertragslage,
- besonderer Erläuterungsteil mit ergänzenden Aufgliederungen und Erläuterungen zum
Jahresabschluss.
Herr Weichert weist auf die ab 01.01.2019 geltenden Änderungen des § 103 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie dem Wegfall des § 106 GO NRW hin, demnach der Bestätigungsvermerk der Jahresabschlussprüfung und des Lageberichtes durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW entfällt. Damit einhergehend wird die Jahresabschlussprüfung und der Lagebericht 2021 erstmals nicht mehr nachfolgend durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW geprüft.
Herr Weichert legt das strategische Vorgehen der Prüfungsdurchführung dar und weist darauf hin, dass wesentliche Bestandteile der Prüfung u.a. die Durchführung von Kontrolltest sowie die Durchführung von analytischen Prüfungen seien.
Anhand der Präsentation stellt er die getroffenen Kernaussagen zu Jahresabschluss und Lagebericht 2021 des Gebäudemanagements zusammen und weist damit einhergehend auf wesentliche positive und negative Entwicklungen hin.
Er legt dar, dass die betrieblichen Erträge im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind, ebenso der
betriebliche Aufwand. Der Jahresfehlbetrag beträgt - TEUR 12.748. Erwartet lt.angepasstem Erfolgsplan war ein Jahresfehlbetrag aus nicht erstatteten Abschreibungenin Höhe von - TEUR 13.976, so dass der planmäßige Verlust um EUR 1,228 Mio. unterschrittenwurde.
Erläuternd stellt er weiterhin dar, dass der Saldo aus Abschreibungen auf Sachanlagen (TEUR 20.176) und Erträgen aus der Auflösungdes Sonderpostens aus Investitionszuschüssen (TEUR 4.456) in Höhe vonTEUR 15.720 im Wirtschaftsjahr 2021 nicht vollständig, sondern lediglich mit einemBetrag von TEUR 3.000 vergütetwurde. Der nicht vergütete Anteil von TEUR 12.720 hat maßgeblichzu dem Jahresfehlbetrag 2021 von TEUR 12.748 beigetragen
Herr Weichert legt dar, dass mittels Lagebericht und insbesondere dem Nachtragsbericht die Auswirkungen der aktuell vorliegenden multiplen Krisen - die Rohstoff-, Herstell- und Lieferkrise am Bau und deren Auswirkungen (u.a. stark steigendePreisanstiege), der Ukraine-Krieg- für die betriebliche Tätigkeit des Gebäudemanagements dargestellt werden.
Herr Weichert fasst zusammen, dass keine bestandsgefährdenden Risiken vorliegen und im Ergebnis eine ordnungsgemäße Buch- und Wirtschaftsführung bescheinigt wird.
Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss sowie Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen wurde am 12. Oktober 2022 erteilt.
Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Schaadt dankt für die Ausführungen.
Herr Schavan, Technischer Betriebsleiter des Gebäudemanagements, dankt ebenfalls und insbesondere für die Tiefe der Jahresabschlussprüfung und des Lageberichts, da die gewonnenen Erkenntnisse stets auch gewinnbringend in die weitere Tätigkeit eingebracht werden können. Herr Schavan bedankt sich im Besonderen beim Team Rechnungswesen des Gebäudemanagements, stellvertretend bei den anwesenden Teamleiterinnen Frau Roßkamp und Frau Kleinjans für die gute Arbeit.
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschläge:
Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement:
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2021 mit einer Bilanzsumme von 636.904.687,42 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von - 12.748.184,15 Euro festzustellen.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresverlust aus 2021 auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Absatz 5 EigVO NRW.
Jahresabschluss und Lagebericht 2021 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.
Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen
Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2021 mit einer Bilanzsumme von 636.904.687,42 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von –12.748.184,15 Euro festzustellen.
Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust 2021 auf neue Rechnung vorzutragen.
Er beschließt weiterhin die Entlastung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement gemäß § 4 c) der EigVO NRW.
Jahresabschluss und Lagebericht 2021 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalnieder-schrift beigefügt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 5 der Betriebssatzung und § 26 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) sind der von der Betriebsleitung zu erstellende Jahresabschluss und der Lagebericht dem Betriebsausschuss vorzulegen, damit dieser die Feststellung nach § 9 der Betriebssatzung durch den Rat vorbereiten kann.
Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht.
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2021 weist zum 31.12.2021 eine Bilanzsumme von 636.904.687,42 Euro (Vorjahr: 634.401.167,71 Euro) und einen Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von – 12.748.184,15 Euro (Vorjahr:- 12.334.057,42 Euro) aus.
Der Betrieb schließt auch in 2021 mit einem Verlust ab. Ursächlich für diesen Verlust sind die dem Betrieb seit 2008 nicht mehr vollständig erstatteten gebäudebezogenen Abschreibungen im Zusammenhang mit der Umstellung des städtischen Haushalts auf die Vorschriften des NKF-Gesetzes. Aus diesem Grund war auch für das Wirtschaftsjahr 2021 ein planmäßiger Verlust in Höhe von-13,977 Mio. Euro (Vorjahr:-12,339 Mio. Euro) zu erwarten; dieser fiel aufgrund von Verbesserungen im operativen Bereich letztlich um 1,229 Mio. Euro (Vorjahr: 5.000 Euro) niedriger aus.
Laut § 10 der EigVO NRW ist ein Jahresverlust, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen, wenn hierdurch die erforderliche Eigenkapital-ausstattung des Betriebes nicht gefährdet wird.
Die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt 17,6 % (Vorjahr: 19,7 %), die Eigenkapitalquote unter Berücksichtigung der Sonderposten beträgt 37,4 % (Vorjahr 38,3 %) und die sog. wirtschaftliche Eigenkapitalquote 84,3 % (Vorjahr 85,0 %).
Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages aus 2021 schlägt die Betriebsleitung in Abstimmung mit der Finanzverwaltung vor, den Jahresverlust 2021 auf neue Rechnung vorzutragen.
Gemäß EigVO § 10 kann ein nach Ablauf von 5 Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung der Einrichtung zulässt. Mit Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2013 vom 10.12.2014 hat der Rat der Stadt Aachen diesem Ausgleich i.S. eines Vorratsbeschlusses auch für Folgejahre zugestimmt. Somit wurde bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2021 eine Verrechnung der Verluste aus 2016 mit der Gewinnrücklage und der Kapitalrücklage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vorgenommen.
Es ergibt sich mit Stand 31.12.2021 ein noch verbleibender Verlustvortrag aus Vorjahren der Jahre 2017 bis einschließlich 2020 von insgesamt 47.046.938,97 Euro (Vorjahr: 45.030.596,68 Euro).
Mit Beschlussfassung des Betriebsausschusses vom 08.09.2020 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Kronprinzenstraße 10, 45128 Essen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 betraut. Die Mittelrheinische Treuhand GmbH hat den Abschluss zum 31.12.2021 geprüft und mit Datum vom 12.10.2022 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Hinweis
Wegen des beträchtlichen Umfanges des Prüfungsberichtes wurde dieser aus Kostengründen in gedruckter Form lediglich den Mitgliedern des Betriebsausschusses, der Finanzverwaltung und dem Fachbereich Rechnungsprüfung zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder des Rates werden gebeten, bei Bedarf über das Ratsinformationssystem „Allris“ im Intranet Einsicht in den Prüfungsbericht zu nehmen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 116323
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=116323
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-11-03 E 26_0104_WP18 Jahresabschluss und SAO.pdf
19.11.2024
6.9 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- Sitzung des Betriebsausschusses für das Gebäudemanagement
- Gremium
- Betriebsausschuss Gebäudemanagement
- Datum
- Di., 29.11.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 26 - Gebäudemanagement
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 12:57