Straßenrechtliche Widmung eines Teilstücks der Urbanstraße
FB 62/0020/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Der TOP wurde aufgrund von Abstimmungsbedarf von der Tagesordnung genommen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf die Teilfläche der Urbanstraße beginnend bei Hs.Nr. 25 (Betzelterstraße) bis zur Einmündung in die Johannesstraße einschließlich Stichstraße bzw. Wohnweg zu den Hs.Nr. 30 bis 40 (Gemarkung Eilendorf, Flur 9, Flurstück 1117, 795 und 796) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.
Der Gemeingebrauch an dem ca. 40 m langen Wohnweg zu den Hs.Nrn. 30 bis 40 wird auf einen Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt. Ansonsten wird der Gemeingebrauch nicht beschränkt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Teilfläche der Urbanstraße beginnend bei Hs.Nr. 25 (Betzelterstraße) bis zur Einmündung in die Johannesstraße einschließlich Stichstraße bzw. Wohnweg zu den Hs.Nr. 30 bis 40 (Gemarkung Eilendorf, Flur 9, Flurstück 1117, 795 und 796) ist endgültig hergestellt. Es sind somit die Voraussetzungen zur Widmung der Verkehrsfläche erfüllt.
Das Teilstück ist daher dem öffentlichen Verkehrim Sinne von § 3 Abs. 4 Ziff. 2 (Anliegerstraßen u.a.) Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem ca. 40 m langen Wohnweg zu den Hs.Nrn. 30 bis 40 wird auf einen Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt. Ansonsten wird der Gemeingebrauch nicht beschränkt.
Die restliche Fläche der Urbanstraße zwischen Betzelterstraße und Nirmer Straße ist bereits seit langen Jahren öffentlich gewidmete Verkehrsfläche.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 116515
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=116515
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-10-24 FB 62_0020_WP18 Strassenrechtliche Wi SAO.pdf
23.10.2024
239.4 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 12
- Sitzung
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum
- Mi., 30.11.2022
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 13:01