6. Dezember 2022 um 17:00, Glassaal
TOP 10Öffentlich

4. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen 2022-2026

FB 45/0299/WP18 · Kenntnisnahme

4. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen 2023-2026

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Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt und in einer der nächsten Sitzungen beraten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den 4. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen2023 - 2026 in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
  3. DerRat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt denKinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen 2023 - 2026 in der vorliegenden Fassung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Anlage wird der 4. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen 2023 - 2026 von der Verwaltung vorgelegt.

Nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW (3. AG-KJHG) ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen, der für jeweils eine Ratsperiode gültig ist

Bedingt durch die Corona Pandemie hat sich die Fortschreibung des 3. Kinder- und Jugendförderplans verzögert. Dieser hat hierdurch bis zur Fertigstellung und Verabschiedung des

4. Kinder- und Jugendförderplans seine Gültigkeit.

Die Förderplanung betrifft sowohl die offene und verbandliche Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit als auch den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.

Der Kinder- und Jugendförderplan stellt ein Instrument dar, mit dem die Stadt Aachen die Kinder- und Jugendförderung inhaltlich, strukturell und - im Rahmen ihrer Möglichkeiten - finanziell absichert.

Der 4. Förderplan startet somit 2023 und umfasst den Zeitraum bis einschließlich 2026.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Diese ergeben sich im PSP-Element 060201 entsprechend Kinder- und Jugendförderplan.

Die Zahlen entsprechen dem beschlossenen Haushaltsplan 2022 ff, da der Haushalt 2023 ff noch keine Rechtsgültigkeit hat.

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

7.288.200

7.288.200

22.228.800

22.228.800

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-7.288.200

-7.288.200

-22.228.800

-22.228.800

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich entsprechend Kinder- und Jugendförderplan, Punkt 8.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-11-17 FB 45_0299_WP18 4. kinder- und jugen sao

19.11.2024

19.0 MB

Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 06.12.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Zusätze
Der TOP soll zurückgestellt werden.
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 13:04

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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