7. Dezember 2022 um 17:00, Rathaus
TOP 25Öffentlich

Richtlinien zur Vergabe der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk Aachen-Mitte

BA 0/0077/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Ferrari eröffnet TOP 25.

Herr Ferrari lässt über die Richtlinien zur Vergabe der bezirklichen Mittel mit folgenden

Änderungen / Ergänzungen abstimmen:

Zu 2. Ziele der Förderung

Änderung der Reihenfolge:

Der Spiegelstrich „Gestaltung und Pflege des bezirklichen Stadtbildes“ wird an erste Stelle gesetzt:

Zu 4.1 Antragsberechtigung

Änderung:

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie sonstige Vereinigungen und

Institutionen. Die Förderung darf keinem gewerblichen Zweck dienen.

Zu 4.2 Antrag

Ergänzung:

In dem Antrag ist anzugeben, ob auch bei einer anderen Stelle eine Zuwendung beantragt wurde oder beantragt werden soll.

Zu 4.3. Entscheidung und Auszahlung

Änderungen:

-Bis zu einer Zuwendungshöhe von 2.000,00 € entscheidet grundsätzlich die Geschäftsstelle im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

-Über die vergebenen Zuschüsse ist der Bezirksvertretung halbjährlich eine Übersicht

vorzulegen.

-Bevor eine Auszahlung erfolgt, müssen die voraussichtlichen Kosten glaubhaft gemacht

werden.

Zu 5. Publizierung

Ergänzung:

Hinweisschilder an baulichen Maßnahmen mit dem Text „Gefördert mit Mitteln der Bezirksvertretung Aachen-Mitte“ sollen um einen QR-Code ergänzt werden, dessen Link zu der Webseite der Bezirksvertretung Aachen-Mitte führt.

Zu 6. Mitteilungspflichten

Änderung:

- sich eine Ermäßigung der Gesamtausgaben oder eine Änderung der Finanzierung

um mehr als 50,00 € ergibt.

Zu 7. Verwendungsnachweis

Ergänzung:

Dem Verwendungsnachweis sind Belege beizufügen. Außerdem hat die verantwortliche Ansprechperson die Richtigkeit der Angaben zu versichern.

Zu 10. In Kraft treten

Änderung:

Die Richtlinien treten am 01.01.2023 in Kraft.

Einstimmig schließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte sich den Änderungen / Ergänzungen.

an.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt die Richtlinien zur Vergabe der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk Aachen-Mitte mit den vorgenannten Änderungen / Ergänzungen. Die Richtlinien sind der Niederschrift beigefügt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt die Richtlinien zur Vergabe der bezirklichen Mittel im

Stadtbezirk Aachen-Mitte.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Für die Vergabe der Mittel der Bezirksvertretung Aachen-Mitte (investive und

Verfügungsmittel) sollen neue Richtlinien erlassen werden.

Den Mitgliedern der Bezirksvertretung ist vorab ein Entwurf der Richtlinien zugesandt worden. Die hierzu mitgeteilten Anmerkungen sind in der beigefügten Entwurfsfassung aufgeführt.

Des Weiteren ist die Stellungnahme des Fachbereiches Recht zu den Richtlinien beigefügt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-11-15 BA 0_0077_WP18 Richtlinien zur Verg SAO.pdf

19.10.2024

265.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 25
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 07.12.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 0 - Bezirksvertretung Aachen-Mitte/Geschäftsstelle
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 11:26

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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