Richtlinien zur Vergabe der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk Aachen-Mitte
BA 0/0077/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Bezirksbürgermeister Ferrari eröffnet TOP 25.
Herr Ferrari lässt über die Richtlinien zur Vergabe der bezirklichen Mittel mit folgenden
Änderungen / Ergänzungen abstimmen:
Zu 2. Ziele der Förderung
Änderung der Reihenfolge:
Der Spiegelstrich „Gestaltung und Pflege des bezirklichen Stadtbildes“ wird an erste Stelle gesetzt:
Zu 4.1 Antragsberechtigung
Änderung:
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie sonstige Vereinigungen und
Institutionen. Die Förderung darf keinem gewerblichen Zweck dienen.
Zu 4.2 Antrag
Ergänzung:
In dem Antrag ist anzugeben, ob auch bei einer anderen Stelle eine Zuwendung beantragt wurde oder beantragt werden soll.
Zu 4.3. Entscheidung und Auszahlung
Änderungen:
-Bis zu einer Zuwendungshöhe von 2.000,00 € entscheidet grundsätzlich die Geschäftsstelle im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
-Über die vergebenen Zuschüsse ist der Bezirksvertretung halbjährlich eine Übersicht
vorzulegen.
-Bevor eine Auszahlung erfolgt, müssen die voraussichtlichen Kosten glaubhaft gemacht
werden.
Zu 5. Publizierung
Ergänzung:
Hinweisschilder an baulichen Maßnahmen mit dem Text „Gefördert mit Mitteln der Bezirksvertretung Aachen-Mitte“ sollen um einen QR-Code ergänzt werden, dessen Link zu der Webseite der Bezirksvertretung Aachen-Mitte führt.
Zu 6. Mitteilungspflichten
Änderung:
- sich eine Ermäßigung der Gesamtausgaben oder eine Änderung der Finanzierung
um mehr als 50,00 € ergibt.
Zu 7. Verwendungsnachweis
Ergänzung:
Dem Verwendungsnachweis sind Belege beizufügen. Außerdem hat die verantwortliche Ansprechperson die Richtigkeit der Angaben zu versichern.
Zu 10. In Kraft treten
Änderung:
Die Richtlinien treten am 01.01.2023 in Kraft.
Einstimmig schließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte sich den Änderungen / Ergänzungen.
an.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt die Richtlinien zur Vergabe der bezirklichen Mittel im
Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für die Vergabe der Mittel der Bezirksvertretung Aachen-Mitte (investive und
Verfügungsmittel) sollen neue Richtlinien erlassen werden.
Den Mitgliedern der Bezirksvertretung ist vorab ein Entwurf der Richtlinien zugesandt worden. Die hierzu mitgeteilten Anmerkungen sind in der beigefügten Entwurfsfassung aufgeführt.
Des Weiteren ist die Stellungnahme des Fachbereiches Recht zu den Richtlinien beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 116644
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=116644
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-11-15 BA 0_0077_WP18 Richtlinien zur Verg SAO.pdf
19.10.2024
265.8 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 25
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum
- Mi., 07.12.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 0 - Bezirksvertretung Aachen-Mitte/Geschäftsstelle
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 11:26
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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