7. Dezember 2022 um 17:00, Rathaus
TOP 10Öffentlich

7. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018

E 18/0110/WP18 · Anhörung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Ferrari eröffnet den TOP.

Frau Conradt stellt die Frage, warum z.B. die Theaterstraße 28-34, oder die Turmstraße von der restlichen Straße losgelöst in derDringlichkeitsstufe reduziert worden sind.

Frau Diepelt ist über die Übertragung der Reinigungslast auf die Eigentümer verwundert. Sie möchte wissen, wann die Eigentümer über die Änderung informiert werden und was sich an den Straßen, wie beispielsweise der Augustinergasse geändert hat, sodass die Reinigungslast übertragen wurde.

Herr Bezirksbürgermeister Ferrari teilt mit, dass die Reinigung an der Theaterstraße aus technischen Gründen nicht durch die Stadt erfolgen kann. Daher übergeht die Reinigungslast.

Laut Herrn Klopstein sollen die Eigentümer die Änderung der Reinigungslasten aus den Gebührenbescheiden entnehmen.

Herr Deloie fragt, warum die Augustinergasse von D3 in D1 eingestuft werden soll.

Die Antworten der Verwaltung zu den in der Diskussion aufgeworfenen Fragen sollen mit der Niederschrift erfolgen.

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

„Die Änderungen in der Reinigungshäufigkeit und der Dringlichkeitsstufe erfolgen unter anderem aufgrund der jahrelangen Erfahrungen und Beobachtungen unserer operativen Teams. In den ersten 2 Fällen erschien die alte Reinigungshäufigkeit bzw. die Dringlichkeitsstufe nicht (mehr) notwendig, somit konnte eine Reduzierung erfolgen.

Hinzu kommt immer ein Abwägen zwischen der - vielleicht nicht (mehr) zwingend notwendigen - Leistung durch den Stadtbetrieb und der Gebührenbelastung der Bürgerinnen und Bürger. Durch die Herabstufung der Reinigungsklasse fallen somit auch weniger Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger an.

Die Augustinergasse ist aufgrund ihrer sehr zentralen Lage in die Dringlichkeitsstufe 1 einzustufen und damit ist die Fahrbahn bis 07:00 Uhr von dem Aachener Stadtbetrieb zu räumen und zu streuen.

Laut dem Straßenreinigungsgesetz NRW können die Gemeinden die Reinigung der Gehwege durch Satzung den Eigentümern der an die Gehwege angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegen. (VGL §4 Abs 1 S. 1 StrReinG NRW).

In Aachen regelt das die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in § 2. Art und Umfang der übertragenen Pflichten stehen in §3.

Sollten die Anliegerinnen und Anlieger "mehr" machen müssen als im Vorjahr, erfolgt eine separate Information. Dies trifft allerdings auf die vorgenannten Straßen nicht zu, da hier nur eine Änderung in der Häufigkeit der Arbeiten des Aachener Stadtbetriebs erfolgt. Die Anliegerinnen und Anlieger übernehmen keine zusätzlichen Aufgaben.“

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die vorgelegte 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Die zuständigen Bezirksvertretungen

Aachen-Brand

Aachen-Eilendorf

Aachen-Mitte

Aachen-Haaren

Aachen-Kornelimünster / Walheim

Aachen-Laurensberg

Aachen-Richterich

b) Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der

Stadt Aachen, die vorgelegte 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die

Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

c) Der Rat der Stadt Aachen

beschließt auf Empfehlung der zuständigen Bezirksvertretungen und des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die vorgelegte 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Erläuterungen:

Zur 7. Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sind die nachfolgenden inhaltlichen und redaktionellen Änderungen vorzunehmen.

1.Änderungen des § 7

§ 7, Abs. 6 wird wie folgt geändert:

Die Sätze 1 bis 5 des Absatzes werden gestrichen und ersetzt durch:

Für die Straßenreinigung und den Winterdienst werden getrennte Gebührensätze ermittelt und festgesetzt. Für die Jahre 2022-2024 werden im Einzelnen folgende Gebührensätze festgesetzt:

§7 Abs. 7 wird wie folgt geändert:

Der Absatz wird aufgrund von Verjährung vollständig gestrichen.

2. Änderungen im Straßenverzeichnis

Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis:

Die nachstehend aufgeführten und zum 01.01.2023 öffentlich gewidmeten Straßen sind unter Festlegung einer Reinigungsklasse und Dringlichkeitsstufe in das Straßenverzeichnis aufzunehmen.

-Kopernikusstraße(Aachen Mitte)RKL S9D3

Streichung aus dem Straßenverzeichnis:

Die nachstehende Straße ist aus dem Straßenverzeichnis zu streichen

-Stollenweg(Aachen Eilendorf)

Änderungen der Reinigungshäufigkeit

Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung der den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Reinigungsklassen wurde festgestellt, dass bei den nachstehend aufgeführten Straßen der Verschmutzungsgrad und das daraus abzuleitende Reinigungsbedürfnis nicht mehr der derzeit festgelegten Reinigungshäufigkeit entspricht.

Auf Grund dessen ist bei diesen Straßen eine Anpassung der Reinigungsklasse an den festgestellten Verschmutzungsgrad in dem nachstehend beschriebenen Umfang erforderlich.

Reduzierung der Reinigungshäufigkeit:

-Auf der Hüls(Aachen Haaren)von RKL S8 in RKL S9

Von Autobahn bis Kreisverkehr

-Auf der Hüls(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9

Von Kreisverkehr bis Tempelhoferstraße

-Oberforstbacherstraße(Aachen Kornelimünster / Walheim)von RKL S8 in RKL X

Nebenfahrbahn Haus-Nr. 266 – 298

-Rathenauallee(Aachen Mitte)von RKL S4 in RKL X

Nebenfahrbahn Haus-Nr. 1 – 23

-Theaterstraße(Aachen Mitte)von RKL S7 in RKL S4

Haus-Nr. 28-34

Änderungen der Dringlichkeitsstufe

Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung der den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Dringlichkeitsstufen wurde festgestellt, dass bei den nachstehend aufgeführten Straßen die Dringlichkeitsstufe im Winterdienst anzupassen ist.

Erhöhung der Dringlichkeitsstufe

-Am Mühlenteich(Aachen Haaren)von D3 in D2

-Am Rosengarten(Aachen Haaren)von D3 in D2

-An der Weide(Aachen Haaren)von D3 in D2

-Augustinergasse(Aachen Mitte)von D3 in D1

-Auf der Hüls(Aachen Haaren)von D2 in D1

Von Autobahn bis Kreisverkehr

-Birkenweg(Aachen Haaren)von D3 in D2

-Blumenstraße (Aachen Haaren)von D3 in D2

-Bogenstraße(Aachen Haaren)von D3 in D2

-Buschfeldweg(Aachen Haaren)von D3 in D2

-Dorfstraße(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D2 in D1

zw. Hahner Straße und Bechheim

-Hofenburgerstraße(Aachen Haaren)von D3 in D2

-Im Reichswald(Aachen Haaren)von D2 in D1

-Jahnplatz(Aachen Mitte)von D3 in D2

-Kreuzstraße(Aachen Haaren)von D3 in D2

-Marktplatz(Aachen Brand)von D2 in D1

-Quinxer Straße(Aachen Haaren)von D3 in D2

-Waldstraße(Aachen Haaren)von D2 in D1

-Wambacher Straße(Aachen Haaren)von D3 in D2

-Wespienstraße (Aachen Mitte)von D3 in D2

-Wilmersdorfer Straße(Aachen Haaren)von D2 in D1

-Wolferskaul(Aachen Brand)von D2 in D1

Reduzierung der Dringlichkeitsstufe

-Branderhofer Weg(Aachen Mitte)von D1 in D3

Haus-Nr. 6 bis Kreuzung Am Höfling

-Am Büschchen(Aachen Laurensberg)von D1 in D2

-Am Rollefer Berg(Aachen Brand)von D1 in D2

Haus-Nr. 1 bis Kreuzung Im Knollenbruch

-Am Berg(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D1 in D2

-Am Bongard(Aachen Eilendorf)von D1 in D2

-Am Burgberg(Aachen Haaren)von D2 in D3

-Am Gutshof(Aachen Haaren)von D1 in D3

-Ardennenstraße(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D1 in D2

-Auf dem Knopp(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D1 in D3

-Auf der Hüls(Aachen Mitte)von D1 in D2

Tempelhoferstraße bis Rottstraße

-Auf der Wildnis(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D1 in D3

-Beulardsteiner Feld(Aachen Laurensberg)von D2 in D3

-Buchenweg(Aachen Laurensberg)von D1 in D3

-Frankensteg(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D2 in D3

-Gemmenicher Weg(Aachen Laurensberg)von D2 in D3

-Germanusstraße(Aachen Haaren)von D1 in D2

-Heidchenweg(Aachen Haaren)von D2 in D3

-Iltisweg(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D2 in D3

-Im Husebruch(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D1 in D3

-Im Pützbend(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D2 in D3

-Kitzeterweg(Aachen Haaren)von D1 in D3

-Königsmühlenweg(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D2 in D3

-Lichtenbuscher Weg(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D2 in D3

-Lindenweg(Aachen Haaren)von D1 in D2

-Lochnerstraße(Aachen Mitte)von D1 in D2

Von Junkerstraße bis Gartenstraße

-Lufter Weid(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D2 in D3

-Marderweg(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D2 in D3

-Mühlenstraße(Aachen Haaren)von D1 in D2

-Pastor-Franzen-Straße (Aachen Kornelimünster / Walheim)von D2 in D3

-Roermonder Straße(Aachen Mitte)von D1 in D2

Nebenfahrbahn Hausnummer 145 bis 177

-Schmithofer Weg(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D2 in D3

-Schraungracht(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D1 in D3

-Theaterstraße(Aachen Mitte)von D1 in D2

Haus-Nr. 28-34

-Turmstraße (Aachen Mitte)Von D1 in D2

Von Roermonder Straße bis Ecke Pontwall

-Unter den Weiden(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D2 in D3

-Verbindungsstraße(Aachen Haaren)von D2 in D3

-Vogelstangenweg(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D2 in D3

-Vogesenweg(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D2 in D3

-Zehnthofweg(Aachen Mitte)von D2 in D3

-Zeisigweg(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D1 in D2

3.Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Stichstraßen-Negativkatalog)

Im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise im gesamten Stadtgebiet in Bezug auf die Behandlung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Stichwege, sind die nachgenannten Straßen in den Stichstraßen-Negativkatalog aufzunehmen.

Als Stichstraßen sind solche Straßenteile anzusehen, die als Stichweg vom Hauptstraßenzug abgehen. Der Hauptstraßenzug verbleibt dabei in der zugewiesenen Reinigungsklasse und ist nicht von der Änderung betroffen. In den definierten Stichwegen ist die Reinigung und Winterwartung auf die Eigentümer übertragen.

-Am Büschchen(Aachen Laurensberg)

-Jülicher Straße(Aachen Mitte)

-Marktplatz(Aachen Brand)

-Neuenhofstraße(Aachen Eilendorf)

-Republikplatz(Aachen Mitte)

-Von-Coels-Straße (Aachen Eilendorf)

4.Änderung des Verzeichnisses der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Negativkatalog)

Neuaufnahme in den Negativkatalog

-Oberforstbacherstraße(Aachen Kornelimünster / Walheim)von RKL S8 in RKL X

Nebenfahrbahn Haus-Nr. 266 – 298

-Rathenauallee(Aachen Mitte)von RKL S4 in RKL X

Nebenfahrbahn Haus-Nr. 1 - 23

Die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen ist elektronisch abrufbar.


Anlage/n:

Synopse

7. Änderungssatzung


Synopse

Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)

Synopse

Fassung vom 15.12.2021

7. Änderungssatzung

§ 7 Gebührenmaßstab und Gebührensatz

(6)Aufgrund der in der Rechtsprechung zunehmenden Notwendigkeit der Darstellung differenzierter Winterwartungsgebühren erfolgte durch Ratsbeschluss vom 19.05.2021 die Trennung der für die Stadt Aachen ausgewiesenen Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren.

Die Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren werden daher seit 2021 nicht mehr mit einem gemeinsamen Gebührensatz berechnet, sondern für die beiden Leistungen werden getrennte Gebührensätze ermittelt und festgesetzt.

Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen erfolgte die Ermittlung der Kostensätze des Wirtschaftsplanes 2022 und eine Hochrechnung dieser für die Jahre 2023 und 2024.

Diese voraussichtlichen Kosten wurden um die Entnahmen aus den bestehenden Sonderposten reduziert und dann auf die jeweiligen Veranlagungslängen für die Straßenreinigungsklassen und der Dringlichkeitsstufen für den Winterdienst bzw. auf die einzelnen Gebührenpositionen verteilt.

r den Bereich der Straßenreinigung / Winterdienst ergeben sich daher die folgenden Gebührensätze für die Jahre 2022 2024.

Reinigungsklasse (S) /

Dringlichkeitsstufe (D)

Gebühr

2022 - 2024

Reinigungsgebühr

S 4

7,85 €

S 5

15,69 €

S 6

23,54 €

S 7

39,23 €

S 8

1,58 €

S 9

entfällt

Winterdienstgebühr

D 1

1,23 €

D 2

0,98 €

D 3

0,74 €

(7)r Nacherhebungen oder Berichtigungen von Gebührenforderungen aus Vorjahren sind die aufgrund der jeweiligen Gebührensatzung errechneten Gebühren in DM zu ermitteln und mit dem amtlichenEuro-Kurs umzurechnen.

r die Straßenreinigung und den Winterdienst werden getrennte Gebührensätze ermittelt und festgesetzt. Für die Jahre 2022-2024 werden im Einzelnen folgende Gebührensätze festgesetzt:

Reinigungsklasse (S) /

Dringlichkeitsstufe (D)

Gebühr

2022 - 2024

Reinigungsgebühr

S 4

7,85 €

S 5

15,69 €

S 6

23,54 €

S 7

39,23 €

S 8

1,58 €

S 9

entfällt

Winterdienstgebühr

D 1

1,23 €

D 2

0,98 €

D 3

0,74 €

(7) entfällt


7. Änderungssatzung

zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018.

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV.NW.S. 490), der §§ 1, 2, 4, und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG. NW.) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV.NW. S.1029) und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG. NW.) vom 18.12.1975 (GV. NW. S. 706 / 1976 S. 12), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25.Oktober 2016 (GV.NW. S. 868) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 14.12.2022 folgende 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018 beschlossen:

Artikel 1

§ 7 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz)

Absatz 6 erhält folgende Fassung:

Für die Straßenreinigung und den Winterdienst werden getrennte Gebührensätze ermittelt und festgesetzt. Für die Jahre 2022-2024 werden im Einzelnen folgende Gebührensätze festgesetzt:

Reinigungsklasse (S) /

Dringlichkeitsstufe (D)

Gebühr

2022 - 2024

Reinigungsgebühr

S 4

7,85 €

S 5

15,69 €

S 6

23,54 €

S 7

39,23 €

S 8

1,58 €

S 9

entfällt

Winterdienstgebühr

D 1

1,23 €

D 2

0,98 €

D 3

0,74 €

§ 7 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz)

Absatz 7entfällt komplett

Änderungen im Straßenverzeichnis

Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis:

-Kopernikusstraße(Aachen Mitte)in RKL S9 D3

Streichung aus dem Straßenverzeichnis:

-Stollenweg(Aachen Eilendorf)

Reduzierung der Reinigungshäufigkeit:

-Auf der Hüls(Aachen Haaren)von RKL S8 in RKL S9

Von Autobahn bis Kreisverkehr

-Auf der Hüls(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9

Von Kreisverkehr bis Tempelhoferstraße

-Oberforstbacherstraße(Aachen Kornelimünster / Walheim)von RKL S8 in RKL X

Nebenfahrbahn Haus-Nr. 266 – 298

-Rathenauallee(Aachen Mitte)von RKL S4 in RKL X

Nebenfahrbahn Haus-Nr. 1 - 23

-Theaterstraße(Aachen Mitte)von RKL S7 in RKL S4

Haus-Nr. 28-34

Erhöhung der Dringlichkeitsstufe

-Am Mühlenteich(Aachen Haaren)von D3 in D2

-Am Rosengarten(Aachen Haaren)von D3 in D2

-An der Weide(Aachen Haaren)von D3 in D2

-Augustinergasse(Aachen Mitte)von D3 in D1

-Auf der Hüls(Aachen Haaren)von D2 in D1

Von Autobahn bis Kreisverkehr

-Birkenweg(Aachen Haaren)von D3 in D2

-Blumenstraße (Aachen Haaren)von D3 in D2

-Bogenstraße(Aachen Haaren)von D3 in D2

-Buschfeldweg(Aachen Haaren)von D3 in D2

-Dorfstraße(Aachen Kornelimünster / Walheimvon D2 in D1

(zw. Hahner Straße und Bechheim)

-Hofenburgerstraße(Aachen Haaren)von D3 in D2

-Im Reichswald(Aachen Haaren)von D2 in D1

-Jahnplatz(Aachen Mitte)von D3 in D2

-Kreuzstraße(Aachen Haaren)von D3 in D2

-Marktplatz(Aachen Brand)von D2 in D1

-Quinxer Straße(Aachen Haaren)von D3 in D2

-Waldstraße(Aachen Haaren)von D2 in D1

-Wambacher Straße(Aachen Haaren)von D3 in D2

-Wespienstraße (Aachen Mitte)von D3 in D2

-Wilmersdorfer Straße(Aachen Haaren)von D2 in D1

-Wolferskaul(Aachen Brand)von D2 in D1

Reduzierung der Dringlichkeitsstufe

-Branderhofer Weg(Aachen Mitte)von D1 in D3

Haus-Nr. 6 bis Kreuzung Am Höfling

-Am Büschchen(Aachen Laurensberg)von D1 in D2

-Am Rollefer Berg(Aachen Brand)von D1 in D2

Haus-Nr. 1 bis Kreuzung Im Knollenbruch

-Am Berg(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D1 in D2

-Am Bongard(Aachen Eilendorf)von D1 in D2

-Am Burgberg(Aachen Haaren)von D2 in D3

-Am Gutshof(Aachen Haaren)von D1 in D3

-Ardennenstraße(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D1 in D2

-Auf dem Knopp(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D1 in D3

-Auf der Hüls(Aachen Mitte)von D1 in D2

Tempelhoferstraße bis Rottstraße

-Auf der Wildnis(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D1 in D3

-Beulardsteiner Feld(Aachen Laurensberg)von D2 in D3

-Buchenweg(Aachen Laurensberg)von D1 in D3

-Frankensteg(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D2 in D3

-Gemmenicher Weg(Aachen Laurensberg)von D2 in D3

-Germanusstraße(Aachen Haaren)von D1 in D2

-Heidchenweg(Aachen Haaren)von D2 in D3

-Iltisweg(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D2 in D3

-Im Husebruch(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D1 in D3

-Im Pützbend(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D2 in D3

-Kitzeterweg(Aachen Haaren)von D1 in D3

-Königsmühlenweg(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D2 in D3

-Lichtenbuscher Weg(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D2 in D3

-Lindenweg(Aachen Haaren)von D1 in D2

-Lochnerstraße(Aachen Mitte)von D1 in D2

Von Junkerstraße bis Gartenstraße

-Lufter Weid(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D2 in D3

-Marderweg(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D2 in D3

-Mühlenstraße(Aachen Haaren)von D1 in D2

-Pastor-Franzen-Straße (Aachen Kornelimünster / Walheim)von D2 in D3

-Roermonder Straße(Aachen Mitte)von D1 in D2

Nebenfahrbahn Hausnummer 145 bis 177

-Schmithofer Weg(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D2 in D3

-Schraungracht(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D1 in D3

-Theaterstraße(Aachen Mitte)von D1 in D2

Haus-Nr. 28-34

-Turmstraße (Aachen Mitte)Von D1 in D2

Von Roermonder Straße bis Ecke Pontwall

-Unter den Weiden(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D2 in D3

-Verbindungsstraße(Aachen Haaren)von D2 in D3

-Vogelstangenweg(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D2 in D3

-Vogesenweg(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D2 in D3

-Zehnthofweg(Aachen Mitte)von D2 in D3

-Zeisigweg(Aachen Kornelimünster / Walheim)von D1 in D2

Aufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Stichstraßen-Negativkatalog)

-Am Büschchen(Aachen Laurensberg)

-Jülicher Straße(Aachen Mitte)

-Marktplatz (Aachen Brand)

-Neuenhofstraße(Aachen Eilendorf)

-Republikplatz(Aachen Mitte)

-Von-Coels-Straße (Aachen Eilendorf)

Änderung des Verzeichnisses der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Reinigungsklasse „X“) (Negativkatalog):

Neuaufnahme in den Negativkatalog

-Oberforstbacherstraße(Aachen Kornelimünster / Walheim)von RKL S8 in RKL X

Nebenfahrbahn Haus-Nr. 266 – 298

-Rathenauallee(Aachen Mitte)von RKL S4 in RKL X

Nebenfahrbahn Haus-Nr. 1 – 23

Artikel 2

Inkrafttreten

Die 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018 tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung zum 01.01.2023 in Kraft.


Die vorstehende 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018 wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Aachen am14.12.2022 beschlossen.

Aachen, den 14.12.2022

(Keupen)

Oberbürgermeisterin

(Milussi)

Schriftführerin

Vorstehende vom Rat der Stadt beschlossene 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018 ist ordnungsgemäß zustande gekommen.

Aachen, den 14.12.2022

(Keupen)

Oberbürgermeisterin

Vorstehende 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt;

b) diese Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht wurde;

c) die Oberbürgermeisterin den Satzungsbeschluss vorher beanstandet hat

oder

d) der Form- oder Verfahrensfehler gegenüber der Stadt vorher gerügt ist und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wurde, die den Mangel ergibt.

Aachen, den 14.12.2022

(Keupen)

Oberbürgermeisterin

Der Wortlaut der 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von

Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen stimmt mit dem Ratsbeschluss vom 14.12.2022 überein.

Es wird bestätigt, dass die Bestimmungen des § 2 der Bekanntmachungsverordnung vom 26. August 1999 zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. November 2015 (GV. NW. S. 741) entsprechend angewandt worden sind.

Aachen, den 14.12.2022

(Keupen)

Oberbürgermeisterin

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-11-07 E 18_0110_WP18 7. aenderungssatzung sao

19.10.2024

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 07.12.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Anhörung
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Anhörung
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 11:25