Templergraben zwischen Driescher Gässchen und Wüllnerstraße -hier: Neumarkierung nach Asphaltsanierung
FB 61/0396/WP18 · Entscheidungsvorlage
Templergraben zwischen Driescher Gässchen und Wüllnerstraße -hier: Neumarkierung nach Asphaltsanierung
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Herr Bezirksbürgermeister Ferrari eröffnet den TOP.
Herr Lindemann bemerkt, dass im April 2017 eine Vorlage betreffend der Radvorrangroute der Verwaltung seitens der Bezirksvertretung zur Kenntnis genommen wurde. Dabei wurde der Bereich des Grabenrings als Verteilerring für den Radverkehr vorgesehen. Seither warte man auf die Aussage der Verwaltung, wie man sich die Radverkehrsführung auf dem Grabenring vorstelle. Man hätte sich die Aussage gewünscht, man könne sich den Templergraben über die gesamte Länge als Fahrradstraße vorstellen. Laut Vorlage ist jedoch nur der Abschnitt des Templergrabens zwischen Pontdriesch/Pontstraße und Wüllnerstraße als Fahrradstraße ausgewiesen. Er erachtet den Bereich von etwa 50 Metern als wenig. Weiter wurde in der Verwaltungsvorlage Folgendes fälschlich behauptet: „Mit Durchführung der zweiten Stufe des Reallabors in Zusammenhang mit der Unterbindung des Ausweichverkehrs durch die Baustelle Brücke Turmstraße… .“ Ein solcher Beschluss erfolgte nicht. Vielmehr beauftragte der Mobilitätsausschuss die Verwaltung, das Reallabor entsprechend des vorgestellten Konzeptes durchzuführen. Man wollte wissen, ob bei einer Sperrung des Templergrabens der Verkehr über die Turmstraße fließt, oder ob es Ausweichverkehre an anderer Stelle gibt. Ergo konnte das Reallabor nicht bei der Sperrung der Turmstraße entsprechende Antworten generieren. Bisher wartet die Bezirksvertretung auf die entsprechenden Zahlen des Reallabors vor der Sperrung der Turmstraße. Zusammenfassend wünscht sich Herr Lindemann den Vorschlag der Fahrradstraße über den o.g. 50-Meter-Abschnitt hinaus, sowie eine Aussage zum Ergebnis der Zahlen des Reallabors und einer entsprechenden Vorstellung dieser im Mobilitätsausschuss. Er wünscht sich ein komplettes, nicht gestückeltes Konzept.
Herr Radke begrüßt die Vorlage. Jedes Stück Fahrradinfrastruktur sei auf dem Weg zu einem fahrradfreundlichen Aachen positiv zu verzeichnen. Sollte ein Umbau zur Fahrradstraße nicht innerhalb der nächsten eineinhalb Jahre erfolgen, erachte er eine Roteinfärbung als sinnvoll. In der Gegenrichtung finde viel Busverkehr statt, weswegen die Einrichtung einer Fahrradstraße dort weniger Sinn ergibt. Hier ist keine Umgestaltung vorgenommen worden. Zu prüfen wäre daher, ob an dieser Stelle eine provisorische Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität des Nahverkehrs eingerichtet werden könnte. Bezüglich der Rechtsabbiegesituation für Fahrradfahrer in die Wüllnerstraße bittet er um die Prüfung der Anbringung eines grünen Pfeils für rechtsabbiegende Fahrradfahrer. Weiter findet auf der Nordseite an der Bibliothek viel studentischer Verkehr statt. Dort ist der Gehweg eng, daher strebt Herr Radke eine Seitenraumverbreiterung des Gehweges an. Mithin wünscht er sich Informationen über mögliche Standorte weiterer Rad- und Scooterabstellanlagen im Bereich der Pontstraße. Er ergänzt den Beschlussvorschlag um die Sätze: „Die Fahrradstraße soll eine Roteinfärbung bekommen. Bis zum Mobilitätsausschuss soll geprüft werden, ob im Bereich der Parkplätze vor der Uni-Bibliothek der Gehweg verbreitert werden kann. Ferner soll in Gegenrichtung des Templergrabens eine Pop-up-Bikelane errichtet werden.“
Herr Deloie bemerkt das Fehlen eines vernünftigen Konzeptes. Es würde kein Mangel behoben, sondern eher einer geschaffen. Die Wüllnerstraße habe eine höhere Verkehrsbelastung als vorher, daher sei die Fahrradstraße vorerst in einer Richtung sinnvoll.
Herr Dr. Otten fragt sich, was die Sperrung des Templergrabens bringen soll. Der Testzeitraum von vier Monaten sei bereits vorbei. Vor der Sperrung staue sich teils der Verkehr. Er empfiehlt der Verwaltung hinsichtlich des Reallabores, sich eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes zur Sperrung Friedrichstraße anzusehen.
Herr Moselage stimmt zu, die Verwaltung müsse ein Gesamtkonzept vorlegen.
Herr Radke bemerkt, dass seine Voraussage explizit auf den Radverteilerring bezogen war.
Frau Diepelt stellt fest, dass die Gitter auf dem Karlsgraben, Ecke Königstraße, Templergraben entfernt sind.
Herr Deloie geht auf eine Eingabe ein. Im Bereich der Hausnummer 61 soll die Gehwegverbreiterung und die Einrichtung von Sonderparkplätzen für Menschen mit Behinderung durch die Verwaltung geprüft werden.
Herr Bezirksbürgermeister Ferrari unterbricht die Sitzung kurz.
Herr Weiser (FB 61) erläutert, dass im Juni 2021 mit dem Reallabor begonnen wurde. Die Ergebnisse wurden vorgelegt. In der Phase vor Sperrung der Turmstraße zeigten diese, dass die Verkehrsentwicklung in dem angrenzenden Bereich verträglich war und es innerhalb des Grabenrings zu Problemen kam. Im September 2022 wurde beschlossen, das Reallabor um vier Monate zu verlängern. Bei Beratungen zum Umleitungskonzept zur Baumaßnahme Brücke Turmstraße wurde ebenfalls beschlossen, den Templergraben weiterhin gesperrt zu lassen. Sodann lag ein Bürgerantrag zu der Unterbindung des Ausweichverkehrs innerhalb des Grabenringes vor, welcher im Bürgerforum beraten wurde. Weiter soll es vorerst eine niedrigschwellige Maßnahme unter den aktuellen Rahmenbedingungen mit geringen Kosten geben. Sollte es dann zu einem anderen Beschluss kommen, könnte man die Maßnahme schnell ändern. Zum Gesamtkonzept des Radverteilerrings merkt Herr Weiser an, dass die Ergebnisse einer Voruntersuchung in 2021 vorgestellt wurde und eine stufenweise – und abschnittsweise Umsetzung erfolgen sollte. Es handelt sich um ein kompliziertes Konzept mit vielen Variablen. Der hier in dieser Vorlage dargestellte Abschnitt ist ca. 120 Meter lang. Die Einrichtung einer Fahrradstraße auf dem Templergraben vor dem Super-C bedarf weiterer Prüfung. Der von Herrn Radke geänderte Beschlussvorschlag hinsichtlich der Roteinfärbung wäre kontraproduktiv, da die aktuelle Beschlusslage nichts Anderes als eine revidierbare Maßnahme hergebe. Eine Pop-up-Bikelane in Gegenrichtung ist nach vorgegangener Prüfung ohne Weiteres nicht möglich, da hierfür bauliche Eingriffe notwendig seien Die Einrichtung eines Grünpfeiles, einer Gehwegverbreiterung, der Ausbau der Bushaltestelle und weitere Fahrradabstellmöglichkeiten werden im Nachgang geprüft.
Herr Lindemann bemerkt, dass ein Beschluss zum Reallabor nicht geändert oder aufgehoben wurde. Es wurde lediglich darüber informiert, dass sich das Reallabor verzögern wird. Er wünscht sich Planungssicherheit. Man bekommt keine Zahlen und Informationen.
Frau Diepelt kann sich anschließen. Sie kann sich an entsprechend zitierte Beschlüsse des Herrn Weiser nicht erinnern.
Herr Weiser geht davon aus, dass im Mobilitätsausschuss entsprechend beraten wurde.
Herr Deloie bemerkt, dass eine zweite Stufe des Reallabors nicht beschlossen wurde. Es wurde ein Reallabor beschlossen, welches nicht in einem Stufenplan vorgelegt wurde. Er kann dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.
Herr Dr. Otten erkundigt sich, wann eine Auswertung des Reallabors kommt und gibt rhetorisch zu verstehen, dass die CDU den Beschlussvorschlag nicht unterstützen wird.
Herr Klopstein appelliert an die Verwaltung, eine Vorlage zur Netzdurchtrennung zur erstellen.
Herr Bezirksbürgermeister Ferrari verliest den geänderten Beschlussvorschlag des Herrn Radke.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsauschuss die Neumarkierung des Templergrabens und des Driescher Gässchen im Bereich zwischen Pontdriesch und Wüllnerstraße auf der nord-westlichen Straßenseite als Fahrradstraße zu beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung entsprechend der vorgelegten Planung zu beauftragen.
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Neumarkierung des Templergrabens und des Driescher Gässchen im Bereich zwischen Pontdriesch und Wüllnerstraße auf der nord-westlichen Straßenseite als Fahrradstraße und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzungentsprechend der vorgelegten Planung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Im Bereich zwischen dem Driescher Gässchen und der Wüllnerstraße wurde im Frühjahr 2022 auf der nord-westlichen Seite des Templergrabens eine Asphaltsanierungsmaßnahme durchgeführt. Im Anschluss fanden in den angrenzenden Abschnitten in Richtung Driescher Gässchen Arbeiten der
Regionetz im Zusammenhang mit umfangreichen Leitungsverlegungsmaßnahmen in der Pontstraße statt.
Aufgrund von funktionellen Mängeln in der Straßenraumaufteilung und veränderten verkehrlichen Rahmenbedingungen in Zusammenhang mit dem Reallabor Templergraben soll der Straße in der Wiederherstellung der Markierung eine angepasste Funktion zugewiesen und eine entsprechende Neugestaltung vorgenommen werden. Dieser Abschnitt des Grabenrings soll für die politisch beschlossene Funktion als innerstädtischer Radverteilerring hergestellt werden.
Bestand
Der Templergraben ist in diesem Bereich im Trennprinzip ausgebaut und weist auf etwa der Hälfte der Gesamtlänge (ca. 120 m) einen baulichen Grünstreifen in Mittellage auf. Hierdurch entstehen separate Richtungsfahrbahnen, die von der entgegenkommenden Fahrtrichtung baulich getrennt sind. Die Gestaltung mit baulichem Mittelstreifen ist auch im Bereich des Driescher Gässchens fortgeführt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.
Die hier betrachtete nördliche Seite des Templergrabens war vor der Sanierung der Asphaltdecke im Querschnitt mit einem Kfz-Fahrstreifen (~ 3,39 m), einem Radfahrstreifen (~ 1,41 m) und einem Parkstreifen (~ 1,68 m) aufgeteilt. Die Breite des Gehweges variiert zwischen ~ 2,0 m (an einer Engstelle) und ~5,0m. Im Bereich der Hochschulbibliothek der RWTH weitet sich der Gehbereich teilweise noch auf. Sowohl der Radfahrstreifen als auch der Parkstreifen entsprachen in ihren Breiten nicht den aktuellen einschlägigen Richtlinien hinsichtlich der Mindestmaße. Zudem war zwischen der Radverkehrsanlage und dem Parkstreifen kein Sicherheitstrennstreifen vorhanden.
Die ca. sieben Fahrbahnrandparkplätze auf dieser Straßenseite sind Bestandteil der BewohnerparkzoneP. In Höhe der Zuwegung zur Bibliothek ist der Parkstreifen durch eine Gehwegvorziehung unterbrochen. Hier können Fußgänger*innen durch Nutzung des Mittelstreifens die Fahrbahn queren.
Am lichtsignalisierten Knoten Wüllnerstraße / Eilfschornsteinstraße weitet sich die Fahrbahn für das Angebot eines Geradeaus- und eines Linksabbiegestreifens für den Kfz-Verkehr auf. Da es sich bei der Wüllnerstraße um eine stadteinwärts gerichtete Einbahnstraße handelt, ist das Rechtsabbiegen für den Kfz-Verkehr hier nicht möglich.
Driescher Gässchen und Templergraben in Richtung Wüllnerstraße werden durch die Linien 4 der ASEAG mit einem werktäglichen Takt von 4 Bussen pro Stunde bedient. Westlich der Pontstraße befindet sich die Bushaltestelle Driescher Gässchen, die als Busbucht einseitig durch parkende Kfz eingefasst ist.
Bedeutung für den Kfz-Verkehr vor Einrichtung des Reallabors Templergraben
Vor Einrichtung des Reallabors Templergraben wurden das Driescher Gässchen und der Templergraben als Verbindung zwischen dem östlichen und nördlichen Grabenring durch dem Kfz-Verkehr genutzt. Am Knoten Wüllnerstraße bestand die Möglichkeit sowohl über die Eilfschornsteinstraße und den Annuntiatenbach in Richtung Innenstadt zu fahren, als auch weiter über den Templergraben dem Grabenring in Richtung Westen zu folgen. Auswertungen einer Dauerzählstelle unmittelbar vor Beginn des Reallabors im Sommer 2021 haben für das Driescher Gässchen in Fahrtrichtung Wüllnerstraße eine Kfz-Verkehrsstärke von ca. 2000 Kfz pro Tag gezeigt.
Bedeutung für den Kfz-Verkehr nach Einrichtung des Reallabors Templergraben
Mit Beginn des Reallabors Templergraben wurde ab dem 18.06.2021 der Templergraben im Bereich vor dem Super C und Hauptgebäude der RWTH für den Kfz-Verkehr gesperrt. Neben der Schaffung von Aufenthaltsqualität in diesem studentisch geprägten Stadtraum, wurde die Maßnahme im Kontext der Planung und Umsetzung des Grabenrings als Radverteilerring des beschlossenen Rad-Vorrang-Netzes durchgeführt. Die Netzdurchtrennung am Templergraben hat zur Folge, dass bereits ein hoher Anteil an Kfz den Grabenring in Höhe Hirschgraben in Richtung Pontdriesch verlässt oder eine Alternativrouten über den Alleenring wählt. Die Auswertung der Dauerzählstelle zeigt, dass sich die Kfz-Verkehrs-Stärke auf dem Driescher Gässchen in Richtung Templergraben seit Einrichtung des Reallabors um ca. 40% auf unter 1200 Kfz pro Tag reduziert hat.
Mit Durchführung der zweiten Stufe des Reallabors im Zusammenhang mit der Unterbindung des Ausweichverkehrs durch die Baustelle Brücke Turmstraße wurde ab dem 30.05.2022 die Durchfahrt des Annuntiatenbachs in Höhe der Judengassen für den Kfz-Verkehr unterbunden. Hierdurch ist bereits ab dem Knoten Hirschgraben / Pontdriesch in Richtung Driescher Gässchen eine Sackgassen-Situation für den Kfz-Verkehr entstanden. Da der betrachtete nord-westliche Abschnitt des Driescher Gässchens bzw. Templergrabens nunmehr keine Verbindungsfunktion für den Kfz-Verkehr aufweist, hat sich die Kfz-Verkehrsstärke auf unter 500 Kfz pro Tag reduziert.
Planung
Die Möglichkeit der Neumarkierung nach der Asphaltsanierung soll genutzt werden, um die zuvor vorhandenen funktionellen Mängel insbesondere hinsichtlich der Radverkehrsführung zu beseitigen. Zudem soll der Straße eine aufgrund der beschriebenen veränderten Rahmenbedingungen angepasste Funktion zugeteilt werden.
Aufgrund der sehr hohen Bedeutung für den Radverkehr als Bestandteil des geplanten Radverteilerrings, der geringen Busverkehrsfrequenz und der niedrigen Kfz-Verkehrsstärke in der genannten Fahrtrichtung soll das Driescher Gässchen und der Templergraben im Abschnitt zwischen Pontdriesch und Wüllnerstraße in eine Fahrradstraße (mit Kfz-Freigabe) umgestaltet werden. Da dieser Abschnitt in Fahrtrichtung Hirschgraben eine weitaus höhere Busfrequenz und Menge an Kfz aufweist und daher eine unterschiedliche verkehrliche Funktion übernimmt, soll die Einrichtung der Fahrradstraße nur in Richtung Wüllnerstraße erfolgen. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln ist das möglich, wenn eine durchgehende bauliche Trennung zwischen den Fahrtrichtungen erfolgt. Die Planung auf dem Templergraben sieht daher vor, den bestehenden begrünten Mittelstreifen mit baulichen Trennelementen bis zum Knoten Pontstraße zu verlängern. Auf dem Teilstück des Driescher Gässchens sind die Richtungsfahrbahnen bereits durchgehend durch einen Mittelstreifen getrennt.
Die Einrichtung der Fahrradstraße soll entsprechend der beschlossenen Aachener Grundsätze erfolgen. Neben der 3,25 m (bzw. im Bereich des Driescher Gässchens 3,80 m) breiten Einrichtungs-Fahrgasse ist ein 0,75 m breiter markierter Sicherheitstrennstreifen zu den angrenzenden Kfz-Parkplätzen vorgesehen. Wiederholende Fahrradpiktogramme mit Pfeil in die vorgegebene Fahrtrichtung verdeutlichen die Priorität des Radverkehrs in der Fahrradstraße.
Für Radfahrende, die aus Richtung Hirschgraben kommen, ist an der Lichtsignalanlage am Knoten Pontdriesch ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen vorgesehen, sodass bereits hier die Hintereinander-Sortierung der Mischverkehrsführung in der anschließenden Fahrradstraße erfolgen kann.
Da der Kfz-Verkehr aus Richtung Driescher Gässchen am Knoten Wüllnerstraße seit Beginn des Reallabors nur noch links in die Eilfschornsteinstraße abbiegen darf, sieht die Planung einen entsprechenden Linksabbiegestreifen für Kfz vor. Der vorherige Geradeausfahrstreifen für Kfz wird durch einen breiten Radfahrstreifen ersetzt. Im Bedarfsfall kann dieser für Linienbusse freigegeben werden, die in Geradeausrichtung dem Templergraben folgen (aktuell die Umleitungsstrecke der Linie 4).
Die ASEAG stimmt der Planung vorbehaltlich der Sperrungen am Annuntiatenbach und Templergraben zu. Bei Änderung der Rahmenbedingungen müsse aus Sicht der ASEAG die Fahrradstraße entsprechend überplant werden.
Weiteres Vorgehen und Finanzierung
Die veränderten Rahmenbedingungen infolge des Reallabors Templergraben stellen eine Grundvor-aussetzung für die geplante Umgestaltung des Straßenraums dar. Die Unterbindung der Verbindungsfunktion für den Kfz-Verkehr schafft die notwendige Bedingung für den Einsatz des verkehrsrechtlichen Elementes einer Fahrradstraße entsprechend der Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen.
Um auf veränderte Entwicklungen reagieren zu können, soll die Umsetzung der Maßnahme zunächst niederschwellig erfolgen und bei Bedarf revidierbar sein. Eine flächige Roteinfärbung der Fahrradstraße entsprechend der Zielvorgaben des Radentscheid soll daher zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die Umsetzung der Einrichtung der Fahrradstraße ist für das Frühjahr 2023 geplant. Für die Markierung, Beschilderung und den Einbau der baulichen Trennelemente entstehen geschätzte Kosten i.H.v. 32.700 €. Entsprechende Mittel stehen im Haushalt 2023 unter dem PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 (Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm))zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 1.811.279,97* | 1.811.279,97 | 2.400.000 | 2.400.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 1.811.279,97 | 1.811.279,97 | 2.400.000 | 2.400.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
PSP-Element 4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 557.635,54** | 557.635,54 | 460.000 | 460.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 705.191,29*** | 705.191,29 | 750.000 | 750.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 1.262.826,83 | 1.262.826,83 | 1.210.000 | 1.210.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
*Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 800.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 1.028.388,68 € abzügl. üpl. Verlagerungen für andere Radverkehrsmaßnahmen i.H.v. 17.108,71 €
**Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 220.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 337.635,54 €
***Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 250.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 473.167,51 €, abzügl. üpl. Deckung für andere Radverkehrsmaßnahmen i.H.v. 17.976,22 €
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
X | nicht bekannt |
Die Maßnahme dient der Radverkehrsförderung. Es ist davon auszugehen, dass dieUmgestaltung des Driescher Gässchens und des Templergrabens zur Fahrradstraße zu einer zukünftig höheren Radverkehrsnutzung beiträgt. Langfristig ist also mit einem positiven Effekt auf den Klimaschutz zurechnen.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 116651
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=116651
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-04-11 FB 61_0396_WP18 Templergraben zwisch SAO.pdf
19.10.2024
4.6 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 12
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum
- Mi., 07.12.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 11:25