6. Dezember 2022 um 17:00, Tivoli Aachen, Club Lounge 1
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Forstwirtschaftsplan 2023

FB 36/0222/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen

Beratung

Frau Dr. Fitter sagt, dass die Zeit dränge.

Sie würde gerne wissen, welche Art von Laubholzgesellschaften betroffen war durch den Hitze-Stress, wie er in der Vorlage beschrieben sei (2022 war erneut zu trocken und zu warm).Sie fragt nach Erläuterungen zu den in der Vorlage beschriebenen Zwangsnutzungen.

Herr Dr. Krämer / FB 36/600 berichtet, dass Laubholz nicht so stark betroffen war, beim Nadelholz 1889 Festmeter geplant gewesen seien. Aufgrund der Kalamitäten habe man 5620 Festmeter geerntet.

Herr Formen fragt nach der Pflanzung von Weißtannen.

Herr Dr. Krämer berichtet, dass die Pflanzen nicht abgerufen wurden, weil der Bestand nicht für die Pflanzung habe vorbereitet werden können.

Alle Arbeitskapazitäten seien bei den Hieben der Kalamitäten gebunden gewesen.

Herr Formen schlägt vor, Herrn Dr. Aletsee von der Naturschutzstation hierzu einzuladen und möchte gerne noch detaillierter wissen, welche Flächen stillgelegt werden sollen.

Es liegt ein geänderter Beschlussentwurf der Fraktion Bündnis 90, Die Grünen und der SPD-Fraktion vor, der wie folgt lautet:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt, dass bis zur Festlegung der Stillegungsflächen im Zuge des aktuell laufenden Waldprozesses Forstarbeiten auf Flächen mit Laubbaumbeständen älter als 80 Jahre unterlassen werden.

Begründung:

Die Stillegungflächen auf 10 % des Waldes dienen primär dem Schutz der Biodiversität.

Diesem Schutzziel dienen vor allem alte Bestände heimischer Laubbäume. Um auf geeigneten Flächen keine unumkehrbaren Fakten zu schaffen, sind Forstarbeiten auf potentiellen Stillegungsflächen zu unterlassen, bis ein endgültiger Beschluss zu Festlegung der Flächen gefasst wurde.

Herr Dr. Nositschka hat die Ausführungen so verstanden, dass aus Gründen fehlender Personalkapazität nicht neu gepflanzt werden könne.

Herr Dr. Krämer erläutert hierzu, dass Aufforstung auch dort stattfinde, wo Naturverjüngung und Freiflächenaufforstung durchgeführt werde.

Ratsherr Kiemes dankt für den Dialog zu diesem Themau und findet den Austausch vertrauensvoll.

Er hat volles Vertrauen in die Verwaltung und glaubt nicht, dassseitens der Verwaltung Fakten geschaffen werden würden, die nicht mit den beschlossenen Zielen vereinbar seien.

Er möchte daher dem Änderungsbeschluß nicht zustimmen.

Frau Dr. Fitter möchte ihre Nachfragen nicht als Mißtrauensbeweis verstanden wissen.

Sie ist der Auffassung, dass vorab vollständig informiert werden müsse.

Aus ihrer Sicht ist es nötig, Bäume, die älter als 80 Jahre sind, nicht zu fällen.

Herr Dr. Krämer erläutert, dass der Laubwald im Rahmen der Bewirtschaftung sehr vorsichtig genutzt werde.

Die Festschreibung - wie im geänderten Beschlußvorschlag auf 80 Jahre – würde für den Forstbetrieb nachteilig sein, da die vorhandenen Arbeitsstunden ja auch im Winter zur Arbeit eingesetzt werden müssten.

Frau Dr. Fitter erwidert hierauf, dass sie nicht alleine aus Gründen der Arbeitsstundenplanung das Alter der zu schützenden Bäume hochsetzten könne.

Ratsfrau Brinner fragt, ob Herr Dr. Krämer angeben könne, wieviel Bäume es ungefähr in der Altersklasse zwischen 80 und 90 Jahren gäbe.

Er beantwortet die Frage mit der Aussage, dass bei der Absenkung auf bis zu 80 Jahre alte Bäume ca. 200 Arbeitsstunden mit anderen Arbeiten gefüllt werden müssten.

Ratsherr Kiemes weist auch auf die Wirtschaftlichkeit hin, da aus dem Verkauf des Holzes auch hohe Einnahmen erzielt werden.

Die Ausschussvorsitzende unterbricht die Sitzung für 5 Minuten.

Nach der Unterbrechung wird ein geänderter Beschlussvorschlag wie folgt formuliert:

Ratsherr Kiemes hält fest, dass es aus seiner Sicht dieser Erweiterung nicht bedarf.

Beschluss

Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt, dass bis zur Festlegung der Stilllegungsflächen im Zuge des aktuell laufenden Waldprozesses Forstarbeiten auf Flächen mit Laubbaumbeständen älter als 90 Jahre unterlassen werden. Außerdem werden Forstarbeiten auf Flächen unterlassen, die von der Umweltverwaltung als potentielle Stillegungsflächen zum Erreichen des 10 % Zieles vorgesehen wurden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz stimmt dem Forstwirtschaftsplan 2023 zu.

In Vertretung

Heiko Thomas

(Umweltdezernent)


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Kommune erstellt gemäß Landesforstgesetz NRW jährlich einen Forstwirtschaftsplan. Dieser setzt die jährlich aus dem 10-jährigen Betriebsplan (Forsteinrichtungswerk) erwachsenden Einzelmaßnahmen zur Erfüllung der forstbetrieblichen Ziele fest.

Die Ziele einer nachhaltigen Forstwirtschaft umfassen die Gesamtheit aller Forderungen, die der Forstbetrieb für Eigentümer und Allgemeinheit in Zukunft erfüllen soll. Insbesondere die Erfüllung der Ökosystemleistungen in Form von Kaltluftproduktion, CO2 – Senke und Erholung sind bei einem so stadtnah liegenden Wald von Bedeutung zu. Aber auch der Erhalt des Ökosystems Wald als Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere oder die Bereitstellung des hochwertigen Rohstoffes Holz sind von hohem gesellschaftlichem Wert.

Rückblick auf das Forstwirtschaftsjahr (FWJ) 2022 (Plan-Ist-Vergleich)

Im Vergleich zum langjährigen Mittel war das Jahr 2022 erneut zu warm und zu trocken. Während die Böden von Beginn bis Mitte 2022 einigermaßen gut mit Wasser versorgt waren, verloren Sie im weiteren Jahresverlauf an Feuchtigkeit. Die zu geringen Niederschläge während der Vegetationszeit setzten dem Wald in der zweiten Jahreshälfte abermals zu. Die zunächst zögerliche Ausbreitung des Borkenkäfers erhielt in den Monaten Oktober/November neuen Schwung und führte zu weiteren Kalamitäten. Aber nicht nur die Fichtenwälder litten unter der Trockenheit. Auch die Kronen unserer Laubbäume zeigten im Jahresverlauf Stresssymptome in Form von Verlichtungserscheinungen, verursacht durch Blatt- und Feinastverluste.

Soll-Ist-Vergleich

Dementsprechend verhalten erfolgte der Holzeinschlag im FWJ 2022. Die planmäßige Nadelholznutzung i. H. v. 1.889 Festmeter wurde wegen Trockenheit zurückgestellt und der Forstbetrieb konzentrierte sich ausschließlich auf die anfallenden Zwangsnutzungen.

Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Zielerreichung der für das Forstwirtschaftsjahr 2022 geplanten Maßnahmen. Die Ist-Angaben beziehen sich auf den Stichtag 31.10.2022.

Art der Tätigkeit

Einheit

Plan

FWJ 2022

Ist

FWJ 2022

Holzbereitstellung

Laubholz

Festmeter

2.329

1.693

Nadelholz

Festmeter

(1.889)

5.620

Pflanzung

Stück

46.540

39.820

Kulturpflege

Hektar

20,0*)

19,3

Jungbestandspflege

Hektar

25,0

28,5

Verbissschutz

Hektar

11,5

10,5

*) Im FWP 2022 mit 33,0 Hektar aufgrund eines Kommafehlers in der Planung falsch dargestellt, hier korrigiert

Die Planvorgaben zur Pflanzung, zur Kulturpflege, zur Jungbestandspflege und zum Verbissschutz wurden nahezu passgenau umgesetzt.

An dieser Stelle sei erwähnt, dass die vertraglich gebundenen Weißtannen in diesem Jahr nicht abgerufen wurden, sondern nach Verhandlung kostenfrei an die Baumschule zurückgingen. Dem Gemeindeforstamt fehlten Ressourcen zur Vorbereitung, Durchführung und Pflege des Tannen-Voranbaus.

Forstwirtschaftsplan 2023

a) Holzbereitstellung

*)Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie)

zu a) Der jährliche Hiebssatz beschreibt die nachhaltig nutzbare Holzmenge je Jahr, getrennt nach Holzartengruppen

zu b) Der abgeglichene Hiebssatz summiert sämtliche Mehr- oder Mindernutzungen der Vorjahre seit Inkrafttreten des Forsteinrichtungswerkes (01.10.2015) auf. Diese Holzmenge wäre theoretisch nutzbar, um auf das ursprüngliche Planungsniveau der Forsteinrichtung zu kommen.

Wie aus der Tabelle hervorgeht, erfolgt die forstliche Bewirtschaftung, wie in den Jahren zuvor, nachhaltig und vorratsaufbauend. Der Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2023 setzt diese Linie weiter fort und sieht einen gedrosselten Einschlag von insgesamt 6.887 Erntefestmeter vor, da mit einem Fortschreiten der Schäden zu rechnen ist. Vom gesamten Holzeinschlag entfallen 4.837 Erntefestmeter auf Nadelbäume und 2.050 Erntefestmeter auf Laubbäume.

Das Defizit bei der Baumart Fichte i. H. v. -1.517 Festmeter resultiert aus den flächigen Waldverlusten/Vorratsverlusten, die sich über die Jahre hinweg aufsummieren. Im Gegenzug wurden die übrigen Fichtenwälder in dieser Zeit gar nicht durchforstet und weisen dementsprechend Durchforstungsrückstände auf, die auf Dauer zu einer Labilisierung der Wälder führen. Ein Teil dieser Bestände wurde in die Planung aufgenommen.

Auf Basis der planmäßigen Holznutzung erwartet der Forstbetrieb Erlöse aus Holzverkauf in Höhe von 250.000 Euro.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass es zu weiteren Kalamitäten in unseren Fichtenwäldern kommen wird. Die Erlöse aus Zwangsnutzung sind nicht kalkulierbar und erhöhen - je nach Schadensausmaß – den zuvor genannten Betrag.

b) Kultur-, Wege- und Erholungsplanung

Kulturbegründung

Kulturen entstehen entweder aus Naturverjüngung, durch Saat oder durch Pflanzung. Im Gemeindeforstamt kommen alle Verjüngungsverfahren zum Einsatz, je nachdem, wie sich die Ausgangssituation vor Ort darstellt. Grundsätzlich bevorzugt das Gemeindeforstamt die natürliche Waldverjüngung. Sie ist kostengünstig, führt zu einem natürlichen Wurzelwachstum und birgt im Gegensatz zur Pflanzschulware eine höhere genetische Vielfalt. Diese genetische Bandbreite steigert die Resilienz der Wälder, bspw. in Bezug auf den Klimawandel. Ähnliche Vorteile wie die Naturverjüngung bietet die Saat.

Aber nicht immer stellen sich über eine Naturverjüngung die gewünschten klimastabilen Baumarten ein. Insbesondere auf Fichtenwälder folgt Fichte in der Naturverjüngung und versursacht mittelfristig die gleichen Probleme wie der Altbestand. Nicht selten entwickelt sich auch eine stark verdämmende Konkurrenzvegetation aus Brombeere und Adlerfarn, ohne dass dort in absehbaren Zeiträumen Wald im Sinne des Waldgesetzes entsteht. Dies sind klassische Einsatzbereiche für die Pflanzung. Das Gemeindeforstamt ist dazu übergegangen, vermehrt im Herbst zu pflanzen. So lassen sich Ausfällen durch die zunehmende Trockenheit im Frühjahr reduzieren. Geplant waren folgende Baum- und Straucharten.

*)Ausgleich und Ersatz nach BauGB: überwiegend finanziert durch Ausgleichsmittel

**)Forstbudget: finanziert durch städtische Mittel

Die vorgenannten Pflanzmaßnahmen wurden bereits per Ratsvorlage FB36/0198/WP18 sowie durch die ‚Information der Fraktionen über Vergaben (Fraktionsinfo)‘ mit Beteiligung am 24.10.2022 im Vorfeld abgestimmt.

Darüber hinaus ist im Revier Grüne Eiche auf ca. zwei Hektar eine Buchensaat geplant.

Kulturpflege/Waldschutz

Die Pflicht zur Wiederaufforstung geht mit der Verpflichtung einher, diese Investitionen zu pflegen und zu schützen (§ 44 (2) LFoG). In diesem Zusammenhang werden Forstkulturen manuell mit Sense oder Freischneider freigeschnitten sowie gegen Wildverbiss geschützt. Diese Maßnahmen werden nur dann ergriffen, wenn sie zwingend zur Sicherung der Kultur erforderlich sind. Je nach Witterung/Wüchsigkeit der Konkurrenzvegetation und je nach Verbissgefährdung (abhängig von Wildarten, Wilddichte, Biotopkapazität, Baumart) sind zwei Durchgänge erforderlich.

Der Forstwirtschaftsplan geht zunächst einmal von der maximal zu bearbeitenden Fläche aus. Demnach entfallen auf die Position ‚Freischnitt von Kulturen‘ ca. 26,6 ha (zweimalig) und auf das ‚Ausbringen von Verbissschutzmittel‘ ca. 20,5 ha, jeweils im Sommer und im Winter. Diese Planung wird im Jahresverlauf immer wieder an die konkrete Situation angepasst und wenn möglich reduziert.

Jungbestandspflege

Haben sich die jungen Bäume zu einer Dickung geschlossen, so entwickeln sich die Individuen je nach Baumart, Lichtsituation, genetischer Disposition sehr unterschiedlich. In diesen Entwicklungsprozess (im Fachjargon auch ‚biologische

Automation‘ genannt) greift der Forstbetrieb nur steuernd ein, wenn die gesteckten Entwicklungsziele gefährdet sind. So gewinnen Fichten im Sukzessionsverlauf sehr oft die Oberhand und überwachsen naturnahe Baumarten, wie beispielsweise Vogelbeere, Hainbuche, Buche oder Ahorn. Dieser Prozess kann im Zuge der Jungbestandspflege frühzeitig und ergonomisch vertretbar unterbrochen werden, indem die Fichten im jungen Alter zurückgedrängt und die verbleibenden Baumarten im Gegenzug gefördert werden. Des Weiteren werden im FFH-Gebiet Brander Wald sowie im NSG Prälatensief lebensraumtypische Arten unterstützt, sofern nicht lebensraumtypische Arten das Entwicklungsziel gefährden. Im Revier Grüne Eiche ist u.a. auch die Bekämpfung der spätblühenden Traubenkirsche (Neophyt) Teil der Jungbestandspflege.

Gemäß dem Wunsch, Pflegeeingriffe in der Jugendphase zu minimieren, wurden keine Maßnahmen in jungen Laubholzbeständen (z. B. Buche oder Bergahorn) geplant, die der vorzeitigen Qualitätsauslese oder der Stabilisierung dieser Bestände vor Nassschnee dienen. Somit beläuft sich die zu pflegende Fläche auf 18,45 Hektar.

Wegeunterhaltung sowie Instandsetzung von Erholungseinrichtungen

Urbane Wälder haben eine außergewöhnlich hohe Bedeutung für die das physischen und psychische Wohlbefinden der Waldbesucherinnen und Waldbesucher. So auch der Aachener Wald. Der Stadtwald und der Brander Wald sind aufgrund des hohen Besucheraufkommens in der amtlichen Waldfunktionenkartierung des Landes NRW als Intensiverholungswald (Stufe 1) eingestuft. Aber auch Teile des Münsterwaldes zählen zu den überdurchschnittlich stark besuchten Wäldern (teilweise Erholungswald Stufe 2). Dementsprechend hoch ist die Nachfrage nach einer gut ausgebauten Erholungsinfrastruktur, bspw. nach ausgewiesenen Reit- und Wanderwegen, Spielplätzen oder sonstigen Erholungseinrichtungen (Sitzbänke, Orientierungstafeln, Schutzhütten).

Insbesondere unsere Waldwege, aber auch diverse Erholungseinrichtungen wurden durch die Extremwetterereignisse (Sturm, Hochwasser) in Mitleidenschaft gezogen. Ein großer Teil dieser Infrastruktur konnte im Jahr 2022 wieder instand gesetzt werden. Beispielsweise wurden Waldwege mit Hilfe der kommunalen Waldschadenshilfe des Landes NRW ausgebessert oder die Schutzhütte im Brander Wald, die im Jahr ihrer Errichtung dem Sturm zum Opfer fiel, wurde neu aufgebaut.

Die Ausspülungen an der Böschung im Klauserwald (Kornelimünster) und die damit einhergehende Absturzgefahr entlang des Wanderweges an der Inde konnte nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde durch eine einfache Umleitung des Weges entschärft werden. Lediglich für die Instandsetzung der Brücke zwischen dem Frankenwäldchen und dem Klauserwald besteht noch Klärungsbedarf bezüglich der Zuwegung.

Voraussichtlich im Jahr 2024 soll der Südraum (v.a. Bezirk Kornelimünster/Walheim) an das vorhandene Knotenpunktsystem für Wanderer angeschlossen werden. Erste Gespräche zwischen der Abteilung 36/201 und dem Gemeindeforstamt (36/600) haben bereits stattgefunden und werden in 2023 fortgeführt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

0

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Abschreibungen

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Ergebnis

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0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Kosten für Fremdaufträge

Holzernte und -bringung:12.000 Euro(PSP 1-130104-900-6-52420000)

Verkehrssicherung:55.000 Euro(PSP 4-130104-906-9-52420000)

Wegebau, Lichtraum, Gräben,

Erholungseinrichtungen40.000 Euro(PSP 4-130104-907-7-52420000)

Summe:107.000 Euro

Die angeführten Kosten für Fremdaufträge sind vollumfänglich im Haushaltsansatz 2023 berücksichtigt und bewirken keine Änderungen der bestehenden Haushaltsansätze.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss beschließt mit 5 Gegenstimmen mehrheitlich wie vorgeschlagen.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-11-16 FB 36_0222_WP18 Forstwirtschaftsplan SAO.pdf

19.11.2024

180.6 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 14
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 06.12.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 11:21