7. Dezember 2022 um 17:00, Bezirksamt AC-Brand
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Einrichtung von Ersatzparkplätzen für Wegfall von Parkplätzen durch geplante Radvorrangroute Brand an der Rombachstraße;Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und SPD in der Bezirksvertretung Brand vom 14.04.21

FB 61/0428/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns begrüßt um 18:50 Uhr Frau Stadtbaurätin Burgdorff, Frau Strehle und Frau Pauls.

Frau Burgdorff bedankt sich für die Einladung der Bezirksvertretung und macht deutlich, dass ihr auch die Bezirke wichtig seien, weil diese eine wichtige Rolle in Aachen einnähmen. Sie erläutert, dass das Radvorrangnetz ein großes Thema in der Bevölkerung und auch in der Verwaltung sei und die Strecken Eilendorf und Brand die Flaggschiffe dieser Routen darstellten.

Die noch bestehenden Lücken im Radwegenetz müssten so schnell wie möglich geschlossen werden. Das bedeute, dass der Platz auf den Straßen und Wegen neu verteilt werden müsse. Hierbei solle es aber ein Miteinander der einzelnen Verkehrsteilnehmer geben.

An der Rombachstraße komme es aufgrund der vorhandenen Sportstätten zusätzlich darauf an, die Bedürfnisse der Nutzer zu beachten. Frau Burgdorff erläutert die vorhandene Verkehrssituation an der Rombachstraße und stellt klar, dass damals ein Teil der genehmigten Parkplätze für die Sportanlagen nicht gebaut worden wären und die Sportlerinnen und Sportler nun zusätzlich auf der Rombachstraße parken würden. Da die Parkplätze nun zum Teil der Radvorrangroute weichen müssten, sei der Antrag auf Schaffung von Ersatzparkplätzen nachvollziehbar. Die Ausarbeitung der Vorlage habe viel Zeit in Anspruch genommen, da eine Vielzahl von Akten gesichtet werden mussten, um sich einen Überblick zu schaffen und entsprechende Lösungen zu erarbeiten. Für die Verzögerung bitte sie um Verständnis. Für eine weitere Umsetzung sei die Machbarkeitsstudie das erforderliche Instrument. Sie werde das Projekt engmaschig begleiten und bittet um Beschlussfassung der Bezirksvertretung.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns weist in diesem Zusammenhang noch auf die Stellungnahme der Kommission Barrierefreies Bauen vom 28.11.2022 hin, welche empfehle, in der Nähe der Sporteinrichtungen ausreichend Parkplätze für ältere und gehbehinderte Menschen bereit zu stellen.

Herr Auler von der CDU-BF führt aus, dass die Einladung der Stadtbaurätin in die Bezirksvertretung erfolgt sei, da man schon eine ganze Weile auf die Vorlage gewartet habe. Diese sei immer wieder angekündigt worden, letztlich aber nie eingegangen. Man sehe es auch so, dass der vorhandene Platz neu verteilt werden müsse. Die Fahrradfahrenden sollten bewusst an der Einmündung Wolferskaul/Rombachstraße bevorrechtigt werden, auch wenn das Fahrzeugaufkommen insgesamt hoch sei. Er macht deutlich, dass viele Sportlerinnen und Sportler mit dem Auto kommen müssen, da der Verein RASPO Brand in der Bezirksliga spiele und kurzfristig den Aufstieg in die nächsthöhere Liga anstrebe. Dieser Sportverein ziehe daher auch über den Aachener Raum hinaus Spielerinnen und Spieler sowie Zuschauer an. Daher sei der Parkplatzbedarf, wie in der Verwaltungsvorlage ebenfalls beschrieben, unstrittig. Es sei seiner Fraktion daran gelegen, das Parkplatzproblem aber möglichst zügig zu lösen, damit die Radvorrangroute weiter ausgebaut werden könne.

Er betont, dass man keinesfalls auf eine asphaltierte Parkfläche bestehe, sondern für eine Interimslösung auch auf Rasengittersteine zurückgreifen würde. Damit überbrücke man die Zeit, bis eine endgültige Lösung geschaffen wird.

In diesem Zusammenhang verweist er auf die bereits seit drei Jahren geplante Quartiersgarage in Haaren. Wann und ob diese umgesetzt werde, stehe bis heute nicht fest. Daher sei eine kurzfristige Lösung in Brand unumgänglich.

Herr Auler teilt mit, dass seine Fraktion einen geänderten Beschlussvorschlag erarbeitet habe. Unter Punkt 2 schlage man daher vor, dass bis zur Realisierung der unter Punkt 1 beschriebenen Lösung ein provisorischer Stellplatz mit minimaler Versiegelung zur Abdeckung der Stellplatzbedarfe der vier angrenzenden Sportvereine realisiert werden solle.

Frau Burgdorff macht deutlich, dass die Finanzierung der Parkplätze zum Problem werden könne und eine öffentliche Finanzierung politisch beschlossen werden müsse. Das Provisorium könne man zwar umweltgerecht umsetzen, es würde den ursprünglichen Bedarf an Parkplätzen aber auch nicht decken.

Herr BBM Tillmanns unterstreicht, dass eine “große Lösung“ durchaus gewünscht sei, er aber befürchte, dass sich die Umsetzung noch einige Jahre hinziehen könne. Deshalb befürworte er eine kurzfristige Übergangslösung zur Sicherung der benötigten Stellplätze.

Frau Stadtbaurätin Burgdorff bietet an, parallel zur Machbarkeitsstudie noch eine 2. Lösungsmöglichkeit zu erarbeiten, auf die sich dann die Bezirksvertretung einigen müsse.

Herr Hußmann von der Grünen-BF bedankt sich für die umfassende Vorlage der Verwaltung. Er gesteht den Sportvereinen ein gewisses Maß an Parkplätzen zu, macht aber gleichzeitlich deutlich, dass die Einrichtung von Parkplätzen auf der benannten Fläche negative Auswirkungen auf das Klima habe. Für ihn sei aber der tatsächlich benötigte Bedarf an Parkplätzen noch nicht ermittelt, da zu unterschiedlichen Zeiten Zählungen mit unterschiedlichen Ergebnissen durchgeführt worden seien. Zudem sei es für ihn nicht mehr zeitgemäß, eine Grünfläche in eine Schotterfläche umzuwandeln.

Als Alternative schlägt er vor, die ca. 85 außerhalb der Schulzeiten nicht genutzten Parkplätze an der Gesamtschule Brand zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Beschilderungen könnten helfen, den Parkdruck zu mindern. Zudem müsse geprüft werden, ob man nicht gegen die Dauerparkerdurch Einführung einer Parkscheibenbenutzungspflicht vorgehen könne.

Bevor seine Fraktion einer Machbarkeitsstudie zustimme, müsse erst der tatsächliche Bedarf an Parkplätzen ermittelt werden. Zunächst solle die Radvorrangroute eingerichtet und dann die tatsächlichen Auswirkungen geprüft werden. Zudem solle die Fertigstellung des Mobilitätskonzeptes abgewartet werden.

Herr Hellmann von der SPD-BF weist die Stadtbaurätin auf das langwierige Verfahren bis zur Erstellung der Vorlage und die damit verbundene Bitte zur persönlichen Stellungnahme in der Bezirksvertretung zum Stand des Verfahrens hin. Ihm fehle hier die nötige Wertschätzung seitens der Verwaltung.

Zudem seien für ihn folgende Fakten in der Parkplatzdiskussion ausschlaggebend:

Es gebe 38 Parkplätze plus 2 Behindertenparkplätze vor der Schwimmhalle auf städtischem Gelände.

Die Baugenehmigung von 1979 forderte damals für nur eine Schwimmhalle und nur einen Sportplatz 90 Parkplätze, von denen nur die eingangs erwähnten 38 gebaut worden seien.

Der Bebauungsplan von 1979 mit der Nr.973 lege die besagte Grünfläche eindeutig als Fläche für Stellplätze fest. Dieser gültige B-Plan diene als Grundlage, die Stellplätze herzurichten.

Im Rahmen der Radvorrangroute sollen 45 Parkplätze unmittelbar an den Sportstätten wegfallen.

38 Sportplätze für 4 Sportstätten seien auf jeden Fall zu wenig.

Auf die Anfrage der SPD-BF, wieviel Parkplätze aufgrund der heutigen Gesetzeslage erforderlich wären, wenn eine solche Sportanlage für vier Vereine neu errichtet werden würde, sei bis heute keine Antwort der Verwaltung vorgelegt worden. Dies sei für eine weitere Diskussion aber äußert wichtig.

Die Nutzer der Sportanlagen, aber auch die unmittelbaren Anlieger dürften durch den Bau der Radvorrangroute nicht negativ beeinträchtigt werden. Er unterstütze deshalb den Beschlussvorschlag der CDU-BF.

Frau Stadtbaurätin Burgdorff macht deutlich, dass es nicht immer möglich sei, alle Vorgaben der Bezirksvertretung zu erfüllen und bittet um Verständnis für die Verzögerungen bei der Bearbeitung der Vorlage. In den an der Bearbeitung beteiligten Fachbereichen gebe es personelle Probleme. Eine Ermittlung der Stellplätze nach aktuellem Recht könne nicht ohne weiteres erfolgen, da hierfür ein Bauantrag mit entsprechender Betriebsbeschreibung zugrunde gelegt werden müsse. Dies sei aber im vorliegenden Fall nicht gegeben.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns stellt klar, dass der Tagesordnungspunkt durch Einstellung durch die Fachverwaltung im Ratsinformationssystem auf die Tagesordnung genommen worden sei. Daher habe er sich auch Unterlagen hierzu gewünscht.

Herr Auler erklärt, dass die Wertschätzung für die gegenseitige Arbeit selbstverständlich vorhanden sei. Die Stellplätze seien aber herzustellen, da der Baugenehmigung entsprochen werden müsse.

Bisher habe der nicht vollständig erfüllte Stellplatznachweis keine gravierenden Auswirkungen gehabt. Durch den Bau der Radvorrangroute würden sich aber entscheidende Parameter ändern und nun den Stellplatzbedarf auslösen.

Es dürfe nicht dazu kommen, dass die Rechtmäßigkeit der Sportstätten und der nutzenden Vereine aufgrund des bisher nicht erbrachten Stellplatznachweises in Frage gestellt werde. Eine kurzfristige Lösung sei daher unausweichlich.

Die Mittel für die Radvorrangroute seien ursprünglich in dem Projekt Aachen-MooVe enthalten gewesen. Da dieses zum Ende des Jahres wegfalle, seien die dafür eingeplanten Mittel nicht mehr im Haushalt vorhanden. Er fragt daher nach, ob für das Teilstück Rombachstraße entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt worden seien oder ob dies über einen Veränderungsnachweis erfolge.

Frau Strehle teilt hierzu mit, dass es zu dem Streckenabschnitt noch keine Ausführungsplanung gebe und deshalb auch noch keine Haushaltsmittel eingestellt werden konnten. Eine Nutzung der Parkplätze an der Gesamtschule Brand nach Schulschluss sei denkbar. Um aber eine verbindliche Aussage hierzu zu treffen, müsse in dieser Richtung noch recherchiert werden.

Herr Hußmann merkt an, dass seine Fraktion bereits dahingehend Kontakt zum Schulleiter aufgenommen habe und dieser einer Lösung offen gegenüberstehe. Außerdem müsse man in der heutigen Zeit darüber nachdenken, ob eine aus dem Jahr 1971 bestehende Verpflichtung zum Errichten von Stellplätzen noch zeitgemäß sei. Insgesamt sei noch keine Erhebung erfolgt, ob tatsächlich ein Parkraummangel in der Rombachstraße herrsche.

Ratsherr Blum von der FDP bedankt sich bei Herrn Hellmann für die Erläuterung zu den Hintergründen der damals nicht errichteten Stellplätze auf dem Flurstück 973. Durch die nun erfolgte Planung zur Radvorrangroute und den damit verbundenen Wegfall von Stellplätzen in der Rombachstraße sei es heute notwendig, die damals nicht ausgeschöpfte Genehmigung zur Errichtung von Stellplätzen auf der Dreiecksfläche umzusetzen.

Man habe die Pflicht sich für die Belange des Bezirks Brand und damit auch um die Belange der Sportvereine zu kümmern.

Der Sportverein RASPO Brand habe eine überörtliche Bedeutung und ziehe deshalb auch Sportlerinnen und Sportler mit einer weiteren Anreise an. Man müsse daher gewährleisten, dass die Erreichbarkeit der Vereine weiterhin gesichert bleibe.

Frau von Eckardstein von der Grünen-BF legt dar, dass man die Vereine in Brand sehr wohl unterstütze. Dies stehe hier gar nicht zur Debatte. Sie befürchte aber, dass ein Großteil der Brander Bevölkerung kein Verständnis für Einrichtung von Parkplätzen auf der besagten Fläche habe. Ihrer Einschätzung nach gebe es in unmittelbarer Nähe genügend Möglichkeiten, Pkw abzustellen. Beispielhaft führt sie hier die Parkplätze vom Vennbahncenter an, die ebenfalls genutzt werden können. Zudem beobachte sie eine steigende Tendenz von Menschen, die sich mit dem Rad oder zu Fuß fortbewegen. Hierunter seien auch zahlreiche Nutzer der ortsansässigen Vereine. Es müsse daher eine bessere Verteilung der vorhandenen Parkplätze erfolgen.

Ratsherr Palm von der AFD gibt zu bedenken, dass es oft zu Überschneidungen bei der Nutzung von Parkplätzen käme, da die Trainings- und Wettkampfzeiten der einzelnen Sportvereine häufig parallel stattfinden würden. Zudem sei es wahrscheinlich, dass RASPO Brand in nächster Zeit aufsteigen werde. In diesem Fall kämen die gegnerischen Vereine von noch weiter her und der Parkdruck würde sich abermals erhöhen.

Herr Hußmann ist der Überzeugung, dass alle Nutzer der Vereine einen Parkplatz finden würden, wenn die Parkplätze der Gesamtschule zur Verfügung stünden. Daher sei für ihn die Herrichtung des Flurstücks 973 als Ersatzparkplatz nicht erforderlich.

Herr Hellmann von der SPD-BFergänzt, dass es in der Rombachstraße nahezu kaum möglich sei, einen freien Parkplatz zu bekommen. Durch die Umsetzung verschiedener Neubauprojekte sei die Parksituation nahezu prekär.

Herr Auler erklärt, dass eine kurzfristige Umnutzung des Flurstücks zu einer provisorischen Parkfläche erforderlich sei, damit die Verwaltung genügend Zeit habe, um sich um eine endgültige Lösung zu kümmern. Er weist darauf hin, dass für jedes zu errichtende Gebäude ein Stellplatznachweis erbracht werden müsse. Daher könne man nicht über Stellplätze von anderen Objekten, wie beispielsweise der Gesamtschule, beliebig verfügen.

Der von ihm vorgelesene Beschlussvorschlag sei gemeinsam mit der SPD-BF erarbeitet worden. Ihn freue es, dass die Ratsherren Blum und Palm den Vorschlag augenscheinlich unterstützen. Zudem akzeptiere er es, dass die Grünen-BF eine andere Meinung vertrete.

Frau Stadtbaurätin Burgdorff weist die Bezirksvertretung darauf hin, dass, falls der Beschlussvorschlag angenommen werde, die öffentliche Hand den Parkplatz bauen und diesen auch finanzieren müsse. Sie bittet daher zu Protokoll zu nehmen, dass die Umsetzung im Vorfeld nicht bestätigt werden könne, da es hierzu zum jetzigen Zeitpunkt keine Planungen gebe und auch keine finanziellen Mittel eingeplant worden seien. Die Verwaltung werde kein Parkhaus bauen und betreiben.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns verliest den gemeinsamen Beschlussvorschlag der SPD- und CDU-BF und lässt darüber abstimmen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beauftragt die Verwaltung und beschließt: Auf dem Flurstück 973 sollen mittelfristig Möglichkeiten des Quartiersparkens als Ersatz für wegfallenden Parkraum für Anwohnende im Sinne eines Mobility Hub mit Car- und Bikesharing sowie begleitende Angebote (Mobilstation) so eingerichtet werden, dass auch Stellplätze für die umliegenden Sportvereine zur Verfügung gestellt werden können. Entsprechende Lösungen sollen großflächig begrünt werden, um die Kaltluftentstehung in dem Bereich nicht zu behindern. Hierfür soll die Verwaltung, ggfs. im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, geeignete Möglichkeiten entwickeln. Auf dem Flurstück 973 soll, bis zur Realisierung der unter 1. beschriebenen Lösung, ein provisorischer Stellplatz mit minimaler Versiegelung (z. B. durch Rasengittersteine, Schotter, wassergebundene Decke…) zur Abdeckung der Stellplatzbedarfe der vier angrenzenden Sportvereine realisiert werden. Sofern für die Punkte 1 und/oder 2 separate Haushaltsmittel benötigt werden, sollen diese im Rahmen der Veränderungsnachweisungen bis zur bündelnden Finanzausschusssitzung am 24. Januar 2023 verwaltungsseitig eingestellt werden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die weiterführende Prüfung zur Planung eines Ersatzparkplatzes an der Rombachstraße. Sie beauftragt die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer Mobilstation auf dem Flurstück 973 zu erstellen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU und SPD vom 14.04.2021 (vgl. Anlage 1) wird die Verwaltung beauftragt, auf der Dreiecksfläche zwischen Rombachstraße/Vennbahn und Sportanlage zeitgleich mit dem Umbau der Rad-Vorrang-Route Aachen-Brand Ersatzparkplätze für den Entfall des Straßenrandparkens zu schaffen.

Sachstand Rad-Vorrang-Route:

In den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 8.9.21 und im Mobilitätsausschuss am 30.9.21 wurde die Verwaltung beauftragt, den Ausbau der südlichen Nebenanlagen der Rombachstraße im Zuge der Rad-Vorrang-Route zu planen. Nach aktuellem Planungsentwurf der Bürger*inneninformation vom 28.03.2022 sollen im Abschnitt zwischen Heussstraße und Wolferskaul ca. 35 Parkplätze im Straßenraum entfallen, so dass zukünftig noch ca. 57 Parkplätze am Fahrbahnrand und baulich angelegt zwischen dem Tennisclub und dem Knoten Wolferskaul zur Verfügung stehen. Darüber hinaus kann weiterhin auf dem Parkplatz an der Schwimmhalle (38 Parkplätze) und am Tennisclub (48 Parkplätze) geparkt werden. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zur Rombachstraße am 28.03.22 haben die Sportvereine auf den großen Parkplatzbedarf zu den Haupttrainings- und -spielzeiten hingewiesen und ihre Bedarfe formuliert.

Ist-Situation Rombachstraße:

Die Rombachstraße ist eine Wohnstraße mit Verbindungsfunktion in Richtung Trierer Straße. Entlang der Straße befinden sich viele bedeutende Ziele, wie die Gesamtschule, ein Tennisclub, eine Schwimmhalle, ein Sportplatz mit zusätzlichem Kunstrasenplatz und das Vennbahncenter, die Besucher*innenverkehre generieren. In der Rombachstraße wird heute zwischen Tennisclub und der Straße Wolferskaul in weiten Teilen am Fahrbahnrand und in baulich angelegten Parkbuchten (Anlage 2) geparkt. Insgesamt stehen in diesem Straßenabschnitt, werktags zwischen 7 und 19 Uhr, ca. 106 Parkplätze zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten vergrößert sich das Parkraumangebot auf ca. 120 Parkplätze. Darüber hinaus sind auf dem Parkplatz vor dem Tennisclub weitere 48 Parkplätze und vor der Schwimmhalle 38 Parkplätze vorhanden, die von Bewohner*innen und Besucher*innen genutzt werden können.

Mehrere Beobachtungen an unterschiedlichen Wochentagen und zu unterschiedlichen Tageszeiten im März 2022 haben gezeigt, dass die Parkplätze an der Rombachstraße zwischen Tennisclub und der Straße Wolferskaul zu keinem Zeitpunkt voll ausgelastet waren. Im Rahmen des Verkehrsversuchs zur Querung der Vennbahn vom 9. bis 23.5.22wurde die Parkplatzauslastung erneut intensiv beobachtet. Eine Vollauslastung der Parkplätze konnte werktags nicht erfasst werden. Es wurden maximal 51 Fahrzeuge, zum Teil auch Anhänger und Wohnmobile, im Abschnitt zwischen Tennisclub und Wolferskaul im Straßenraum gezählt. Das Parkraumangebot im öffentlichen Straßenraum ist demnach zurzeit voll ausreichend.

Am Sonntag, während der Hauptspielzeiten der Vereine, steigt die Parkraumauslastung jedoch deutlich an. Die Parkplätze im Straßenraum zwischen Heusstraße und Wolferskaul sowie an der Schwimmhalle Brand sind ausgelastet. Zudem wurden regelwidrig abgestellte Fahrzeuge aufgenommen, was auf einen zusätzlichen Parkplatzbedarf in der Nähe des Sportplatzes hinweist. Auf dem ca. 500 m entfernten Parkplatz des Tennisclubs im Norden der Rombachstraße und im Straßenabschnitt zwischen Heusstraße und Tennisclub standen noch rund ein Drittel der Parkplätze (40 Plätze) zur Verfügung.

Durch die in Abstimmung befindliche Entwurfsplanung zur Rombachstraße sollen ca. 45 Parkplätze im Straßenraum zwischen Heusstraße und Wolferskaul entfallen, zukünftig würden dann ca. 61 Parkplätze zwischen 7 und 19 Uhr (ca. 75 Parkplätze zwischen 19 und 7 Uhr) in der Rombachstraße zur Verfügung stehen, zudem die Stellplätze der Schwimm- und der Tennishalle. Es ist davon auszugehen, dass sich das Parken während der Drucksituationen (Sportveranstaltungen u.ä.) in die angrenzenden Wohnstraßen verlagert, der Parkplatz der Schwimmhalle stärker nachgefragt wird und die Park-Such-Verkehre im Bereich der Sporteinrichtungen steigen.

Stellplatznachweis der Sportanlagen an der Rombachstraße

An der Rombachstraße zwischen Wolferskaul und Vennbahnweg befinden sich heute vier Sporteinrichtungen (Sportplatz, Kunstrasenplatz, Schwimmhalle, Schießstand (ehemalige Umkleideräume)) und ein Sportheim mit Platzwartwohnung.

Mit der Baugenehmigung für die Schwimmhalle Brand (BG 166/1971) wurden gemäß der zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden nordrhein-westfälischen baurechtlichen Regelungen für alle damals bestehenden Sportanlagen (Sportplatz mit Umkleideräumen (heutiger Schießstand) und Sportheim mit Platzwartwohnung) insgesamt 90 Kfz Stellplätze berechnet. Die Stellplatzfläche aus der Baugenehmigung wurde verkleinert undnur zu einem Teil umgesetzt.Für die spätere Umnutzung der Umkleideräume des Sportplatzes in einen Schießstand wurden im Rahmen der Nutzungsänderung keine zusätzlichen Kfz Stellplätze gefordert. Für den2005 errichteten neuen Kunstrasenplatz waren aufgrund der lediglich geringfügigen Parallelnutzung zum bestehenden Sportplatz keine zusätzlichen Kfz Stellplätze erforderlich. Heute können 38 Stellplätze (inklusive 2 Behindertenstellplätze) an der Schwimmhalle Brand und eine Garage der Platzwartwohnung für die nachweislich notwendigen Stellplätze der vier Sporteinrichtungen herangezogen werden.

Die aktuelle Stellplatzsatzung der Stadt Aachen wird für Objekte im Bestand nicht angewendet; sie gilt ausschließlich nur für Bauvorhaben nach dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens.

Flurstück 973 (Anlage 3)/ Ersatzparkplatzfläche:

Die Fläche liegt innerhalb des Bebauungsplans Nr. 678 (Anlage 4) in einem als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Sportanlagen mit den dazugehörigen Einrichtungen" festgesetzten Bereich. Die Fläche selbst ist zusätzlich als Fläche für Stellplätze festgesetzt. Hier sind ausschließlich Stellplätze zulässig, die im direkten Zusammenhang mit den Sportanlagen stehen. Die Anlage von Stellplätzen für andere Zwecke, wieallgemeine Parkplätze oder die Errichtung eines kombinierten Parkdecks (öffentliche Parkplätze und Stellplätze für die Sportanlage) ist dementsprechend derzeit nicht durchführbar. Eine Befreiung von den Festsetzungen ist nicht möglich, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Sofern eine andere Zweckbestimmung der Fläche gewollt ist, müsste der Bebauungsplan entsprechend geändert werden. Dazu wäre nachzuweisen, dass die geplante Nutzung der Fläche unter Umwelt-, Verkehrs- sowie städtebaulichen Gesichtspunkten machbar ist. Der Bebauungsplan ist bereits seit dem 27.09.1979 rechtkräftig.

Eine vertiefte Prüfung einer Nutzung für Stellplatzzwecke ohne Sportanlagenbezug erfolgte bislang noch nicht. Der Vorschlag der Bezirksvertretung Aachen-Brand wurde in einem ersten Schritt in der Arbeitsgruppe "städtische Potenzialflächen", der verschiedene Fachdienststellen angehören, geprüft. Ein Ziel dieser AG ist es, auf städtischen Flächen, die bislang noch nicht oder untergenutzt sind, Pilotprojekte für verschiedene Arten von Nutzungen (Wohnen, Grünflächen, Gewerbe, Mobilität) zu entwickeln.Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Anlage eines komplett ebenerdigen, in der Regel größtenteils versiegelten Parkplatzes nicht mehr den heutigen städtebaulichen Anforderungen entspricht. Bei Planungen von Dritten werden bereits seit einigen Jahren ebenerdige Stellplatzanlagen ausgeschlossen, da sie ökologisch nicht sinnvoll sind und sehr viel Fläche in Anspruch nehmen.

Auch die erste Einschätzung des Fachbereichs Klima und Umwelt aus Sicht des Stadtklimas und Immissionsschutzes zeigt einige Aspekte auf, die gegen die Nutzung der Fläche als Parkplatz sprechen:

Die Fläche ist laut FNP 2030 sowohl als Grünfläche sowie als relevante Belüftungsbahn des Stadtklimas dargestellt. In den vergangenen 30 Jahren hat die Versiegelung bzw. der Flächenverbrauch in Brand im direkten Umfeld zur potenziellen Baufläche extrem zugenommen, so dass mit einer starken thermischen Belastung der dort lebenden Bevölkerung im Zuge des Klimawandels zu rechnen ist. Aus diesem Grunde sollte vermieden werden, weitere Flächen zu versiegeln. Zusätzlich liegt die Fläche auch in einer wichtigen Kaltluftbahn, die für die nächtliche Abkühlung des Brander Nordens immens wichtig ist und schon durch die neue Bebauung des Bartholomäushofs eingeschränkt wird.

Falls eine Bebauung des Areals durch ein Parkdeck zwingend erforderlich ist, so sollte aus Sicht des Fachbereichs Klima und Umwelt nicht die komplette Fläche versiegelt bzw. überbaut werden. Eine wichtige Grenze in Richtung Vennbahntrasse, die nicht überbaut werden kann, ist die Zuwegung zum Kunstrasenplatz. Bei der Geschosshöhe eines dort zu errichtenden Gebäudes ist die Grenze am nordwestlichen Wohnbestand zu orientieren (2 OG + PV-Aufdachung). Der gegenüber dem Plangebiet gerade entstandene Bartholomäushof ist mit seinen 3 OG stadtklimatisch nicht einer Verbesserung zuträglich und sollte daher nicht als Obergrenze weiterer möglicher Gebäude dienen.

Generell sollte aus Sicht des Stadtklimas und in Hinblick auf die wohnhygienische Situation der dort lebenden Bevölkerung von einer Bebauung auf einem der letzten freien Grundstücke in diesem Gebiet von Brand abgesehen werden.

Verwaltungsvorschlag:

Aufgrund der aufgeführten Sachverhalte empfiehlt die Verwaltung die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein Mobility Hub | Parkdeck auf der Dreiecksfläche an der Rombachstraße. Der Eingriff in die Fläche sollte möglichst gering sein und dieser auf der Fläche oder im näheren Umfeld kompensiert werden. Der Mobility Hub soll dabei verfügen über

  • ein Parkdeck, das für die im öffentlichen Raum wegfallenden Parkplätze Kompensationsmöglichkeiten anbietet
  • eine geeignete Elektroladeinfrastruktur
  • witterungsgeschützte und gesicherte Fahrradabstellplätze
  • attraktive Sharing-Angebote (Car-Sharing | Bike-Sharing)

In der Perspektive soll das Parkdeck sehr umfassend begrünt werden (Fassaden, ggfls. auch Teile des Dachs). Die Anlage selbst sollte insgesamt auch durch eine Begrünung der umgebenden Flächen ins Umfeld eingepasst werden. Erforderlicher Strom sollte vor Ort durch PV-Anlagen erzeugt werden.

Kosten

Die Kosten für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie durch ein externes Büro werden mit rund 7.000 € kalkuliert und stehen, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, im Jahr 2023 unter dem PSP-Element 4-120201-904-7 „Mobilitätskonzept“ zur Verfügung.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120201-904-7 Mobilitätskonzept

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

15.000

15.000

45.000

45.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

15.000

15.000

45.000

45.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

X

nicht

nicht bekannt

Begründung:

Durch die Versiegelung der Grünfläche kann die thermische Belastung für die Bevölkerung ansteigen. Zudem würde durch die Errichtung von Hochbauten die Kaltluftschneise in diesem Bereich eingeschränkt, was negative Auswirkungen auf das Klima hätte.

Dem Gegenüber trägt eine ausgewiesene Parkplatzfläche bzw. eine Mobilstation dazu bei Park-Such-Verkehre in den Wohnstraßen zu verringern, was zu einer Reduzierung der Schadstoffemissionen beiträgt. Darüber hinaus können Mobilstationen durch die Kombination verschiedener attraktiver Mobilitätsangebote mehr Menschen davon überzeugt werden, ihr Verkehrsverhalten nachhaltig zu ändern.

Deshalb ist die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz im Hinblick auf die Gesamtstadt nicht eindeutig.

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns schließt den öffentlichen Teil der Sitzung sodann um 20:00 Uhr und eröffnet den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

Weitere Dokumente (4)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-12-02 FB 61_0428_WP18 Einrichtung von Ersa SAO.pdf

16.11.2024

11.4 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 07.12.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zusätze
Die Vorlage wird nachgereicht.
Geändert
2.4.2026
Inhalt abgerufen
5. April 2026 um 19:59

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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