Erneuerung der Absturzsicherung und Wegesanierung Weiher Schloss-Schönau-Park
FB 36/0229/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Bezirksbürgermeister Meyers begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Starkes, Team Grünplanung und -bau im Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36/203) der Stadt Aachen.
Herr Starkes berichtet im Rahmen einer Präsentation über die bereits erfolgten Maßnahmen und nächsten Schritte zur Umsetzung des vollständigen Maßnahmenpakets. Die Präsentation ist der Niederschrift in Allris beigefügt.
Der alte Verlauf der derzeitigen Absturzsicherung soll bestehen bleiben und um die derzeit freie Fläche am unteren Teil des Weihers ergänzt werden. Die Sichtachse zum Rathausplatz wird frei bleiben.
Aus Denkmalschutzgründen ist die Errichtung eines Stabmattenzauns nicht möglich, sodass die Absturzsicherung von einer Schlosserei gefertigt wird. Weiterhin wird die Uferbepflanzung angepasst und derart gestaltet, dass sie zur Umgebung und dem Gewässer passt. Außerdem ist eine teilweise Wegeerneuerung am oberen Weiherbereich vorgesehen und die Bänke werden erneuert. Das kleine Quellgewässer wird durch Sträucher eingefasst.
Herr Bezirksvertreter Feil (Grüne) teilt mit, dass die derzeitige Pflasterung des Weges gut zum Erscheinungsbild des Schlosses passt und möchte wissen, ob die Pflastersteine wiederverwendet werden.
Herr Starkes führt aus, dass im gesamten Park ein einheitliches Material genutzt werden soll und, dass das Wasser auf den Wegen schnell abführbar sein muss. Im Park werden entweder asphaltierte Wege oder wassergebundene Wegedecken umgesetzt. Es ist denkbar, dass die Ziegelsteine als Einrahmung wiederverwendet werden.
Herr Bezirksvertreter Werner (SPD) hinterfragt den weiteren zeitlichen Fortgang und die Kalkulation der Kosten.
Herr Starkes erläutert, dass ein Angebot eines Metallbauers vorliegt. Die Kosten für den Zaun, den angrenzenden Weg am Weiher und die teilweise Fortführung sind gedeckt. Ob alle Wege mit den zur Verfügung stehenden Mitteln erneuert werden können, kann derzeit noch nicht abgesehen werden.
Auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Dr. Kuhrt-Lassay (Grüne) erklärt Herr Starkes, dass die untere Wasserbehörde die Gefährdung für alle städtischen Gewässer bewertet hat. Kriterium hierbei ist u.a. die bestehende Uferbefestigung. Ein Herausklettern aus dem Teich ist nur schwer möglich. Es ist eine Zaunmindesthöhe von 90 cm erforderlich.
Frau Bezirksvertreterin Kempen (Grüne) fragt nach, wie die Bänke verändert werden sollen. Hierauf äußert Herr Starkes, dass die Bänke erneuert und lediglich nach rechts oder links verschoben werden, die Blickrichtung zum Schloss bleibt jedoch bestehen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt sie mit der Erstellung einer Entwurfsplanung einschließlich Kostenermittlung für die Erneuerung der Absturzsicherung, die partielle Bepflanzung der Uferbereiche und die Sanierung der wassergebundenen Wege.
In Vertretung Heiko Thomas (Beigeordneter) |
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat in ihrer Sitzung am 30.10.2019 das Maßnahmenkonzept zur Aufwertung des Schloss-Schönau-Parks zur Kenntnis genommen und erste Maßnahmen zur Umsetzung beschlossen. Mit der Aufwertung des Eingangsbereiches, der Sanierung der Asphaltwege und der Aufstellung dezentraler Spiel- und Bewegungsangebote wurden bereits drei wichtige Maßnahmen baulich umgesetzt.
Als ebenfalls dringliche Maßnahmen wurde in der Sitzung am 30.10.2019 die Erneuerung der Absturzsicherung am Schlossweiher, die partielle Bepflanzung der Uferbereiche und die Sanierung der wassergebundenen Wege beschlossen.
Erneuerung der Absturzsicherung am Schlossweiher
Die bestehenden hölzernen Absturzsicherungen entlang des Schlossweihers sind durch den Aachener Stadtbetrieb nur mit hohem Unterhaltungsaufwand zu sichern und passen aus denkmalpflegerischen Gesichtspunkten nicht zum Baudenkmal Schloss Schönau. Neben den bautechnischen und gestalterischen Mängeln wurde zudem der Sicherheitsaspekt im Rahmen einer von der Unteren Wasserbehörde erstellten Gefährdungsabschätzung betrachtet. Ergebnis des Sicherheitskonzeptes ist, dass die vorhandenen Zaunanlagen aus Holz am Ost- und Südufer zwar im Wesentlichen zur Absturzsicherung dienen, jedoch leicht überwunden werden können und zudem am Westufer Sicherungsmaßnahmen zu treffen sind. Nach Prüfung unterschiedlicher Sicherungsmaßnahmen des Westufers, ist die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur Unfallsicherheit, Absturzgefahr, Ertrinkungsgefahr und des allgemeinen Lebensrisikos nur durch die Errichtung einer vertikalen Absturzsicherung herzustellen.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
-Erneuerung und Erweiterung der Absturzsicherung am Hauptgewässer durch einen hochwertigen, optisch zurückhaltenden Metallzaun
-Abpflanzung des Quellbeckens mit einer dichten, durch einen Spanndraht gesicherten freiwachsenden Hecke aus unterschiedlichen Vogelnähgehölzen
Unter der Kostenstelle PSP-Element: 5-130102-600-00300-900-1, Kostenart: 78310000, stehen für die Umsetzung 66.000,00 € zur Verfügung.
Bepflanzung der Uferbereiche und Sanierung der wassergebundenen Wege
Folgende Aufwertungsmaßnahmen sind vorgesehen:
-Aufarbeitung des um den Weiher verlaufenden Fußweges und aller sanierungsbedürftigen wassergebundenen Wege
-Aufstellung von sechs Sitzbänken mit Unterpflasterung und neuen Abfallbehältern in einheitlicher Optik
-Bepflanzung der südlichen Gewässerkante mit standorttypischen Pflanzen zur optischen Verstärkung des Themas „Wasser“, ohne jedoch den Blick auf das Gewässer einzuschränken
Unter der Kostenstelle PSP-Element: 5-130101-600-00300-900-1, Kostenart: 78350000, stehen für die Umsetzung 113.000,00 € zur Verfügung.
Die Ausbauarbeiten sollen voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 erfolgen. Die Bauzeit wird voraussichtlich sechsWochen betragen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die kalkulierten Kosten für die Erneuerung der Absturzsicherung, die partielle Bepflanzung der Uferbereiche und die Sanierung der wassergebundenen Wege betragen 179.000,00 €. Da die Planung und Ausschreibung der Maßnahme verwaltungsintern erstellt werden, fallen keine Baunebenkosten an.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 116719
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=116719
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-11-18 FB 36_0229_WP18 Erneuerung der Abstu SAO.pdf
16.11.2024
616.2 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 10
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum
- Mi., 07.12.2022
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 11:27
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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