23. November 2022 um 17:00, Rathaus
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Maßnahmen gegen Umweltgefahren durch Zigarettenstummelhier: Tagesordnungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.11.2022

FB 36/0230/WP18 · Kenntnisnahme

Maßnahmen gegen Umweltgefahren durch Zigarettenstummelhier: Tagesordnungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.11.2022

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Deumens (DIE LINKE) merkt an, dass die Vorlage inhaltlich zwar sehr kurz geraten sei, aber am Ende Hoffnung gebe. Auf die weiteren Ergebnisse warte man gespannt.

Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Datum vom 09.11.2022 wurde durch die Fraktion DIE Linke der Tagesordnungsantrag mit dem Titel „Maßnahmen gegen Umweltgefahren durch Zigarettenstummel“ gestellt. Die Verwaltung möge berichten, mit welchen Maßnahmen gegen die Schädigung der Umwelt durch weggeworfene Zigarettenstummel vorgegangen wird und welche Rolle die Thematik bei der Aktion „Sauberes Aachen“ spielen wird. Insbesondere wird um eine Übersicht gebeten, wie die Ordnungsgelder anhand der konkreten Schäden (in Grünanlagen bestehen höhere Umweltbelastungen als bei versiegelten Böden) und Gefahren (Vergiftungsgefahr auf Spielplätzen) angepasst werden können.

Der Tagesordnungsantrag wird verwaltungsseitig wie folgt beantwortet:

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz des 08.11.2022 (Vorlage Ö 11 - FB 36/0212/WP18) hat die Verwaltung aufgrund des Tagesordnungsantrages der Fraktion DIE Linke mit dem Titel „Umweltgefahren durch Zigarettenstummel“ umweltfachliche Gesichtspunkte der Thematik beschrieben.

Im Rahmen der Erläuterungen der rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten wurden in der Sitzung die durch den FB 32 – Sicherheit und Ordnung – geahndeten Verstöße mit 11 eingeleiteten Bußgeldverfahren für das Jahr 2020 bzw. 6 Verfahren betreffend das Jahr 2021 beziffert, da das Wegwerfen von Zigarettenkippen eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Nach dem Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt des Landes NRW sowie der Aachener Straßenverordnung besteht die Möglichkeit einer Ahndung mit einem Bußgeld zwischen 100 € und 1.000 €. Verstöße werden durch die zentrale Bußgeldstelle des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung verfolgt.

Weitere verwaltungsinterne Abstimmungen zu diesem Thema werden folgen. Erst nach Abschluss der Konsultationen wird die Verwaltung die zuständigen Fachausschüsse erneut informieren.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-11-21 FB 36_0230_WP18 Massnahmen gegen Umwe SAO.pdf

19.11.2024

683.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
Sitzung des Hauptausschusses
Gremium
Hauptausschuss
Datum
Mi., 23.11.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 12:56