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Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Ohne Aussprache empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig dem Rat der Stadt, den der Vorlage beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen als Ordnungsbehördliche Verordnung.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses (diese Sitzung war ursprünglich für den 08.03.2006 vorgesehen)
Gremium
Hauptausschuss
Datum
Mi., 22.03.2006
Uhrzeit
16:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Status
gemischt