7. Dezember 2022 um 17:00, Bezirksamt AC-Brand
TOP 15Öffentlich

Einmündung Rollefstraße/ Hochstraße;Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 17.06.2022

FB 61/0564/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Heuel-Fabianek von der CDU-BF ist mit der Vorlage zum Antrag der CDU-BF zufrieden, wünscht sich aber für die Zukunft schnellere Umsetzungen bei Maßnahmen, die der Gefahrenabwehr gerade für Klein- und Schulkinder dienen. Die Situation am KiTa-Ausgang sein unglücklich.

Herr Hellmann von der SPD-BF fragt nach, ob Pläne zu der geplanten Umbaumaßnahme existieren.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns teilt mit, dass lediglich die Erläuterungen der Verwaltung zum Antrag der CDU-BF vom 17.06.2022 vorliegen.

Herr Auler von der CDU-BF merkt an, dass es sich bei der Maßnahme um die Gehwegsaufpflasterung handele, die bereits im Februar 2020 in der Bezirksvertretung beschlossen worden sei.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand hat am 17.06.2022 einen Antrag an die Verwaltung zur Entschärfung der Verkehrssituation für Kinder und Fußgänger*innen an der Einmündung Rollefstraße/ Hochstraße gestellt. Der Antrag bezieht sich unter anderen auf den Beschluss der Vorlage FB 61/1368/WP17 aus dem Februar 2020 – Hochstraße - Ausdehnung der Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung.

Im Anschluss an den Beschluss wurde die Einmündung Rollefstraße durch entsprechende Beschilderung und Markierung weiterhin in der Vorfahrt der Hochstraße untergeordnet. Derzeit sind aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde keine weiteren Änderungen aus den Mitteln der StVO erkennbar, die die Situation entschärfen könnten.

Die im Beschluss geforderte Maßnahme zum Umbau der Einmündung im Bereich des Gehweges (gepflasterte Gehwegüberfahrt) ist in die Prioritätenliste Kleinmaßnahmen aufgenommen worden, in der diese Maßnahmen bewertet und priorisiert werden. Die Maßnahme findet sich aufgrund der Bewertung im oberen Bereich der Prioritätenliste und kann voraussichtlich im nächsten Jahr umgesetzt werden. Allerdings wird die Prioritätenliste auch unterjährig laufend aktualisiert und somit können sich die Positionen der Maßnahmen ändern. Die fundierte Einschätzung zur Umsetzung dieser Maßnahme in 2023 wird mit der kommenden Vorlage zur Prioritätenliste Kleinmaßnahmen gegeben. Diese Vorlage wird Anfang 2023 in die politische Beratung gehen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Erläuterung:

Da diese Vorlage nur zur Kenntnis dient und zunächst keine Baumaßnahme mit sich bringt, werden somit auch keine CO-2- Emissionen verursacht.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-11-21 FB 61_0564_WP18 Einmuendung Rollefstr SAO.pdf

18.11.2024

696.0 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 15
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 07.12.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
2.4.2026
Inhalt abgerufen
5. April 2026 um 19:59