Fortführung des Projekts „FinQua integrativ - Flüchtlinge integrieren durch Qualifizieren“ in 2023, Antrag des Sozialwerks Aachener Christen
FB 56/0241/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Kreutzer referiert zu Beginn des Tagesordnungspunkts die wichtigsten Eckpunkte des Projekts bzw. der Projektarbeit im Jahr 2022. Anschließend diskutiert der Ausschuss über das Projekt.
Frau van der Meulen hinterfragt die geringe Höhe der Aufwandsentschädigung für Projektteilnehmer*innen von ca. 24 Euro pro Woche, das Fehlen einer Fahrtkostenerstattung, den Sinn einer Sanktionierung von Projekt-Teilnehmer*innen durch Kürzungen beim Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Außerdem fragt Frau van der Meulen nach, warum von 447 potenziell teilnahmeberechtigten Personen gerade einmal 249 Personen erreicht worden seien.
Hinsichtlich der Frage nach der niedrigen monetären Vergütung, verweist Frau Kreutzer auf das vorrangige Ziel des FinQua-Programms, den Teilnehmenden eine geregelte Tagesstruktur zu geben, hin. Außerdem erinnert Frau Kreutzer daran, dass die Teilnehmenden neben den Leistungen für den Lebensunterhalt auch finanzielle Leistungen für Wohnraum erhalten würden. Sie bedauert, dass in der aktuellen Fassung des FinQua-Programms kein Ersatz für entstandene Fahrtkosten vorgesehen sei. Überdies informiert Frau Kreutzer, dass die Teilnehmer*innen zum ganz überwiegenden Teil über ÖPNV-Monatsabos verfügen würden, was im Alltag zu einer weiteren Entschärfung des Problems führe. Im Hinblick auf die Möglichkeit von Leistungskürzungen informiert Frau Kreutzer die Ausschussmitglieder, dass Kürzungen frühestens nach dreimaligem Nichterscheinen rechtlich zulässig seien.
Auf der anderen Seite hebt Frau Kreutzer die subjektiv vorteilhaften Aspekte des Programms für die Teilnehmenden hervor. Ziel sei die Integration jeder*jedes Einzelnen in den Arbeitsmarkt und die eigenverantwortliche Erwirtschaftung des Lebensunterhalts. Frau Kreutzer verweist in diesem Kontext auf den erfolgreichen Wechsel von Teilnehmer*innen auf andere Arbeitsstellen.
Frau Bürgermeisterin Scheidt bittet darum, im Rahmen der Fertigung zukünftiger Berichtsvorlagen über FinQua den Fokus mehr auf die positiven Aspekte und die Erfolge des Programms zu legen. Außerdem weist sie auf eine notwendige Änderung auf der Homepage der Stadt Aachen hin. Dort tauche die Finanzierung durch städtische Mittel nicht auf - unzutreffend werde hingegen der Eindruck eines rein privat‑spendenfinanzierten Projekts erweckt. Auch spricht sich Frau BMin Scheidt dafür aus, angesichts der von der Bundesregierung jetzt angestoßenen Änderungen des Einbürgerungs-, Ausländer- und Aufenthaltsrechts, bereits zeitnah mit dem lokalen Projektpartner des Programms zu sprechen, damit dieser sich rechtzeitig auf die zu erwartende höhere Anzahl an Teilnehmer*innen in den Folgejahren einstellen könne. Unzufrieden zeigt sich Frau BMin Scheidt schließlich angesichts des Umstands, dass in nur sechs Fällen eine erfolgreiche Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt erfolgen habe können.
Am Ende der Debatte sagt Frau Kreutzer zu, dass die Verwaltung die gemachten Anregungen mitnehmen und berücksichtigen wolle.
Bei zwei Enthaltungen beschließen die Ausschussmitglieder einstimmig.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie stimmt, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2023, dem Antrag des Sozialwerks Aachener Christen zur Fortführung des Projekts „FinQua“ für weitere 12 Monate zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel in Höhe von 45.000 Euro zur Finanzierung für den Haushaltsplan 2023haushaltsneutral anzumelden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Stellungnahme der Verwaltung zur Fortführung von „FinQua“
Bisherige Projektumsetzung
Seit November 2018 kann mit Unterstützung der Politik das ursprünglich über Stiftungsmittel finanzierte Projekt „FinQua-Flüchtlinge integrieren durch Qualifizieren“ in Kooperation mit dem Sozialwerk Aachener Christen durchgeführt werden. Seitdem vermittelt das Fallmanagement im Fachbereich Wohnen, Soziales, Integration mit Erfolg Leistungsbeziehende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in „FinQua“.
Am 27.03.2020 stimmte der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie einer Verlängerung des Arbeitsmarktprojektes „FinQua“ zu. Mit Zuwendungsbescheid vom 11.05.2020 konnte dem Sozialwerk rückwirkend für die Zeit vom 01.01.2019-30.04.2020 eine Zuwendung in Höhe von ca. 150.000.- € und für den Zeitraum vom 01.05.2020-30.11.2021 eine Zuwendung in Höhe von ca. 178.000.- € bewilligt werden. Die bis dahin ausgezahlten Stiftungsmittel an das Sozialwerk wurden an die Stadt Aachen zurückgezahlt.Die über die Gesamtlaufzeit benötigten Mittel zur Finanzierung von „FinQua“ konnten über die Inanspruchnahme von Landesfördermitteln gem. § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG) bis zum 30.11.2021 gewährleistet werden. Eine Fortführung des Projekts mit Landesmitteln war über das genannte Datum hinaus nicht möglich.
Am 30.09.2021stimmte der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie einer Verlängerung des Arbeitsmarktprojekts mit einer geänderten Konzeption „FinQua integrativ-Flüchtlinge integrieren durch Qualifizieren“ zu. Für das Jahr 2022 wurden 40.500 Euro zur Verfügung gestellt. Ende 2022 soll eine Evaluation über die gesamte Projektlaufzeit erfolgen und im Ausschuss vorgestellt werden.
Eckpunkte des geänderten Konzepts ab 2022:
- der Wechsel des Projektstandorts zum Aachener Zentrum – von der Tuchfabrik in die Rosfabrik des Sozialwerks,
- die konzeptionelle Neuausrichtung fokussierte die verstärkte Ausrichtung einer Arbeitsaufnahme,
- die Inanspruchnahme der Angebote verschiedenster Gewerke orientierten sich an individuellen Wünschen und Stärken unter Nutzung der dortigen Ressourcen,
- Reduzierung der Kosten unter Nutzung der in der Rosfabrik zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und Arbeitsmittel sowie eine angepasste Personalbetreuung (Mitnutzung von Personalressourcen laufendender Maßnahmen),
- Befristung auf 12 Monate.
Vermittlung in Arbeit und Ausbildung
Mit Unterstützung der betreuenden Mitarbeiter*nnen des Sozialwerks im Rahmen von „FinQua“ und in engmaschiger Kooperation mit dem städtischen Fallmanagement des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration (FB56)erfolgten Einladungen, Beratungen, Einmündungen in „FinQua“ sowie erfolgreiche Weitervermittlungen in Schulabschlüsse, Sprachkurse, Ausbildung oder Arbeit. Bisher konnten von den zugewiesenen Personen eine Vielzahl eine Arbeit/ Ausbildung oder ein Praktikum aufnehmen (siehe Anlage: Antrag Sozialwerk).
Die folgenden Ergebnisse dokumentieren die Vermittlungen im Rahmen des Gesamtprojekts „FinQua“.Einbezogen sind Personen, die in einem Beratungsgespräch zur Teilnahme an „FinQua“ aufgefordert wurden und Alternativangebote vorzogen oder ehemals Teilnehmende von „FinQua“, die ihre Arbeit verloren hatten und zeitnah über die Fallmanager*innen im FB 56 bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle unterstützt wurden:
-Bei 54 Personen erfolgte die Aufnahme in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, davon in 2022 15 Arbeitsaufnahmen über das Fallmanagement in Zusammenhang mit einer evtl. Zuweisung zu „FinQua“. Derzeit sind von diesen noch 44 Personen in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt.
-10 ehemals Teilnehmende arbeiten als geringfügig Beschäftigte.
-Bei 5 Personen erfolgte die Aufnahme in Ausbildungsverhältnisse.
-Für zehn Teilnehmende wurden Praktikumsunterlagen (Bewerbung mit Anschreiben und Lebenslauf) erstellt, 2 Personen wurden in ein Praktikum vermittelt.
-21 Personen sind in Sprachkurse oder in eine Schule (College VHS) eingemündet.
-35 Personen sind unbekannt verzogen.
„Fördern und Fordern“
Hervorzuheben ist der nicht zu unterschätzende Effekt des pädagogischen Nutzens der Maßnahme. Die zugewiesenen Personen erhalten oft erstmalig die Möglichkeit, eine Tätigkeit mit geregelter Tagesstruktur in verschiedenen Gewerken kennen zu lernen, um auf das Berufsleben vorbereitet zu werden- mit entsprechenden Erwartungen seitens der Arbeitgeber*innen und Regeln des hiesigen Arbeitsmarktes. Verdeutlicht wird das Ziel, den Lebensunterhalt eigenständig und aus eigenen Mitteln sicher zu stellen.
Neben dem positiven Ansatz einer individuellen Arbeitsmarktintegration sind für den Einzelnen die Konsequenzen infolge von Kürzungen aufgrund fehlender Mitwirkung zu spüren. Im Projekt „FinQua“ wird die Teilnahme von Mitarbeiter*innen vor Ort engmaschig überwacht und auf ein Fehlverhalten über das Fallmanagement im FB56 mit Sanktionen reagiert.
Eine unbegründete Nichtteilnahme oder wiederholtes mehrfaches unentschuldigtes Fehlen trotz persönlicher Gespräche und Aufzeigen eines individuellen Mehrwertes des Angebots ziehen eine Kürzung der monatlichen Regelleistung nach sich. In 2022 gab es 36 Kürzungsfälle.
Kosteneinsparungen
Im Jahr 2022 konnten über Arbeitsaufnahmen FinQua-Teilnehmender bzw. von Personen, denen eine FinQua-Teilnahme angeboten wurde, zusätzlich Einsparungen von Transferleistungen in Höhe von ca. 23.600 Euro erreicht werden.Durch die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeit und die damit verbundene Pflichtkrankenversicherung entfallen beim Sozialleistungsträger zusätzlich die Kosten für die medizinische Versorgung, die nicht genau beziffert werden können.
Hinzu kamen Einsparungen aufgrund von Leistungskürzungen, wenn Leistungsempfänger*innen sich weigerten, am Projekt teilzunehmen. Im Jahr 2022 führten die Leistungskürzungen zu Minderausgaben in Höhe von ca. 30.000 Euro. Durch regelmäßige Neuzuweisungen ist davon auszugehen, dass der oben beschriebene Prozess fortgesetzt und die bezifferten Ersparnisse auch künftig zu verzeichnen sind.Ehemals Teilnehmende von „FinQua“, die ihre Arbeit verlieren, werden zeitnah über die Fallmanager*innen im FB 56 bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle unterstützt.
Fazit
Als Kommune ist die Stadt Aachen in der Verantwortung, die Integration von Zugewanderten und Geflüchteten vor Ort zu ermöglichen.Die angebotenen Integrationsmaßnahmen richten sich in erster Linie an zugewanderte Menschen mit gesichertem Aufenthaltsstatus zum dauerhaften Verbleib in Deutschland. Geduldete Menschen sind jedoch auch Teil der Aachener Bevölkerung. Integrationsunterstützende Maßnahmen für diese Gruppe sind unverzichtbar.
Aus Sicht der Verwaltung ist das Interesse groß, „FinQua“ als spezielles „kommunales Angebot mit Alleinstellungsmerkmal“ zu erhalten und auch in 2023 fortzuführen. Das FinQua-Projekt ist das derzeit einzige Arbeitsmarktinstrument, welches der Verwaltung zur Verfügung steht und gezielt die Möglichkeit bietet, unabhängig vom jeweiligen Status für Leistungsbeziehende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ein Angebot vorzuhalten, dass eine erste berufliche Orientierung unter Nutzung der mitgebrachten Kenntnisse und Fähigkeiten sowie eine Heranführung an den hiesigen Arbeitsmarkt gewährleisten kann.
Die Verwaltung schlägt daher vor, das Projekt für ein weiteres Jahr fortzusetzen und die finanziellen Mittel in Höhe von 45.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Die Einsparungen auf Grund der Arbeitsaufnahmen und der Leistungskürzung können die Projektkosten decken.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 45.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 45.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | -45.000 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben | ||||||
Eine Deckung der Projektkosten wird durch Einsparungen im Bereich des AsylbLG erfolgen. Arbeitsaufnahmen und Leistungskürzungen haben Einsparungen bei den Leistungen zur Folge.
Durch Arbeitsaufnahmen wird Einkommen erzielt, welches die Leistungen vermindert und zu Einsparungen beim PSP Element 4-050202-902-8 führt. In 2022 gab es in diesem Bereich Einsparungen in Höhe von 23.651,39 Euro.
Ebenfalls wurden im Jahr 2022 bisher durch Kürzungen ca. 30.000 Euro beim PSP Element 4-050202-902-8 eingespart.
Darüber hinaus werden im Bereich der Krankenhilfekosten nach dem AsylbLG Beträge eingespart, weil die Leistungsempfänger*innen über den Arbeitgeber versichert sind. Eine genaue Bezifferung ist nicht möglich, es ist jedoch mit Einsparungen beim PSP 4-050202-903-6 in Höhe von ca.10.000 Euro zu rechnen.
Bei Leistungsempfänger*innen, die sich weigern an der Maßnahme teilzunehmen, sind Leistungs-kürzungen möglich.
Im Haushaltsjahr 2023 ist mit vergleichbaren Einsparungen zu rechnen.
Somit erfolgt eine haushaltsneutrale Anmeldung durch den FB 56 im Rahmen der Veränderungsnachweisung für den Haushalt 2023.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 116823
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=116823
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-11-18 FB 56_0241_WP18 Fortfuehrung des Proj SAO.pdf
18.11.2024
551.1 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
- Gremium
- Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
- Datum
- Do., 08.12.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 11:28