13. Dezember 2022 um 18:00, Burtscheider Saal
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Umzug der GGS Michaelsbergstraße – Baubeschluss für den Umbau des Schulgebäudes Malmedyer Str. 12, 52066 Aachen

FB 45/0294/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Bechlenberg-Beckmann vom E 26 – Gebäudemanagement stellt die beigefügte Präsentation vor (siehe Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem).

Frau Heider bedankt sich und drückt die Zustimmung ihrer Fraktion zu der Maßnahme aus. Sie fragt, warum die dortige Küche zurückgebaut werde.

Frau Schwier, Frau Bechlenberg-Beckmann und die anwesende Schulleitung antworten, dass es sich um eine größere Lehrküche handeln würde, diese würde – auf Wunsch der Schule - nur teilweise zurückgebaut. Eine Küchenzeile würde zur Nutzung für die Grundschule erhalten bleiben.

Frau Heider teilt mit, dass es ernüchternd sei, dass bei dieser aktuellen, aufwendigen Baumaßnahme doch keine vollständige Barrierefreiheit erreicht werden könne.

Frau Bechlenberg-Beckmann erläutert, dass die Herstellung der Barrierefreiheit nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand gewährleistet werden könnte. Das Schulgebäude sei über vier separate Treppenhäuser erschlossen, die nicht durch einen Verbindungsflur verbunden seien, mit zusätzlichen Solitärräumen auf Zwischenetagen. Ein Außenaufzug würde c. a. 150.000 € kosten. Einer würde aber nicht reichen, um in adäquater Zeit alle Räume auf der jeweiligen Ebene zu erreichen. Somit müssten an jedem Treppenhaus Außenaufzüge angebaut werden.

Es sei aber vorgesehen, dass zumindest eine barrierefreie Erschließung des Erdgeschosses, in

dem sich u.a. die Aula befinde, durch bauliche Anpassungen im Bereich des Seiteneinganges über

die Berdoletstraße ermöglicht werde.

Frau Heider fragt, ob denn ein Kind im Rollstuhl an dieser Schule aufgenommen werden könne, wenn es im EG unterrichtet und betreut würde.

Frau Bechlenberg-Beckmann erläutert, dass die bisherigen Planungen dies nicht vorsehen würden. Es müsste dann ein Multifunktionsraum als Klassenraum umgestaltet werden. Frau Krauß– FB 56, die für barrierefreies Bauen zuständig sei, sei in die Planungen involviert gewesen. Auch aus ihrer Sicht sei die Realisierung einer vollen Barrierefreiheit nicht leistbar.

Frau Griepentrog erläutert, dass schon mehrfach diskutiert und besprochen worden sei, dass die vollständige Barrierefreiheit für alle 58 Schulen nicht leistbar sei. Sie glaube, dass hier ein guter Mittelweg gefunden sei, indem zumindest das EG für Veranstaltungen etc. barrierefrei gestaltet werde.

Herr Fischer teilt mit, dass auch seine Fraktion der Maßnahme ausdrücklich zustimme und bedankt sich für die Planung. Er halte die Planung für sehr ansprechend. Die Hanglage sei sehr schwierig für eine gute Planung. Bzgl. der Barrierefreiheit verweist er auf die Grundschule Am Höfling in der Nähe, die extra als Schwerpunktschule ‚Inklusion‘geplant worden sei. Die volle Barrierefreiheit für alle Schulen sei nicht leistbar.

Herr Hellmann stellt fest, dass sich im UG ein Schultaschenraum befinde. Ein solcher Raum sei ihm neu. Er fragt daher, wie es zu diesem Raum gekommen sei.

Frau Bechlenberg-Beckmann antwortet, dass dieser Raum in Abstimmung mit Schulleitung geplant worden sei. Dort könnten im Zusammenhang mit der OGS-Betreuung die Taschen abgestellt werden. Der Raum reiche aber nicht für alle Schüler*innen,daher gäbe es noch mehr Fächer / Taschenregale in den Fluren.

Beschluss

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Entwurfsplanung und Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis. Er fasst den Ausführungsbeschluss zu der Baumaßnahme „Umbau des Schulgebäudes Malmedyer Str. 12, 52066 Aachen“.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Entwurfsplanung und Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, den Ausführungsbeschluss zu der Baumaßnahme „Umbau des Schulgebäudes Malmedyer Str. 12, 52066 Aachen“, zu fassen.
  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Entwurfsplanung und Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis. Er fasst den Ausführungsbeschluss zu der Baumaßnahme „Umbau des Schulgebäudes Malmedyer Str. 12, 52066 Aachen“.

Erläuterungen

Erläuterungen:


1.Ausgangslage

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat am 11.03.21 die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen und diese beauftragt, die Planungen für den Umzug der KGS Michaelsbergstraße auf Grundlage einer 2-Zügigkeit mit der Option einer Mehrklassenbildung, nach Möglichkeit in den Altbau des Schulgebäudes Malmedyer Straße, fortzuführen. Gleichzeitig wurde darum gebeten, den Raumbedarf sowie die Raumaufteilung erneut zu überprüfen und die Vertreter*innen der Schule in die weitere Planung mit einzubeziehen.

Das Ergebnis dieser Überprüfung wurde dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 28.10.21 vorgestellt. Diese hatte ergeben, dass sich bei der Berücksichtigung der Bedarfe einer 2,5-zügigen Grundschule anhand der Flächenraumorientierung eine positive Bilanz ergibt.

Die Nutzbarkeit einzelner Räume als Aufenthaltsräume wurde seitens des Gebäudemanagements aus brandschutztechnischen Gründen kritisch gesehen. Es wurde seitens der Verwaltung beabsichtigt, die Aspekte der Rettungswegführung, Brandschutzmaßnahmen im Bestand sowie der Barrierefreiheit mit weiteren Sachverständigen im Detail abzustimmen und externe Planer in dieser Sache zu beauftragen.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat am 28.10.21 den Beschluss gefasst, dass die Verwaltung die vorgestellte Entwurfsplanung beauftragen und die Kostenplanung bis zur Leistungsphase 3 weiterentwickeln soll.

2. Vorgehen der Verwaltung

Die Verwaltung hat nach erfolgter Ausschreibung das Architekturbüro Knapp & Knapp Architekten PartGmbB mit der Fortführung der Planung und Kostenberechnung beauftragt.

Die Vertreter*innen der Schule hatten im Rahmen der erfolgten Abstimmungsgespräche den Wunsch geäußert, dass die Nutzbarkeit der aus Brandschutzgründen kritisch gesehenen Räume nochmals überprüft wird. Diese Räume wurden in der am 28.10.21 vorgestellten Planung vornehmlich als Lagerräume berücksichtigt, nicht jedoch als Aufenthaltsräume.

Dieser Bitte ist die Verwaltung gemeinsam mit dem Architekturbüro, einem Brandschutzsachverständigen und der Feuerwehr nachgekommen. Um die als kritisch beurteilten Räume als Aufenthaltsräume nutzen zu können, wurde ein neues Brandschutzkonzept für den Altbau des Schulgebäudes entwickelt.

Mittels einer sog. „Bypasslösung“ im 1. und 2. OG, d.h. die jeweils benachbarten Räume spenden sich gegenseitig den 2. Fluchtweg, dem Anbau von drei Fluchttreppen und weiterer Brandschutzmaßnahmen (z.B. zusätzliche Trennwände als Abtrennung zwischen notwendigem Flur und Treppenraum, Brandschutztüren), kann in nahezu allen Räumen ein 2. Fluchtweg gewährleistet werden. Bis auf einen Raum im 2. OG, welcher als Lehrmittelraum verbleibt, können somit die bislang als Lagerräume geplanten Räume im 1. und 2. OG ebenfalls als Aufenthaltsräume genutzt werden.

Durch diese neue Möglichkeit wurden in Abstimmung mit der Schule einzelne Räume im Gebäude anders und strategisch besser verteilt. Die vornehmlich im Nachmittag genutzten Multifunktionsräume befinden sich im Erdgeschoss und Untergeschoss des Gebäudes. Die Unterrichtsräume werden vornehmlich im 1. und 2. OG untergebracht. Im 1. OG befindet sich zudem ein zusätzlicher Fachunterrichtsraum und der Medienraum. Für alle acht Klassenräume der bislang 2-zügigen Grundschule ist ein unmittelbar angrenzender Differenzierungsraum vorgesehen. Überdies sind zwei weitere Klassenräume vorhanden, welche für eine evtl. Mehrklassenbildung zur Verfügung stehen.

Auch unter Berücksichtigung einer 2,5 Zügigkeit ist die Bilanz der Schule weiterhin positiv. Der Bedarf an allen in der Flächenraumorientierung benannten Räumen und Flächen wird erfüllt und in manchen Bereichen (Differenzierungsräume, Mehrzweckräume) übertroffen.Lediglich auf die Schaffung eines an die Aula angrenzenden Stuhllagers wurde zugunsten einer maximal möglichen Anzahl an Aufenthaltsräumen verzichtet. Eine multifunktionale Nutzbarkeit der Aula ist dennoch gegeben. Zum einen verfügt die Schule über ausreichend Lagermöglichkeiten im Untergeschoss, zum anderen lässt sich die Aula durch eine bereits vorhandene Trennwand in der Mitte in zwei kleinere Räume teilen.

Die Planungsergebnisse wurden der Schulleiterin sowie der OGS Koordinatorin bei einer gemeinsamen Begehung des Gebäudes am 27.10.22 vorgestellt. Diese sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden.

3. Barrierefreiheit

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Entwurfsplanung wurde zudem geprüft, ob eine Herstellung der Barrierefreiheit für das gesamte Schulgebäude erforderlich und möglich wäre.

Die Prüfung hat ergeben, dass die Herstellung der Barrierefreiheit nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand gewährleistet werden könnte. Das Schulgebäude ist über 4 separate Treppenhäuser erschlossen, die nicht durch einen Verbindungsflur verbunden sind, mit zusätzlichen Solitärräumen auf Zwischenetagen.

Somit müssten an jedem Treppenhaus Außenaufzüge angebaut werden, um einen barrierefreien Zugang zu allen Schulräumen zu ermöglichen. Die solitären Klassenräume wären auch dann weiterhin nicht barrierefrei zugänglich.

Die Planung sieht jedoch vor, dass zumindest eine barrierefreie Erschließung des Erdgeschosses, in dem sich u.a. die Aula befindet, durch bauliche Anpassungen im Bereich des Seiteneinganges über die Berdoletstraße ermöglicht wird. Zudem soll im Erdgeschoss ein rollstuhltaugliches Behinderten-WC eingebaut werden.

4. Kostenrahmen

Die Gesamtprojektsumme beläuft sich gemäß Kostenberechnung auf 2.115.259,- Euro inkl. Betriebsausstattung, Kostenvarianz und Risikokosten. Die Details der Gestaltung des Schulhofes sowie der Ausstattung der Räume werden noch gemeinsam mit der Schule abgestimmt, daher kann die Summe der Betriebsausstattung bislang nur geschätzt werden.

Die Gesamtbaukosten ohne Varianz, Risikokosten und Betriebsausstattung betragen 1.551.503,- Euro.Bisher wurden 1.400.000,- Euro auf der § 13 Liste vermerkt.

Die Kostensteigerung der Gesamtprojektsumme ist auf die allgemeinen Preissteigerungen sowie die zusätzlichen Maßnahmen im Bereich Brandschutz und Barrierefreiheit zurückzuführen.

Die erforderlichen Mittel werden im Rahmen der Veränderungsnachweisung 2023ff. nachgemeldet. Im Haushaltsjahr werden 707.343,- der Gesamtprojektsumme benötigt. Der Kostenanteil für 2024 beläuft sich auf 1.407.916,-.

5. Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung spricht sich für die Durchführung der genannten Baumaßnahme, wie dargestellt, aus. Sie empfiehlt die beschriebenen Umbaumaßnahmen inkl. der Maßnahmen im Bereich Brandschutz, Rettungswegführung und Barrierefreiheit umzusetzen und die hierfür entstehenden Mehrkosten bereitzustellen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

1)PSP 5-030101-800-00500-900-1, SK 78310000

2)PSP 5-030101-800-00600-810-1, SK 78350000

3)PSP 5-030101-900-00100-990-7, SK 78650000

Investive Auswirkungen

Teilansatz

2022

Fortgeschriebener Teilansatz 2022

Teilansatz

2023ff.

Fortgeschriebener Teilansatz 2023ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

1)100.000

2)265.000

3)1.750.259

0

0

Ergebnis

0

0

0

-2.115.259

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-2.115.259*

Deckung ist gegeben

keine ausreichende Deckung vorhanden

PSP 1-030101-800-7, 52560000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

265.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

-265.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-265.000*

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

*Mittel werden im Rahmen der Veränderungsnachweisung 2023ff. nachgemeldet. 100.000 Euro für Spielgeräte wurden in den Haushaltsanmeldungen für 2023 bereits berücksichtigt.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-11-07 FB 45_0294_WP18 Umzug der GGS Michae SAO.pdf

19.10.2024

6.2 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Di., 13.12.2022
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 11:33

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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