12. Januar 2023 um 17:00, Burtscheider Saal
TOP 4Öffentlich

Haushaltsberatungen 2023, sowie mittelfristige Finanzplanung bis 2026

FB 61/0563/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Wenzel schlägt vor, dass die einzelnen Fraktionen ihre eingereichten Änderungsvorschläge vorstellen und dann eine Abstimmung im Paket erfolgt. Auf Wunsch könne man aber auch über jeden einzelnen Antrag abstimmen.

Den Anfang macht die Koalition Grüne/SPD mit Ratsherr Neumann. Er stellt positiv hervor, dass im Haushalt bereits viele Millionen für die Themen der Mobilitätswende enthalten seien und man somit gar nicht mehr so viel habe ergänzen müssen. Er mahnt den Ausschuss an, sich auch in Zukunft als politischer Wegbegleiter und nicht als Verzögerer der zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu zeigen.

Auch Herr van den Hurk zeigt sich überzeugt, dass der Haushalt die Handschrift der Koalition trage und insbesondere das Stichwort „Teilhabe“ beinhalte. Haushalte ohne Autos, sowie Haushalte mit niedrigerem Einkommen würden gestärkt, ein Ausbau des ÖPNV, sowie der barrierefreie Fußverkehr vorangetrieben.

Ratsfrau Breuer weist sodann darauf hin, dass gerade Familien oftmals auf ihre Autos angewiesen seien. Zudem sei in dem jetzigen Haushalt noch vieles aus dem letzten Jahr drin. Sie bittet um die Einzelabstimmung der Anträge.

Dem ÖPNV Änderungsvorschlag werde er unbedingt zustimmen, so Ratsherr Blum. Gleiches gelte für die starken Achsen und die Optimierung der Verkehrssteuerung, sowie der Blindensignale. Gleichwohl solle man aus seiner Sicht gut aufpassen, wo man Geld ausgebe, die städtischen Mittel seien nicht unerschöpflich.

Die folgende Abstimmung der Einzelmaßnahmen ergibt das nachstehende Ergebnis:

Angleichung Parkausweis soziale Dienste auf 120€

13 Zustimmungen, 3 Ablehnungen, keine Enthaltung

Aufstockung Kleinmaßnahmen im Straßenraum

15 Zustimmungen , 1 Ablehnung, keine Enthaltung

Aufstockung Sanierungsprogramm Radverkehrsanlagen

11 Zustimmungen, 5 Ablehnungen, keine Enthaltung

Starke Achsen im Busverkehr IKSK

16 Zustimmungen

Bevorzugung ÖPNV durch Signaltechnik

16 Zustimmungen

Optimierung Verkehrssteuerung

16 Zustimmungen

Fahrradparkhäuser und Abstellanlagen

11 Zustimmungen, 5 Ablehnungen, keine Enthaltung

Ausbau Verkehrsmanagement und digitale Grundlagen IKSK

11 Zustimmungen, 1 Ablehnung, 4 Enthaltungen

Fahrradbrücke Campus West

11 Zustimmungen, 5 Ablehnungen, keine Enthaltung

LSA Blindensignale und Leitelemente (Investiv)

16 Zustimmungen

LSA Blindensignale und Leitelemente (Festwerte)

16 Zustimmungen

Als nächstes stellt Ratsfrau Breuer den Vorschlag der CDU für zusätzliche Mittel zur Etablierung des Marktliners vor. Dieser sei aus ihrer Sicht dringender denn je einzuführen, um die Erreichbarkeit der Jakobsstraße, die Erreichbarkeit und somit nicht zuletzt die Attraktivität der Innenstadt zu gewährleisten.

Ein solcher Marktliner sei sowohl für Familien, als auch für ältere Menschen ein wichtiges Instrument. Dem kann Ratsherr Blum nur beipflichten und auch Herr Nositschka zeigt sich erfreut über den Antrag der CDU.

Die folgende Abstimmung ergibt ein Ergebnis von 6 Zustimmungen und 10 Ablehnungen für den Antrag zusätzlicher Mittel für den Marktliner.

Nachfolgend argumentiert Herr Nositschka wie wichtig das 9€ Ticket im vergangenen Jahr gewesen sei. Das derzeitige Mobilticket der ASEAG gelte nur im Städteregionsbereich; seine Fraktion Die Linke wolle jedoch analog zum Jobticket größerer Unternehmen ein Mobilticket, das zum Preis von 19€ für den ganzen AVV Bereich gelte.

Bei der Einzelabstimmung erfolgen hierauf 3Zustimmungen und 13 Ablehnungen.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne und die konsumtiven Teilfinanzpläne der ihm zugeordneten Produkte sowie deren Produktblätter entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2023 mit dem Finanzzeitraum 2024 – 2026 inkl. der Veränderungsnachweisung, sowie der in der Sitzung abgestimmten Veränderungen. Desweiteren beschließt der Mobilitätsausschuss, die in den beigefügten Teilfinanzplänen veranschlagten Investitionen der Jahre 2023 bis 2026 und die Verpflichtungsermächtigungen der zugehörigen Produkte unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung, sowie der in der Sitzung abgestimmten Veränderungen. Die Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen nimmt er zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne und die konsumtiven Teilfinanzpläne der ihm zugeordneten Produkte sowie deren Produktblätter entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2023 mit dem Finanzzeitraum 2024 – 2026 inkl. der Veränderungsnachweisung.

Desweiteren beschließt der Mobilitätsausschuss, die in den beigefügten Teilfinanzplänen veranschlagten Investitionen der Jahre 2023 bis 2026 und die Verpflichtungsermächtigungen der zugehörigen Produkte unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung.

Die Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen nimmt er zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2023 einschließlich der Finanzplanung 2024 bis 2026 wurde am 09.11.2022 in den Rat der Stadt Aachen eingebracht und zur weiteren Beratung an die Gremien verwiesen.

Grundlage für die Beratung sind die durch den Fachbereich Finanzsteuerung übersandten, der Vorlage beigefügten ausschussbezogenen Unterlagen, ausweislich derer der Mobilitätsausschuss zuständig ist für die folgenden Produkte:

020 701 Entfernen nicht zugelassener KFZ im öffentl. Straßenraum

020 703 Verkehrsrechtliche Genehmigungen

110 101 Koordination Betriebsführung STAWAG

110 102 Verwaltung Stadtentwässerung und Kanäle

110 301Brunnenversorgung und Bachverrohrung

120 101 Sondernutzung

120 102 Neubau und Unterhaltung von Straßen

120 104 Einräumung von Rechten an Straßen

120 201 Verkehrskonzepte u. Planung Straßen, Wege, Plätze

120 202 Planung, Betreuung u. Unterhaltung Verkehrsanlagen

Die entsprechenden Unterlagen sind der Vorlage beigefügt, sofern Veränderungen zum Entwurf vor der Sitzung des Ausschusses bekannt werden, wird eine entsprechende Veränderungsnachweisung nachgereicht.

Soweit in den bis zur Ausschusssitzung erfolgten Haushaltsberatungen in den Bezirksvertretungen Beschlüsse zu den o.a. Produkten gefasst werden, werden diese in der Sitzung bekannt gegeben.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Siehe Anlage


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

15 Zustimmungen, eine Enthaltung
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-11-17 FB 61_0563_WP18 Haushaltsberatungen SAO.pdf

23.10.2024

1.7 MB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 12.01.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 17:46

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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