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Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB am Dreiländereck

FB 61/0559/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

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Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen niederländischer und belgischer Staatsgrenze, Waldgrenze, Friedrichweg, Bebauungsgrenze Steppenberg, Burgstraße und Bebauungsgrenze Vaalserquartier zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen niederländischer und belgischer Staatsgrenze, Waldgrenze, Friedrichweg, Bebauungsgrenze Steppenberg, Burgstraße und Bebauungsgrenze Vaalserquartierzu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen niederländischer und belgischer Staatsgrenze, Waldgrenze, Friedrichweg, Bebauungsgrenze Steppenberg, Burgstraße und Bebauungsgrenze Vaalserquartierzu beschließen.

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen niederländischer und belgischer Staatsgrenze, Waldgrenze, Friedrichweg, Bebauungsgrenze Steppenberg, Burgstraße und Bebauungsgrenze Vaalserquartier.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass dieser Vorkaufsrechtssatzung war es, im Rahmen der EuRegionale 2008 eine großräumige Planung zum Dreiländerpark und Dreiländerwald anzustoßen. Ziel war z. B. die grenzüberschreitende Vernetzung der an den Dreiländerpunkt angrenzenden Wald- und Naherholungsgebiete, die sich über belgische, niederländische und deutsche Flächen erstreckte.

Da sich auf deutscher Seite ein Großteil der Flächen in Privatbesitz befindet wurde zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Jahr 2004 in dem Bereich zwischen niederländischer und belgischer Staatsgrenze, Waldgrenze, Friedrichweg, Bebauungsgrenze Steppenberg, Burgstraße und Bebauungsgrenze Vaalserquartier eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen.

Ein Teil der Planung wurde umgesetzt, der größte Teil wurde jedoch nicht weiterverfolgt, da sich die Rahmenbedingungen auf niederländischer Seite geändert hatten.

Die Vorkaufsrechtsatzung kann aufgehoben werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: einstimmig Ablehnung: Enthaltung:----
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-11-23 FB 61_0559_WP18 Aufhebung der Satzun SAO.pdf

16.11.2024

1.7 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Datum
Mi., 11.01.2023
Uhrzeit
17:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 17:45