19. Januar 2023 um 17:00, Rathaus
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Bebauungsplan - Philipsstraße / Lilienthalweg -hier: 1. Aufstellungsbeschluss2. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Philipsstraße / Lilienthalweg

FB 61/0543/WP18 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan - Philipsstraße / Lilienthalstraße -hier: 1. Aufstellungsbeschluss2. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Philipsstraße / Lilienthalstraße

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Für die SPD-Fraktion betont Herr Plum, dass der städtebauliche Handlungsbedarf in diesem Bereich unstrittig sei. Man werde dem Beschlussvorschlag daher folgen, beantrage jedoch, die Zielsetzung für den Einzelhandel anders zu fassen und statt der von der Verwaltung vorgeschlagenen „Steuerung“ die Formulierung „Sicherung und Festsetzung von Einzelhandel“ zu beschließen. Man sei der Auffassung, dass man die beiden Einzelhandelsbetriebe im Plangebiet aufgrund ihrer wichtigen Nahversorgungsfunktion nicht anhand der üblichen Maßstäbe beurteilen könne. Für die Hüttenstraße und das umliegende Quartier seien diese Einkaufsmöglichkeiten von großer Bedeutung, daher wolle man sie auch weiterhin ermöglichen.

Für die CDU-Fraktion dankt Herr Gilson der Verwaltung und kündigt Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung sowie zum von der SPD-Fraktion eingebrachten Änderungsantrag an. Angesichts der vielen anstehenden Veränderungen in und um Rothe Erde sei es wichtig, die Entwicklung im Auge zu behalten und den Veränderungsprozess möglichst in Zusammenarbeit mit den Eigentümer*innen zu steuern.

Frau Strehle erläutert die Rechtslage im Hinblick auf Einzelhandel im Gewerbegebiet und legt dar, dass eine Festsetzung von Einzelhandelsbetrieben im vorliegenden Fall aus ihrer Sicht auch vor dem Hintergrund des Aachener Nahversorgungs- und Zentrenkonzepts und dessen Überwachung durch die Bezirksregierung Köln kritisch zu sehen sei.

Herr Plum vertritt die Auffassung, dass eine Lösung innerhalb der geltenden Rechtslage möglich sein müsse. Die Frage der Großflächigkeit sei dabei nicht entscheidend, vorrangig sei der Wunsch, die beiden ansässigen Discounter dauerhaft zu sichern und eventuell kleinere Erweiterungen zu ermöglichen.

Frau Burgdorff versichert, dass der politische Wille deutlich geworden sei, die Verwaltung müsse das Anliegen jedoch aus der Fachlichkeit heraus prüfen und bewerten.

Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses die Herren Plum, Gilson und Allemand sowie seitens der Verwaltung Frau Burgdorff, Frau Strehle und Frau Steffens beteiligen, verständigt sich der Ausschuss darauf, die von der SPD-Fraktion beantragte Änderung heute unter dem Vorbehalt einer rechtlichen Prüfung durch die Verwaltung zu beschließen.

Es ergeht folgender

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung geordnete städtebauliche Entwicklung mit gewerblichem Schwerpunkt Schaffung von Raumkanten entlang der Philipsstraße und Hüttenstraße Nachverdichtung mindergenutzter Flächen Berücksichtigung klimatischer Ziele (FNP) Klimaverträgliche Höhenentwicklung und Dichte Begrenzung bzw. Verringerung der Versiegelung, Erhöhung des Grünanteils Einsatz erneuerbarer Energien Verringerung der Stellplatzflächen auf ein maximal erforderliches Maß Sicherung und Festsetzung von Einzelhandel die Aufstellung des Bebauungsplanes - Philipsstraße / Lilienthalstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte. Weiterhin empfiehlt der Planungsausschuss dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich zwischen Philipsstraße und Lilienthalstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der rechtlichen Umsetzbarkeit des Ziels „Sicherung und Festsetzung von Einzelhandel“. Die Verwaltung wird beauftragt, dies zu prüfen und im Falle einer negativen Einschätzung den Punkt erneut vorzulegen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

  • geordnete städtebauliche Entwicklung mit gewerblichem Schwerpunkt
  • Schaffung von Raumkanten entlang der Philipsstraße und Hüttenstraße
  • Nachverdichtung mindergenutzter Flächen
  • Berücksichtigung klimatischer Ziele (FNP)
  • Klimaverträgliche Höhenentwicklung und Dichte
  • Begrenzung bzw. Verringerung der Versiegelung, Erhöhung des Grünanteils
  • Einsatz erneuerbarer Energien
  • Verringerung der Stellplatzflächen auf ein maximal erforderliches Maß
  • Steuerung Einzelhandel

die Aufstellung des Bebauungsplanes - Philipsstraße / Lilienthalstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

Weiterhin empfiehlt sie dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich zwischen Philipsstraße und Lilienthalstraßeim Stadtbezirk Aachen-Mitte befindlichen Grundstücken eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

  • geordnete städtebauliche Entwicklung mit gewerblichem Schwerpunkt
  • Schaffung von Raumkanten entlang der Philipsstraße und Hüttenstraße
  • Nachverdichtung mindergenutzter Flächen
  • Berücksichtigung klimatischer Ziele (FNP)
  • Klimaverträgliche Höhenentwicklung und Dichte
  • Begrenzung bzw. Verringerung der Versiegelung, Erhöhung des Grünanteils
  • Einsatz erneuerbarer Energien
  • Verringerung der Stellplatzflächen auf ein maximal erforderliches Maß
  • Steuerung Einzelhandel

die Aufstellung des Bebauungsplanes - Philipsstraße / Lilienthalstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Weiterhin empfiehlt er dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich zwischen Philipsstraße und Lilienthalstraßeim Stadtbezirk Aachen-Mitte befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich zwischen Philipsstraße und Lilienthalstraßeim Stadtbezirk Aachen-Mitte befindlichen Grundstücke die als Anlage beigefügte Satzung zur Aus­übung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)

Das ca.5,7 ha große Plangebiet ist Bestandteil des Gewerbegebietes Aachen-Rothe Erde. Gegenüber dem Betriebsgelände von Continental befand sich in früheren Jahren ein Produktionsstandort der Fa. Philips. Nach Übernahme dieser Fläche durch den TRIWO Technopark haben sich unterschiedliche Unternehmen angesiedelt, unter anderem Lumileds GmbH und Oleds Works GmbH - Lampenproduktion, e.GO Mobile AG - Elektrofahrzeuge oder Meotec - Medizintech­nik. Im Einmündungsbereich Philipsstraße / Hüttenstraße befinden sich außerdem zwei Discounterfilialen, ein Normamarkt mit ca. 750 m² Verkaufsfläche und ein Nettomarkt mit ca. 800 m². Das Plangebiet ist fast vollständig versiegelt und durch großflächige Stellplatzflächen geprägt.

Am 10.02.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan - Eisenbahnweg / Philipsstraße - (A-310) gefasst, der das Betriebsgelände von Continental umfasst. Die für diesen Bebauungsplan formulierten Ziele sollen auch auf die gegenüberliegende Seite übertragen und planungsrechtlich gesichert werden. Dies ist sinnvoll, um einheitliche Qualitäten und ein möglichst homogenes städtebauliches Gesamtbild zu erreichen.

Ziel ist, auch künftig diese Fläche als gegliedertes Gewerbegebiet zu sichern. In der Vergangenheit waren Gewerbegebiete geprägt von baulichen Großstrukturen sowie weitläu­figen Abstands- und Verkehrsflächen. Die heutige Tendenz bei der Entwicklung von attraktiven Gewerbegebieten ist geprägt von einem hohen Anspruch an die Qualität von Städtebau, Freiraum und Architektur. In diesem Sinne sollen bei der weiteren Planung die Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung geprüft und umgesetzt werden. Hierbei sind einmal die klimatischen Voraussetzungen zu berücksichtigen, insbesondere, da der Flächennutzungsplan (FNP) *2030 in diesem Bereich neben einer „Belüftungsbahn“ auch einen „Schutzbereich Stadtklima“ darstellt. Weiterhin ist eine zwingende Voraussetzung, mit Grund und Boden sorgsam und flächensparend umzugehen. Unter Beachtung der klimatischen Einschränkungen besteht deshalb das Ziel, die vorhandenen Gewerbeflächen optimal auszunutzen und ein effizientes Maß an Höhe und Dichte zu ermöglichen bei gleichzeitiger Verringerung des Versiegelungsgrades. Durch eine höhere Dichte innerhalb der Bauflächen sowie durch die Begrenzung von Stellplatzflächen kann der Anteil unversiegelter, begrünter Flächen erhöht werden. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf das Stadtklima aus, sondern ermöglicht auch die Anlage von Frei- und Aufenthaltsflächen in einem Quartier, das heute eine starke Unterversorgung an Grünflächen aufweist. Eine Voraussetzung hierfür ist die Entwicklung eines Mobilitäts- bzw. Stellplatzkonzeptes. Der Einsatz von erneuerbaren Energien (z.B. Solarenergie) soll ebenfalls zu einer besseren Nachhaltigkeit beitragen.

Um die städtebauliche Qualität und die Einbindung in das Umfeld sicherzustellen, besteht das Ziel, entlang der angrenzenden Verkehrsflächen der Philipsstraße und Hüttenstraße Raumkanten zu schaffen.

Darüber hinaus besteht das Ziel, den Einzelhandel im Plangebiet zu steuern. Entsprechend des Aachener Zentren- und Nahversorgungskonzeptes sind Gewerbegebiete Ausschlussgebiete für (großflächigen) Einzelhandel. Zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche, aber auch zur Sicherung von Gewerbeflächen für Betriebe, die auf diese Standorte angewiesen sind, sollen die vorhandenen Lebensmitteldiscounter in ihrem Bestand gesichert werden, ansonsten soll Einzelhandel weitgehend ausgeschlossen werden.

  1. Klimanotstand

Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion des Aussstoßes schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des bereits heute stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen sowie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Diese Liste wurde zu dem vorliegenden Verfahrensschritt angewendet, um die grundsätzlichen klimarelevanten Aspekte zu beleuchten.

Die Prüfung anhand der Checkliste (siehe Anlage 3) hat ergeben, dass auch wenn das Plangebiet großflächig versiegelt und bebaut ist, es dennoch Potential für eine nachhaltige Entwicklung bietet. Bei der künftigen Entwicklung ist außerdem die Lage innerhalb des Schutzbereichs Stadtklima und der Belüftungsbahn Stadtklima zu beachten. Die Rahmenbedingungen und Auswirkungen sind zu prüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Diese sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen, insbesondere bei der Festlegung der Gebäudehöhen und der Dichte im Plangebiet. Eine Reduzierung der Versiegelung in Verbindung mit Begrünungsmaßnahmen kann sich positiv auf die lokale stadtklimatische Situation auswirken. Darüber hinaus kann der Einsatz erneuerbarer Energien (insbesondere Photovoltaik) einen wichtigen Beitrag zum globalen Klimaschutz leisten.

  1. Vorkaufsrecht

Ergänzend zum Bauleitplanverfahren wird der Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht vorgeschlagen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Bereich Rothe Erde, insbesondere im Umfeld des Continentalwerkes, besteht die Möglichkeit, dass die Stadt Aachen zur Umsetzung der Ziele der Bauleitplanung steuernd in diese Entwicklung eingreift. Durch den Erwerb von Grundstücken kann die Stadt Aachen in die Lage versetzt werden, die oben genannten Ziele des Bebauungsplanes besser umsetzen zu können und so eine nachhaltige städtebauliche Neuordnung sicherzustellen. Der Geltungsbereich und die Ziele der Vorkaufsrechtsatzung sind deshalb identisch mit denen des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan.

Durch die Vorkaufsrechtsatzung ist die Stadt nicht verpflichtet, die betroffenen Grundstücke in jedem Fall zu erwerben.

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Philipsstraße / Lilienthalstraße zur Sicherung folgender städtebaulicher Ziele:

  • geordnete städtebauliche Entwicklung mit gewerblichem Schwerpunkt
  • Schaffung von Raumkanten entlang der Philipsstraße und Hüttenstraße
  • Nachverdichtung mindergenutzter Flächen
  • Berücksichtigung klimatischer Ziele (FNP)
  • Klimaverträgliche Höhenentwicklung und Dichte
  • Begrenzung bzw. Verringerung der Versiegelung, Erhöhung des Grünanteils
  • Einsatz erneuerbarer Energien
  • Verringerung der Stellplatzflächen auf ein maximal erforderliches Maß
  • Steuerung Einzelhandel

den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan - Eisenbahnweg / Philipsstraße - zu fassen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-11-14 FB 61_0543_WP18 Bebauungsplan - Phil SAO.pdf

19.10.2024

10.7 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 19.01.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 17:51