17. Januar 2023 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 6Öffentlich

Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes für die Fällung mehrerer Bäume zur Verbesserung des Kaltluftflusses und zur Erhaltung eines gesetzlich geschützten Biotopes im Kannegießerbachtal

FB 36/0235/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Slevogt findet es fragwürdig, die Bäume (vermutlich Schwarzerlen) auf der Biotopfläche zu entfernen, da diese ökologisch sehr hochwertig seien und darüber hinaus auch der Wildtierfütterung dienten. Auch der geplanten Maßnahme an der nördlichen Seite des Brüsseler Rings, zur Verbesserung des Kaltluftabflusses kleinere Bäume zu fällen und straßenbegleitende Gehölze zu entfernen, stehe er sehr kritisch gegenüber. Seiner Ansicht nach wäre hier eine Untertunnelung des Dammes sinnvoller, um den gewünschten Effekt (besserer Kaltluftfluss) zu erzielen. Er schlägt vor, die vorhandenen Gehölze auf Stock zu setzen; durch die Zweige erfolge ebenfalls eine Filterung der Luft und somit der gewünschte Kühleffekt. Darüber hinaus ist er der Ansicht, dass die Ablagerung des Mülls auch nach Entfernung der Gehölze erfolge und dieser sich noch weiter auf die Fläche verteile. Er schlägt daher die Pflanzung einer Benjeshecke vor.

Herr Prof. Dr. Wagner unterstützt die Meinung des Herrn Slevogt, bittet jedoch die anwesenden Landwirte um ihre Einschätzung. Herr Grooten ist der Ansicht, dass die Leute dazu neigen, Müll illegal in Gehölzen und Gebüschen zu entsorgen und kann daher die Beweggründe zur Entfernung der Gehölze am Straßenrand nachvollziehen. Darüber hinaus ist er der Ansicht, dass man dem Landwirt sehr hoch anrechnen müsse, dass er die Biotopfläche im Sinne des Naturschutzes bewirtschafte; dies sei an dieser Stelle sehr schwierig und kaum ertragreich. Er befürworte daher die beantragten Maßnahmen.

Herr Bündgens äußert die Befürchtung, dass die beabsichtigte Fällung der Bäume auf der Biotopfläche ein erster Schritt sei, die Fläche zukünftig als Bauland vorzusehen. Dazu erwidert Frau Bümmerstede, dass sie diese Befürchtung in vollem Umfang entkräften könne und allein aus naturschutz- und planungsrechtlicher Sicht eine Bebauung auf dem gesetzlich geschützten Biotop und geschützten Landschaftsbestandteil nicht vorstellbar sei. Sie weist darüber hinaus darauf hin, dass der Hauptgrund der Entfernung der Erlen auf der Biotopfläche die Wiederherstellung bzw. Erhaltung des gesetzlich geschützten Biotops (Großseggenried) und nicht die Verbesserung des Kaltluftzuflusses sei.

Herr Röthke macht darauf aufmerksam, dass die Bäume entlang des Brüsseler Rings erhalten bleiben sollen und lediglich die straßenbegleitenden Gehölze zwischen den Bäumen entfernt werden sollen und es sich somit nicht um einen Kahlschlag handele.

Herr Slevogt plädiert dafür, die Hochstämme am Brüsseler Ring zu erhalten und den Damm nicht völlig freizuhalten. Darüber hinaus empfiehlt er, ebenfalls einen Teil der straßenbegleitenden Gehölze zu erhalten (Ecke Hermann-Löns-Weg/Brüsseler Ring). Einer Fällung der Schwarzerlen könne er keinesfalls zustimmen. Auch einer Entfernung der sich auf dem Biotop befindlichen Weiden könne er nicht zustimmen. Hier schlägt er vor, diese auf Kopf zu setzen.

Herr Mayr fügt an, dass er die Argumente zur Entfernung der Gehölze entlang des Brüsseler Rings nachvollziehen könne. Einer Fällung der Schwarzerlen könne er jedoch ebenfalls nicht zustimmen. Diese Ansicht wird auch durch Herrn Prof. Dr. Wagner geteilt. Durch den Erhalt der Bäume profitiere die Kaltluft.

Zusammenfassend stellt Herr von Frantzius fest, dass seitens des Naturschutzbeirates folgende Auflagen gefordert werden:

-keine Fällung von Erlen und Weiden auf der Fläche des gesetzlich geschützten Biotops

-ggfls. Umerziehung der Weiden in Kopfweiden und

-Erhaltung der straßenbegleitenden Gehölze an der Ecke Hermann-Löns-Weg/Brüsseler Ring

Beschluss

Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung durch die untere Naturschutzbehörde mit folgenden Auflagen nicht: Die Erlen auf dem gesetzlich geschützten Biotop sollen erhalten bleiben. Die Weiden auf dem gesetzlich geschützten Biotop sind ebenfalls zu erhalten und ggfls. auf Kopf zu schneiden. Die Entfernung der straßenbegleitenden Gehölze soll im Bereich Ecke Hermann-Löns-Weg/Brüsseler Ring nicht erfolgen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung nebst Auflagen durch die untere Naturschutzbehörde nicht.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Flächen des Kannegießerbachtals nördlich des Brüsseler Rings bilden eine sehr bedeutende Kaltluftbahn zur Kühlung und Belüftung der südlichen Aachener Innenstadt. Aufgrund der Offenlandnutzung der Flächen am Kannegießerbach strömt die Kaltluft von den Hängen des Aachener Waldes über das Grünland in Richtung Hangeweiher. Der Straßendamm des Brüsseler Rings mit der Querung des Kannegießerbachtals stellt hierbei ein Hindernis dar, der den Kaltluftfluss hemmt. Auf der nördlichen Seite des Brüsseler Rings bildet daneben der vorhandene Baum- und Gehölzbestand eine zusätzliche Barriere, die den Kaltluftfluss weiter hemmt (s. beigefügtes Luftbild und Fotos). Der die dortigen Flächen bewirtschaftende Landwirt beantragt zur Verbesserung des Kaltluftabflusses an der Stelle die Fällung weniger kleinerer Bäume und die Entnahme der straßenbegleitenden Gehölze. Als positiver Nebeneffekt erhofft sich der Landwirt eine Reduktion des Mülls, der achtlos vom Brüsseler Ring aus in die Gehölze geworfen wird. Weiterhin eröffnet eine Entfernung der dortigen Gehölze die Möglichkeit, den dort vorkommenden invasiven Knöterich besser zu bekämpfen, der sich immer weiter ausbreitet und die Bewirtschaftung in dem Bereich zu erleichtern. Die größeren vier Bäume am Straßendamm bleiben nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde erhalten, sodass das Landschaftsbild weitestgehend erhalten bleibt, der Kaltluftstrom jedoch verbessert werden kann.

Weiterhin beabsichtigt der Landwirt im weiteren Verlauf des Bachtals die Fällung dreier Bäume und Gebüsche, um das geschützte Biotop (BT-5202-023-8, Großseggenried) vor Verbuschung und Entwässerung zu bewahren (s. Luftbild und Fotos).

Da die Fläche des Vorhabens im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Aachen liegt, der hier ein Landschaftsschutzgebiet sowie einen Geschützten Landschaftsbestandteil ausweist, ist eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans erforderlich, die hier u.a. das Entfernen oder Beschädigen von Bäumen oder Gehölzen verbieten. Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, für das Vorhaben eine Befreiung zu erteilen, da dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses nach Abwägung aller Belange notwendig erscheint. Die Belüftung und Kühlung der Innenstadtbereiche gerade im Rahmen der zunehmenden Hitzetage ist ein hoher öffentlicher Belang, der eine Befreiung für die geplanten Maßnahmen am Straßendamm des Brüsseler Rings ermöglicht. Dies auch vor dem Hintergrund, dass an der Stelle kein Kahlschlag o.Ä. durchgeführt werden soll, sondern nur eine selektive Entnahme kleinerer Bäume und Gehölze durchgeführt werden soll. Somit wird weder das Landschaftsbild noch die übrigen Schutzzwecke der Schutzgebiete erheblich beeinträchtigt.

Dasselbe gilt für die Entnahme der Gehölze im weiteren nördlichen Bereich des Kannegießerbachtals. Diese Maßnahme dient sogar dem Schutzzweck des Schutzgebietes, da das geschützte Biotop gepflegt und erhalten wird. Auch hier wird daher ein überwiegendes öffentliches Interesse am Erhalt des Biotops angenommen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: 10 Ablehnung: 2 Enthaltung: 3
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-12-16 FB 36_0235_WP18 Antrag auf Erteilung SAO.pdf

18.11.2024

4.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Naturschutzbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Di., 17.01.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 17:48