17. Januar 2023 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 2Öffentlich

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Naturschutzbeirates vom 25.10.2022 (öffentlicher Teil)

FB 36/0237/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Formen nimmt Bezug auf den Tagesordnungspunkt 1 „Eröffnung der Sitzung“ und die Anregung des Herrn von Frantzius aufgrund besserer Erreichbarkeit zusätzlich zu Herrn Formen eine 2. vertretene Vorsitzenden bzw. vertretenen Vorsitzenden zu wählen, welche*r ordentliches Mitglied des Beirates ist oder eine Mobilfunknummer zu hinterlegen. Herr Formen gibt dazu bekannt, dass er hierin keine Notwendigkeit sehe, da er – sofern er persönlich nicht erreichbar sei – den Anrufbeantworter abhöre und auch kurzfristig bereit sei, sich auf eine Sitzungsleitung einzustellen. Herr von Frantzius unterstreicht, dass die Möglichkeit, den Anrufbeantworter zu besprechen, gewährleistet sein müsse.

Herr Formen nimmt Bezug auf den Tagesordnungspunkt 2 „Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Naturschutzbeirates vom 30.08.2022 (öffentlicher Teil)“. Herr Formen vermisst hier die Änderung der Niederschrift im Hinblick auf seine Anwesenheit, welche versehentlich nicht genannt worden ist. Ihm wird erklärt, dass Änderungen der Niederschrift nicht in dieser selber erfolgen, sondern im Rahmen der Genehmigung der jeweiligen Niederschrift.

Herr Formen nimmt Bezug auf den Tagesordnungspunkt 6 „Verschiedenes“. Unter Punkt 1 sei ohne Nennung eines Themas ein Beschluß gefasst worden, was seiner Ansicht nach nicht rechtmäßig sei. Man verständigt sich daher darauf, das Wort „Beschluß“ ersatzlos zu streichen und das Wort „beauftragt“ durch „bittet“ zu ersetzen.

Herr Mayr merkt zu Tagesordnungspunkt 6 „Verschiedenes“, Punkt 1 an, dass es im Gegenteil zu NRW Bundesländer gebe, in welchen im Wald eine Hundeanleinpflicht bestehe und verteilt dazu in der Sitzung entsprechende Flyer des Landes Schleswig-Holstein.

Beschluss

Der Naturschutzbeirat genehmigt die Niederschrift der Sitzung des Naturschutzbeirates vom 25.10.2022 (öffentlicher Teil) mit der Änderung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Naturschutzbeirat genehmigt die Niederschrift der Sitzung des Naturschutzbeirates vom 25.10.2022 (öffentlicher Teil).


Erläuterungen


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig bei 1 Enthaltung.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-12-16 FB 36_0237_WP18 Genehmigung der Nied SAO.pdf

18.11.2024

304.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 2
Sitzung
Sitzung des Naturschutzbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Di., 17.01.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 17:48