Verhütungsmittelfonds der Stadt Aachen – Anpassung der Richtlinie und Erhöhung der Mittel
FB 56/0254/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Frankenberger informiert über die vorgeschlagene Änderung der Richtlinie und die sich daraus ergebende Fördersumme. Danach gibt er bekannt, dass der städteregionale Sozialausschuss in seiner Sitzung ebenfalls über die Anpassung der Richtlinie beraten werde. Somit werde in Kürze in Stadt und StädteRegion wieder eine Einheitlichkeit der Richtlinien bestehen.
Nach diesen Ausführungen fassen die Ausschussmitglieder einstimmig folgenden Beschluss:
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie beschließt die Anpassung der Richtlinie zur Vergabe von Hilfen aus dem Verhütungsmittelfonds an Bedürftige ab dem 01.01.2023 und beauftragt die Verwaltung, die Mittel für den Verhütungsmittelfonds für das Jahr 2023, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2023, auf 37.500 Euro zu erhöhen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Jahr 2009 wurde bei der Stadt Aachen ein Verhütungsmittelfonds für Bedürftige eingerichtet. Seit dem Jahr 2011 wird durch die Stadt Aachen im Rahmen der städteregionalen Kooperationauch der Verhütungsmittelfonds der StädteRegion verwaltet.Die Gewährung von Zuwendungen an die Schwangerschaftsberatungsstellen und von diesen an die Zuwendungsberechtigten, erfolgt derzeit auf der Grundlage der„Richtlinie zur Vergabe von Hilfen aus dem Verhütungsmittelfonds an Bedürftige“vom 08.07.2011.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie hat in seiner Sitzung vom 03.02.2022 die Verwaltung mit einem Monitoring hinsichtlich der Auskömmlichkeitder bereitgestellten Mittel beauftragt. Von den beiden für das Stadtgebiet Aachen tätigenSchwangerschaftsberatungsstellen– donum vitae undpro familia –wurde in diesem Zusammenhang um Prüfung gebeten, ob die bestehenden Richtlinien nicht in zwei Punkten zur Verbesserung der Beratungsmöglichkeiten geändert werden könnten:
Zum einenwurde um eine Aktualisierung der Richtlinie im Hinblick auf die Erhöhung der Zuschussquotein den einzelnen Beratungsfällen gebeten. Der Grund dafür ist, dass gemäß der Praxiserfahrungen der Beratungsstellen, sich die potentiell Berechtigten die bisher in der Regel notwendige hälftige Kostenbeteiligung aus eigenen Mitteln oftmals nicht leisten und deshalb prinzipiell beabsichtigte Maßnahmen im Ergebnis nicht durchführen können. Es besteht daher mit den beiden Aachener Beratungsstellen die Überlegung, die Zuschussquote von bisher 50 % auf neu 75 % zu erhöhen.Im Haushaltsplan 2022 sind für den Verhütungsmittelfonds der Stadt Aachen Mittel in Höhe von 25.000 Euro eingestellt. Dem bisherigen Jahresverlauf zur Folge werden diese Mittel annähernd exakt dem Jahresbedarf entsprechen. Bei gleicher Fallzahl, jedoch dann einer Bezuschussung in Höhe von grundsätzlich 75 %, würde sich für das Jahr 2023 ein prognostizierter Mittelbedarf in Höhe von ca. 37.500 Euro ergeben.
Des Weiterenbesteht der Wunsch der Beratungsstellen, ihnen durch eine Abkehr von den bisher quartalsweise erfolgendenAbschlagszahlungen und entsprechend einer Neuregelung der Zahlungszeitpunkte,mehr Flexibilität in der individuellen Fallbetreuung zu ermöglichen. Seitens der Verwaltung bestehen dagegen prinzipiell keine Bedenken. Ab dem Jahr 2023 würden somit die jeweiligen Jahresbeträge nach Genehmigung des Haushalts (ggf. unter Abzug von bis dahin erforderlich gewordenen Abschlagszahlungen) in einer Summe zur Auszahlung gebracht.
Die als Anlage beigefügte Neufassung der Richtlinie ist in den beiden beschriebenen Aspektenmit Wirkung vom 01.01.2023 entsprechend angepasst (Punkte 2. und 7. der Richtline).Ergänzt wurde unter Punkt 7. ferner eine Klarstellung bez. etwaig durch die Beratungsstellen nicht verausgabter Mittel.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 25.000 | 37.500 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -12.500 | 0 | |||||
keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 117262
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=117262
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-12-19 FB 56_0254_WP18 Verhuetungsmittelfond SAO.pdf
19.11.2024
994.5 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
- Gremium
- Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
- Datum
- Do., 19.01.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 17:50