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Aachen-Pass für Leistungsbezieher*innen des Jobcenters

FB 56/0256/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Braun dankt der Verwaltung für die unterjährig unternommenen Anstrengungen, damit die automatische Zusendung der Pässe auch weiterhin erfolgen könne.

Danach beschließt der Ausschuss einstimmig wie folgt:

Beschluss

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2023, die notwendigen Kosten in Höhe von 11.000 Euro für das Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu stellen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2023, die notwendigen Kosten in Höhe von 11.000 Euro für das Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu stellen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Automatische Zusendung von Aachen-Pässen an Leistungsbezieher nach dem SGB II

Der Besitz des Aachen-Passes berechtigt einen festgelegten Personenkreis, städtische Angebote verbilligt oder kostenlos in Anspruch zu nehmen. Zu diesem Personenkreis gehören auch die Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II.

In der Vergangenheit wurde den Leistungsbezieher*innen nach dem SGB II der Aachen-Pass jeweils im Dezember für das folgende Kalenderjahr durch den Fachbereich Bürger*innenservice (FB 12) zugesandt. Die notwendigen Daten der Leistungsbezieher*innen wurden dem FB 12 durch das Jobcenter Aachen zur Verfügung gestellt.

Das Jobcenter hatte auf Grund datenschutzrechtlicher Bedenken letztmalig die Daten für das Jahr 2021 an den FB 12 übersandt. Da zunächst keine andere Lösung gefunden werden konnte, war für das Jahr 2022 kein automatischer Versand der Aachen-Pässe an Leistungsbezieher*innen nach dem SGB II möglich (gleichwohl konnten die Betroffenen selbstverständlich auf dem herkömmlichen Antragsweg den Aachen-Pass von FB 12 erhalten).

Zwischenzeitlich konnte eine neue Vereinbarung mit dem Jobcenter getroffen werden. Der entsprechende Vertrag wurde durch Frau Oberbürgermeisterin Keupen und den Leiter des Jobcenters, Herrn Graff, unterschrieben.

Auf Grund der Vereinbarung kann der Aachen-Pass für 2023 erneut automatisch an die Leistungsbezieher*innen nach dem SGB II versandt werden. Der Versand erfolgt in Verbindung mit einem Informationsschreiben bez. des Erhalts des Aachen-Passes in künftigen Jahren. Diesem Informationsschreiben wird ferner eine datenschutzrechtliche Einverständniserklärung beigefügt. Deren Abgabe ermöglich dann auch den zukünftigen – antragslosen – Erhalt des Aachen-Passes, so lange der Leistungsbezug nach dem SGB II bestehen bleibt.

Für den Druck und die Kuvertierung von insgesamt ca. 24.000 Anschreiben durch die regio iT entstehen Kosten in Höhe von voraussichtlich ca.11.000 Euro, die dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) im Falle der Auftragserteilung durch die regio iT in Rechnung gestellt werden (hinzu kommen die Portokosten in Höhe von ca. 14.000 Euro, die jedoch beim städtischen Gebäudemanagement im Rahmen der gesamten jährlichen Portokosten anfallen).


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

11.000

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-11.000

0

keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-12-19 FB 56_0256_WP18 Aachen-Pass fuer Leis SAO.pdf

19.11.2024

130.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 19.01.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 17:50