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Haushaltsplanberatungen 2023 - Haushaltsplanentwurf 2023 einschließlich Finanzplanung 2024 - 2026

FB 56/0255/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen als Tischvorlage insgesamt drei Beschlussvorschläge zum Haushalt 2023 vor (Koalition Grüne/SPD, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke). Diese finden sich in der Anlage zu dieser Niederschrift.

Herr Deumens ruft die Beschlussvorschläge nacheinander zur Beratung und Abstimmung auf. Er beginnt mit den Vorschlägen der Ratskoalition.

Anträge queerer Organisationen / Förderung des CSDs

Frau Braun erläutert, dass von der Koalition mit dem Fördertopf für queere Organisationen eine Finanzierungslücke geschlossen werden solle, die im Haushalt bisher bestehe. Bisher werde der Förderbedarf, der in der queeren Community über die bereits vorhandene Förderung von Knutschfleck e. V. hinausgehe, ignoriert. Um beispielsweise den bestehenden Unterstützungsbedarf queerer Gruppen, Vereine etc. für neue und weitere Bildungsangebote in der queeren Community abzudecken und die organisatorische Strukturierung als eingetragene Vereine weiter zu fördern, sei eine Zuschussgewährung notwendig. Frau Braun kündigt einen Ratsantrag der Koalition zum Thema der Überführung der Zuwendungen an queere Organisationen in Leistungsvereinbarungen an.

Die beantragte Mittelaufstockung für den Christopher Street Day begründet Frau Braun mit dem stark angewachsenen inhaltlichen Programm und der großen Teilnehmer*innenzahl des CSDs in Aachen in den vergangenen Jahren.

Herr Tillmanns lehnt die beantragten Mittelerhöhungen seitens der CDU-Fraktion ab, weil Förderkriterien und Förderkonzept fehlten und zudem unklar sei, über welches Maß an organisatorischer Verfestigung queere Gruppen verfügen müssten, damit sie eine Förderung erhalten könnten. Außerdem bemängelt Herr Tillmanns, dass die zu fördernden Gruppen sich und ihre Arbeit bisher nicht im Ausschuss vorgestellt hätten.

Frau Braun und Frau BMin Scheidt werben um die Zustimmung der CDU zu den beiden finanzwirksamen Anträgen zur Förderung queeren Lebens in Aachen. Sie verweisen darauf, dass mit der Haushaltsstelle nur der notwendige Fördertopf geschaffen werde und jede einzelne Förderung einer queeren Gruppe, durch gesonderten Einzelbeschluss im zuständigen Fachausschusses beschlossen werden müsse. Im Verlauf dieses Verfahrens sei auch die von der CDU-Fraktion erwünschte Vorstellung der zu fördernden Gruppen sichergestellt. Die Koalition verweist insoweit auf das im Integrationsrat gängige Verfahren beim Abruf von Mitteln für Projekte zur Integration. Zur Frage der inhaltlichen Konzeptionierung der Unterstützung queerer Gruppen erinnern Frau Braun und Frau BMin Scheidt die CDU-Fraktion an verschiedene grüne Ratsanträge, die in jüngster Vergangenheit bereits in den Rat eingebracht worden waren.

Frau Koentges hebt noch einmal hervor, dass Leistungsvereinbarungen geplant seien und eine Evaluierung der Mittelvergabe fester Bestandteil des Programms sei.

Mehrheitlich, bei vier Nein-Stimmen und einer Enthaltung, beschließt der Ausschuss Anträge Queerer Organisationen im Sinne des Koalitionsantrags im Haushaltsjahr 2023 mit 75.000 Euro bzw. 125.000 Euro in den Folgejahren zu unterstützen.

Bei einer Enthaltung beschließt der Ausschuss einstimmig, den CSD-Aachen im Jahr 2023 mit 25.000 Euro zu fördern.

Danach ruft Herr Deumens die Anträge der CDU-Fraktion zur Haushaltsberatung 2023 auf.

Zuschuss für die Aachener Tafel in Höhe von je 20.000 Euro (2023 - 2026)

Nach der Vorstellung des Antrags durch Herrn Tillmanns lehnt Frau Braun eine Zustimmung der Koalitionsfraktionen mit dem Hinweis darauf ab, dass die Aachener Tafel von sich aus für das Haushaltsjahr 2023 überhaupt gar keinen Antrag auf städtisches Fördergeld gestellt habe. Insofern bleibe schleierhaft, warum und wofür die CDU-Fraktion nun jährlich 20.000 Euro aus dem städtischen Haushalt zuschießen wolle.

Der CDU-Antrag wird mit neun Nein-Stimmen, bei sechs Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

Zuschusserhöhung Seniorenkarneval in Höhe um 2.500 Euro (2023 - 2026)

Der CDU-Antrag wird ohne Aussprache einstimmig angenommen.

Zuschuss in Höhe von je 39.000 Euro für eine „Kümmerei“ im Stadtteil Driescher-Hof (2023/2024)

Herr Tillmanns stellt die Konzeption der „Kümmerei“ vor (Beratungs- und Lotsenkonzept im Hinblick auf soziale Angebote von Bund, Land und Kommune). Ergänzend verweist er auf die Begründung des als Tischvorlage verteilten CDU-Ratsantrags Nr. 23.002 vom 18.01.2023 „Modellprojekt „Kümmerei“ in Driescher Hof“ (vgl. Anlage dieser Niederschrift).

Frau Braun lobt die Idee der „Kümmerei“ kündigt aber seitens der Koalition die Ablehnung des finanzwirksamen CDU-Antrags an, weil das Angebot der „Kümmerei“ unproblematisch in den bereits laufenden Prozess des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) implementiert werden könne. Nach Auffassung der Koalition sei daher heute kein gesonderter haushaltswirksamer Beschluss im Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nötig.

Der CDU-Antrag wird mit neun Nein-Stimmen bei sieben Ja-Stimmen abgelehnt.

Umbaukosten Obdachlosenunterkunft Beginenstraße

Herr Tillmans stellt den Antrag zur dauerhaften finanziellen Absicherung der geplanten Umbaumaßnahmen in der Übergangswohneinrichtung Beginenstraße vor. Danach plädiert die CDU-Fraktion dafür, die für 2023 eingeplanten Haushaltsmittel von 377.000 Euro in den Folgejahren auf zusätzliche 400.000 Euro (2024) und 200.000 Euro (2025) festzusetzen, weil die gesamte Umbaumaßnahme mit den bisher insgesamt eingeplanten Mitteln von 377.000 Euro voraussichtlich nicht zu Ende geführt werden könne. Um hier Planungssicherheit zu schaffen und den Umbau trotz zu erwartender Baupreissteigerungen sicher zu Ende führen zu können, sei es aus Sicht der CDU-Fraktion notwendig, Mittel auch für die Folgejahre einzustellen.

Herr Frankenberger begrüßt den Vorschlag verwaltungsseitig. Er weist darauf hin, dass die für 2023 eingestellten Mittel in Höhe von 377.000 Euro für Planung und Bau veranschlagt worden seien. Auf die Nachfrage, warum die Verwaltung ihrerseits keine weiteren Baukosten für die Folgejahre eingestellt habe, antwortet Herr Frankenberger, dass zu der Zeit der Haushaltsplanungen der Betrag in Höhe von

377.000 Euro für die seinerzeit angedachte provisorische Lösung in den Haushalt eingestellt wurden, da nicht abzusehen war, wie hoch der genaue Bedarf sein würde. Fest stehe allerdings, dass für eine dauerhafte Lösung mehr Geld gebraucht werde. Sobald die Planungen konkreter würden, könnten auch konkretere Summen genannt werden.

Frau Braun verweist auf die geltende und gängige Verfahrensweise der Kämmerei für Haushaltsmittel von Bauprojekten mit fehlender Planungstiefe, „13er-Liste“. Danach weise die Kämmerin gegenüber der Politik immer wieder darauf hin, dass bitte keine Gelder für Baukosten von Projekten in den Haushalt eingestellt werden sollten, wenn im Beschlusszeitpunkt bereits absehbar sei, dass die Gelder mangels Planungs- und Baureife im fraglichen Haushaltsjahr nicht verausgabt werden könnten. Aufgrund der noch fehlenden Planungen für den Umbau des Standorts Beginenstraße spricht sich Frau Braun im Namen der Koalition dafür aus, gegebenenfalls in der Sitzung des Finanzausschusses am 24.01.2023 über eine Aufstockung der Mittel für die Folgejahre zu entscheiden.

Außerdem weist Frau Braun darauf hin, dass die CDU ihren Vorschlag ohne vorherige Kommunikation spontan als Tischvorlage präsentiert habe und insofern noch Beratungsbedarf der Koalitionsfraktionen bestehe, da diese mit der nötigen Sorgfalt die Sachlage prüfen müssten.

Herr Frankenberger betont, dass die Fachverwaltung nichts gegen einen Platzhalter im Haushalt in Höheder im CDU-Antrag vorgesehenen Mittel einzuwenden habe.

Im Ergebnis besteht im Ausschuss Einigkeit darüber, dass dem Umbau die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Keine Einigkeit besteht hingegen hinsichtlich der Zur-Verfügung-Stellung der zusätzlichen Mittel in Höhe von insgesamt 600.000 Euro für Folgejahre als „Platzhalter“ im Haushalt.

Mit acht Nein-Stimmen und sieben Ja-Stimmen bei einer Enthaltung wird der CDU-Antrag mehrheitlich abgelehnt.


Zuschussfonds soziale Träger Anschaffungen des täglichen Lebens

Hintergrund des CDU-Antrags zur Haushaltsberatung im Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie bzw. des CDU-Ratsantrags Nr. 23.001 vom 18.01.2023 „Bedürftige Familien stärken: Zuschussfonds für soziale Träger“ ist laut Herrn Tillmanns die aufgrund der aktuellen Energiekriese trotz diverser Hilfsprogramme und Transferleistungsbezüge in den Familien vielfach angespannte finanzielle Situation. Für die Anschaffung z. B. von Kleidung, Schul- und Schreibbedarf, Haushalts- und Einrichtungsgegenständen etc., kurz: von Gegenständen des täglichen Bedarfs, möchte die CDU-Fraktion daher ein zusätzliches Förderinstrument auf kommunaler Ebene schaffen. Deshalb beantrage die CDU-Fraktion 2023/2024 je 50.000 Euro für die finanzielle Ausstattung des Zuschussfonds in den Haushalt einzustellen.

Frau Bürgermeisterin Scheidt teilt mit, dass aus ihrer Sicht der Antrag gut gemeint sei. Dann erläutert sie, aus welchen Gründen die Koalitionsfraktionen den CDU-Antrag bei der Abstimmung ablehnen werden. Einerseits weist Frau BMin Scheidt auf den Nicht-Abruf von Fördermitteln mit vergleichbarer Zielsetzung im abgelaufenen Haushaltsjahr (z. B. Bildungsgutscheine) hin, andererseits spricht sie sich gegen einen Wildwuchs einer Vielzahl sich teilweise überschneidender Förderprogramme aus. Um eine Doppel- oder Mehrfachförderung zu vermeiden, plädiert Frau BMin Scheidt dafür, dass die Träger der Wohlfahrtspflege potenzielle Zuschussempfänger*innen besser und intensiver über die bereits vorhandenen Fördermöglichkeiten aufklären sollten.

Der CDU-Antrag wird mit acht Nein-Stimmen und sieben Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt.

Damit endet die Beratung der CDU-Anträge zu Haushalt.

Der Vorsitzende, Herr Deumens, ruft nun die Anträge der Fraktion Die LINKE zur Beratung und Abstimmung auf.

Härtefallfonds zur Vermeidung von Energiesperren

Frau van der Meulen stellt den Antrag vor. Sie berichtet aus ihrer Praxis als Sozialarbeiterin. Außerdem verweist sie auf wissenschaftliche Studien, die ihrer Auffassung nach belegen, dass das bisherige Instrumentarium nicht ausreichend sei, um Energiesperren zu verhindern. Insbesondere seien Ratenzahlungsvereinbarungen, Kinder- und Wohngeld in der Praxis keine ausreichenden Hilfen für die Betroffenen, so Frau van der Meulen.

Vor dem Hintergrund der geänderten Rahmenbedingungen, Stichwort: Energiekrise, signalisieren CDU- und FDP-Fraktion ihre Zustimmung zum Antrag der Fraktion Die LINKE.

Frau Koentges erklärt, dass die Koalition nicht zustimmen könne und verweist zur Begründung auf den in der September-Sitzung des Ausschusses vorgestellten Maßnahmenkatalog von STAWAG, Schuldnerberatung und Verbraucherberatung.

In der Abstimmung erhält der Antrag der Fraktion Die LINKE keine Mehrheit der Stimmen (acht Ja-Stimmen, acht Nein-Stimmen, eine Enthaltung).

Der Antrag ist daher abgelehnt.

Fonds zur Anschaffung energiesparender Geräte

Der Antrag wird mit neun Nein-Stimmen bei sieben Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

Auf Nachfrage von Herrn Deumens werden aus der Mitte des Ausschusses keine weiteren schriftlichen oder mündlichen Anträge zum Haushalt 2023 gestellt.

Herr Deumens lässt daher unter Berücksichtigung der soeben gefassten Einzelbeschlüsse zum Haushalt über den Haushalt insgesamt abstimmen.

Der wie oben geänderte Haushalt wird von den Ausschussmitgliedern mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen fünf Nein-Stimmen und bei zwei Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

Beschluss

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zu den Anträgen der Träger der freien Wohlfahrtspflege auf Gewährung der Zuschüsse für 2023, sowie unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zu den Anträgen der Fraktionen, sowie unter Berücksichtigung der ggf. in der heutigen Sitzung darüber hinaus gefassten Einzelbeschlüsse, sowie unter Berücksichtigung seines Beschlusses vom 08.12.2022 zum Kommunalen Arbeitsmarktförderungsprogramm (Anlage 7), ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne der Produktbereiche 050101, 050105, 050202, 050401, 050501, 100803 und 100804 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2023 und der Finanzplanung 2024 – 2026 (Anlagen 1 und 2) einschließlich der Produktblätter (Anlage 4) und der Veränderungsnachweisung (Anlage 5). Er beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen. Der Ausschuss beschließt die im Teilfinanzplan 2023 veranschlagten Investitionen sowie deren Finanzplanung 2024 - 2026 (Anlage 3) einschließlich der Veränderungsnachweisung (Anlage 6).

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zu den Anträgen der Träger der freien Wohlfahrtspflege auf Gewährung der Zuschüsse für 2023, sowie unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zu den Anträgen der Fraktionen, sowie unter Berücksichtigung der ggf. in der heutigen Sitzung darüber hinaus gefassten Einzelbeschlüsse, sowie unter Berücksichtigung seines Beschlusses vom 08.12.2022 zum Kommunalen Arbeitsmarktförderungsprogramm (Anlage 7), ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne der Produktbereiche 050101, 050105, 050202, 050401, 050501, 100803 und 100804 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2023 und der Finanzplanung 2024 – 2026 (Anlagen 1 und 2) einschließlich der Produktblätter (Anlage 4) und der Veränderungsnachweisung (Anlage 5).

Er beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

Der Ausschuss beschließt die im Teilfinanzplan 2023 veranschlagten Investitionen sowie deren Finanzplanung 2024 - 2026 (Anlage 3) einschließlich der Veränderungsnachweisung (Anlage 6).


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie hat über folgende Produktbereiche zu beraten:

  1. 050101Sonstige soziale Leistungen
  2. 050105Delegation StädteRegion
  3. 050202Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,

Flüchtlingsaufnahmegesetz, Teilhabe- und Integrationsgesetz

  1. 050401Sozialversicherungsangelegenheiten (Zuständigkeit FB 30)
  2. 050501Kommunales Integrationszentrum und Nadelfabrik
  3. 100803Verwaltung und Betrieb Flüchtlingsunterkünfte
  4. 100804Verwaltung und Betrieb sonstige Unterkünfte und Einrichtungen

Sich gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergebende Änderungen sind in einer Veränderungsnachweisung beigefügt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Siehe Anlage.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-12-19 FB 56_0255_WP18 Haushaltsplanberatun SAO.pdf

19.11.2024

2.5 MB

Metadaten

TOP
Ö 16
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 19.01.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 17:50

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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