12. Januar 2023 um 17:00, Rathaus
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Anonyme Mitarbeitendenbefragung zu Zufriedenheit und ArbeitsbelastungRatsantrag (Nr. 286/18) der Fraktion DIE Zukunft vom 24.08.2022

FB 11/0115/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Ratsfrau Begolli (LINKE) kann gut nachvollziehen, dass ein Prozess von der ersten Idee bis zur Umsetzung 1 ½ Jahre dauere, da die Mitarbeitendenbefragung eine sehr sensible Angelegenheit sei und daher müssten selbstverständlich, auch zur Vermeidung von Missverständnissen, die Fragestellungen sehr gut überlegt sein. Zudem werde auch die Personalvertretung sehr darauf achten, dass aus den Antworten keine Informationen herausgezogen werden könnten, welche nicht für Leitungskräfte bestimmt seien. Wenn jedoch die Vorbereitungszeit bis zum voraussichtlichen Start der Mitarbeitendenbefragung im Herbst 2023 bereits 1 ½ Jahre dauere, stelle sie die Frage in die Verwaltung hinein, welche Zeitschiene im Nachgang für die Auswertung und insbesondere auch für das Angehen der sich aus der Auswertung ergebenden Maßnahmen und infolgedessen zur politischen Unterrichtung vorgesehen sei.

Frau Spiegelberg (FB 11/200) berichtet, dass die Vorbereitung so viel Zeit in Anspruch nehme, da man

sich im Vorfeld überlegen müsse, welche Bewertungskriterien den Ergebnissen zugrunde gelegt werden sollten. Aktuell bereite man gerade eine Vorlage für den Verwaltungsvorstand vor. Grundsätzlich gehe die Verwaltung davon aus, dass in den beiden Folgejahren auch die Umsetzung der Maßnahmen stattfinden werde. Die erste Idee sei, zukünftig alle drei Jahre eine entsprechende Befragung, auch zur Erlangung von Benchmarks, durchzuführen und in den Zwischenjahren die Zeit für die Umsetzung der sich daraus ergebenden Maßnahmen zu nutzen. Bei einer Befragung von über 6000 Beschäftigten könne sich gegebenenfalls eine größere Anzahl an Teilprojekten, welche selbstverständlich auch zur Unterstützung der Führungskräfte einer Priorisierung zugeführt werden müssten, ergeben. Auch dieses System müsse in der Vorbereitungszeit aufgebaut bzw. erarbeitet werden und daher sei generell eine gute und saubere Planung im Vorfeld sehr sinnvoll. Nach entsprechender Zustimmung durch den Verwaltungsvorstand müsse sodann eine Ausschreibung zur Auswahl eines geeigneten Anbieters für die externe Durchführung durchgeführt werden. Die Verwaltung nehme an dieser Stelle die Unterstützung eines externen Instituts in Anspruch, um die notwendige Vertrauensbasis aller Mitarbeitenden durch Wahrung der Anonymität zu stärken.

Ratsherr Allemand (ZUKUNFT) begrüßt im Namen seiner Fraktion die Vorbereitungen zu dieser

anonymen Mitarbeitendenbefragung. Man gehe natürlich davon aus, dass die Anonymität gewahrt bleibe und darauf geschaut werde, dass man nicht aufgrund gegebenenfalls negativer Fragestellungen entsprechende Antworten einem bestimmten Personenkreis zuordnen könne. Seine Fraktion erhoffe sich durch diese Befragung auch Informationen über strukturelle Defizite, wie beispielsweise zur Arbeitsbelastung der Verwaltung, um auf dieser Basis dann eine Verbesserung des Arbeitsumfeldes unterstützen zu können.

Ratsfrau Moselage (FDP) legt dar, dass die seinerzeit verabschiedete Strategie zur Personalgewinnung und -bindung schon ein Tool zur Mitarbeitendenbefragung enthalten habe und bereits zum damaligen Zeitpunkt sei dies als guter Ansatz mit Verweis auf Fortentwicklung gesehen worden. Aus diesem Grund sei ihre Fraktion auch sehr froh, dass die Verwaltung sich nun auf den Weg gemacht habe. Sie gehe davon aus, dass der externe Anbieter für die Auswertung der Befragung, welche sicherlich der schwierigste Teil sein werde, um dann auch zeitnah zur Umsetzung kommen zu können, sehr viel woman-/manpower benötigen werde. Die Politik müsse sich daher an dieser Stelle auf entsprechende Kosten einstellen. Abschließend bitte sie um Mitteilung des beabsichtigten Startzeitpunktes.

Frau Spiegelberg (FB 11/200) teilt mit, dass die Festlegung eines Startzeitpunktes erst nach einer entsprechenden Entscheidung des Verwaltungsvorstandes erfolgen könne. Die Verwaltung erhoffe sich jedoch, dass man im Herbst dieses Jahres mit der anonymen Mitarbeitendenbefragung beginnen könne und gegen Ende des Jahres erste Ergebnisse vorlägen. Detailliert ausgewertete Ergebnisse dauerten natürlich auch ein bisschen länger. Um sich mit anderen vergleichbaren Unternehmen benchmarken zu können, greife man auch auf ein gewisses Maß an standardisierten Fragen zurück. Sie gehe davon aus, dass für die Umsetzung aller Maßnahmen, für welche man ja auch internen Fachverstand und Begleitung brauche, mehr Zeit benötigt werde, als für die vorausgehende Auswertung. Abschließend betone sie nochmals, dass die Befragung selbstverständlich anonym sei. Es gebe diesbezüglich sehr klare Kriterien, Standards und wissenschaftliche Regeln, welche eingehalten würden. Hier sei man auch in einem guten Austausch mit der Personalvertretung und dem städtischen Datenschutzbeauftragten. Da es sich hier um eine erste gesamtstädtische Mitarbeitendenbefragung handle, könne sie zum Umsetzungszeitfenster der Maßnahmen keine konkreteren Zeitangaben machen. Dies hinge natürlich auch von den aufzugreifenden Themenfeldern ab.

Frau Becker (GRÜNE) begrüßt ebenfalls im Namen ihrer Fraktion die Durchführung einer anonymen Mitarbeitendenbefragung. Der Verwaltungsvorlage könne daher so gefolgt werden. Die Ergebnisse erwarte man mit Spannung. Weiterhin rege sie an, dass die Mitglieder des Ausschusses nach einer Befassung des Verwaltungsvorstandes mit diesem Themenfeld nochmals ein Update erhielten.

Ausschussvorsitzende Ratsfrau Fohn (CDU) sichert zu gegebener Zeit eine erneute Aufnahme des Tagesordnungspunktes zu.

Ratsherr Palm (AFD) betont, dass auch seine Fraktion die Befragung begrüße. Die Standardisierung der

Fragen sei auch aus seiner Sicht selbstverständlich. Er würde sich persönlich wünschen, dass es ein

offenes Feld für „persönliche Befindlichkeiten“ gebe, welche möglicherweise nicht durch den

Fragenkatalog abgedeckt seien.

Ratsherr Lübben (GRÜNE) erläutert, dass er in den Ausführungen auch Hinweise auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz erwarte. Die*der Arbeitgeber*in sei verpflichtet, beispielsweise psychische Belastungen von Mitarbeitenden zu erfassen. Er denke, dass die Befragung dies mitleisten könne und daher möchte er der Verwaltung mit auf den Weg geben, mit Blick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz, 1 bis 2 arbeits- und gesundheitsschutzbezogene Fragen mit in den Fragenkatalog aufzunehmen und so im Rahmen dieser Befragung generell eine Verknüpfung zu diesem Themenfeld herzustellen.

Frau Spiegelberg (FB 11/200) schildert, dass es auf Empfehlung von Fachleuten nur in begrenztem Maß offene Fragefelder geben werde, da zum einen die Mitarbeitenden bei zu vielen offenen Fragen, die Lust zur Beantwortung verlören und zum anderen die Auswertung dieser Felder natürlich aufwendiger sei. Auch gebe es bereits ein städtisches Fachverfahren, für die Befragung der Beschäftigten zu psychischen Belastungen. Zukunftsorientiert sei jedoch im Rahmen dieser Befragung eine Verknüpfung zu diesem Themenfeld angedacht.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

Beschluss

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf Initiative der Verwaltungsleitung und des Personaldezernenten fand im Mai 2022 ein erstes Gespräch zum Thema Mitarbeitendenbefragung statt. Zur weiteren Planung und Ausgestaltung wurde eine Arbeitsgruppe aus FB01, FB13 und Dez. V unter Leitung von FB11 eingesetzt.

Die Arbeitsgruppe hat eine erste Definition der Zielstellung sowie die Sondierung von Themenbereichen für die Befragung unter Einbezug der unterschiedlichen Perspektiven vorgenommen. Diese wurden mit einer externen Fachberaterin ausgebaut.

Aktuell ist eine Vorlage für den Verwaltungsvorstand in Vorbereitung.

Nach entsprechender Zustimmung durch den Verwaltungsvorstand kann die Ausschreibung zur Auswahl eines geeigneten Anbieters für die externe Durchführung der Befragung im 1. Quartal 2023 erfolgen. Die genaue Ausgestaltung der Befragung findet unter Beteiligung der Mitbestimmungsgremien statt. Die Mitarbeitendenbefragung wird, nach entsprechenden Vorarbeiten, voraussichtlich im Herbst 2023 durchgeführt.

Der Ratsantrag korrespondiert somit mit der Vorgehensweise der Verwaltung und verfolgt dieselbe Zielsetzung.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Entsprechende Finanzmittel wurden in die Haushaltsplanung 2023 aufgenommen.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-12-20 FB 11_0115_WP18 Anonyme Mitarbeitend SAO.pdf

18.11.2024

1.1 MB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Do., 12.01.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 17:46