12. Januar 2023 um 17:00, Rathaus
TOP 7Öffentlich

Förderung des Betriebssports bei der Stadt AachenRatsantrag (Nr. 291/18) der Fraktionen GRÜNE, DIE Zukunft und DIE LINKE vom 07.09.2022

FB 11/0116/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Ratsherr Allemand (ZUKUNFT) begrüßt im Namen seiner Fraktion die wohlwollende Haltung der Verwaltung zu diesem gemeinsamen Antrag. Jedoch habe man sich einen unbürokratischeren Weg gewünscht. Die Berechnungen habe man nicht vollständig nachvollziehen können und entsprechend nicht ganz verstanden. Daher ergehe die Bitte an die Verwaltung, die Ausführungen über diese Zeilen hinaus noch zu vertiefen.

Frau Spiegelberg (FB 11/200) führt erläuternd aus, dass die Zahlen im Rahmen dieses Antrags von ihr unter Einbeziehung des Fachbereichs Sport (FB 52) zusammengetragen worden seien. Tatsächlich sei es so, dass diese auf den Zahlen basierten, welche regelmäßig dem Betriebssportausschuss zur Verfügung gestellt würden und somit auch der Politik im Rahmen der jährlichen Genehmigung der Betriebskosten zur Verfügung stünden. Wenn darüber hinaus der Wunsch bestehe, detailliertere Fragen zur Ermittlung der Kosten stellen zu können, müssten jedoch die Fachkolleg*innen des Fachbereichs Sport zu Rate gezogen werden.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

Beschluss

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Zum Ratsantrag wurden Stellungnahmen des Fachbereichs Sport und der BSG eingeholt. Daraus ergaben sich folgende Fakten:

  • Die gesundheitsförderliche Wirkung von Schwimmen und Wassersport wird von allen mit dem Antrag Befassten gesehen.
  • Die BSG hat aktuell ca. 700 Mitglieder.
  • Die jährlichen Kosten für einen kostenfreien Zugang zu den Schwimmbädern werden vom Fachbereich Sport wie folgt beziffert:

-Für alle BSG Mitglieder entstehen bei einer einmaligen Nutzung pro Monat ca. 70.000 Euro und bis zu 300.000 Euro bei wöchentlicher Nutzung.

-Für alle Mitarbeitenden entstehen 600.000 Euro bei monatlicher Nutzung und 2,6 Mio Euro bei wöchentlicher Nutzung.

  • Die BSG ist nicht in der Lage auch nur Teile der entstehenden Kosten aus ihren Mitteln zu finanzieren.
  • Die BSG hatte in den letzten Jahren eine sehr geringe Nachfrage der Mitglieder zum Thema Schwimmen.
  • Die Sparte Schwimmen (mit eigener Hallenzeit) wurde deshalb mit den Vereinen PTSV und BSV (unter geringer Beteiligung an den Kosten) zusammengelegt.
  • Beide Stellungnahmen weisen auf die Schwierigkeit hin, dass BSG Mitglieder gegenüber anderen BSGen oder auch anderen städtischen Mitarbeiter*innen bevorzugt werden könnten.

Da die Verwaltung jedoch die Sinnhaftigkeit der Gesundheitsförderung ihrer Mitarbeitenden absolut sieht und befürwortet und diese auch seit vielen Jahren durch ein Gesundheitsförderungsangebot in Kooperation mit VHS und BSG unterstützt, ergab sich im Austausch mit BSG, Fachbereich Sport und GesuV (städtisches Betriebliches Gesundheitsmanagement) folgender Vorschlag:

  • Der Fachbereich Sport stellt dem BGM und der BSG der Stadt Aachen Hallenzeiten für die Gesundheitsförderung der Mitarbeitenden zu den gleichen Konditionen wie für andere Vereine zur Verfügung.
  • Diese Hallenzeiten werden gemeinsam von BSG und GesuV mit konkreten Gesundheitsförderungsangeboten, z.B. Schwimmkursen, Aquanastik bespielt.
  • BGM und BSG werden sich über die Konditionen für BSG Mitglieder verständigen.
  • Damit steht allen Mitarbeitenden der Stadt Aachen ein Gesundheitsförderungsangebot zu guten Konditionen zur Verfügung.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Entsprechende Finanzmittel können aus den Eigenmitteln der Fachbereiche erbracht werden.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-12-20 FB 11_0116_WP18 Foerderung des Betrie SAO.pdf

17.11.2024

1003.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Do., 12.01.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 17:46