11. Januar 2023 um 18:00, Schloss Schönau
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Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2023/2024

FB 45/0312/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Bezirksamtsleiterin Moritz gibt eine redaktionelle Änderung der Vorlage zu Seite 3 bekannt. Der Zusatz „über die Veränderungsnachweisung“ ist zu streichen.

Herr Bezirksvertreter Pontzen (CDU) bedauert, dass in der Thematik des Betreuungsnotstandes im Bezirk Aachen-Richterich kein Weiterkommen erkennbar ist. Seitens der Bezirksvertretung Aachen-Richterich wurden alle Möglichkeiten um das Anliegen voranzutreiben genutzt und die Fachverwaltung unterstützt. Ein weiteres Problem stellt der hohe Personalmangel dar. Alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Gesamtsituation sollten seitens der Verwaltung ausgeschöpft werden.

Herr Bezirksvertreter Dr. Behrens (FDP) ergänzt, dass der Personalmangel ein großes Problem darstellt. Es werden neue Einrichtungen gebaut, ohne entsprechendes Personal vorhalten zu können. Dem Personalmangel sollte daher dringend entgegengewirkt werden. Es sei zu unterstützen, dass der Fokus mehr auf die bauliche Ertüchtigung, Erweiterung und Stabilisierung bestehender Einrichtungen gelegt wird.

Herr Bezirksvertreter Feil (Grüne) schließt sich den Ausführungen an und erbittet eine Aufstellung über die Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen im Stadtbezirk Richterich.

Herr Bezirksvertreter Werner (SPD) bedauert, dass der Betreuungsnotstand hingenommen wird, ohne dass konkrete Alternativen aufgezeigt werden.

Herr Bezirksbürgermeister Meyers erklärt, dass die Bezirksvertretung auf Personalmaßnahmen keinen Einfluss hat, dies jedoch innerhalb der städtischen Fraktionen weiter behandelt werden sollte. Dies sei auch ein bundesweites Problem. Seitens der Bezirksvertretung Aachen-Richterich wurden der Verwaltung Vorschläge zu Neubauflächen unterbreitet sowie in dem Zusammenhang ein Antrag gestellt, zu dem bisher noch keine Vorlage erstellt wurde.

An dem Aus- und Neubau von Kindertageseinrichtungen sind seitens der Verwaltung diverse Fachbereiche beteiligt. Er schlägt daher vor, alle beteiligten Stellen zu einem gemeinsamen Austausch mit der Bezirksvertretung Aachen-Richterich einzuladen.

Die Bitte bezüglich einer Aufstellung hinsichtlich der Personalsituation in den Kindertageeinrichtungen in Richterich wird an die Verwaltung weitergegeben. Die Beantwortung erfolgt schriftlich.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 zur Kenntnis. Aus Sicht der Bezirksvertretung Aachen-Richterich stellt sich die Betreuungssituation der Kinder im Bezirk Richterich als alarmierend dar. Trotz bereits wiederholt geführter Kommunikation mit der Fachverwaltung und eines konkreten Antrages der Bezirksvertretung Aachen-Richterich aus März 2022 zeichnet sich keine befriedigende Lösung ab. Da offensichtlich eine Erweiterung der bereits bestehenden Kitas im Bezirk nicht in Betracht kommt, wird an dem Vorschlag des zeitnahen Baus eines Kita-Neubaus festgehalten. Da diesbezüglich mehrere Fachbereiche der Verwaltung zu beteiligen sind, lädt die Bezirksvertretung Aachen-Richterich die beteiligten Fachbereiche, FB 45, FB 61, FB 23 und E 26 zum konstruktiven Austausch ein. Dies in der Hoffnung, dass im Rahmen der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich am 29.03.2023 die Thematik durch die Bezirksvertretung Aachen-Richterich zu behandeln ist.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretungen nehmen die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 zur Kenntnis.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 und des damit verbundenenPlatzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 6.303Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.206 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen, sowie
  3. ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege zu beschließen.

Weiterhin beschließt er die Einrichtung einer 3. Gruppe als Betriebs-KiTa-Gruppe in der KiTa Brabantstraße 27 in Trägerschaft der StädteRegion Aachen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 und des damit verbundenenPlatzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 6.303Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.206 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“, sowie
  3. ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege.


Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Anlage wird die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 der Stadt Aachen vorgelegt.

Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2023/2024 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.

Die Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 92,87 % und im U3-Bereich von 47,06 % im Kindertagesstättenjahr 2023/2024, beginnend mit dem 01.08.2023. Die unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages angemeldeten 100 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht berücksichtigt. Ebenfalls nicht berücksichtigt sind die Plätze der beiden neu geplanten Projekte „Am Hasselholz“ und „Lochnerstraße 52-54“, da der Zeitpunkt der Fertigstellung und Inbetriebnahme im KiTa-Jahr 2023/2024 aktuell noch sehr unsicher ist und die Versorgungsquoten nicht verfälscht werden sollen. Gleichzeitig sollen über die Aufnahme der Plätze die Landesmittel gesichert werden, damit eine mögliche Inbetriebnahme nicht aus haushalterischen Gründen scheitert.

Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Februar 2023 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Für die Umsetzung des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 sind ausreichende Haushaltsmittel über die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-12-19 FB 45_0312_WP18 Bedarfsplanung fuer d SAO.pdf

19.10.2024

95.7 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 11.01.2023
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Zusätze
Die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 steht ausschließlich im Ratsinformationssystem zur Verfügung.
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 17:45