TOP 14Öffentlich

Projekt „Querbeet“ der Suchthilfe Aachen – Antrag auf Zuschussgewährung für das Jahr 2023

FB 56/0260/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Frankenberger bringt die Ausschussmitglieder inhaltlich auf den neusten Stand. Anfang 2023 habe das Jobcenter die Stadt Aachen informiert, die Finanzierung des Programms „Querbeet“ zum 31.März 2023 beenden zu wollen. Die StädteRegion habe danach erklärt, im Falle einer Fortsetzung des Projekts die vereinbarte Förderung in Höhe von 13.000 Euro für das Jahr 2023 leisten zu wollen. Allerdings sei signalisiert worden, dass die StädteRegion sich darüber hinaus nicht ersatzweise für wegbrechende Mittel des Jobcenters engagieren wolle. Zwischenzeitlich gebe es erste vorsichtige Signale des Jobcenters, die Förderung des Programms ggf. doch - aber auf einem deutlich niedrigeren Niveau - fortsetzen zu wollen. Im Übrigen verweist Herr Frankenberger auf die in dieser Sache auf Hochtouren laufenden Gespräche mit dem Jobcenter und der StädteRegion.

In der Aussprache verleihen u. a. Frau Koentges, Frau van der Meulen und Frau BMin Scheidt ihrer Verärgerung über den angekündigten Ausstieg des Jobcenters Ausdruck und sprechen sich für Mittel und Wege zur Fortführung des Programms aus. Frau BMin Scheidt betont insbesondere die Bedeutung von Queerbeet als Kontaktprojekt für Menschen mit Suchterkrankungen zu Menschen, die ihre Suchterkrankungen bereits erfolgreich überwunden haben und damit für das Aachener Suchthilfekonzept insgesamt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass fraktionsübergreifend der Wunsch besteht, das sehr gute und sinnvolle Programm Querbeet fortzuführen.

Die Koalitionsfraktionen schlagen vor, den Beschluss über den städtischen Anteil an der Finanzierung des Programms im Finanzausschuss fassen zu lassen. Einen entsprechenden Beschlussvorschlag hat die Koalition mit ihrem Beschlussvorschlag zur Haushaltsplanberatung, der sich in der Anlage zu dieser Niederschrift befindet, vorgelegt.

Auf Nachfrage der Politik bestätigt Frau Schröder vom Fachbereich Finanzsteuerung, dass ein solches Prozedere zulässig und möglich sei.

Dementsprechend beschließt der Ausschuss einstimmig in geänderter Fassung:

Beschluss

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Finanzausschuss die Einrichtung einer Haushaltsposition zur gegebenenfalls erforderlichen Absicherung von durch die Kürzung der Eingliederungshilfe betroffenen Projekte der Stadt Aachen, wie zum Beispiel Querbeet. Die Entscheidung über die Bewirtschaftung ist vom weiteren Verlauf der Abstimmungen zwischen StädteRegion und Stadt Aachen (im Fall Querbeet auch mit Jobcenter und Caritas) abhängig zu machen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass Projekt auch im Jahr 2023 – vorbehaltlich der Fortsetzung des Projekts ab dem 01.04.2023 - mit einem Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro zu unterstützen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Bei dem Projekt Querbeet der Suchthilfe Aachen handelt es sich um ein niedrigschwellig angelegtes Projekt auf rein freiwilliger Basis mit dem Ziel, suchtkranken Menschen eine sinnvolle Beschäftigung zu geben und zugleich eine Reintegration in die Gesellschaft anzustreben.

Das Projekt richtet sich an suchtkranke, substituierte, wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Kund*innen des Jobcenters Aachen sowie Erwerbsgeminderte nach dem SGB XII mit schwerwiegenden und multiplen Vermittlungshemmnissen mit dem Ziel, die Hilfebedürftigkeit langfristig zu verringern, die Integrationsmöglichkeiten in eine Erwerbstätigkeit zu verbessern sowie langfristigen Leistungsbezug möglichst zu verringern.

Seit dem Haushaltsjahr 2019 unterstützt die Stadt Aachen das Projekt jährlich mit einem Zuschuss in Höhe von jeweils 10.000 Euro auf entsprechende Beschlüsse des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie, zuletzt in seiner Sitzung vom 03.02.2022 für das Haushaltsjahr 2022.

Mit dem Zuschussantrag für 2023 reicht die Suchthilfe neben ihrem Finanzierungsplan einen aktuellen Zwischenbericht für den Berichtszeitraum vom 01.04. bis 30.09.2022 ein (Anlagen 1 bis3).

Gegenwärtig ist der Projektzeitraum noch auf den 31.03.2023 befristet. Die Suchthilfe bestätigt mit ihrer Antragstellung, das Projekt ab dem 01.04.2023 fortsetzen zu wollen und verweist auf diesbezüglich positive Signale des Jobcenters. Der seitens der Suchthilfe gemäß Finanzierungsplan kalkulierte Zuschuss des Jobcenters entspricht rund 89 % der Gesamtfinanzierung; er ist daher von grundlegender Bedeutung für die Projektfortsetzung.

Die Zuschussgewährung in Höhe von 10.000 Euro für das Jahr 2023 steht somit unter dem Vorbehalt der Projektdurchführung auch im Zeitraum 01.04. bis 31.12.2023. Bei einem tatsächlichem Projektende zum 31.03.2023 ergäbe sich ein zeitanteiliger Zuschussbetrag in Höhe von 2.500 Euro.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Für das Haushaltsjahr 2023 sind bei PSP-Element 4-050101-933-3, Sachkonto 53180000, Mittel in Höhe von 10.000,00 Euro für das Projekt „Querbeet“ eingeplant.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-01-04 FB 56_0260_WP18 Projekt _Querbeet_ d SAO.pdf

12.11.2024

762.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 14
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 19.01.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 17:50