25. Januar 2023 um 17:00, Bezirksamt AC-Brand
TOP 4Öffentlich

Konzeptverfahren zur Entwicklung der städtischen Grundstücke Schagenstraße und An der Schmidt in Brand

FB 23/0159/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr BBM Tillmanns begrüßt Frau Fehlhaber und Frau Knobloch vom Fachbereich Immobilienmanagement.

Frau Fehlhaber stellt im Rahmen einer Präsentation das Konzeptverfahren zur Entwicklung der städtischen Grundstücke „Schagenstraße 60“ und „An der Schmit“ in Brand vor.

Auf dem Grundstück an der Schagenstraße 60 war eine provisorische KiTa untergebracht, die mittlerweile oberirdisch vollständig zurückgebaut wurde. Das Grundstück in der Straße „An der Schmit“ ist das letzte unbebaute Grundstück an diesem Standort.

Frau Fehlhaber führt aus, dass beide Grundstücke Bestandteile eines Konzeptverfahrens zur Vergabe seien. In der Schagenstraße sei der Schwerpunkt „Wohnen mit Kindern“ und „An der Schmit“ „Inklusives Wohnen und Wohnen mit Senioren“. Um möglichst eine große Bandbreite und Anzahl von Investoren zu erhalten, sollen die Projekte im Losverfahren vergeben werden. Es bestehe die Möglichkeit, sich nur auf ein Projekt oder aber auch auf beide zu bewerben. Die Grundstücke sollen nicht verkauft, sondern im Erbbaurecht vergeben werden. Der Bebauungsplan Nr. 678 für die Schagenstraße sehe hier die Errichtung von Wohnraum und einer Kindertagesstätte vor. Dies wolle man gerade vor dem Hintergrund von knappem Bauland auch umsetzen. Stichwort: Kurze Wege für kurze Beine.

Da neben dem Aspekt des bezahlbaren, öffentlich geförderten Wohnraums auch die Klimaneutralität eine Rolle spielen solle, sei geplant, die dort entstehenden Gebäude zunächst zwingend an das unmittelbar in der Nähe gelegene Blockheizkraftwerk anzuschließen. Diese Vorgabe sei erforderlich, da das Blockheizkraft mittelfristig durch einen Fernwärmeanschluss ersetzt werden würde und die bestehenden Anschlüsse und Anlagen dann weiter genutzt werden könnten.

Beim letzten Baugrundstück „An der Schmit“, mit dem Bebauungsplan 943 werde der Schwerpunkt auf inklusives und seniorengerechtes Wohnen gelegt, da im unmittelbaren Umfeld viele fußläufig erreichbare Versorgungsmöglichkeiten vorhanden seien. Auch hier sei ein Anteil von mindestens 40% öffentlich gefördertem Wohnraum vorgesehen. Energetische Vorgaben würden hier nicht zwingend vorgeschrieben. Trotzdem sei gewünscht, dass der zukünftige Investor möglichst nachhaltig baue. Durch wenige Vorgaben solle viel Spielraum für Kreativität bleiben.

Für beide Bauprojekte sei eine Bewertungsmatrix mit folgenden Anteilen vorgesehen:

(Bezahlbares) Wohnen 40%, Klimaneutralität 30%, gestalterische Qualität 30%.

Herr Auler von der CDU-BF fragt nach, wie sich der nachhaltig bezahlbare Mietpreis des Projekts mit dem Wunsch nach nachhaltiger Bauweise in Einklang bringen lasse. Dies vor dem Hintergrund, dass nachhaltiges Bauen derzeit teuer sei und somit die Vorgabe nach bezahlbarem Wohnraum erschwere. Investoren könnten sich lediglich auf zwei der drei Bewertungskriterien stützen, um sich so in ein gutes Ranking für die Vergabe zu bringen.

Frau Fehlhaber vom Immobilienmanagement betont, dass bei diesem Projekt der Fokus auf bezahlbarem Wohnraum liege und nicht auf Klimaneutralität. Durch die derzeit bestehenden Vorgaben würde nachhaltiges Bauen trotzdem berücksichtigt werden. Die Klimaneutralität beziehe sich nicht nur auf den CO2 Ausstoß, sondern auf den gesamten Lebenszyklus der Gebäude. Ein externer Energieberater sei hinzugezogen worden, um das Projekt in dieser Frage zu begleiten.

Herr Auler möchte wissen, wie sichergestellt werde, dass ein Investor die Mietpreisobergrenze für die KiTa nicht automatisch festlege, sondern einen üblichen Marktpreis verlange.

Frau Fehlhaber setzt hier auf die Konkurrenzsituation der zukünftigen Bewerber. Es wäre kontraproduktiv einen Mietpreis festzulegen, der nicht langfristig gezahlt werden könne. Hierbei helfe auch das Instrument der Erbpacht, um Auswüchse zu verhindern.

Frau Müller von der SPD-BF bedankt sich für den Vortrag und bittet zu prüfen, ob der Anteil des geförderten Wohnraums noch um 10% bis 20% erhöht werden könne, da zurzeit viele Projekte mit gefördertem Wohnraum ausliefen und der Bedarf hoch sei. Des Weiteren bittet Sie um Information, wie das Parkproblem, welches sich nach Fertigstellung des Projekts ergeben würde, im Vorfeld gelöst werde. In der Vorlage fehle eine Aussage zu einer möglichen Tiefgarage. Neben den Parkplätzen sollten auch Flächen zum Laden und Fahrradabstellmöglichkeiten auch für Lastenfahrräder geplant werden.

Frau Fehlhaber führt aus, dass Mobilität in dem Verfahren ein Thema sein werde. Da mit einer Ausnutzung des gesamten Baufensters zu rechnen sei, werde wahrscheinlich eine Tiefgarage gebaut, die auch für die KiTa zur Verfügung stehen und Fahrradstellplätze berücksichtigen könnte. In der noch zu erstellenden Ausschreibung solle dies konkretisiert werden.

Herr Hußmann von der Grünen-BF fragt nach, welche Zeitschiene zur Umstellung vom heute fossil betriebenen Blockheizkraftwerk zur Fernwärmeversorgung vorgesehen sei.

Frau Fehlhaber teilt mit, dass bereits mit der STAWAG darüber gesprochen worden sei. Die Umrüstung werde zwar nicht in den nächsten Jahren erfolgen, der Anschluss an das Blockheizkraftwerk sei aus energetischer Sicht derzeit aber trotzdem sinnvoll, da bei der Umrüstung die bestehenden Anschlüsse und Anlagen weiter genutzt werden können. Beim Einbau einer anderen Technik wäre dies nicht mehr möglich.

Herr Hußmann bittet um Erläuterung, warum nur der Betrieb des Gebäudes klimaneutral sein solle und nicht das komplette Bauvorhaben.

Hierzu führt Frau Fehlhaber aus, dass das Bauprojekt relativ überschaubar sei und diese Vorgabe mögliche Investoren aufgrund der hohen Kosten eher abschrecken könnte.

Ratsherr Palm von der AfD spricht die unsichere Kostenkalkulation an. Zudem sei die Erbpacht für Investoren nicht so attraktiv. Er schlägt deshalb vor, die GeWoGe als städtische Tochtergesellschaft bei beiden Projekten einzubinden. Dann könne eine Eigenkalkulation entgegengehalten werden. Zumindest solle dies als alternative Lösung in Betracht gezogen werden, wenn Investoren ausblieben oder nicht überzeugen würden.

Frau Fehlhaber erläutert, dass bei dem vorliegenden Projekt der Wettbewerb eine wichtige Rolle spiele, damit man aus den vorliegenden Konzepten das Beste auswählen könne. Die GeWoGe sei selbstverständlich dazu eingeladen, sich an der Ausschreibung zu beteiligen.

Herr Auler lobt das Konzept und das vorliegende Konzeptverfahren, da dieses für Brand sehr gut passe. Er sehe bei dem breit angelegten Wettbewerb auch die Vielzahl der Ideen, aus der die Stadt letztlich auswählen könne. Die geplante Kita werde auf lange Sicht gebraucht. Er schließt sich daher der Bewertungsmatrix der Verwaltung an.

Herr Hußmann unterstützt ebenfalls das Konzept. Gerade in Bezug auf die benötigten Kapazitäten für U3-Gruppen sei dies sinnvoll. Die KiTa sollte später multifunktional nutzbar sein. Seine Fraktion würde in der Bewertungsmatrix lieber 10% bei der architektonischen Gestaltung zugunsten der Klimaneutralität in Abzug bringen.

Ratsherr Blum von der FDP findet das Konzeptverfahren innovativ und unterstützt das Projekt ebenfalls.

Herr Heuel-Fabianek von der CDU-BF betont, dass gerade Wohnen für junge Familien ein wichtiges Thema sei und er deshalb das Projekt ebenfalls als richtig und wichtig ansehe.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns weist unter Bezugnahme auf die aktuellen Einwohnermeldeamtszahlen der Tischvorlage darauf hin, wie wichtig die Entwicklung von seniorengerechten Wohnungen sei, da 33% der Brander Bevölkerung mittlerweile älter als 60 Jahre seien. Dieses Thema werde die Bezirksvertretung auch noch in den nächsten Jahren beschäftigen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss, die Durchführung des Konzeptverfahrens zur Vergabe der städtischen Grundstücke im Erbbaurecht mit den beschriebenen Themenschwerpunkten und Auswahlkriterien zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschläge:


  1. Die Bezirksvertretung Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss, die Durchführung des Konzeptverfahrens zur Vergabe der städtischen Grundstücke im Erbbaurecht mit den beschriebenen Themenschwerpunkten und Auswahlkriterien zu beschließen.
  1. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss, die Durchführung des Konzeptverfahrens zur Vergabe der städtischen Grundstücke im Erbbaurecht mit den beschriebenen Themenschwerpunkten und Auswahlkriterien zu beschließen.
  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss, die Durchführung des Konzeptverfahrens zur Vergabe der städtischen Grundstücke im Erbbaurecht mit den beschriebenen Themenschwerpunkten und Auswahlkriterien zu beschließen.
  1. Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Konzeptverfahrens zur Vergabe der städtischen Grundstücke im Erbbaurecht mit den beschriebenen Themenschwerpunkten und Auswahlkriterien.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Bestand

In der verwaltungsinternen „Arbeitsgruppe Potentialflächen“ wurde ein Anforderungskatalog für die Entwicklung der städtischen Grundstücke Schagenstraße und An der Schmit (Rombachstraße) in Brand erarbeitet. Die Grundstücke gehören zu den ca. 80 städtischen Potentialflächen, von denen die meisten einer baulichen Entwicklung zugeführt werden sollen. Die Grundstücke umfassen 9.575 m² Fläche an der Schagenstraße 60 (Gemarkung Brand, Flur 30, Flurstück 767) und das Grundstück an der Stichstraße An der Schmit, die parallel zur Rombachstraße verläuft (Gemarkung Brand, Flur 7, Flurstück 1187) 1.377 m².

Das unmittelbar an das Freizeitgelände anschließende Grundstück Schagenstraße wurde bis vor kurzem als Standort für eine Ausweichkindertagesstätte genutzt. Die Behelfskita wurde inzwischen bis Oberkante Gelände abgetragen. Verbliebene Leitungen und Rohre sowie Reste baulicher Anlagen müssen noch durch E 26 entfernt werden.

Auf der Fläche An der Schmit, die vor einigen Jahren neu erschlossen wurde, sind insgesamt 6 Baugrundstücke entstanden, von denen nun das letzte am Ende der Stichstraße vermarktet werden soll. Auf dem Nachbargrundstück wird gerade ein inklusives Wohnprojekt entwickelt, in dem 12 behinderte Menschen mit 8 Student*innen in zwei Wohngruppen leben sowie sechs weitere Wohnungen entstehen. Der Bezug wird voraussichtlich Mitte 2023 erfolgen.

Aufgrund der geringen Entfernung der beiden Grundstücke und zum Teil ähnlicher Zielsetzungen sollen beide Grundstücke gemeinsam ausgeschrieben werden, um die Ausschreibung für Entwickler*innen attraktiver zu machen. Gleichzeitig soll die Aufteilung in zwei Lose (Schagenstraße – Los 1, An der Schmit – Los 2) Investierenden auch die Möglichkeit eröffnen, sich nur für eines der beiden Grundstücke zu bewerben.

Planungsrecht

Beide Grundstücke sind erschlossen und beplant, sie können kurzfristig bebaut werden. Das Grundstück Schagenstraße liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 678. Für die Fläche gelten die Festsetzungen WA (allgemeines Wohngebiet), III-IV-geschossige Bebauung, Grundflächenzahl 0,4 Geschossflächenzahl 1,0 sowie besondere Bauweise und textliche Festsetzungen.

Das Grundstück An der Schmit liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 943, der folgende Festsetzungen trifft: WA (allgemeines Wohngebiet), III-geschossige Bebauung, Grundflächenzahl 0,4, Geschossflächenzahl 1,0 (jeweilige Überschreitung auf 0,45 und 1,25 allgemein zulässig), offene Bauweise, die Festsetzung einer maximalen Höhe und zusätzliche textliche Festsetzungen.

Umgebung

Die Umgebung beider Grundstücke wird durch das großflächige Schulzentrum, unterschiedlich strukturierte Wohnbebauung und viele fußläufig erreichbare Infrastruktureinrichtungen geprägt.

In fußläufiger Nachbarschaft des Grundstücks Schagenstraße befinden sich zahlreiche Einrichtungen, die den Standort für Wohnen mit Kindern besonders attraktiv machen. Ein in viel Grün eingebettetes Freizeitgelände, das rückwärtig an das Grundstück angrenzt. Die in unmittelbarer Nähe liegende Grundschule, die Gesamtschule, das Jugendzentrum, gute Einkaufsmöglichkeiten und ein Schwimmbad sowie Sportplätze sorgen für ein sehr gutes Versorgungsangebot, welches durch einen guten ÖPNV-Anschluss abgerundet wird.

Gleichzeitig führen die umliegenden Angebote (insbesondere das Freizeitgelände) und die nahe gelegene Autobahn auch dazu, dass das Grundstück als lärmbelastet anzusehen ist und bauliche Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden müssen.

Insbesondere das Grundstück Schagenstraße ist durch Lärm belastet, sodass bei der Konzeption des Bauvorhabens aktiver Lärmschutz nach den Vorgaben des in Arbeit befindlichen Lärmgutachtens eingeplant werden muss. Die Belastungen rühren vom Lärm des angrenzenden Freizeitbereichs (Bolzplatz, Basketballfeld, Skaterpool), der in der Nähe vorhandenen Sportanlagen sowie dem Verkehrslärm der nahe gelegenen Autobahn. Die Freizeitanlage wird derzeit saniert und attraktiviert, wodurch sich die Situation für das Plangebiet verbessern wird, dennoch verbleiben Überschreitungen von bis zu 9 dB(A) im Plangebiet.

Zielsetzungen des Konzeptverfahrens:

  1. „Kurze Wege für kurze Beine“

Eines der Kernziele bei der Entwicklung aller städtischen Baugrundstücke ist die Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Aufgrund der Standortvorteile sowie der umliegenden Wohnbebauungen bieten sich beide Grundstücke an, dieses Ziel umzusetzen. Wegen dieser Lagevorteile und der bestehenden Bedarfe schlägt die Verwaltung vor, das Grundstück Schagenstraße als Quartier mit dem Schwerpunkt Wohnen mit Kindern zu entwickeln.

Die Anforderungen an die Bieter*innen sollen in der Ausschreibung auf diese Zielsetzung sowie die Anforderungen an Quote und Wohnungsmix beschränkt werden, um möglichst unterschiedliche und innovative Konzepte für Wohnen zu bekommen.

Gemäß Quotenbeschluss der Stadt Aachen müssen mindestens 40% des Wohnraumes als geförderter Wohnraum errichtet werden. Im geförderten Wohnungsbau sind die planungsrechtlich festgesetzten max. 4 Vollgeschosse ohne eine Ausnahmegenehmigung des Ministeriums möglich. Da sich das Angebot schwerpunktmäßig an Menschen mit Kindern richtet, sollen hier eher größere Wohnungen ab 3 Zimmern entstehen, die über Mindestgrößen verfügen (2-Personen-Haushalt mind. 60m², 4-Personen-Haushalt mind. 95m², 5-6 Personen-Haushalt mind. 110 m²).

Die Qualität der angebotenen Wohnraumgestaltung wird mit in die Bewertung einbezogen.

Auf Basis einer internen Entwurfsstudie ist davon auszugehen, dass neben der Kindertagesstätte noch ca. 60 Wohneinheiten errichtet werden können.

  1. Kindertagesstätte

Wegen des hohen Bedarfs an weiteren Kita-Plätzen in Brand soll in das Bauvorhaben eine Kindertagesstätte im Erd- und 1. Obergeschoss integriert werden. Die 6-gruppige Kindertagesstätte soll über 1.035 bis 1.060 m² Nutzfläche sowie ca. 1.000 bis 1.200m² Außenfläche verfügen. Das Raumkonzept des Planungsleitfadens („Kindertagesstätten – Leitfaden und Ausstattung“) ist zu beachten. Es sollen in der Einrichtung vier U-3-Gruppen und zwei Ü-3-Gruppen betreut werden (je zwei Mal die Gruppenformen I, II und III). Die U-3-Gruppen sind als 3-Raum-Konzept, idealerweise im Erdgeschoss, anzuordnen, die Ü-3-Gruppen als 2-Raum-Konzept auszubilden. Darüber hinaus sind Aussagen zur Abwicklung der Hol- und Bringverkehre der Kita zu treffen.

  1. Inklusives Wohnen

Als Schwerpunkt für das Grundstück An der Schmit wird inklusives und seniorengerechtes Wohnen als Schwerpunkt vorgeschlagen. Dort befindet sich auf dem Nachbargrundstück bereits eine ähnliche Einrichtung in der Entwicklung, der Bedarf hierfür ist dennoch nach wie vor groß, sodass sich eine Erweiterung dieses besonderen Wohnangebotes anbietet. Auch auf diesem Grundstück muss die Quote von mindestens 40% gefördertem Wohnungsbau umgesetzt werden.

Auch hier wird die Qualität der Wohnraumgestaltung mit in die Bewertung einbezogen.

  1. Klimaschutz

Ziel der Vergabe ist, die Umsetzung des Klimaziels 2030 der Stadt Aachen umzusetzen. Die klimarelevanten Emissionen innerhalb der Stadt Aachen sollen bis 2030 auf ein Netto-Null-Niveau gebracht werden, was allgemein als „Klimaneutralität“ bezeichnet wird.

Derzeit ist das Grundstück an ein BHKW der Stawag an der Rombachstraße angeschlossen und wird von dort mit Energie versorgt. Die Stawag hat bestätigt, dass die Liefermengen für den Neubau ausreichen und dass sie beabsichtig, mittelfristig das Grundstück Schagenstraße an ein neues Fernwärmenetz anzuschließen.

Forderung beim Konzeptverfahren wird daher sein, dass durch den Betrieb der Neubauten keine CO-2 Emissionen erzeugt werden und so viel wie möglich die Erzeugung bzw. Umwandlung regenerativer Energien zur eigenen Strom- und Wärmeversorgung realisiert wird. Soweit möglich, wird auch der Einsatz von CO-2 neutralen Baustoffen in die Bewertung einbezogen.

Auch der Umgang mit Mobilität ist ein Baustein, um die Klimaziele der Stadt zu erreichen. Ein Mobilitätskonzept kann dabei helfen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Der Umgang mit Mobilität für die beiden Standorte wird in die Bewertung der Angebote einfließen.

  1. Gestaltung

Die Verwaltung verfolgt das Ziel, innovative und qualitativ hochwertige Architektur sowie nachhaltigen Städtebau auf städtischen Flächen umzusetzen. Hierzu werden keine Gestaltvorgaben in die Ausschreibung aufgenommen, um möglichst vielfältige Angebote zu bekommen, die Gestaltung der Fläche geht aber als ein wesentliches Kriterium in die Bewertung ein.

Neben der Umsetzung der beschriebenen Zielsetzungen sowie der politisch beschlossenen Vorgaben sollen den Bieter*innen keine weiteren Vorgaben auferlegt werden, um innovativen Ideen und kreativen Gestaltungsformen möglichst viel Raum zu geben und so die Möglichkeiten eines Konzeptverfahrens optimal zu nutzen.

Konditionen

Die beiden Grundstücke werden in einem Konzeptverfahren vergeben, es werden jedoch zwei Lose gebildet, sodass Investierende auf eines der beiden oder beide Grundstücke bieten können. Dies vereinfacht und beschleunigt die Entwicklung der Flächen und macht es für die Bieter*innen attraktiver.

Beide Grundstücke sollen im Erbbaurecht zu den derzeit geltenden Erbbaurechtskonditionen vergeben werden. Die Stadt Aachen wird mit dem Erbbauberechtigten des Grundstücks Schagenstraße darüber hinaus einen Mietvertrag für die Kita mit einer Laufzeit von 25 Jahren abschließen. Von den Investierenden ist ein fixer Mietpreis für die ersten 10 Jahre mit anschließender Indexierung anzubieten. Da es bei der aktuellen Baukostenentwicklung schwierig ist, einen fixen Mietpreis vorzugeben, werden noch die derzeit stattfindenden Verhandlungen zwischen Verwaltung und den aktuellen Vermietern von Kita-Neubauten abgewartet, um dann im Rahmen der Ausschreibung einen Mietpreisdeckel vorzugeben.

Als Teil der Angebote haben die Investierenden die gewünschten Laufzeiten (50 bis 99 Jahre) des Erbbaurechts anzugeben.

Wertungskriterien

Für beide Grundstücke schlägt die Verwaltung vor, die abgegebenen Angebote nach folgenden Kriterien zu wichten und zu beurteilen:

40% für die Umsetzung des jeweiligen Themenschwerpunktes: Wohnen mit Kindern für die Schagenstraße 60 (Los 1) bzw. Inklusives und seniorengerechtes Wohnen für das Grundstück An der Schmit (Los 2)

In der Bewertung sollten mindestens diese Dinge betrachtet werden: 1. Familien- / Seniorengerechtigkeit, 2. Nachhaltige Bezahlbarkeit -z.B. Bindungszeiträume Anteil Quote, Angebot preisgedämpft…

30 % Klimaneutralität

30 % Gestalterische Qualität (Architektur, Freiraum und Städtebau)

Anlagen: Lagepläne

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

Positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

Mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

Positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-12-22 FB 23_0159_WP18 Konzeptverfahren zur SAO.pdf

19.11.2024

638.1 KB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 25.01.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 17:53

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen